Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

  • Mauritius: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 17/04/2026 um 13:00

    Letzte Änderungen:  Gesundheit      Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.   Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die innenpolitische Lage ist ruhig. Vereinzelte Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden. Meiden Sie Demonstrationen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere auf den Märkten in der Hauptstadt Port Louis, Grand Baie und Flic en Flac vor. Gewaltkriminalität ist selten, in letzter Zeit haben jedoch auch bewaffnete Raubüberfälle auf Touristen und auch Einbrüche in Ferienwohnungen leicht zugenommen. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; schließen Sie diese auch in Hotels und Ferienwohnungen für Dritte unzugänglich ein und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Meiden Sie ärmere Wohngebiete und wenig frequentierte Strandabschnitte. Lassen Sie beim Verlassen einer Bank oder nach Bargeldabhebung an einem Geldautomaten erhöhte Vorsicht walten. Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Leisten Sie bei einem Überfall keine Gegenwehr. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht subtropisches Klima mit warmen, trockenen Wintern und heißen, feuchten Sommern. Vor allem von November bis Mai können in Mauritius Zyklone auftreten. Diese können Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen und in der Folge zu Behinderungen in der Infrastruktur und im Reiseverkehr führen. Vor der Küste gibt es häufig starke und ständig wechselnde Meeresunterströmungen. Durch Nichtbeachtung der markierten Badestrände und der Grundregeln des Schnorchelns oder Tauchens (immer mit Partner) kommt es immer wieder an den Riffen und außerhalb der markierten Badezonen zu Todesfällen sowie zu Unfällen mit Schnellbooten. Um Schnorchler besser sichtbar zu machen, stellen manche Hotels Bojen zur Verfügung. Am Strand, im Flachwasser in der Nähe von großen Steinen, an Stellen mit schlammigem Sand und an Riffen können sich unter anderem giftige Steinfische im Sand oder zwischen Steinen verstecken. Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der lokalen Behörden. Unterschätzen Sie die Strömungen und Gefahren der Umgebung nicht und beachten Sie die jeweiligen lokalen Hinweise und markierten Badestrände. Tragen Sie am Strand und im Wasser Badeschuhe, um Verletzungen zu vermeiden. Reiseinfos Zuständige Auslandsvertretung In Mauritius gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Antananarivo/Madagaskar. In Notfällen können sich Reisende vor Ort an den deutschen Honorarkonsul in Ébène und außerhalb seiner Bürozeiten an den Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Antananarivo wenden.  Infrastruktur/Verkehr Es gibt Taxis und Autobusse, die normalerweise zwischen 5 und 21 Uhr verkehren. In Mauritius herrscht Linksverkehr. Der allgemeine Zustand des Straßennetzes ist relativ gut. Außerhalb der Ortschaften sind die Straßen oft eng und unübersichtlich; es ist stets mit freilaufenden Hunden und anderen Tieren zu rechnen. Viele Fahrrad- und Motorradfahrer sind im Dunkeln ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs. Es gibt eine Vielzahl mobiler und fest installierter Radarkontrollen. Fahrzeuge können für Selbstfahrer ab einem Alter von 21 Jahren und alternativ mit Chauffeur angemietet werden. Lassen Sie Vorsicht walten, besonders dann, wenn Sie nicht an den Linksverkehr gewöhnt sind. Halten Sie sich strikt an die ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Fahren Sie nicht nach dem Genuss von Alkohol; es gilt eine Promillegrenze von 0,2. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Dabei muss der deutsche Führerschein mindestens ein Jahr gültig gewesen sein. Ersatzweise können Reisende ohne Internationalen Führerschein auch den nationalen deutschen Führerschein bei der Verkehrsabteilung des Polizeihauptquartiers in Port Louis, Line Barracks, vorlegen und dort eine temporäre Fahrerlaubnis erhalten. Der deutsche Führerschein im Kartenformat wird in der Praxis toleriert. LGBTIQ Obwohl Paragraph 250 des mauritischen Strafgesetzbuchs, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt, mit höchstrichterlichem Urteil vom Oktober 2023 für verfassungswidrig erklärt wurde, ist er bisher noch nicht formal abgeschafft worden. Man kann daher bislang noch nicht von einer tatsächlichen Entkriminalisierung ausgehen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist sehr unterschiedlich ausgeprägt: in weiten Teilen des Landes herrschen konservative Werte vor; vereinzelte Bedrohungen wurden berichtet. Verhalten Sie sich in der Öffentlichkeit möglichst zurückhaltend. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Siehe auch Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen Die mauritische Regierung hat strenge Regelungen zum Konsum von Tabak in der Öffentlichkeit und der Einfuhr von Tabakwaren, E-Zigaretten, Wasserpfeifen, etc. und deren Bestandteilen/Zubehör erlassen. Das Rauchen im öffentlichen Raum ist verboten; hierzu zählen unter anderem Bars, Restaurants, öffentliche Gebäude, Geschäfte, öffentliche Verkehrsmittel, Bildungseinrichtungen, Kinos, Märkte, Strände, Gärten und Parkanlagen. Das Rauchen in Fahrzeugen und in der Öffentlichkeit unterliegt strengen Bestimmungen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen oder Haftstrafen. Drogendelikte und andere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu 60 Jahren. Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht werden streng geahndet. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist die Mauritius Rupie (MUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist vielerorts möglich. Die Mitnahme von EUR oder USD in bar ist dennoch empfehlenswert. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.  Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen:  Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens über das Reiseende hinaus gültig sein. Allen Reisenden wird empfohlen, vor der Abreise das Formular „All in One Travel Form“ auszufüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungsbehörden zu übergeben, da sonst ein Papierformular am Flughafen ausgefüllt werden muss. Dies kann zu Wartezeiten führen. Ausführliche Informationen in deutscher Sprache bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).  Für Flugreisen zwischen der Hauptinsel Mauritius und der zur Republik Mauritius gehörenden Insel Rodrigues wird ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis benötigt. Bei versuchter Einreise in Mauritius mit Reisedokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen und zwischenzeitlich wieder aufgefunden gemeldet worden sind, kommt es regelmäßig zu erheblichen Problemen bis hin zur Einreiseverweigerung. Reisen Sie nicht mit Reisedokumenten, die in der Vergangenheit als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Nutzen Sie stattdessen ein neu ausgestelltes Reisedokument. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt oder eine Besuchs- oder Geschäftsreise kein Visum. Folgende Dokumente sollten bei der Einreise auf Aufforderung vorgelegt werden können: Gültigen Reisepass oder anderes anerkanntes Reisedokument, das über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Gültiges Rück- oder Weiterreiseticket in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland. Bestätigte Buchung für eine Unterkunft in Mauritius oder Einladungsschreiben einer in Mauritius ansässigen Person. Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten des Aufenthalts in Mauritius zu decken. Berechtigung zur Wiedereinreise in Ihre Herkunfts- oder Aufenthaltsland. Für alle anderen Reisezwecke, wie z.B. Arbeitsaufnahme und Studium, ist es erforderlich, vor Einreise die zuständige mauritische Auslandsvertretung zu kontaktieren und das entsprechende Visum zu einzuholen. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Botschaft der Republik Mauritius in Berlin. Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt das Passport and Immigration Office der Republik Mauritius. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Landes- und Fremdwährung kann in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen ab einem Wert von 500.000 MUR (ca. 10.000 EUR) deklariert werden. Die mauritischen Devisenbestimmungen erlauben keine Barzahlungen über 500.000 MUR, auch keine Bareinzahlungen bei Banken. Verstöße werden streng geahndet. Drogen aller Art (auch Zigarettenpapier), inklusive Tabakwaren, E-Zigaretten sowie Wasserpfeifen, etc. und deren Bestandteile bzw. Zubehör, Methadonersatzstoffe (wie z.B. Subutex), sind verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen oder Haftstrafen, siehe Government Notice No. 139/2022. Die Einfuhr von Pflanzen und Lebensmitteln ist streng verboten. Die Einfuhr von Waffen, Pfefferspray und Ausrüstungsgegenständen zum Harpunenfischen ist strikt verboten. Außerdem gibt es auch ein Einfuhrverbot für eine Reihe pharmazeutischer Produkte. Tiere Für die Einfuhr von Haustieren ist neben einem Mikrochip, einer mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate alten Tollwutimpfung, einem Gesundheitsattest auch eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Gesundheit Aktuelles Seit Anfang 2026 werden in Mauritius, insbesondere im Zentrum der Insel, ansteigende Fallzahlen an Chikungunya-Fieber, einer durch tagaktive Mücken übertragenen Erkrankung, verzeichnet. Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.Es gibt eine Impfung gegen Chikungunya-Fieber. Lassen Sie sich diesbezüglich individuell ärztlich beraten.  Impfschutz Pflichtimpfungen Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Reiseimpfungen Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B und Typhus angeraten. Standardimpfungen Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.  Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Land ist ausreichend. Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber und Denguefieber.  Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Es gibt Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.  Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf.  Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung und Typhus-Impfung beraten. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen  HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.  Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht. Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen. Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können. Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten. Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.  Weitere Gesundheitsgefahren Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden. Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.  Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.  Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.  Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden. Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Ruanda: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 17/04/2026 um 13:00

    Letzte Änderungen:  Gesundheit       Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten. Sicherheitslage im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo ist weiterhin angespannt. Negative Auswirkungen des dortigen Konflikts auf das unmittelbare Grenzgebiet zu Ruanda sind nicht auszuschließen.  Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten. Beachten Sie die Reisewarnung für die Demokratische Republik Kongo. Sicherheit Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten. Terrorismus In der Vergangenheit kam es im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo und Uganda nördlich der Nationalstraßen RN4 und RN8 und im Grenzgebiet zu Burundi zu (auch terroristisch motivierten) bewaffneten Überfällen. Im Gebiet des Nationalparks Nyungwe-Forest und auf der Verbindungsstraße zwischen Rusizi (früher Cyangugu) und Nyamagabe (früher Gikongoro) sowie in der Nähe des Volcanoes-Nationalparks bestehen Risiken für terroristische Angriffe. Nach Zwischenfällen in den vergangenen Jahren wurden die Sicherheitskräfte erheblich verstärkt. Informieren Sie sich über Ihren Reiseveranstalter und anhand der lokalen Medien über die aktuelle Situation. Seien Sie angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen in Ruanda besonders wachsam. Bitte beachten Sie, dass Wanderungen im Nyungwe-Forest- und/oder Volcanoes-Nationalpark nur mit staatlich registrierten Führern möglich sind. Seien Sie vor allem in größeren Städten, insbesondere an öffentlichen und belebten Orten wie Märkten oder Busbahnhöfen sowie bei besonderen Anlässen aufmerksam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Siehe Aktuelles Seit dem Frühjahr 2022 kam es im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo zu einzelnen militärischen Zwischenfällen. Weitere derartige Vorkommnisse sind nicht auszuschließen. Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten. Beachten Sie die Reisewarnung für die Demokratische Republik Kongo. Seien Sie in allen Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Distrikt Rusizi an der Grenze zur Provinz Süd-Kivu, besonders aufmerksam und vorsichtig. Beachten Sie bei nach Burundi oder Uganda die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise zu Burundi und Uganda. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Gewaltkriminalität ist selten; Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl sowie Diebstähle aus Autos und Hotelzimmern sowie Wohnungseinbrüche nehmen jedoch zu. In den unmittelbaren Grenzgebieten zu Burundi und der Demokratische Republik Kongo, wie auch bei Weiterreisen in diese Länder, besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden. Gleiches gilt für das Grenzgebiet zu Uganda im Norden des Landes. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Busbahnhöfen, im Bus oder bei Veranstaltungen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht tropisches Hochlandklima. Aufgrund andauernder wolkenbruchartiger Regenfälle kann es besonders in den beiden Regenzeiten von Februar bis Mai und September bis Dezember zu Überschwemmungen und insbesondere in ländlichen Regionen zu Sturzbächen und Erdrutschen kommen. Das seismisch hochaktive Gebiet im Norden und im Westen Ruandas um den Kivu-See gehört zu der Region des ostafrikanischen Grabenbruchs. Hier kann es zu Erdbeben kommen. Der Vulkan Nyiragongo (Demokratische Republik Kongo) nahe der Grenze zu Rubavu brach 2021 zuletzt aus. Der Vulkan Nyamuragira, 12 km nordwestlich des Vulkans Nyiragongo, zählt zu den aktivsten Vulkanen Afrikas. Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Siehe Aktuelles Grenzschließung Alle Grenzübergänge an der Landgrenze zwischen Ruanda und Burundi wurden im Januar 2024 durch die burundische Seite geschlossen. Die Flugverbindungen zwischen beiden Ländern sind bislang davon nicht betroffen. Infrastruktur/Verkehr Das öffentliche Verkehrsnetz ist gut ausgebaut. Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden. Alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger müssen beachten, dass offizielle Wagenkolonnen Vorrang haben; andere Verkehrsteilnehmer müssen am rechten Straßenrand anhalten und warten, bis die komplette Kolonne passiert hat. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich jedoch nicht akzeptiert. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Beamtenbeleidigungen können zu mehrwöchigen Haftstrafen führen; eine anwaltliche Verteidigung wird dann erforderlich. Bei Alkohol am Steuer drohen hohe Geldstrafen, Fahrverbot sowie mehrtägige Haftstrafen. Der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Die Einfuhr von Drohnen und E-Zigaretten ist nicht erlaubt. Die „Concoubinage“ (dauerhaftes Zusammenleben von unverheirateten Personen, von denen mindestens eine verheiratet ist) ist aufgrund einer immer noch gültigen Vorschrift aus dem Jahr 1988 unter Androhung einer Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe untersagt. Das ruandische Strafrecht sieht für sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Ruanda-Francs (RWF). Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden. Empfohlen wird die Mitnahme von EUR oder USD, sofern es sich um neue Scheine (ab 2009) handelt. Diese können problemlos gewechselt werden. Darüber hinaus ist das Abheben von RWF mit Kredit- bzw. Debitkarten (Girocard) an Bankautomaten möglich. Einzelne Abhebungen sind auf 200.000 RWF begrenzt. Hierbei können je nach Kreditinstitut unterschiedlich hohe Gebühren anfallen.Einige Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit „Momo“ („mobile money“) beglichen werden. Einreise und Zoll Siehe Aktuelles Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein       Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Nähere Informationen können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Ruanda ein Visum. Visa für die Einreise nach Ruanda können entweder online oder nach Eintreffen am Flughafen beantragt und bezahlt werden. Die Gebühr für ein Visum für eine einmalige Einreise und einen Aufenthalt von 30 Tagen beläuft sich auf ca. 50 USD und für eine mehrmalige Einreise und einen Aufenthalt von 90 Tagen auf ca. 70 USD. Am Flughafen kann die Gebühr in USD, EUR in bar oder mittels Kreditkarte bezahlt werden. East-Africa-Tourist-Visum Für Touristenreisen nach Ruanda, Kenia und Uganda kann alternativ vor Reiseantritt über das ruandische Online-Portal ein East-Africa-Tourist-Visum beantragt werden, wenn das Ersteinreiseland Ruanda ist. Das East-Africa-Tourist-Visum erlaubt eine einmalige Einreise in den Staatenverbund und multiple Reisen zwischen den Staaten. Die Kosten hierfür betragen ca. 100 USD und sind bei Antragsstellung zu bezahlen. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, sie muss aber ab einem Betrag von 10.000 USD deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für Plastikverpackungen und –tüten.  Zuwiderhandlungen können mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden, sollten bei der Einreise aber deklariert werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt. Die Einfuhr von Drohnen und E-Zigaretten ist nicht erlaubt. Die Einfuhr von größeren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich. Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15-25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen. Tiere Für Reisen mit bestimmten Haustieren (z.B. Hunde, Katzen) sind eine Herkunftsbescheinigung und ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Letzterer dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Es ist außerdem eine Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes aus dem Herkunftsland des Tieres zusammen mit einer englischen Übersetzung vorzulegen. Die Einfuhrgenehmigung wird vom Rwanda Agriculture Board ausgestellt. Gesundheit Impfschutz Pflichtimpfungen Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Reiseimpfungen Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und Tollwut angeraten.  Standardimpfungen Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.  Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Ruanda ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet, aber auch in Kigali sind schwere Krankheiten und Unfallfolgen nicht immer ausreichend behandelbar. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt können vorkommen. Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Ruanda ist für Ausländer grundsätzlich Vorauskasse zu leisten. Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber und Rift-Valley-Fieber. Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunyafieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.  Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. In den vergangenen Jahren wurde Cholera nur in der Western Province nachgewiesen. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.  Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten. Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen  In Ruanda besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Mpox. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Meningokokken-Erkrankungen werden im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen. Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt. Beachten Sie lokale Warnungen. Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten. Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.  HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.  Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber kann u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen werden. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen. Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können. Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten. Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen. Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.     Weitere Gesundheitsgefahren Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser (auch Kivu-See) übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden. Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.  Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.  Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise  

  • Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 17/04/2026 um 12:45

    Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen     Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Iran, Irak und Syrien in den Provinzen Agrı, Igdır, Van, Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri wird abgeraten.   Sicherheitslage Am 7. April 2026 kam es zu einem bewaffneten Angriff in der Nähe des israelischen Generalkonsulats in Istanbul. Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt Sicherheit/Terrorismus sowie den weltweiten Sicherheitshinweis. Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude. Am 8. April 2026 haben die USA, Israel und Iran eine zweiwöchige Waffenruhe bekannt gegeben. Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst volatil.   Seit Bekanntgabe der Waffenruhe gab es weiterhin vereinzelte Angriffe auf Ziele in der Region. Es besteht das Risiko einer erneuten Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs. Es besteht weiterhin eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge.    Falls Sie sich in der Türkei aufhalten: Beachten Sie den Sicherheitshinweis - verzichten Sie auf nicht notwendige Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Iran, Irak und zu Syrien in den Provinzen Agrı, Igdır, Van, Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri. Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte. Seien Sie sich des erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, jüdischer und israelischer Einrichtungen im Kontext des militärischen Konflikts zwischen Iran und den USA bewusst und meiden Sie diese sowie alle militärischen Einrichtungen möglichst weiträumig. Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter. Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren. Sicherheit In allen Teilen der Türkei muss zudem grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.  Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt in der Nähe von Regierungs- und Militäreinrichtungen. Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen. Beachten Sie die ausführlicheren Informationen im Abschnitt Sicherheit/Terrorismus.  Demonstrationen Seit mehreren Monaten kommt es in größeren Städten vermehrt zu Demonstrationen, in deren Verlauf in Istanbul wichtige Metrostationen im Stadtzentrum gesperrt wurden.  Informieren Sie sich in den Medien zur jeweils aktuellen Lage, etwaigen Versammlungsverboten und möglichen Einschränkungen. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und seien Sie in deren Umfeld äußerst vorsichtig, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.  Geld-/Kreditkarten Ende November 2024 sind vor allem im Großraum Istanbul vermehrt Fälschungen ausländischer Banknoten aufgetaucht. Teilweise wurden auch gefälschte 50- und 100-USD-Noten in Geldautomaten entdeckt, die eine ungewöhnlich große Nähe zum Original aufweisen.  Beachten Sie daher die allgemeinen Hinweise zur Erkennung von Falschgeld und prüfen Sie Banknoten anhand mehrerer Sicherheitsmerkmale auf Echtheit. Verweigern Sie im Zweifel die Annahme und melden Sie sich unverzüglich bei der zuständigen Bank bzw. der Polizei. Festnahmen und Einreiseverweigerungen Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation zugrunde, z. B. der PKK oder „Gülen-Bewegung“, siehe Rechtliche Besonderheiten.  Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können. Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Gemäß dem türkischen „Anti-Desinformationsgesetz“ kann die Verbreitung von Aussagen, die von Strafverfolgungsbehörden als unwahr und als Gefährdung für die Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit der Bevölkerung eingestuft werden, ebenfalls zu Strafverfolgung führen. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland, die Unterzeichnung von Petitionen an die Bundesregierung (z.B. Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014) oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, auch wenn die entsprechenden Betätigungen teils jahrelang zurückliegen.  Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund von Vorwürfen der Präsidentenbeleidigung oder terroristischer Aktivitäten. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben. Diese Maßnahmen treffen insbesondere (aber nicht ausschließlich) deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Allerdings können auch ausschließlich deutsche Staatsangehörige betroffen sein. Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angabe von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen. Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern. Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien sowie das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags. Auch nichtöffentliche Kommentare können durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Beachten Sie, dass auch die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung Sie nicht vor strafrechtlicher Verfolgung schützen kann. Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten. Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.                                                                          Sicherheit Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Iran, Irak und Syrien in den Provinzen Agrı, Igdır, Van, Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri wird abgeraten.   Terrorismus In der Türkei kam es, insbesondere seit 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen. Dabei waren z.B. auch die Innenstädte von Istanbul und Ankara Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen. 2022 wurde auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istiklal ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem Todesopfer zu beklagen waren. 2023 gab es einen Bombenanschlag auf das Innenministerium der Türkei in der Nähe des Parlaments in Ankara mit Verletzten. Im Januar 2024 kam es durch zwei Täter zu einem bewaffneten Angriff auf die katholische Kirche Sankt Marien in Sariyer-Istanbul, bei dem eine Person tödlich verletzt wurde. Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass terroristische Gruppierungen versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen. Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen immer wieder Anschläge. Weitere Entwicklungen im Rahmen des Ende 2024 angestoßenen Lösungsprozesses (auch „Friedens-Prozess“ oder „Prozess für eine Terror-freie Türkei“) zur Kurdenfrage bleiben abzuwarten. Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.   Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien (Provinzen Şanlıurfa und Mardin) und zu Irak bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen. Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Iran, Irak und Syrien in den Provinzen Agrı, Igdır, Van, Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri wird abgeraten.   Beachten Sie die Reisewarnungen für Syrien und Irak. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen Ereignissen aufmerksam. Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete. Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert. Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt in der Nähe von Regierungs- und Militäreinrichtungen. Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Siehe Aktuelles Es ist weiterhin von einem erhöhten Risiko der Festnahme oder der Verhängung einer Ausreisesperre auszugehen, siehe hierzu die Hinweise unter Aktuelles und Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten. Aufgrund des andauernden Konflikts in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es in der Türkei zu spontanen, pro-palästinensischen Protestkundgebungen und gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Auch anderweitige Proteste und Demonstrationen mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt. Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben. Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen. Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen. Auch Minderjährige, z.B. auf dem Weg zu den Toiletten in Lokalen, sind Ziel sexueller Übergriffe geworden. Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Mit den unterschiedlichsten erfundenen Geschichten (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per internationalem Zahlungsdienstleister in die Türkei veranlasst. Ebenfalls vorgekommen ist die Aufforderung (meist per E-Mail) zur sofortigen Zahlung einer angeblichen Transitgebühr des türkischen Zolls in z.T. erheblicher Höhe für Paketsendungen durch die Türkei, da diese angeblich sonst nicht weitergeleitet werden können. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, solche Gebühren werden nicht erhoben. Vor allem im Großraum Istanbul sind vermehrt Fälschungen ausländischer Banknoten aufgetaucht. Teilweise wurden auch gefälschte 50- und 100-USD-Noten in Geldautomaten entdeckt, die eine ungewöhnlich große Nähe zum Original aufweisen.  Seien Sie besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen vorsichtig. Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf alleinreisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Kaufen Sie Alkohol nur in lizenzierten Fachgeschäften. Achten Sie auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole); schlechte Druckqualität (auf der Banderole) bzw. falsche Schreibweisen können auf Fälschungen hindeuten. Meiden Sie selbstgebrannten bzw. gepanschten Alkohol (Gefahr der Methanolvergiftung, siehe auch Gesundheit - Aktuelles).   Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Zahlungsaufforderungen, Gewinnmitteilungen, Einladungen und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter oder Anrufen angeblicher Polizei – und Justizbeamten skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Ein großer Teil der Türkei, unter anderem auch Großstädte wie Istanbul, liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es zu vielen kleineren, aber auch schwereren Erdbeben kommt. Mit Erdrutschen, erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und lange andauernden Nachbeben ist ggf. zu rechnen. 2023 ereigneten sich in der Südosttürkei zwei schwere Erdbeben. Besonders betroffen waren die Provinzen Adana, Adiyaman, Diyarbakir, Elazığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanliurfa. Es gab zehntausende Tote und Verletzte. Viele Gebäude wurden zerstört oder schwer beschädigt. Auch das Beben im April 2025 im Marmara-Meer südwestlich von Istanbul hatte zahlreiche Verletzte zur Folge. Das Klima ist an der Süd- und Westküste mediterran und im anatolischen Hochland kontinental. Vor allem in den Sommermonaten kann es in der Türkei aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen. Starkregenfälle können Überflutungen und Erdrutsche verursachen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter über von Bränden und Überflutungen betroffene Gebiete und meiden Sie diese. Beachten Sie die Hinweise des türkischen Präsidiums für Katastrophenschutz und Notfallmanagement (AFAD). Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Weitere Informationen bieten die Deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten. Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen. Die Promillegrenze beträgt 0,5; bei Fahrten mit Anhängern 0,0. Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden.. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar. Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards.  Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert. Bei einer Beteiligung an Verkehrsunfällen besteht unabhängig von der Schuld- oder Verursacherfrage ein hohes Risiko, dass türkische Gerichte eine Ausreisesperre bis zur endgültigen Klärung des Unfalls verhängen. Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten das Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein. In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken. In den letzten Jahren kam es zu Zwischenfällen (bis hin zu Todesfällen) im Zusammenhang mit unsachgemäß eingesetzten Reinigungs- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln in Unterkünften (in Hotels wie auch in Mietwohnungen). Über Lüftungsanlagen/ Lüftungsschächte verbreiteten sich giftige Dämpfe auch über angrenzende Stockwerke. Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus. Fahren Sie aufmerksam und defensiv im Straßenverkehr und lassen Sie sich nicht auf Auseinandersetzungen ein. Vermeiden Sie möglichst Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit außerorts. Übernachten Sie möglichst nur auf bewachten Park- oder Campingplätzen. Prüfen Sie bei Jeep-Safaris den technischen Zustand der Fahrzeuge. Fahren Sie selbst nur bei entsprechender Erfahrung. Besonders in Istanbul: Informieren Sie sich vor einer Taxifahrt über den ungefähren Fahrpreis. Bestehen Sie auf Einschaltung des Taxameters. Achten Sie auf einen gepflegten Gesamteindruck der Unterkunft; wenden Sie sich bei ungewöhnlichen Gerüchen oder (unklaren) gesundheitlichen Beschwerden unverzüglich an die Rezeption oder suchen Sie ärztliche Hilfe auf. Erkundigen Sie sich vor Antritt eines Ausflugs mit Kaufgelegenheit vorab über die Dauer und verwahren Sie sich gegen den Druck von „Verkäufern“. Beschweren Sie sich ggf. bei den Reiseveranstaltern. Führerschein Der deutsche Führerschein wird bei touristischen Aufenthalten anerkannt. Besondere Verhaltenshinweise Die Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Während des Ramadan gibt es außerhalb der von Touristen frequentierten Gebiete Einschränkungen, und das Essen, Trinken und Rauchen werden tagsüber ggf. nicht geduldet. Das Fotografieren militärischer und anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitskräfte ist nicht erlaubt. Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen. Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr gepanschten Alkohols aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten. Informieren Sie sich bei Reisen im Land über Besonderheiten des Lebens in der Türkei und bereiten Sie sich entsprechend vor. Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung. Seien Sie tagsüber außerhalb der Touristengebiete während des Ramadan zurückhaltend mit Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit. Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend, vergewissern Sie sich, ob Sie fotografieren dürfen, oder fragen Sie um Erlaubnis. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen sind in der Türkei nicht strafbar. Die „Pride Parade“ wird von den türkischen Behörden jedoch regelmäßig untersagt; Teilnehmenden droht strafrechtliche Verfolgung. Auch 2025 kam es am Rande nicht genehmigter Pride-Veranstaltungen in der Türkei zu zahlreichen Festnahmen, auch ausländische Staatsangehörige waren betroffen. Nicht-genehmigte Demonstrationen/Versammlungen werden von den türkischen Behörden ggf. unter Einsatz von Wasserwerfern, Gummigeschossen oder Tränengas aufgelöst. Zudem sind gewalttätige Übergriffe auf LGBTIQ-Personen von nicht-staatlicher Seite bekannt. Es sollte mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber LGBTIQ in der türkischen Gesellschaft gerechnet werden. Meiden Sie größere Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere, wenn diese ohne behördliche Genehmigung stattfinden - siehe auch Rechtliche Besonderheiten. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Seit 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Es ist davon auszugehen, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland besitzen, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen als Grundlage für Strafverfolgungsmaßnahmen, z.T. mit vorläufigen Festnahmen und anschließender Untersuchungshaft oder Ausreisesperren, genutzt werden. Türkische Strafverfolgungsbehörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in oder Unterstützung von bzw. Propaganda für Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der sogenannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit diesen Organisationen oder mit ihnen verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen, auch wenn die Berührungspunkte bereits jahrelang zurückliegen. Für die Begründung des Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann bereits ausreichen, in einem deutschen Vereinsregister als Vorstandsmitglied eines Vereins mit Bezug zu kurdischen Anliegen eingetragen (gewesen) zu sein, ohne dass der Verein in irgendeinem Zusammenhang mit der PKK steht. Es sind auch Personen betroffen, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme. Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen zu von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung staatlicher Institutionen und hochrangiger Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf „Terrorpropaganda“ oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den Sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen, Kommentieren oder Liken eines fremden Beitrags, siehe auch Hinweise unter Aktuelles. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z. B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift. Ausreisesperren führen oft zu monatelangen oder sogar über mehrere Jahre dauernden Zwangsaufenthalten in der Türkei mit weitreichenden, mitunter existenzbedrohenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen. Das Fotografieren militärischer Anlagen und Angehöriger der Sicherheitskräfte oder in militärischer Sicherheitszonen ist verboten. In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft, es drohen zehn bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr, sechs bis zwölf Jahre für die Ausfuhr von Drogen - dies gilt auch für Aufenthalte im Transitbereich türkischer Flughäfen.  In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Fällen, in denen Personen (auch Minderjährige) Gepäck für Dritte transportiert haben, in dem Drogen gefunden wurden. Auch in einem solchen Fall des unwissentlichen Drogen-Transports besteht die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung mit teils gravierenden Konsequenzen (Untersuchungshaft oder Ausreisesperre von erheblicher Dauer). Auch die Ein-/Ausfuhr sowie der Gebrauch von (medizinischem) Cannabis oder anderer CBD-Produkte sind in der Türkei weiterhin verboten. Medizinisches Cannabis oder anderen CBD-Produkte können für einen Aufenthalt in der Türkei ausschließlich durch in der Türkei registrierte und zur Ausstellung von sog. „roten Rezepten“ befugten Ärzte verschrieben werden.  Ebenfalls mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z. B. von 9.000 EUR gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z. B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten“ weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunterfallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen. Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug, auch Camping-Messern, ist ohne besondere Erlaubnis verboten.  Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist. Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Festnahme oder einer Ausreisesperre. Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand. Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich. Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ. Vermeiden Sie jede Mitnahme von Substanzen, die vor Ort als unerlaubte Betäubungsmittel angesehen werden könnten. Transportieren Sie nie Gepäckstücke, Pakete oder andere Gegenstände für Dritte ohne eigene Kenntnis des Inhalts; Unkenntnis schützt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung. Geld/Kreditkarten Siehe Aktuelles Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Debitkarte (Girocard) kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden; die türkischen Banken verlangen jedoch überwiegend eine Gebühr, die von deutschen Banken nicht erstattet wird. Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Teilweise muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, wird aber nicht empfohlen Kinderreisepass: Ja Anmerkungen bei Einreise in die Türkei  Die Einreise in die Türkei ist mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz nicht möglich.  Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis. Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen. Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann. Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen. Beachten Sie bei Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziellandes, u.a. im Hinblick auf eine dort ggf. erforderliche Mindestrestgültigkeit des Reisedokuments. Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente. Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer Beachten Sie bei Transit/Weiterreise über einen türkischen Flughafen, dass das Zielland ggf. eine Mindestrestgültigkeit Ihres Reisedokumentes verlangt. Eine Verlängerung Ihres Reisepasses durch das zuständige deutsche Konsulat am Transitflughafen ist nicht möglich. Es sind daher Fälle bekannt geworden, in denen die Weiterbeförderung am Transitflughafen in der Türkei verweigert wurde und Passagiere an den Ausgangsflughafen zurückreisen mussten, wenn Reisedokumente nicht die erforderliche Mindestrestgültigkeit für das Zielland aufwiesen. Beachten Sie bei Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziellandes, u.a. im Hinblick auf eine dort ggf. erforderliche Mindestrestgültigkeit des Reisedokuments. Einreise in die Türkei aus Syrien Eine Einreise in die Türkei aus Syrien ist auf dem Landweg für nicht-türkische Staatsangehörige nur mit einer vorab einzuholenden Sondergenehmigung des Gouverneursamts Hatay und nur für den Grenzübergang Hab el Hawa möglich. Der Antrag auf Grenzübertritt muss schriftlich bei der Zivilverwaltungsbehörde Cilvegözü (Cilvegözü Mülki İdare Amirliği, Tel.: +90 326-432 30 67) gestellt werden. Die Flughäfen in Aleppo und Damaskus sind wieder in Betrieb, werden bislang jedoch nur von wenigen Fluggesellschaften (u.a. Turkish Airlines) angeflogen. Es kann weiterhin zu Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb kommen. Beachten Sie die Reisewarnung für Syrien.  Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum. Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich. Die Befreiung von der Visumspflicht im oben gestellten Rahmen gewährt kein absolutes Einreiserecht, auch deutsche Staatsangehörige können von Einreisesperren betroffen sein. Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist. Einreisekontrolle und Zurückweisungen In letzter Zeit wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Umstände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können (siehe hierzu Hinweis zu Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten). Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, ist seit 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert worden. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen in Gewahrsam ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Die Hintergründe der Einreiseverweigerung werden grundsätzlich nicht mitgeteilt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Zusammenhang zu anonymen Denunziationen besteht. Ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen wies einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund auf.  Bei Einreise werden Pässe mit einem Einreisestempel samt Datum versehen. Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Ingewahrsamnahme, einer Ausreisesperre oder einer Zurückweisung bei Einreise. Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand. Achten Sie auch und insbesondere bei Einreise auf dem Landweg darauf, dass der Einreisestempel angebracht wird, um Strafen oder ein Einreiseverbot zu vermeiden. Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich. Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ. Längerfristiger Aufenthalt Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind. Doppelstaater Deutsch-türkische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in der Türkei ausschließlich als türkische Staatsangehörige behandelt -  mit der Folge, dass eine konsularische Betreuung durch die deutschen Auslandsvertretungen in aller Regel nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich ist.Deutsch-türkische Doppelstaater, die mit einem deutschen Reisepass in die Türkei einreisen, sollten auch mit diesem Pass ausreisen. Minderjährige Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte. In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Kinder, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Weiterreise in Nachbarländer Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich. Beim Grenzübertritt von der Türkei nach Georgien gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz des Personalausweises, sodass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird. Grenzgebiete zu Syrien, Iran und Irak Beachten Sie die Reisewarnungen für Syrien, Iran und Irak. Die Ausreise aus der Türkei nach Irak ist nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. Im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien besteht Minengefahr. Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen. Einfuhrbestimmungen Die Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR oder Gegenwert in TRY gestattet. Reisende, die Devisen über den vorgenannten Beträgen ausführen möchten, müssen dazu eine Zollerklärung einreichen. Weitere Informationen erteilt der türkische Zoll. Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 USD ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise bei der Ausfuhr erforderlich. Im Übrigen dürfen folgende Waren und Mitbringsel bei Einreise in die Türkei pro erwachsene Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende): Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 EUR, 600 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück), 50 Stück Zigarren, 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak (nur für Reisende über 18 Jahre), 1 l Getränke mit Alkoholgehalt über 22%, 1 l Getränke mit Alkoholgehalt bis zu 22% (nur für Reisende über 18 Jahre), Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz oder Lotionen (höchstens 600 ml Gesamtmenge) sowie fünf Stück Hautpflegemittel und Toilettenartikel, 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1kg Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten. Einfuhr eines Fahrzeugs Bei der Einreise in die Türkei mit dem Kraftfahrzeug ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden. Die Aufenthaltsfrist für Fahrzeuge von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung beträgt gemäß den türkischen Zollvorschriften innerhalb 180 Tagen insgesamt 90 Tage. Diese Frist kann auf einmal oder geteilt in Anspruch genommen werden. Auch wird seitens der türkischen Zollverwaltung kein Formular mehr ausgehändigt, da die Registrierung des Fahrzeuges nach Überführung in die vorübergehende Verwendung elektronisch erfolgt und mit dem jeweiligen Reisedokument des Fahrers verknüpft wird. Gesondert wird darauf hingewiesen, dass eine Überschreitung der Verwendungsfrist nach dem türkischen Zollgesetz geahndet wird. Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden. Weitergehende Informationen hierzu sowie ein Leitfaden zur vorübergehenden Einfuhr von Fahrzeugen sind im Zollwegweiser der türkischen Zollverwaltung zu finden. Tiere Die Einfuhr von bis zu zwei Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Reisendem ist grundsätzlich möglich. Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Microchip gekennzeichnet sein. Eine Veterinärbescheinigung mit Dokumentation der Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage vor Einreise, aber nicht mehr als 12 Monate alt sein darf, muss vorgelegt werden. Hunde müssen neben Tollwut auch gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein; die Einfuhr einiger Rassen („Kampfhunde“) ist verboten. Das Mitführen des EU-Heimtierausweis ist notwendig. Die Kontaktaufnahme mit einer türkischen Auslandsvertretung und/oder der Fluggesellschaft vor Abreise ist dringend zu empfehlen. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen. HIV/AIDS Die HIV-Inzidenz in der Türkei ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Weitere Infektionskrankheiten Selten kommt Tuberkulose, Leishmaniose, Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber und Brucellose vor. Luftverschmutzung Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.  Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in den Großstädten und touristischen Regionen des Landes hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. In ländlichen Gebieten ist die Versorgung jedoch oft nicht mit westeuropäischen Standards vergleichbar. Bei einem Unfall oder einer ernsten Erkrankung empfiehlt es sich, die Notaufnahme eines Krankenhauses der Stufe 3 (Unikliniken (üniversite hastanesi)) aufzusuchen. Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption wird dringend empfohlen.  In Deutschland gesetzlich krankenversicherte Personen finden wichtige Hinweise im Merkblatt zur Kostenübernahme im Rahmen des Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommens. Vor Abreise sollte von der gesetzlichen Krankenversicherung das Formular A/T 11 (Auslandskrankenschein) ausgestellt werden.  Für Selbstzahler und Patienten mit einer privaten (Auslands)-Krankenversicherung gilt:  Die Kosten für medizinische Behandlungen bei Ärzten und in Privatkliniken können deutlich höher sein als in Deutschland. Es gibt keine allgemeingültige Gebührenordnung. Eine finanzielle Vorleistung der Patienten vor Behandlungsbeginn, z.B. durch die Vorlage einer gültigen Kreditkarte oder Hinterlegung von Bargeld ist üblich. Art und Umfang der Behandlung als auch die Kosten sollten nach Möglichkeit im Voraus besprochen werden. Zahlungen sollten ausschließlich auf Grundlage von detaillierten Rechnungen erfolgen. In einigen Fällen nutzen Krankenhäuser die Notlage von Patienten aus, stellen überhöhte Rechnungen und üben Druck auf Kunden aus. In vielen Urlaubsregionen bestehen Vereinbarungen zwischen Hotels und bestimmten Kliniken. Es wird empfohlen, im Rahmen der Möglichkeiten Preise zu vergleichen und im Vorfeld verbindliche Kostenvoranschläge anzufordern. Vor planbaren medizinischen Eingriffen/Behandlungen, vor allem im Bereich der ästhetischen Chirurgie, sollten umfassende und fundierte Informationen aus fachlich kompetenten Quellen eingeholt werden. Es herrschen häufig unterschiedliche Ausbildungs- und Hygienestandards. Gelegentlich gibt es Berichte über unzureichende Aufklärung vor einem Eingriff, intransparente Kostenstrukturen, kommerziellen Druck sowie Schwierigkeiten bei der Nachsorge. Regressansprüche lassen sich im Ausland oft nur schwer durchsetzen; Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für notwendige Korrekturen. Daher sollten Reisende vor einer Behandlung sorgfältig die Qualifikation des Fachpersonals, die Akkreditierung der Einrichtung, die Transparenz der Kosten und die Seriosität möglicher Vermittler überprüfen. Schließen Sie für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuell zusammengestellte Reiseapotheke mit und schützen Sie diese vor hohen Temperaturen. Klären Sie vor einer Behandlung die voraussichtlichen Kosten. Lassen Sie sich vor Reisebeginn (vor allem bei chronischen Erkrankungen und absehbarem medizinischen Behandlungsbedarf) von Ihrer Krankenversicherung das Formular A/T 11 (Auslandskrankenschein) ausstellen, um die Behandlungskosten in der Regel abzusichern. Lassen Sie sich vor der Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner beraten und passen Sie gegebenenfalls Ihren Impfschutz an. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin (DTG). Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Syrien: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
    am 17/04/2026 um 12:30

    Letzte Änderungen:  Redaktionelle Änderungen Eilmeldung Vor allen Reisen in die folgenden Staaten bzw. Gebiete wird weiterhin gewarnt: Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen. Reisewarnungen gelten auch für Transitaufenthalte zum Weiterflug in andere Staaten. Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude.  Am 8. April 2026 gaben die Konfliktparteien eine zweiwöchige Waffenruhe bekannt. Israel teilte mit, Angriffe gegen Ziele der Hisbollah-Miliz in Libanon fortzusetzen. Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst volatil. Seit Bekanntgabe der Waffenruhe gab es weiterhin vereinzelte Angriffe auf Ziele in der Region. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden. Es besteht weiterhin eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge.  Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region aufgrund von Luftraumsperrungen und Sicherheitsbedenken eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze in den Golfstaaten betroffen. Auch wenn einige Staaten ihre Lufträume inzwischen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für ein eingeschränktes Flugangebot wieder geöffnet haben, können erneute Luftraumschließungen und sonstige Einschränkungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden. Falls Sie sich trotz der geltenden Reisewarnung in der Region aufhalten: Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) und weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zwischenzeitlich in ein anderes Land weitergereist sind. Seien Sie sich des aktuell erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, israelischer und jüdischer Einrichtungen sowie kritischer Infrastruktur bewusst. Meiden Sie diese möglichst weiträumig. Nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Suchen Sie bei Alarm umgehend nahegelegene Schutzräume oder das Innere eines Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern. Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte. Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter. Wählen Sie für den Transit zu anderen Reisezielen möglichst Verbindungen außerhalb der vom Konflikt betroffenen Region. Beachten Sie bitte auch unsere FAQ zur aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Osten. Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.  Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden. Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude. Am 8. April 2026 haben die USA, Israel und Iran eine zweiwöchige Waffenruhe bekannt gegeben. Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst volatil.   Seit Bekanntgabe der Waffenruhe gab es weiterhin vereinzelte Angriffe auf Ziele in der Region. Es besteht das Risiko einer erneuten Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs. Es besteht weiterhin eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge.  Beachten Sie die geltende Reisewarnung. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Daten. Ermuntern Sie auch andere Ihnen bekannte deutsche Staatsangehörige zur Registrierung. Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Verfolgen Sie die aktuelle Nachrichtenlage aufmerksam und nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf. Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter. Sicherheit - Reisewarnung Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.  Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden. Sicherheitslage Siehe Aktuelles Die Sicherheitslage in Syrien bleibt angespannt. Während die Lage in Damaskus aktuell durch die Sicherheitskräfte der Regierung kontrolliert wird, gestaltet sich die Situation in weiten Teilen des Landes weiterhin volatil, fragmentiert und nur begrenzt vorhersehbar. Es gab wiederholt lokal begrenzte bewaffnete Auseinandersetzungen in verschiedenen Teilen des Landes. In der nordostsyrischen Region Hassakeh und im Umfeld der Stadt Kobane wurde nach bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen syrischen Regierungstruppen und den Syrian Democratic Forces (SDF) zuletzt ein umfassender Waffenstillstand vereinbart. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es kurzfristig erneut zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen kann. Die Versorgungslage ist teilweise sehr schwierig.  Trotz verbesserter Polizeipräsenz in den Großstädten und auf Verkehrsrouten zwischen diesen sind kriminelle Übergriffe (u.a. Entführungen, Überfälle) weiterhin keine Seltenheit.  Vor allem im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen (Sprengfallen).  Die Terrororganisation IS ist ebenfalls weiterhin im/aus dem Untergrund aktiv und nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Im Juni 2025 hat ein Selbstmordattentäter während eines Gottesdienstes in einer Kirche in Damaskus einen Sprengsatz gezündet; es gab zahlreiche Todesopfer und Verletzte. In den Küstengebieten besteht weiterhin eine erhöhte Gefahrenlage; dort sind zahlreiche Entführungen und auch weiterhin extralegale Tötungen zu verzeichnen. Einige Grenzübergänge sind nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien erschweren. Zur Ausreise in die Türkei siehe Reise- und Sicherheitshinweis Türkei. Bedenken Sie, dass vor Ort keine unmittelbare Nothilfe geleistet werden kann. Sollten Sie sich trotz Reisewarnung dennoch in Syrien aufhalten, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts. Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung, eines Unfalls oder plötzlicher Straßen- und Grenzschließungen nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben. Denken Sie daran, dass Minen und andere nicht-entschärfte Sprengkörper bzw. Munition beim Betreten von (leerstehenden) Häusern und Grundstücken zur tödlichen Gefahr werden können. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die Lage ist geprägt von den Bemühungen der Regierung, das Gewaltmonopol wiederherzustellen. Herausforderungen bestehen weiterhin v.a. im Süden in den Provinzen Daraa, Quneitra und Sweida, im Nordosten in den Provinzen Hassakeh und Kobane sowie in den Küstenregionen. Hier stellen bewaffnete Kräfte die Autorität der Regierung weiterhin in Frage. Zuletzt kam es Ende 2025/Anfang 2026 zu bewaffneten Auseinandersetzungen der syrischen Sicherheitskräfte mit den Syrian Democratic Forces (SDF) im Nordosten des Landes. Die Einhaltung der vereinbarten Waffenruhe zwischen Regierung und SDF sollte aufmerksam verfolgt werden. Auf die Reise- und Sicherheitshinweise der weiteren Staaten in der Region wird ergänzend hingewiesen. Kriminalität Das allgemeine Gewaltrisiko und die Gefahr, Opfer von Kriminalität zu werden, sind auch aufgrund der sehr geringen Polizeipräsenz und noch nicht vollumfänglich funktionierender Sicherheitsstrukturen sehr hoch. Zuletzt haben Angriffe auf Checkpoints bzw. militärische Posten der Regierung im Nordosten des Landes zugenommen. Ausländer können in allen Landesteilen jederzeit Opfer einer Entführung werden, insbesondere abseits der großen Zentren und Straßen. Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seiner Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden. Das Verhalten und der jeweilige Ausbildungsstand der syrischen Sicherheitsbehörden lassen sich oft schwer abschätzen. Unvorhersehbare oder willkürliche Handlungen von Sicherheitskräften können daher nicht ausgeschlossen werden. Ortswechsel in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden. Natur und Klima Syrien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. In der Küstenzone herrscht mediterranes, in Damaskus, Aleppo und im Landesinneren kontinentales Klima mit trockenen Sommern und kalten, teils feuchten Wintern. Im Sommer kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Dürreperioden kommen. In den Wintermonaten können Überschwemmungen auftreten. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Zuständige Auslandsvertretung Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.   Für konsularische Dienstleistungen verbleibt die Zuständigkeit bis auf Weiteres bei der Botschaft Beirut. Es wird darauf hingewiesen, dass organisierte Reisen über – zum Teil auch in Deutschland ansässige – Reiseunternehmen in Syrien keinen besseren Schutz vor Sicherheitsvorfällen bieten.  Infrastruktur/Verkehr Die Infrastruktur im Land hat unter dem anhaltenden Konfliktgeschehen erheblich gelitten. In den Städten und auf den Hauptverbindungsstraßen Syriens gibt es nach wie vor militärische Kontrollposten, an denen mit umfassenden und gegebenenfalls ungeregelten Kontrollen gerechnet werden muss. Es ist nicht auszuschließen, dass es dabei auch zu Forderungen nach Geldzahlungen, zu Schusswechseln oder zu willkürlichen Festnahmen kommen kann. Insbesondere Frauen sind bei diesen Kontrollen einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt. Überlandstraßen und Autobahnen sind zeitweise gesperrt. Fehlende Fahrdisziplin, schlechte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards für Fahrzeuge führen zu einer hohen Unfallrate. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan Der islamische Glaube ist Teil der syrischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei Kleidung und Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind von Sonnenauf- bis -untergang auch Nichtmuslimen untersagt. LGBTIQ Homosexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Seit dem 8. Dezember 2024 soll es vermehrt zu tätlichen Angriffen auf LGBTIQ-Personen gekommen sein. Aus allen Landesteilen sind Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert. Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird umfassend ausgelegt. Er kann neben klar erkennbaren Kasernen, Polizeistationen und Militärcheckpoints oder Flughäfen auch schwerer zu identifizierende Infrastruktur wie z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Auslandsvertretungen von Drittstaaten, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude einschließen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden. Beim Fotografieren sollte allgemeine Zurückhaltung gewahrt werden, da es als versuchte Spionage gewertet werden kann. Festnahme und Inhaftierung können die Folge sein. Drogendelikte werden streng geahndet und führen zu hohen Strafen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist das Syrische Pfund (SYP). In Syrien können weiterhin keine Kreditkarten genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige mögliche Einsatzorte. Es muss mit Bargeld bezahlt werden.  Das SYP kann nicht außerhalb Syriens umgetauscht werden; ein Geldwechsel kann nur am Flughafen, in Banken und Wechselstuben in Syrien erfolgen. Gehobene Restaurants und Hotels akzeptieren in der Regel Zahlungen in USD, teilweise auch in EUR. Geldwechsel auf der Straße ist nicht erlaubt. Einreise und Zoll Siehe Sicherheit – Reisewarnung Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.  Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Änderungen können jederzeit erfolgen. Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum sollte bei der für das Wohnsitzland zuständigen syrischen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der syrischen Botschaft in Berlin, beantragt werden. Einreisebestimmungen können sich – auch kurzfristig – ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon Kenntnis erlangt. Vor jeder Reise sollten daher die aktuellen Regeln zur Einreise bei der zuständigen syrischen Auslandsvertretung erfragt werden.Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Einreiseunterstützung z.B. in Form der Ausstellung konsularischer Bescheinigungen leisten. An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern ist die Erteilung syrischer Visa nicht immer möglich. Dies gilt auch für Transitvisa. Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, droht eine mehrjährige Haftstrafe sowie eine hohe Geldstrafe. Bitte beachten Sie bei einer Einreise über Libanon zudem die dortigen Einreisevorschriften, insbesondere die besonderen Hinweise für deutsch-syrische/libanesische Doppelstaater sowie Palästinenserinnen/Palästinenser mit Dokumenten der Palästinensischen Autonomiebehörde oder von Drittstaaten ausgestellten Passersatzdokumenten. Voraufenthalte in Israel Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) kann die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat – verweigert werden. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben eines bestimmten Geburtsortes im Pass (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen. Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland Hinweis: Änderungen können jederzeit erfolgen. Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt und ausschließlich den für syrische Staatsangehörige geltenden Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen in Syrien (z.B. illegale Ausreise) können damit grundsätzlich von den syrischen Behörden bei Rückkehr verfolgt werden. Einfuhrbestimmungen Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5.000 USD muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen. Die Einfuhr elektronischer Geräte und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS-Geräten sollte verzichtet werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen „Angeboten“ an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Malaria Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten, vor allem in der Al Hasakah-Region endemisch. Der letzte Fall wurde 2004 gemeldet, wobei das Monitoring seit 2010 aufgrund des Konflikts unterbrochen ist. Das Infektionsrisiko besteht in der Zeit von Mai bis Oktober und kann insgesamt als gering eingeschätzt werden. Länderinformationen stellt die DTG zur Verfügung. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, u.a. Infektionen mit Gardia lamblia, Typhus und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Weitere Infektionskrankheiten Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden. Tuberkulose, Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut kommen vor. Medizinische Versorgung Bedingt durch den anhaltenden Konflikt hat auch die medizinische Versorgung stark gelitten und steht nicht verlässlich zur Verfügung.  Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Beachten Sie mögliche Ausschlussklauseln oder Sonderregelungen bei Vorliegen einer Ausreiseaufforderung des Auswärtigen Amts. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Kuwait: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
    am 17/04/2026 um 12:30

    Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen   Eilmeldung Vor allen Reisen in die folgenden Staaten bzw. Gebiete wird weiterhin gewarnt: Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen. Reisewarnungen gelten auch für Transitaufenthalte zum Weiterflug in andere Staaten. Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude.  Am 8. April 2026 gaben die Konfliktparteien eine zweiwöchige Waffenruhe bekannt. Israel teilte mit, Angriffe gegen Ziele der Hisbollah-Miliz in Libanon fortzusetzen. Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst volatil. Seit Bekanntgabe der Waffenruhe gab es weiterhin vereinzelte Angriffe auf Ziele in der Region. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden. Es besteht weiterhin eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge.  Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region aufgrund von Luftraumsperrungen und Sicherheitsbedenken eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze in den Golfstaaten betroffen. Auch wenn einige Staaten ihre Lufträume inzwischen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für ein eingeschränktes Flugangebot wieder geöffnet haben, können erneute Luftraumschließungen und sonstige Einschränkungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden. Falls Sie sich trotz der geltenden Reisewarnung in der Region aufhalten: Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) und weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zwischenzeitlich in ein anderes Land weitergereist sind. Seien Sie sich des aktuell erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, israelischer und jüdischer Einrichtungen sowie kritischer Infrastruktur bewusst. Meiden Sie diese möglichst weiträumig. Nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Suchen Sie bei Alarm umgehend nahegelegene Schutzräume oder das Innere eines Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern. Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte. Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter. Wählen Sie für den Transit zu anderen Reisezielen möglichst Verbindungen außerhalb der vom Konflikt betroffenen Region. Beachten Sie bitte auch unsere FAQ zur aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Osten. Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Vor Reisen nach Kuwait wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, Kuwait unter Nutzung der verbliebenen Ausreisemöglichkeiten zu verlassen.  Sicherheitslage in der Region Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude. Am 8. April 2026 haben die USA, Israel und Iran eine zweiwöchige Waffenruhe bekannt gegeben. Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst volatil.  Seit Bekanntgabe der Waffenruhe gab es weiterhin vereinzelte Angriffe auf Ziele in der Region. Es besteht das Risiko einer erneuten Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs. Es besteht weiterhin eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge.  Die kuwaitischen Behörden haben aktuell die Visumserteilung, unabhängig vom Reisezweck, ausgesetzt, siehe Einreise und Zoll - Visum.     Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseempfehlung. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste („ELEFAND“) und halten Ihre Daten aktuell. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte. Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien. Seien Sie sich des aktuell erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, israelischer und jüdischer Einrichtungen (z.B. auch Botschaften, Firmen, Banken, Hotels, Universitäten) sowie der kritischen Infrastruktur (z.B. Öl- und Gasanlagen) bewusst. Meiden Sie diese möglichst weiträumig. Meiden Sie Demonstrationen, größere Menschenansammlungen und Einrichtungen des Militärs/der Sicherheitskräfte weiträumig und machen Sie keine Fotos oder Filmaufnahmen. Beachten Sie, dass das Fotografieren und Filmen sowie der Einsatz von Hobbydrohnen, vor allem im Zusammenhang mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen, streng verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam. Reduzieren Sie Fahrten und Bewegung im Freien auf das absolut notwendige Maß. Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf. Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter. Sicherheit - Reisewarnung Vor Reisen nach Kuwait wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, Kuwait unter Nutzung der verbliebenen Ausreisemöglichkeiten zu verlassen.  Siehe Aktuelles Terrorismus Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten kann auch in Kuwait eine erhöhte/abstrakte Bedrohung durch Terrorismus, insbesondere an in Gegenden und Einrichtungen, die mit den USA assoziiert bzw. die von US-Bürgern genutzt werden (z.B. Militärstützpunkte, Botschaften, Firmen, Banken, Hotels, Universitäten) sowie an kritischer Infrastruktur (Öl-, Gas- und Meerwasserentsalzungsanlagen, Umspannwerke) oder auch Moscheen und Kirchen sowie stark frequentierten Orten wie Supermärkten, Restaurants und Hotels nicht ausgeschlossen werden.  Seien Sie insbesondere an strategisch wichtigen und belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam. Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Siehe Aktuelles Die politische Lage ist stabil. Vereinzelte friedliche Demonstrationen (meist direkt vor dem Parlament/Irada-Platz) bleiben die Ausnahme. Darüber hinaus sind die Verhältnisse in der Region insgesamt komplex, sodass immer die Möglichkeit rascher Lageveränderungen besteht.  Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Landminen Eine Gefährdung durch Minen und andere Sprengkörper aus der Zeit der irakischen Invasion kann auf freien Flächen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften, in den Wüstengebieten sowie in abgelegenen Küstenbereichen nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Munition kann im Herbst und Winter durch Regenfälle verlagert werden. Bleiben Sie außerhalb geschlossener Ortschaften auf asphaltierten Hauptwegen und beachten Sie Hinweise der Behörden. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist niedrig, variiert je nach Ortschaft und Stadtteil. Außerhalb des Stadtzentrums sind sehr vereinzelte Fälle von Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl bekannt. Gewaltkriminalität ist recht selten. Alleinreisende Frauen sind bei der Benutzung von Taxis und bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit immer wieder Belästigungen ausgesetzt. Seien Sie insbesondere bei Spaziergängen in der Dunkelheit an weniger frequentierten Orten und besonders als alleinreisende Frau sehr vorsichtig und zurückhaltend. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht ein heißes, meist trockenes Wüstenklima. In der Regenzeit von Dezember bis Januar kann es zu Überschwemmungen kommen. Starke Sand- und Staubstürme sind ganzjährig möglich. Insbesondere ab Ende Mai bis Anfang September erreichen die Temperaturen Höchstwerte bis über 50° C; ein Aufenthalt im Freien ist dann tagsüber kaum noch möglich. Gesundheitsgefährdete Personen sollten Reisen nach Kuwait in dieser Jahreszeit generell vermeiden, siehe Gesundheit – Sonstige Gesundheitsgefahren. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Siehe Aktuelles Infrastruktur/Verkehr Der öffentliche Busverkehr wird ausgebaut; die Fahrpläne sind aber eher Richtwerte. Die Benutzung von Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert. Bei Taxis besteht zum Teil die Gefahr überhöhter Preise. Das Straßennetz ist sanierungsbedürftig, der Straßenverkehr für europäisches Empfinden oft unvorhersehbar (Raserei, keine Abstände, kein Blinken). Es gibt viele Unfälle.   Das Räumen der Unfallstelle vor Eintreffen der Polizei kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Nutzen Sie nur offizielle Taxis und verhandeln Sie Preise vor Fahrtantritt. Fahren Sie defensiv und seien Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig. Lassen Sie im Fall eines Unfalls die Positionen der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei unverändert. Bleiben Sie bei Fahrten außerhalb von Ortschaften stets auf den asphaltierten Hauptstrecken. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Weiterreise in Nachbarländer/Grenzübergänge Eine Ausreise per Flugzeug ist auf Grund weiter anhaltender Luftraum- und Flughafensperrung nicht möglich. Vor Reisen nach Irak wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Irak. Der Grenzübergang Abdali nach Irak kann ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Eine Rückkehr nach Kuwait wäre dann nur noch mit einer Sondergenehmigung der kuwaitischen Behörden möglich. Das Grenzgebiet zum Irak ist militärisches Sperrgebiet und kann ohne Sondererlaubnis nicht betreten werden, eine konsularische Unterstützung ist nur auf kuwaitischer Seite möglich. Vor Reisen nach Saudi-Arabien wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien.  Die Grenzübergänge zu Saudi-Arabien sind rund um die Uhr (24/7) geöffnet. Deutsche Staatsangehörige benötigen vorab ein Visum für Saudi-Arabien. Dies kann online bei den zuständigen saudi-arabischen Stellen beantragt werden. Zur Einreise ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich. Der Zutritt zu den Flughäfen in Saudi-Arabien wird nur gewährt, wenn ein bestätigtes Flugticket vorliegt. Der Grenzübertritt außerhalb offizieller Übergänge ist illegal. Entscheiden Sie in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation, ob Sie aufgrund der angespannten Lage eine Ausreise über den Landweg in Erwägung ziehen wollen. Meiden Sie die Grenzgebiete zu Irak, die militärisches Sperrgebiet sind. Nutzen Sie nur offizielle Grenzübergänge. Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan Kuwait ist ein islamisch geprägtes Land. Reisende sollten dies bei ihrem öffentlichen Auftreten und der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Erkennbar traditionell (muslimisch) gekleidete Personen sollten vor einer Foto- oder Videoaufnahme auf jeden Fall um ihr Einverständnis gebeten werden. Während des Fastenmonats Ramadan gibt es erhebliche Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber – d.h. bis zum Fastenbrechen - Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden). Erhöhte Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie gegenüber islamischen Traditionen ist angezeigt. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch nichtmuslimischen Personen untersagt, siehe auch Abschnitt „Rechtliche Besonderheiten“. LGBTIQ In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas sind homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten und können strafrechtlich geahndet werden. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz, der Konsum von und insbesondere der Handel mit Drogen sind verboten. Das am 15. Dezember 2025 in Kraft getretene Anti-Drogengesetz stellt die Nutzung, das öffentliche Tragen von Kleidungsstücken mit Abbildung von Drogen oder zum Konsum nötigen Utensilien und die Zurschaustellung von Gegenständen, die zur Einnahme von Drogen dienen oder dazu animieren, unter Strafe. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen, die in Kuwait auch vollstreckt wird.  In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden. So werden u.a. Prostitution, Homosexualität, Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten, „öffentliche Obszönität“, öffentliches Glücksspiel und der Konsum von Alkohol strafrechtlich geahndet. Für Vergewaltigung und für sexuellen Missbrauch von Kindern unter 15 Jahren kann die Todesstrafe verhängt werden. Im Fastenmonat Ramadan sind das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen bis zum Fastenbrechen („Iftar“) gesetzlich verboten. Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets am Grenzgebiet zum Irak ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten militärischer Anlagen oder von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie können von den Behörden im Verdachtsfall strafrechtlich geahndet werden. Aufnahmen von Militäranlagen, Regierungsgebäuden und Sicherheits- und/oder kritischer Infrastruktur sind verboten. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Auch das Verbreiten entsprechender Aufnahmen, insbesondere in den sozialen Medien, kann in Kuwait strafbar sein.  Ausreiseverbote durch die Polizei sind in vielen Fällen möglich, z.B. nach einem Unfall mit Todesfolge bis zur Verhandlung oder bei finanziellen Streitigkeiten, siehe Einreise und Zoll. Fotografieren oder filmen Sie keine offiziellen staatlichen Einrichtungen, militärische Aktionen oder Sicherheitskräfte. In Kuwait ist zudem aktuell die Nutzung von Hobby-Drohnen unter Strafe gestellt. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Kuwait-Dinar (KWT). Es empfiehlt sich die Mitnahme von USD oder EUR in bar zum Umtausch in lokale Währung. Mit gängigen Kreditkarten ist die Bezahlung in Hotels, Restaurants und Geschäften sowie das Abheben von Bargeld an Geldautomaten, besonders im Stadtzentrum, flächendeckend möglich. Einreise und Zoll Siehe Aktuelles Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nein Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Nein Anmerkungen:  Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Reisenden, deren Pässe israelische Visa oder Einreisestempel enthalten, wird die Ausstellung eines kuwaitischen Visums bzw. die Einreise nach Kuwait verweigert. Betroffene Passagiere werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Deutsche Botschaft Kuwait ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs. Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen. Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten Bei Einreise werden durch die kuwaitischen Behörden biometrische Daten (Fingerabdrücke und Iris-Scan) aller Reisenden erfasst. Personen mit vorherigem Aufenthalt in Kuwait müssen damit rechnen, durch die kuwaitischen Sicherheitsbehörden im Rahmen der Einreisekontrollen ausführlich befragt und im Einzelfall zurückgewiesen zu werden, sofern negative Erkenntnisse zur Person vorliegen. Eine eindeutige Feststellung der Identität ist über die erhobenen biometrischen Daten auch dann möglich, wenn die Person zwischenzeitlich eine andere Staatsangehörigkeit erworben hat und mit einem neuen Ausweisdokument einreist. Das Verfahren kann mit bis zu halbtägigen Wartezeiten verbunden sein; der Transitbereich darf währenddessen nicht verlassen werden. Rückfragen hierzu müssen unmittelbar mit den zuständigen kuwaitischen Behörden bzw. Auslandsvertretungen aufgenommen werden.  Visum Die kuwaitischen Behörden haben aktuell die Visumserteilung, unabhängig vom Reisezweck, ausgesetzt. Eine Einreise nach Kuwait ist daher momentan nicht möglich, sofern kein anderer Aufenthaltstitel/Daueraufenthalt besteht.  Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseempfehlung. Ausreise Für Ausländer ist die Ausreise aus Kuwait nur möglich, sofern Strafzettel und Betriebskostenrechnungen (seit September 2023) sowie Telefon- und Internetrechnungen (seit September 2023) bezahlt wurden. Bei Nichtzahlung kann die Ausreise verweigert werden. Arbeitsaufnahme Die Beantragung von Visa zur Wohnsitznahme und zur Arbeitsaufnahme bei den zuständigen kuwaitischen Behörden („immigration“ im Innenministerium) ist möglich. In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Landes- und Fremdwährungen, Wertgegenstände und Gold über einem Wert von 3.000 KWD müssen bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von Alkohol, Drogen, Waffen, pornografischem Material, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei der Einreise finden Gepäckkontrollen statt. Medikamente (wie Betäubungsmittel / psychoaktive Substanzen) dürfen nur zum Eigengebrauch mit ärztlichem Rezept und in kleinen Mengen eingeführt werden. Arztbriefe und Rezepte/Verordnungen der jeweiligen Medikamente müssen vor Reiseantritt von der zuständigen kuwaitischen Botschaft legalisiert, bei der Reise mitgeführt und bei Bedarf dem kuwaitischen Zoll zur Freigabe vorgelegt werden. Nach Einreise müssen die Unterlagen zudem dem kuwaitischen Außenministerium zur Beglaubigung vorgelegt werden. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall und bei weiteren Fragen die zuständige kuwaitische Auslandsvertretung. Tiere Für die Einfuhr von Haustieren wird eine Importlizenz der Public Authority of Agriculture Affairs & Fish Resources benötigt. Kuwaitische Unternehmen, welche auf den Im- und Export von Tieren spezialisiert sind, können hierbei behilflich sein.    Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-ACWY und Tollwut empfohlen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. MERS (Middle East Respiratory Syndrome) Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS. Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen. Sonstige Gesundheitsgefahren Das Wüstenklima ist belastend und erfordert ausreichende Flüssigkeitsaufnahme. Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankte sollten besondere Vorsicht wahren. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend. Es existiert ein staatliches Ambulanzsystem, das nur zum Transport in öffentliche Krankenhäuser befugt ist. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise  

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