Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

  • Namibia: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 17/09/2026 um 13:45

    Letzte Änderungen:  Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die politische Lage in Namibia gilt als stabil. Dennoch: Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Eigentumsdelikte können in ganz Namibia vorkommen, insbesondere in Windhuk und in abgelegenen Gebieten. Es sind Überfälle auf Reisende durch teils schwer bewaffnete Kriminelle bekannt. Dabei werden auch Touristenunterkünfte (auch Campingplätze) gezielt ins Visier genommen. In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle vor allem an Sonn- und Feiertagen, wenn weniger Menschen unterwegs sind (z.B. auf Spaziergänger am Stadtrand wie Farm Windhuk, Avis Damm und Lovers Hill, aber auch mitten in der Innenstadt). Vereinzelt wurden Reisende nach Übernahme eines Mietwagens gezielt vom Flughafen bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen (z.B. Hinweis auf einen angeblichen technischen Defekt) zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden u.a. Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt.  Bei Nutzung von Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden, besteht ein erhöhtes Risiko für Überfalle bzw. Diebstähle.  Reisende sind aufgrund der mitgeführten Kameraausstattung etc. bevorzugte Opfer von Raubüberfällen; auch Kreditkartenbetrug kommt häufig vor.  Unternehmen Sie Spaziergänge, auch in der Innenstadt von Windhuk, möglichst ohne Wertsachen und Fotoausrüstung sowie ohne große Taschen/Rucksäcke; seien Sie im Stadtrandgebiet von Windhuk besonders vorsichtig. Vermeiden Sie Spaziergänge in der Dunkelheit. Seien Sie bei Fahrten im Land auch bei kurzen Zwischenstopps vorsichtig. Übernachten Sie nur in bewachten Unterkünften bzw. auf bewachten, offiziell registrierten Campingplätzen. Verriegeln Sie Fahrzeugtüren immer, behalten Sie Wertsachen auf Busreisen im Blick und lassen Sie sie in Fahrzeugen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen. Halten Sie nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen an, an denen sich auch andere Personen befinden. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 10111. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum an anderer Stelle Ihres Gepäcks mit sich, speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Verstauen Sie Ihr Gepäck immer in Ihrem Kofferraum. Lassen Sie Ihre Wertsachen auch in Ihrer bewachten Unterkunft bzw. auf bewachten Campingplätzen nicht offen liegen. Nutzen Sie keine Taxis, in denen sich weitere Fahrgäste befinden und lassen Sie keine unbekannten Fahrgäste ins Taxi zusteigen. Nehmen Sie Wertsachen stets im Handgepäck mit und lassen Sie sich nicht überreden, diese im aufzugebenden Gepäck zu befördern. Nutzen Sie keine Geldautomaten auf offener Straße; geben Sie stattdessen Geräten in Einkaufszentren, Supermärkten oder Banken den Vorzug und lassen Sie sich nie von Fremden beim Geldabheben beobachten oder dabei helfen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Vor allem im September und Oktober kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Buschbränden kommen. Auch in Tourismusgebieten muss mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur gerechnet werden. Insbesondere Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etosha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit von Januar bis April von Überschwemmungen betroffen sein. Straßen können dann nur eingeschränkt nutzbar sein.  Trockenflussbetten („Rivières“) im ganzen Land können sich in der Regenzeit in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln. Erkundigen Sie sich vor Reisen z.B. beim namibischen Tourismusbüro oder landeskundigen Reiseveranstaltern zu möglichen Beeinträchtigungen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen. Befolgen Sie Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr In Namibia herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist gut ausgebaut; bis auf die Hauptverkehrsstraßen handelt es sich hauptsächlich um Schotterpisten. Das Unfallrisiko von Überlandfahrten wird oft unterschätzt. Die Entfernung plötzlich auftauchender Wildtiere zum eigenen Kfz ist oft schwer einzuschätzen. Übermüdung, Unkonzentriertheit oder kurze Ablenkung können insbesondere wegen des sehr geringen Verkehrsaufkommens zu schweren Verkehrsunfällen führen. Rettungssanitäter erreichen in abgelegenen Gebieten die Unfallstelle z. T. erst nach Stunden, was bei schweren Verletzungen lebensgefährlich sein kann.  Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern auch in nicht einsehbaren Streckenabschnitten gerechnet werden. Taxis wechseln zur Aufnahme von Passagieren oft plötzlich und völlig unberechenbar Fahrtrichtung und -spur.  Lokale Mietwagenfirmen statten Mietwagen in der Regel mit einem GPS-Gerät („GPS-Tracker“) aus, das es erlaubt, die gefahrene Strecke und Geschwindigkeit des Fahrzeugs jederzeit nachprüfen zu können. Schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung erlischt bei einigen Mietwagenfirmen bzw. Versicherungen jeglicher Versicherungsschutz. Im Schadensfall haben Versicherungen lokaler Mietwagenfirmen die Beweislast des Öfteren umgekehrt: vom Versicherten wurde der Nachweis verlangt, Schäden nicht fahrlässig verursacht zu haben. Dies kann weitreichende Folgen bis hin zu einer strafrechtlichen Verfolgung und Verhaftung haben. Die Treibstoffversorgung in den Lodges der staatlichen Namibia Wildlife Resorts (NWR) ist nicht gewährleistet. Achten Sie immer und insbesondere vor Fahrten in den Etosha Nationalpark und andere abgelegene Regionen auf die für Ihre geplante Reiseroute notwendige Treibstoffmenge. Berücksichtigen Sie hierbei auch den ggf. durch Klimaanlage, Straßenverhältnisse, etc. erhöhten Verbrauch. Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit. Fahren Sie direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen. Leisten Sie bei Verkehrsdelikten keine Sofortzahlung von Bußgeldern, sondern steuern Sie dazu die nächstgelegene Polizeistation an. Prüfen Sie die vollständigen Vertragsbedingungen genau und hinterfragen Sie Unklarheiten bei der Anmietung von Fahrzeugen/beim Abschluss von Versicherungen. Mieten Sie Fahrzeuge möglichst nur von einem Autovermieter, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN – ist. Kontrollieren Sie Bremsen, Reifenzustand, etc. vor Fahrtantritt auf Zuverlässigkeit und überprüfen Sie, ob Werkzeug und Wagenheber mit an Bord sind. Seien Sie bei Fahrten auf Schotterpisten besonders vorsichtig; führen Sie möglichst zwei Reserveräder mit (Gefahr von Reifenpannen). Achten Sie generell und insbesondere bei Fahrten in den Etosha Nationalpark und anderen abgelegenen Regionen stets auf eine ausreichende Treibstoffversorgung. Kontaktieren Sie im Fall eines Unfalls unmittelbar Ihre Mietwagenfirma und/oder rufen Sie den MVA Fund unter der Nummer 9682, um den Unfall zu melden und Ambulanz etc. anzufordern. Nähere Informationen zum Verhalten bei einem Unfall. Besuch von Nationalparks im Norden und Grenzgebiet zu Angola Die namibische Regierung hat in den Nationalparks im Norden Namibias die offiziellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei intensiviert. Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen. Erkundigen Sie sich bei Einfahrt in einen Nationalpark ausdrücklich nach Aktivitäten der Anti Poaching Units (APU) und eventuell nach gesperrten Wegen. Verhalten Sie sich im Fall eines Zusammentreffens mit Einheiten der APU, welche nicht immer in Uniformen auftreten, zurückhaltend. Seien Sie im Grenzbereich vorsichtig und überschreiten Sie die Grenze nicht. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten. 2024 wurde ein Gesetz, dass gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Männern durch das sog. "Sodomie-Verbot" unter Strafe stellte, durch den Obersten Gerichtshof als verfassungswidrig und ungültig erklärt; die namibische Regierung legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden höchstrichterlich als verfassungsgemäß anerkannt. Regierung und Parlament haben allerdings das Ehegesetz (Marriage Act 2024) so angepasst und verabschiedet, dass gleichgeschlechtliche Ehen (auch wenn diese außerhalb Namibias geschlossen wurden) nicht anerkannt werden. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz von und Handel mit Edelsteinen, Waffen, Munition und dergleichen sowie den Handel mit Drogen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der namibische Dollar (NAD). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand (ZAR) als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinandergekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Debitkarten (Girocard, Maestro) möglich. Lassen Sie sich Bankkarten für den Gebrauch im südlichen Afrika freischalten. Behalten Sie aufgrund zahlreicher Betrugsfälle möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs Ihre Karte im Auge, verlangen Sie in Restaurants ein mobiles Kartenlesegerät oder begleiten Sie das Personal zur Kasse. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens drei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem, unbeschädigten Zustand sowie gut lesbar sein. In Einzelfällen kam es zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde.  Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Achten Sie bei der Einreise auf die Übereinstimmung erteilter Aufenthaltserlaubnisse mit dem Reisezeitraum, siehe auch Visum. Weiterreise nach Südafrika mit Kinderreisepässen Bei der Weiterreise mit Kindern nach Südafrika sind die geltenden Einreisebestimmungen unbedingt zu beachten, da ansonsten die Einreise durch die südafrikanischen Grenzbeamten verwehrt wird. Weitere Informationen bieten die Reise- und Sicherheitshinweise Südafrika - Reisedokumente. Visum Seit April 2025 können deutsche Staatsangehörige zu touristischen Zwecken nur mit gültigem Visum nach Namibia einreisen. Dieses Visum wird mit einer Gültigkeit von 90 Tagen erteilt und berechtigt im Regelfall zur mehrfachen Einreise (sog. „multiple entry“).  Folgende Arten der Visumsbeantragung stehen zur Verfügung: „Visa on Arrival“ (als Online-Visum): Das namibische Innenministerium empfiehlt, das Visum vor Reisebeginn online als E-Visum zu beantragen. „Visa on Arrival“ (bei Einreise): Informationen zu einer Visumserteilung bei Einreise sowie zu den Grenzübergängen, an denen diese möglich ist, finden sich im Factsheet des namibischen Innenministeriums. Visumsbeantragung bei der namibischen Botschaft in Berlin. In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste etc. - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Der Antrag kann online oder direkt bei der namibischen Botschaft gestellt werden.  Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum sowie unter Umständen eine - am besten vor der Einreise - beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ einzuholende Akkreditierung. Die Genehmigungsdauer beträgt bis zu vier Wochen. Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die Botschaft der Republik Namibia. Einreise via Südafrika Bei der Einreise nach Namibia von Südafrika aus gelten besondere Einreisebestimmungen. Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen bietet die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung. Minderjährige Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind. Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung. Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile (ein „Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung "Affidavit", Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist). Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Alleinreisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu der sie in Namibia reisen. Eidesstattliche Versicherungen bedürfen der Beglaubigung durch einen „Commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen sind beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für den Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung erhältlich. Einfuhrbestimmungen Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 USD möglich, muss ab einem Betrag von 5.000 NAD jedoch bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist für Reisende auf den Betrag begrenzt, der eingeführt wurde. Für Reisen zwischen den Mitgliedsstaaten der Southern African Customs Union SACU (Botsuana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika) gibt es keine Beschränkungen.  Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer jeder Waffe wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet. Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.  Ausfuhrbestimmungen Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten sich Reisende vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen bietet CITES.  Tiere Die Einreise mit Tieren ist nur mit entsprechender Einreisegenehmigung möglich. Die Veterinary Association of Namibia hat dazu weitere Informationen zusammengestellt.  Gesundheit Impfschutz Pflichtimpfungen:  Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Namibia selbst ist kein Gelbfiebergebiet. Reiseimpfungen: Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Meningokokken-Impfung und Cholera-Impfung sind in der Regel nicht notwendig. Standardimpfungen: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.  Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Namibia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.  Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich: Ganzjährig hohes Risiko: im Norden und Nordosten des Landes (Provinz Zambezi/Caprivi Streifen; östlicher Teil der Provinz Kavango East; nördlicher Teil der Provinz Kavango West; östlicher Teil der Provinz Ohangwena) Saisonal hohes Risiko von September bis Mai: Übrige Teile des nördlichen Drittels des Landes (Ausnahmen s. o.), einschl. des Etosha-Nationalparks und großer Teile der Provinz Kunene; die Städte Grootfontein, Okakarara, Ondangwa, Outapi und Tsumeb. Hinweis: Im Jahr 2025 und 2026 wurde in einigen Gebieten im Norden und Nordosten des Landes ein starker Anstieg der Malariafälle beobachtet Saisonal mittleres Risiko von Juni bis August: Übrige Teile des nördlichen Drittels des Landes (Ausnahmen s. o.), einschl. des Etosha-Nationalparks und großer Teile der Provinz Kunene; die Städte Grootfontein, Okakarara, Ondangwa, Outapi und Tsumeb. Hinweis: Im Jahr 2025 und 2026 wurde in einigen Gebieten im Norden und Nordosten des Landes ein starker Anstieg der Malariafälle beobachtet Ganzjährig mittleres Risiko: westliche Regionen der Provinz Kunene (Ausnahmen s. o.) Ganzjährig geringes Risiko: Rest des Landes (Ausnahmen s.o./u.) Malariafrei: südliche Landeshälfte inklusive Windhuk, Namib-Wüste, gesamte Küstenregion   Schützen Sie sich insbesondere in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Durch Zecken kann das afrikanische Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, sowie selten Krim-Kongo-Fieber übertragen werden.  Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Namibia wurde Poliomyelitis (cVDPV-2) nachgewiesen. Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen  In Namibia besteht ein Risiko für Mpox und Tuberkulose; das Risiko für Meningokokken-Erkrankungen ist sehr gering. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.  Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt. Beachten Sie lokale Warnungen. Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. Eine Meningokokken-Impfung ist i.d.R. nicht empfohlen. In besonderen Situationen (Ausbruch oder einfacher Reisestil mit engen sozialen Kontakten) kann sie dennoch sinnvoll sein.  HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.  Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen  Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann und vorrangig im Nordosten/ Caprivi auftritt. Krim-Kongo-Fieber kann neben der Übertragung durch Zecken auch durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Blut oder Fleisch) übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.  Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen. Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich in ärztliche Betreuung. Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten. Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind. Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen. Weitere Gesundheitsgefahren Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann und vor allem im Norden des Landes (Provinzen West-Kavango, Ost-Kavango und Sambesi) vorkommt. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden. Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.  Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Ggf. weitere Hinweise zu Brandsaison oder anderweitiger Saisonalität. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.  Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden. Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.   Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise    

  • Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 17/09/2026 um 8:15

    Letzte Änderungen:  Redaktionelle Änderungen       Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.   Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Kriminalität Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle sowie Fahrzeugdiebstähle und -einbrüche kommen, insbesondere in den touristisch frequentierten Städten wie Prag und den Urlaubsgebieten Tschechiens, vor. Insbesondere an touristischen Brennpunkten ist bei Taxifahrten Vorsicht geboten; oft warten dort nicht lizenzierte Taxis. Bestellte Funktaxis sind zuverlässiger. Bei Geldwechseln auf der Straße kann Ausländern durch Dritte Falschgeld oder Geldscheine zu wesentlich geringerem Wert ausgehändigt werden. In Bars und anderen Lokalen kann es zu erhöhten Rechnungen sowie zum Einsatz von Betäubungsmitteln und infolgedessen zu Diebstählen und auch vereinzelt zu sexuellem Missbrauch kommen. Betrüger bieten vereinzelt im Internet Wohnungen zur An- oder Untermietung an, reagieren auf Wohnungsgesuche und lassen sich vorab Anzahlungen leisten. Am Übergabetermin stellt sich dann heraus, dass die Wohnung bereits vermietet ist oder nicht existiert. Auch treten Betrüger vereinzelt als Polizisten verkleidet auf, um Touristen zu kontrollieren und „Bußgelder“ zu verlangen. Tschechische Polizisten tragen eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform (meistens an der Hemdentasche). Sie dürfen auf der Straße nur ihre gesetzlich geregelten Eingriffsbefugnisse wahrnehmen, wie z. B. die Feststellung der Identität, das Abtasten zur Eigensicherung oder die Erhebung von Bußgeldern mit Erteilung einer Quittung. In Notfällen kann die tschechische Polizei über die Notrufnummer 158 oder 112 kontaktiert werden. Jede Polizeidienststelle kann eine Anzeige aufnehmen. Falls ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, können aber lange Wartezeiten entstehen. Die Polizeistation am Jungmannovo náměstí 771/9, 11 001 Prag 1 (Nähe U-Bahnhof Můstek) ist 24 Stunden geöffnet und mit Englisch und Deutsch sprechendem Personal besetzt. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Sehenswürdigkeiten, Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Stellen Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen ab. Benutzen Sie ggf. von außen sichtbare Wegfahrsperren wie Lenkradkrallen und andere Diebstahlsicherungen; zeigen Sie, dass Ihr Fahrzeug innen leer ist. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Lassen Sie Speisen und Getränke nicht unbeaufsichtigt, und vergewissern Sie sich in Abendlokalen rechtzeitig der geltenden Preise. Wechseln Sie kein Geld privat auf der Straße und lehnen Sie nach Bargeldabhebungen am Geldautomaten Angebote, sich das abgehobene Geld in kleinere Stückelungen wechseln zu lassen, ab. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, bei denen Ihre Ausweis- oder Bankdaten abgefragt werden, oder Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit und überweisen Sie kein Geld vorab an unbekannte Personen, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht gemäßigtes Kontinentalklima. In den Wintermonaten bestehen in Gebirgsregionen Gefahren durch Lawinen, insbesondere abseits ausgewiesener Pisten und Loipen.  Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.  Gelegentlich kommen auch Überschwemmungen im Frühjahr und Sommer nach der Schneeschmelze und nach starken Regenfällen vor.  Informieren Sie sich bei Aktivitäten in den Bergen stets über aktuelle Witterungshinweise. Beachten Sie Absperrungen und Warnhinweise und bleiben Sie auf ausgewiesenen Pisten und Loipen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Grenzkontrollen Derzeit werden an der deutsch-tschechischen Landgrenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt.  Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.  Infrastruktur/Verkehr Tschechien verfügt über ein gut ausgebautes und dichtes Eisenbahnnetz sowie ein gutes System des Busverkehrs. Im öffentlichen Nahverkehr müssen Einzelfahrkarten vor Fahrtbeginn gekauft und in den Automaten in den Bussen und Straßenbahnen oder am Eingang der Metrostationen entwertet werden, ansonsten fällt ein erhöhtes Beförderungsentgelt, in Höhe von 1.200 CZK an. In einigen Straßenbahnen gibt es inzwischen Automaten, in denen Tickets mit Karte bezahlt werden können. Die tschechische Polizei informiert auf ihrer Webseite in englischer Sprache über die wesentlichen Verkehrsregeln in der Tschechischen Republik. Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, auch beim Abbiegen und an Fußgängerüberwegen. Bei durchgezogenen gelben Linien am Fahrbahnrand gilt Halteverbot, bei gestrichelten gelben Linien Parkverbot. In Prag gelten viele Parkeinschränkungen. Die Stadt Prag informiert auf ihrer Webseite über Parkmöglichkeiten und Parkzonen. Das Befahren von Bus- oder Rettungsgassen ist verboten und wird mit Bußgeld geahndet. Es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer (0,0 Promille). Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichel- oder Blutprobe berechtigt. Automobile müssen ganzjährig mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht fahren. Eine gültige Kfz-Versicherung muss mit der „Grünen Versicherungskarte“ nachgewiesen werden. Bei Unfällen außerhalb geschlossener Ortschaften besteht die Pflicht zum Tragen einer Warnweste. Das gilt auch für Fußgänger, die auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind. Fahrradfahrer unter 18 Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen. Zwischen dem 1. November und dem 31. März besteht eine generelle Winterreifenpflicht. Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis/Schnee und Schmutz zu befreien (auch Schnee- oder Eisplatten auf dem Fahrzeugdach oder Anhänger). Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Schwerwiegende technische Mängel müssen vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z.B. nach einem Verkehrsunfall) beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen und/oder ein Bußgeld verhängt werden. Bei Unfällen mit Sachschaden über 200.000 CZK (über ca. 8.000 EUR) oder mit Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten. Pkw bis zu 3,5 t benötigen zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige elektronische Autobahnvignette. Für Motorräder und Anhänger ist keine Vignette erforderlich. Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor mit einem Null-CO2-Emissionswert sind ausgenommen. Seit 2024 gibt es keine Befreiung mehr für Fahrzeuge, die Strom oder Wasserstoff als Kraftstoff in Kombination mit einem anderen Kraftstoff verwenden (z.B. Plug-in-Hybrid). Autos, die mit umweltfreundlichen Kraftstoffen betrieben werden, erhalten einen Rabatt. Die Vignette kann online bestellt werden oder bei offiziellen Verkaufsstellen (tschechische Postfilialen und Euro-Oil-Tankstellen) und an Selbstbedienungskiosken an den Grenzübergängen erworben werden. Der Kauf ist bis zu 90 Tagen im Voraus vor Beginn der Gültigkeit der Vignette möglich. Beim Kauf wird als Nachweis über die Zahlung eine Quittung ausgestellt. Es gibt keine anderen offiziellen Vertriebsstellen. Beim Ankauf bei anderen Anbietern oder Online-Diensten werden oft erhebliche Bearbeitungsgebühren für den Verkauf der Vignette in Rechnung gestellt. Weitere Informationen bietet das Portal des elektronischen Vignettensystems der Tschechischen Republik. Für Fahrzeuge über 3,5 t wird auf Autobahnen, Schnellstraßen und auf gekennzeichneten Streckenabschnitten der Straßen der sog. 1. Klasse mit Hilfe eines satellitengestützten Sendegerätes eine Maut erhoben. Vor der Benutzung einer mautpflichtigen Straße muss das Kfz im elektronischen Mautsystem angemeldet, eine Kaution hinterlegt und das Sendegerät ordnungsgemäß im Fahrzeug montiert werden. Das Sendegerät wird nach Registrierung des Fahrzeuges im elektronischen Mautsystem an den Myto.cz-Geschäftsstellen ausgehändigt. Weitere Informationen zum Maut-System finden Sie auch in deutscher Sprache auf der Webseite des Betreibers Myto.cz. Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Höhe bis zu 75.000 CZK zu erheben. Wird der Sicherheitsleistung nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) eingezogen werden. Wird bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt, dass wegen eines früheren Verkehrsdelikts eine offene Bußgeldforderung aussteht, kann die Polizei die Autokennzeichen beschlagnahmen oder durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindern. Kaufen Sie Vignetten nur bei den offiziellen Anbietern. Achten Sie auf die Ausstellung einer Quittung, mit der Sie den Nachweis für die Zahlung und den Besitz einer gültigen Vignette erbringen. Führerschein Der deutsche Führerschein wird anerkannt. LGBTIQ Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Der Besitz von Drogen, auch in kleineren Mengen, ist in Tschechien strafbar. Das Fotografieren militärischer Anlagen und Gebäude (z.B. Verteidigungsministerium unweit der Prager Burg) ist nicht erlaubt. Bei Verstoß dagegen droht ein Bußgeld bis zu 100.000 CZK (ca. 4.000 Euro).  In der Regel ist das Fotografieren in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.  Achten Sie auf die Hinweisschilder " Zákaz fotografování" (Fotografieren verboten). Verboten sind außerdem Foto- und Videoaufnahmen mit Drohnen.  Das Rauchen in Gaststätten ist in ganz Tschechien verboten. Dies betrifft alle Arten von Gaststätten und Bars. Bei Verstoß wird ein Bußgeld von 5.000 CZK (ca. 200 EUR), für den Gaststättenbetreiber bis zu 50.000 CZK (ca. 2.000 EUR) erhoben. Ebenso wird der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren streng geahndet. An zahlreichen öffentlichen Plätzen sowie am Flussufer in Prag ist es zwischen 24 und 9 Uhr verboten, Alkohol zu trinken. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 CZK (ca. 4.000 EUR) bestraft. Gesetzesverstöße (wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung, öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann. Pyrotechnik Seit Dezember 2025 gilt in der Tschechischen Republik ein umfassendes Gesetz zum Einsatz und Verkauf von Pyrotechnik im öffentlichen Raum. Bei Missachtung können hohe Geldstrafen verhängt werden, weitere Informationen bietet die zuständige Behörde.  Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (CZK). Die Bezahlung und das Abheben am Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten sind weit verbreitet. Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von EUR an Wechselstuben die Praxis bekannt, mit einem günstigen Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von CZK herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, ist es möglich, das Geschäft gegen Vorlage der Quittung und ohne Angabe von Gründen bei der gleichen Wechselstube binnen drei Stunden rückgängig zu machen und den getauschten Betrag zurückzuerhalten. Dies gilt allerdings nur bis zu einem Betrag von 1.000 EUR. Erkundigen Sie sich vor Abhebung von Bargeld am Geldautomaten genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Reiseende gültig sein. Beim Einchecken im Hotel oder Hostel ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises für alle Personen (auch Kleinkinder) erforderlich. Registrierung Ausländer, die nicht in einem Hotel oder einer Pension wohnen, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden. Minderjährige Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache ist empfehlenswert. Für Schülergruppen sollte für alle Minderjährigen eine Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten sowie eine Liste, auf der alle teilnehmenden Schüler sowie die Namen der begleitenden Lehrer stehen, mitgeführt werden.  Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Stichprobenkontrollen können im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs durchgeführt werden. Passagiere aus anderen EU-Staaten können Flughäfen durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen. Zur Einfuhr von Jagdwaffen sind ein europäischer Feuerwaffenpass sowie ein deutscher Jagdschein mit Apostille erforderlich. Weiterhin werden ein tschechischer Jagdschein, eine Versicherung und eine Einladung des Jagdveranstalters benötigt. Diese Dokumente werden in der Regel vom Veranstalter oder Vermittler der Jagd beschafft. Tiere Für Reisen mit bestimmten Tieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Gesundheit Aktuelles Borreliose Seit Sommer 2026 wird eine Häufung von Borreliose-Fällen in Mittelböhmen und Südmähren gemeldet. In Prag stufen die Gesundheitsbehörden teils auch städtische Parks und Waldgebiete als Risikogebiete ein. Tragen Sie lange helle Kleidung und nutzen Sie ggf. Repellentien, siehe Schutz vor Insekten. Suchen Sie nach dem Aufenthalt in der Natur Ihren Körper nach Zecken ab. Zecken sollten so schnell wie möglich entfernt werden. Hepatitis A Seit Anfang des Jahres 2025 verzeichnet die tschechische Republik einen Anstieg der Hepatitis-A-Infektionen. Besonders betroffen sind Prag, aber auch Karlsbad und die Regionen Mittelböhmen und Mähren-Schlesien.  Achten Sie auf grundlegende Hygienemaßnahmen, insbesondere auf eine konsequente Handhygiene. Als Reiseimpfung wird eine Hepatitis A-Impfung empfohlen. Impfschutz Pflichtimpfungen Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Reiseimpfungen Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation werden zusätzlich Impfungen gegen FSME und Hepatitis B empfohlen. Beachten Sie für Langzeitaufenthalte von Schülern und Studenten, dass Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY in der Tschechischen Republik zum Standardprogramm im Kindes-/Jugendalter gehören. Klären Sie ggf. mit dem Schulträger, ob es für die Einschulung Impferfordernisse gibt. Standardimpfungen Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.  Medizinische Versorgung Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären. Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen In den Sommermonaten kann West-Nil-Fieber durch tagaktive Mücken übertragen werden. In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es von Frühjahr bis Herbst zur Übertragung von Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zecken. Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.   Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.  Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen  HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.  Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.  Weitere Gesundheitsgefahren Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 15/09/2026 um 14:45

    Letzte Änderungen:  Aktuelles Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Ausnahmezustand In den Provinzen Bolívar, Cotopaxi, Tungurahua, Chimborazo, Quito/Pichincha, Cuenca/Azuay, Cañar, Orellana, Sucumbios, Pastaza, Guayas, El Oro, Los Rios, Manabí, Santa Elena sowie in den Kantonen La Maña (Cotopaxi), Echeandía und Las Naves (Bolivar) gilt der Ausnahmezustand weiterhin. Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich.  In den Provinzen Guayas, Manabí, Los Rios und El Oro gelten mit Wirkung vom 17. September bis 30. September 2026 nächtliche Ausgangssperren von 0 bis 5 Uhr. Im ganzen Land kann es durch Straßensperren, Polizei- und Militärkontrollen zu erheblichen Einschränkungen - insbesondere bei Überlandfahrten - kommen. Flughafenzufahrten, Buslinien zwischen (und in) Städten, Mietwagenfahrten und Transfers zu touristischen Zielen können kurzfristig blockiert oder umgeleitet werden. Demonstrationen und Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden können nicht ausgeschlossen werden.   Führen Sie Ihren Reisepass im Original mit und folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte. Informieren Sie sich in den lokalen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter zu den ggf. geltenden Ausnahmezuständen; beachten Sie die jeweils geltende Vorschriften. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Planen Sie ausreichend Zeit für Transfers (z. B. zu Flughäfen) ein. Sicherheit Von nicht notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien wird, mit Ausnahme des Grenzübergangs Tulcán, abgeraten. Von nicht notwendigen Reisen nach Esmeraldas (Stadt), Guayaquil südlich der Avenida Portete de Tarquí sowie Durán wird weiterhin abgeraten. Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Im ganzen Land kann es immer wieder zu Demonstrationen - meist aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen -  kommen. Informieren Sie sich bei den ecuadorianischen Behörden und in den lokalen Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Verzichten Sie möglichst auf Abend- und Nachtfahrten. Beschränken Sie Fahrten auf das Notwendigste und führen Sie diese mit Vorsicht durch. Halten Sie Ihre Kommunikationsmittel einsatzbereit. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte. Meiden Sie v.a. das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien. Kriminalität Die Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft sind hoch. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie Schießereien zwischen Sicherheitskräften und Bandenmitgliedern haben im ganzen Land stark zugenommen. Gelegentlich werden auch Anschläge durch Drogenbanden und kriminelle Gruppierungen verübt. Bei solchen Ereignissen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Besondere Vorsicht ist in folgenden Gebieten geboten:  (Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.) Guayaquil, v.a. südlich der Avenida Portete de Tarquí sowie Durán, Provinz El Oro, v.a. in den Städten Huaquillas und Arenillas, Provinz Los Rios, v.a. in den Städten Quevedo, Quinsaloma und Pueblo Viejo, Provinz Esmeraldas, v.a. in Esmeraldas-Stadt sowie den nördlichen Gebieten, Provinzen Sucumbíos, Manabí (nördliche Grenzregion zur Provinz Esmeraldas) Santa Elena und Santo Domingo, v.a. in Santo Domingo-Stadt. Des Weiteren kommt Kleinkriminalität (Taschendiebstähle) insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten sowie in Überlandbussen vor. Ein deutlicher Anstieg teils gewalttätiger Kleinkriminalität ist im ganzen Land zu beobachten, insbesondere in Esmeraldas, Santo Domingo, Quevedo sowie Guayaquíl und Umgebung. Vor allem in der Stadt Esmeraldas ist ab dem frühen Nachmittag besondere Vorsicht in der Öffentlichkeit geboten. In den Metropolen Guayaquíl und Quito sowie an der Küste ist das Überfallrisiko erhöht; in der Provinz Esmeraldas, der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas sowie bei Besuchen der Stadt Santo Domingo ist das Risiko besonders hoch. Im Norden der Provinz Esmeraldas kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden und bei denen mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte, auch unter Zivilisten, zu beklagen waren. Auch in den Provinzen Guayas und Santo Domingo de los Tsáchilas kommt es punktuell immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen. Die Gewaltkriminalität steigt im Zusammenhang mit Bandenkämpfen und Attentaten auf Polizei und Justiz. Auch die Rauschgiftkriminalität hat stark zugenommen.  Es kommt aktuell vermehrt zu Fahrzeug- und Personenkontrollen durch Polizei und Militär. In der gesamten Grenzregion zu Kolumbien besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von Entführungen und von Aktivitäten bewaffneter, mit dem Drogenhandel in Verbindung stehender Gruppen zu werden. In größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und insbesondere in Bussen und Busstationen kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen, Raubüberfällen und Sexualdelikten. Die Täter wenden dabei verschiedenste Tricks an wie z.B. Ablenkungsmanöver, „Bußgeld“-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen, Raub oder Vergewaltigung nach Verabreichung bewusstseinsmindernder Drogen (auch in Form von Pulver in Speisen, Getränken oder auf Prospekten), Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kundschaft ansprechen. Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen, Hinweise zur Erstattung von Anzeige bei Straftaten bietet die deutsche Botschaft in Quito. Nutzen Sie bei Dunkelheit auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi von Tür zu Tür oder Uber. Achten Sie stets auf Ihr Gepäck und tragen Sie Uhren, Kameras und Mobiltelefone nicht auffällig auf der Straße. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt; nehmen Sie keine Speisen und Getränke von Unbekannten an. Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinesfalls Widerstand. Achten Sie bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen und bei Wanderungen auf lokale Hinweise. Machen Sie Überlandfahrten (auch in Bussen) nur tagsüber und achten vor allem in Bussen stets auf Ihr Gepäck, verstauen Sie dieses weder auf der Gepäckablage, noch unter Ihrem Sitz, auch wenn Sie von (vermeintlichen) Mitarbeitern der Busgesellschaft dazu aufgefordert werden. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Erdbeben, Vulkane und Tsunamis Ecuador liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu schwereren Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommt. Insbesondere die Vulkane Sangay (im Park Sangay) und Reventador (etwa 90 km östlich von Quito) sind derzeit aktiv. Die Vulkane Cotopaxi und Tungurahua (im Touristengebiet Baños) stehen unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs, ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito, wird hingewiesen. Nach Erdbeben entlang der pazifischen Küsten besteht insbesondere in Esmeraldas und Manabí auch die Gefahr von Tsunamis. Überschwemmungen Es herrscht feuchtheißes Tropenklima im Küstengebiet und östlichen Tiefland, im Andenhochland gemäßigtes Klima mit starken Temperaturschwankungen. In der gesamten Regenzeit kann es schwerwiegenden Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen. In den Ebenen muss mit Aquaplaning und überschwemmten Straßen gerechnet werden, die – wenn überhaupt - nur mit größtmöglicher Vorsicht passiert werden können, da z.B. Schlaglöcher nicht sichtbar sind. In Bergregionen drohen gefährlicher Steinschlag und Erdrutsche. Busch- und Waldbrände Vor allem in den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen und insbesondere in Pichincha immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden. Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und rechnen Sie mit Verkehrsbehinderungen. Informieren Sie sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen, zu Erdbeben und Vulkanaktivitäten sowie aktuellen Warnstufen beim Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-Ecuador. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Siehe Aktuelles Einreise nach Ecuador auf dem Landweg aus Peru oder Kolumbien Für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich. Ohne das korrekte Führungszeugnis kann die Einreise verweigert werden. Von der Vorlage befreit sind Minderjährige in Begleitung von Familienangehörigen bis zum vierten Verwandtschaftsgrad bzw. Touristen auf der Durchreise (Aufenthaltsdauer max. zehn Tage, Nachweise darüber sind erforderlich). Das Erfordernis gilt nicht für Einreisen auf dem Luftweg. Beachten Sie, dass verschiedene Grenzübergänge auf dem Landweg derzeit geschlossen sind, siehe Aktuelles. Bitte beachten Sie, dass ein polizeiliches Führungszeugnis ggf. auch über die deutschen Auslandsvertretungen in der Region beantragt werden kann und erkundigen Sie sich vorab nach den Bearbeitungszeiten. Sollte kein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorliegen, kann seitens der ecuadorianischen Behörden direkt bei der Einreise Abfrage der ecuadorianischen Einreisedatenbank (SIMIEC) geprüft werden, ob Einreisehindernisse nach Ecuador bestehen. Es wird keine Gewähr übernommen, dass Abfragen jederzeit und an jedem Grenzübergang möglich sind. Beachten Sie auch die Hinweise unter Gesundheit – Impfschutz. Infrastruktur/Verkehr Es gibt ein Inlandsflugnetz und zahlreiche Busverbindungen, von denen teurere Unternehmen zuverlässiger sind und höhere Sicherheitsstandards bieten. Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt. Bei Flugreisen nach Galapagos kann der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist. Beachten Sie bei der Buchung Ihres Fluges nach Galapagos unbedingt, dass es verschiedene Tarife für Touristen und in Ecuador ansässige Personen gibt. Sie vermeiden so zusätzliche Gebühren. Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden. Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden. Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, sodass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können. Führerschein Es ist bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen der nationale deutsche Führerschein mit einer Übersetzung in die spanische Sprache oder – für Aufenthalte bis zu 180 Tagen - der internationale Führerschein erforderlich, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist. LGBTIQ Gleichgeschlechtliche Ehen sind rechtlich möglich. Im ecuadorianischen Arbeitsrecht gilt ein Diskriminierungsverbot. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde. Geld/Kreditkarten Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der USD, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100-USD-Noten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von USD in bar berücksichtigen. Debit- (Girocard) und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Debitkarten in Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in kleineren Orten. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen:  Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate  gültig sein. Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums erfolgt eine Einreiseverweigerung mit anschließender Rückführung an den Herkunftsflughafen. Die Einreise mit beschädigten Reisepässen kann zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen. Seit 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich, siehe Reiseinfos sowie Gesundheit - Impfschutz.​ Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen (pro Jahr) kein Visum. Vom ersten Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Dieses Visum ist einmalig um weitere 90 Tage verlängerbar. Dazu muss das ecuadorianische Außenministerium vor Ablauf des Visums kontaktiert werden. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung (Kosten) können der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums entnommen werden. Anschließend kann ein spezielles Touristen-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden (Art. 56 Ley de Movilidad Humana, keine Arbeitsaufnahme). Ein derartiges Visum kann nur alle fünf Jahre beantragt werden. Für die Erteilung eines längerfristigen Visums ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für bereits ansässige Ausländer (also auch dort wohnhafte Deutsche) bei Verlängerung von Visa und/oder Aufenthaltskarte, in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen. Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden. Einreisekontrolle und Ausweispflicht Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich. Der Grenzübergang La Balsa, Grenze zwischen San Ignacio und Zumba ist ebenfalls geöffnet, aber auf ecuadorianischer Seite nicht durchgehend besetzt. Die Einreise über diesen Grenzübergang wird nicht empfohlen. Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalem Aufenthalt auch mit Abschiebehaft. Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem wird empfohlen, auch eine Kopie des Einreisestempels und der o.g. Versicherung mit sich zu führen. Weitere Informationen in spanischer Sprache sind bei der zuständigen Einwanderungsbehörde "Migración" erhältlich. Galapagos-Inseln Siehe auch Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt. Nähere Informationen sind in spanischer Sprache beim ecuadorianischen Außenministerium zu finden. Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos), muss vor Abflug am Flughafen Quito erworben und bei Einreise vorgelegt werden. Minderjährige Zur Ausreise aus Ecuador ist für Minderjährige mit Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in Ecuador (ab 6 Monaten) unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die nicht von den Sorgeberechtigten begleitet werden, zwingend die Vorlage einer entweder ecuadorianischen gerichtlichen, notariellen oder von einem ecuadorianischen Konsulat/Honorarkonsul beglaubigten Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Nähere Informationen bietet das ecuadorianische Ministerio del Interior. Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld, Wertpapieren, Edelsteinen und Edelmetallen ist unbegrenzt möglich, muss jedoch ab einem Wert von 10.000 USD per elektronischer Zollanmeldung deklariert werden. Tiere Für die Einfuhr von Haustieren sind mindestens eine gültige Tollwutimpfung und Titerbestimmung erforderlich. Da sich Vorschriften hierzu mehrfach geändert haben, sollten Sie mit der örtlich zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland Kontakt aufnehmen. Gesundheit Impfschutz Pflichtimpfungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (z.B. bei Weiterreise nach Costa Rica). Reiseimpfungen: Es sind Impfungen gegen Gelbfieber (s.u.) und Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut angeraten.   Allen Reisenden ab dem vollendeten neunten Lebensmonat wird eine Gelbfieberimpfung dringend für Reisen in die Provinzen östlich der Anden unter 2.300 m (Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe, Esmeraldas) empfohlen. Nicht generell empfohlen wird die Gelbfieberimpfung für Reisen in Provinzen westlich der Anden unter 2.300 m: Guayas, Los Rios, Santa Helea und Santo Domingo de los Tsachilas sowie in bestimmte Gebiete von Azuay, Bolivar, Canar, Carchi, Chimborazo, Cotopaxi, El Oro, Imbabura, Loja, Pichincha und Tungurahua. Für Gebiete oberhalb von 2.300 m sowie für Quito, Guayaquil und die Galapagos Inseln liegt keine Empfehlung für eine Gelbfieberimpfung vor. Standardimpfungen: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Besonders wichtig ist ein aktueller Tetanus-Schutz, da die Versorgung mit Tetagam (Tetanusimmunglobulin zur Behandlung) nicht sichergestellt ist. Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot entspricht in den größeren Städten und im privaten Sektor in weiten Teilen dem Stand von Wissenschaft und Technik. Manche spezielle Therapie- oder Diagnostik-Optionen stehen jedoch landesweit nicht zu Verfügung, so dass im Einzelfall eine Verlegung nach Bogotá, Brasilien oder eine Repatriierung erwogen werden muss. Der öffentliche Sektor weist im Bereich personeller, apparativer, logistischer und finanzieller Ressourcen Defizite auf. Insbesondere in ländlichen Bereich nimmt die Versorgungsqualität z.T. drastisch ab. Die medizinische Versorgung auf den Galapagos-Inseln ist sehr einfach und eine Evakuierung auf das Festland nicht immer zeitnah möglich. Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden. Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der Rechnung vor der Entlassung.  Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Ein Gelbfieberrisiko besteht vor allem in den Provinzen östlich der Anden unterhalb von 2.300 m. Der Anteil der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax, beträgt 71%. 29% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, und Mischinfektionen. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich: Mittleres Risiko: < 2.000 Höhenmetern in Teilgebieten des Amazonasbeckens inkl. dem Nationalpark Yasuní Geringes Risiko: Rest des Landes < 2.000 Höhenmetern (Ausnahmen s. o.), Inseln Puná und Mondragon Malariafrei: Quito, Guayaquil, Galapagosinseln Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die auftreten können: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Leishmaniose, Oropouche-Fieber und Zikavirus-Infektionen. Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunya-Fieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten. Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Die Chagas-Krankheit wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen. Fleckfieber wird durch Läuse, Milben, Zecken und Flöhe übertragen.  Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Nachhinein sorgfältig ab. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden, siehe Schutz vor Insekten. Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.  Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen  HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.  Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen  Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut kann über verschiedene Tierarten erfolgen. In Ecuador kommen zahlreiche Schlangen vor.  Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen. Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können. Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten. Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind. Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen. Weitere Gesundheitsgefahren Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein.  Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen. Bei der Höhenkrankheit (Soroche) handelt es sich um eine gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe ab 2.500 Höhenmetern, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 m. Betroffen sind alle Altersstufen und nicht nur Bergsteiger, da auch touristische Ziele in Höhenlagen liegen. Die gegen die Höhenkrankheit eingesetzten Medikamente sind verschreibungspflichtig. Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Australien: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 15/09/2026 um 14:30

    Letzte Änderungen:  Aktuelles Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Bearbeitungsdauer Visaanträge Derzeit muss insbesondere bei Anträgen für australische Working Holiday Visa mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden. Weitere Hinweise bietet die Webseite des zuständigen australischen Department of Home Affairs.  Informieren Sie sich ggf. bei den zuständigen australischen Behörden zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags. Berücksichtigen Sie die Bearbeitungsdauer Ihres Visumantrags bei Ihrer Reiseplanung und nehmen Sie kostenintensive Buchungen z. B. für Flüge oder Unterkünfte möglichst erst nach Erhalt des Visums vor.  Sicherheit Terrorismus Die australische Regierung verfügt über ein Terrorwarnsystem mit fünf Stufen. Auch nach dem Terroranschlag vom 14. Dezember 2025 am Bondi Beach in Sydney gilt unverändert Stufe 3 („Probable“ = Anschlagswahrscheinlichkeit in den nächsten 12 Monaten über 50 Prozent). Für die Bevölkerung sind damit keine spezifischen Vorsichtsmaßnahmen verbunden. Jedoch können Sicherheitsvorkehrungen bei Großveranstaltungen und Menschenansammlungen angepasst werden. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen Ereignissen aufmerksam. Beachten Sie die Hinweise der örtlichen Behörden und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte Folge. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die Lage in Australien ist stabil. Informieren Sie sich dennoch über die lokalen Medien. Meiden Sie Demonstrationen. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist insgesamt zwar niedrig. Es kommt aber auch in Australien zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an für Touristen attraktiven Plätzen, sowie gelegentlich zu Fällen versuchten Kreditkartenbetrugs durch das Klonen von Karten. Rucksacktouristen sollten sich besonders in einfachen Unterkünften der Diebstahlsgefahr bewusst sein. Vereinzelt kommt es zu Überfällen auf Touristen, die nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt haben. Übergriffe erfolgten insbesondere bei Dunkelheit auch in Alice Springs im Northern Territory, an der Gold Coast und in Cairns in Queensland sowie an touristisch beliebten Orten Sydneys wie z.B. Kings Cross, auch auf ausländische Touristen. Täter sind häufig bewaffnet und verüben vereinzelt auch Vergewaltigungen. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auch einfachen Unterkünften sowie Bars und Cafés besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie Handtaschen, Rucksäcke oder dergleichen nicht unbeaufsichtigt und keine Wertgegenstände im Auto zurück. Benutzen Sie mit Wohnmobilen nur bewachte Campingplätze. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Wirbelstürme und Überschwemmungen Das Klima ist im Süden und Osten gemäßigt, im Norden tropisch und im Zentrum wüstenhaft. In Australien gibt es regelmäßig starke Gewitter und Platzregen. Insbesondere in den nördlichen Küstengebieten von Queensland, des Northern Territory und Western Australia kann es von November bis April zu tropischen Zyklonen kommen, die zerstörerische Winde mit Orkanstärke und Starkregen mit sich bringen. Aber auch in allen anderen Bundesstaaten sind ganzjährig heftige Regenfälle möglich. In der Folge kommt es regelmäßig zu über die Ufer tretenden Flüssen, weitreichenden Überschwemmungen (in Städten auch durch überlastete Regenwasser-Abflusskanäle) und Erdrutschen sowie zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr. Reisen in betroffene Gebiete sollten vermieden, die Medien aufmerksam verfolgt und den Anweisungen der örtlichen Behörden Folge geleistet werden. Busch- und Waldbrände In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. In Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen. Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. Eine Gefahr für Reisende besteht nicht, solange Sicherheitshinweise von Polizei und Feuerwehr beachtet werden. Die Lage in den Nationalparks wird von den staatlichen Rangern überwacht. Sie sind über die jeweiligen Tourismusbüros erreichbar und können Hinweise zu möglichen Gefährdungssituationen geben. Erdbeben Australien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Baden, Surfen und Schwimmen im Meer In Sydney kam es im Januar 2026 an viel besuchten Stränden zu mehreren Haiattacken.  Schwimmen bzw. surfen Sie nicht im trüben und aufgewühlten Wasser und nicht in den Morgen- und Abendstunden. Schwimmen Sie nicht an abgesperrten bzw. unbewachten Stränden. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und verfolgen Sie die Wettervorhersage, z.B. des Bureau of Meteorology. Informieren Sie sich über aktuelle Naturkatastrophen und anderen Großschadensereignissen bei der australischen Regierung. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs künftig nicht ausgeschlossen werden. Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen. In Australien herrscht Linksverkehr. Dieser erfordert, insbesondere auf weniger befahrenen Straßen, selbst bei erfahrenen Fahrern aus Ländern mit Rechtsverkehr, besondere Aufmerksamkeit und birgt Gefahrenpotenzial. Je nach Bundesstaat gilt ein Tempolimit von 50-60 km/h innerhalb und 100-110 km/h außerhalb von Ortschaften. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet. Überlandfahrten bergen ein gewisses Unfallrisiko, das oftmals unterschätzt wird. Insbesondere wegen des sehr geringen Verkehrsaufkommens können Übermüdung, Unkonzentriertheit oder Ablenkung zu schweren Verkehrsunfällen führen. Auch können plötzlich auftauchende Wildtiere, wie z.B. Kängurus, sowie deren Entfernungen zum eigenen Kfz, unterschätzt werden. Fahrzeuginsassen erliegen häufig am Unfallort ihren schweren Verletzungen, da Rettungssanitäter in abgelegenen Gebieten die Unfallstelle z. T. erst nach Stunden erreichen. In Australien sieht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (green slip) nur die Kompensation von Personenschäden (Todesfälle und Verletzungen) bei Dritten vor. Sachschäden - z. B. auch am gegnerischen Fahrzeug - werden nicht abgedeckt. Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verursacht hat, sind nicht automatisch eingeschlossen; die Leistungen der verschiedenen Anbieter variieren erheblich. Für Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verschuldet hat, sowie für alle Sachschäden und den Fall des Diebstahls muss daher bei Bedarf eine zusätzliche Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Rechtsstreitigkeiten bei Verkehrsunfällen sind in der Regel sehr zeit- und kostenintensiv. In Teilen Australiens gibt es aufgrund fehlenden Niederschlags Restriktionen bei der Nutzung von Trinkwasser. Für Reisende gibt es bisher keine drastischen Auswirkungen. Erkundigen Sie sich sorgfältig über die australischen Verkehrsregeln. Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Reisen ein und unterschätzen Sie die großen Entfernungen nicht, machen Sie ausreichend Pausen. Informieren Sie sich als Nutzer von Kraftfahrzeugen rechtzeitig über die Konditionen der verschiedenen Versicherungspolicen und ergänzen Sie ggf. den Schutz. Gehen Sie überall in Australien verantwortungsbewusst mit Trinkwasser um. Führerschein Für kurzfristige Aufenthalte in Australien gilt der deutsche Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten englischen Übersetzung. Weitere Informationen sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten für die einzelnen Bundesstaaten erteilen die deutschen Vertretungen in Australien erhältlich. Wanderungen und Trekking-Touren im Outback Reisende, die abgelegene Strecken im Outback befahren wollen, können sich und ihre geplante Reiseroute bei den örtlichen Behörden registrieren. Dies ermöglicht es den Behörden, in Notfällen schneller reagieren zu können. Es gab mehrere tragische Todesfälle Reisender, die bei Wanderungen im Outback an Flüssigkeitsmangel und Hitzeschlag verstarben. Die insgesamt sehr dünne Besiedelung Australiens bringt es mit sich, dass das Mobilfunknetz außerhalb von Ballungsräumen nur wenig ausgebaut ist. Die in Australien vielfach vorherrschende Hügellandschaft schränkt die Reichweite des Mobilfunknetzes zusätzlich ein. Außerhalb größerer Städte bzw. abseits der wichtigen Verkehrsachsen ist daher davon auszugehen, dass es keinen oder nur sporadischen Mobilfunkempfang gibt. Dies gilt auch für Buschwanderungen in Nationalparks und auch in der unmittelbaren Nähe größerer Städte oder Ballungsräume. Registrieren Sie sich für abgelegene Strecken zu Ihrer Sicherheit bei der Polizei, in Tankstellen oder Geschäften. Vermeiden Sie körperliche Anstrengungen in der Mittagshitze und nehmen Sie bei Wanderungen Sonnenschutz und große Mengen Trinkwasser mit. Seien Sie sich bewusst, dass sie ggf. längere Zeit nicht per Handy erreichbar sein können. Nehmen Sie möglichst ein Satellitentelefon mit bzw. erkundigen Sie sich beim Veranstalter, ob und ggfs. wo ein Satellitentelefon für Notfälle verfügbar ist. Informieren Sie Angehörige über Ihre Reisepläne vorab und regelmäßig, um unnötige Besorgnis und daraus resultierende Suchaktionen zu vermeiden. LGBTIQ Australien kann als eines der am meisten LGBTIQ-akzeptierenden Länder der Welt angesehen werden. Sydney mit seinem jährlichen Mardi-Gras-Festival gilt als eine der LGBTIQ-freundlichsten Städte Australiens. LGBTIQ-Personen in Australien sind durch den Sex Discrimination Act 2013 vor dem Gesetz vor Diskriminierung geschützt und haben gleichermaßen dieselben Rechte und Pflichten wie andere. Australien hat die Ehe für alle eingeführt. Gleichgeschlechtliche Adoption von Kindern und Stiefkindern ist seither landesweit legal. Transgender- und Intersex-Rechte variieren je nach Bundesstaaten und Territorien. Nicht-binäre Australier können legal ein „nicht-spezifisches“ Geschlecht in föderalen Rechtsdokumenten und in den Aufzeichnungen einiger Bundesstaaten und Territorien registrieren. Beachten Sie dennoch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Die Gesetze können sich in den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden. Dies gilt auch z.B. für den Alkoholkonsum, Verkehrsvorschriften und das Rauchen in der Öffentlichkeit. In öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und Restaurants ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Für den Kauf von E-Zigaretten, die flüssiges Nikotin enthalten, wird ein ärztliches Attest benötigt.  Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft, auch sonst werden Gesetzesverstöße strenger geahndet als in Deutschland. Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort, z.B. im Hotel, bei Geschäftspartnern oder Bekannten nach den lokalen Gesetzen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der australische Dollar (AUD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich. Einreise und Zoll Siehe Aktuelles Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen:  Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land ist oft eine Mindestgültigkeit des Passes von sechs Monaten vorgeschrieben. Visum Siehe Aktuelles Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Australien ein Visum bzw. eine ETA. Die Beantragung muss vor Reiseantritt und kann nicht erst bei Einreise erfolgen. eVisitor Für Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern wird das eVisitor-Visum (Subclass 651) angeboten. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses einen Jahres zu beliebig vielen Aufenthalten in Australien von jeweils maximal drei Monaten. Es kann kostenlos online beantragt werden. Antragsteller werden über die erfolgreiche Ausstellung des eVisitor-Visums per E-Mail benachrichtigt. Das eVisitor-Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert. Electronic Travel Authority ETA Das vor Einführung des eVisitor-Visums bestehende Electronic Travel Authority ETA (Subclass 601) kann weiterhin beantragt werden, die Einreisegenehmigungen entsprechen denen des eVisitor-Visums. Das ETA kann über Reisebüros oder Fluggesellschaften beantragt werden und kostet 20 AUD plus eventuelle Gebühren des Dienstleisters. Transit Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Transitvisum für einen Transitaufenthalt am Flughafen, wenn dieser acht Stunden übersteigt, auch wenn sie den Transitbereich nicht verlassen. Bei bis zu acht Stunden Aufenthalt im Transitbereich und gebuchtem Weiterflug ist kein Visum nötig, siehe Travellers eligible to transit without visa. Working Holiday-Visum Zahlreiche junge Menschen aus Deutschland reisen jährlich mit einem „Working Holiday-Visum“ nach Australien, um Urlaub zu machen, Land und Menschen kennen zu lernen und nebenher etwas Geld zu verdienen. Ihnen stehen dieselben Rechte zu wie anderen Arbeitnehmern in Australien. Beispielsweise gilt für alle Branchen und Berufe ein Mindestlohn. Einen guten Überblick zu den Arbeitnehmerrechten bietet der Fair-Work-Ombudsman. Der Ombudsmann steht auch ausländischen Jobbern mit Working-Holiday-Visum für Informationen und bei Bedarf auch Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte als  Arbeitnehmer zur Verfügung. Informieren Sie sich zu den Visakategorien und zum ETA bei der australischen Botschaft in Berlin. Einreisekontrolle/Körperscanner Fluggäste müssen an vielen Flughäfen in Australien mit dem Einsatz von Köperscannern rechnen. Eine Weigerung, sich der Überprüfung mittels Körperscanner zu unterziehen, führt zu einer Verzögerung bei der Sicherheitsüberprüfung und Zugang zum Transitbereich erst nach einer Frist von 24 Stunden. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des australischen Department of Home Affairs zur Verfügung. Minderjährige Alleinreisende Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren müssen bei der Fluggesellschaft als minderjährige Reisende (unaccompanied minor) angemeldet werden. Alleinreisende Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren können als minderjährige Reisende angemeldet werden; sollten jedoch immer als junge Reisende (young passenger) identifiziert sein. Weitere Informationen stellt beispielsweise Qantas zur Verfügung. Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von mehr als 10.000 AUD aber deklariert werden. Für bestimmte, nach Australien eingeführte Waren ist eine Einfuhr- und Verkaufssteuer zu entrichten. Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und steuerfrei im Reiseverkehr nach Australien einzuführen: Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, Uhren, Lederwaren etc.: für Reisende über 18 Jahren bis zu je 900 AUD; für Reisende unter 18 Jahren bis zu  je 450 AUD; Alkohol, Wein und Bier oder Spirituosen, unabhängig davon, wo sie erworben wurde: für Reisende über 18 Jahren bis zu je 2,25 l Alkohol; Zigaretten, Zigarren oder Tabak, unabhängig davon, wo sie erworben wurden: für Reisende über 18 Jahren bis zu je 25 Zigaretten oder 25 g Tabak. Es gibt zudem strenge Vorschriften für die Einfuhr von Vaping-Produkten. Stets aktuelle Informationen zu Freimengen bietet die Australian Border Force. Eine gemeinsam reisende Familie kann ihre erlaubten Mengen an zollfreien Gütern zusammenlegen. Waren, die im Ausland oder vor der Abreise in Australien zoll- oder steuerfrei (duty free/sales tax free) gekauft wurden, werden mit angerechnet, wenn der Zollfreibetrag errechnet wird. Australien hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. Alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr vieler, insbesondere bedrohter Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände. Käufer sollten sich daher vor dem Erwerb und der Ausfuhr entsprechend sorgfältig bei den zuständigen australischen beziehungsweise deutschen Zollbehörden informieren. Eine Zusammenstellung der australischen Einfuhrbeschränkungen finden Sie bei der Australian Border Force. Tiere Bei der Einfuhr von Haustieren findet das australische Quarantäneregime Anwendung. Der Prozess der organisatorischen Vorbereitung ist sehr zeitaufwendig. Es ist mit Vorlaufzeiten von mindestens sechs Monaten zu rechnen. Vor der Ausreise sind mehrmalige Tierarztbesuche vorgeschrieben (Microchip, Tollwutimpfung, Zeckenbehandlung, Wurmkur, Bluttests). Weiterhin muss eine Einreisegenehmigung und ein Gesundheitszeugnis bei den australischen Behörden beantragt werden. Nach der Einreise in Australien wird das Heimtier bis zu 30 Tage in einer Quarantänestation untergebracht. Es gilt zu beachten, dass bestimmte Hunderassen nicht nach Australien eingeführt werden dürfen, darunter Pit-Bull-Terrier. Weitergehende Informationen bietet das australische Ministerium für Landwirtschaft. Einfuhrbestimmungen innerhalb Australiens  Beim Überschreiten von Bundestaats- und anderen Quarantänegrenzen innerhalb Australiens gibt es Beschränkungen für die Mitnahme von Waren. Dazu gehören Lebensmittel, wie pflanzliche und tierische Produkte, sowie biologische Materialien. Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen der Bundesstaaten und den Quarantänegrenzen bietet die Webseite des australischen Landwirtschaftsministeriums. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt nicht bei Einreise von den Galapagosinseln in Ecuador. Australien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Japanische Enzephalitis (Reisen in die Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia und die Inseln der Torres-Straße) und Dengue-Fieber (Vorkommen in Nordqueensland und Inseln der Torres-Straße) empfohlen. Impfungen gegen Meningokokken (ACWY und B) sind in Australien Teil des normalen Impfschemas und können bei Schul- oder Universitätsbesuch u. U. vorausgesetzt werden. Denguefieber Dengueviren werden hauptsächlich von Dezember bis Juni im Norden Australiens durch tag- und dämmerungsaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung für Reisende (Qdenga®) ist in Europa verfügbar, in Australien aber nicht zugelassen und dort nicht erhältlich, siehe Denguefieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Ross-River-Fieber Bei dieser Erkrankung handelt es sich um die häufigste durch Mücken übertragene Erkrankung in Australien. Typische Symptome sind Fieber, Ausschlag, Müdigkeit und (starke) Gelenkschmerzen sowie Gelenkschwellungen, die monatelang anhalten können. Eine Übertragung ist landesweit möglich, besonders betroffen sind jedoch tropischen Gebiete in Queensland, Northern Territory und Western Australia. Eine Impfung existiert nicht. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Ross-River-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe ganztägig konsequent vor Mückenstichen. Japanische Enzephalitis Auf den Inseln der Torres-Straße kann es zu Infektionen mit Japanischer Enzephalitis (JE) kommen. In den Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia besteht seit 2022 ein Risiko für eine Infektion. Bei der JE handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nacht- und dämmerungsaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich bei Aufenthalten auf den Inseln der Torres-Straße oder den Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia, impfen, wenn ein erhöhtes individuelles Risiko durch einen längeren Aufenthalt in den Übertragungsgebieten und während der saisonalen Übertragungszeiten besteht. Mpox Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, Atemtröpfchen sowie kontaminierten Gegenständen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko. Vermeiden Sie Hautkontakte und das Berühren von Wunden und Ausschlägen. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, sollten sich vor Reisebeginn bzgl. einer Mpox-Impfung beraten lassen. Stellen Sie sich bei typischen Symptomen ärztlich vor. Schlangen, Spinnen, Quallen, Haie und andere Tiere Es können Erkrankungen und Verletzungen durch ungewollten Kontakt zu Schlangen, Spinnen, Quallen und anderen Meerestieren vorkommen sowie punktuell auch durch Krokodile und Haie, siehe auch Natur und Klima. Befolgen Sie Warnhinweise und nehmen bei Bedarf zügig medizinische Hilfe in Anspruch. Die saisonal auftretende, fußballgroße Qualle „Seewespe“ zählt zu den gefährlichsten Meerestieren Australiens. Sie tritt vor allem in den Monaten Oktober bis Juni an flachen Sandstränden der nordaustralischen Küste zwischen Broome in Western Australia (NW) und Gladstone in Queensland (NO) auf. Bei Kontakt mit den bis zu drei Meter langen Tentakeln kann es innerhalb weniger Minuten zu schweren kardiotoxischen Symptomen bis hin zu Atemstillstand und Herzversagen kommen. Ebenfalls an den nördlichen und östlichen Küsten Australiens kommen die nur wenige Zentimeter große Qualle „Irukandji“ sowie zuletzt vermehrt die „Portugiesische Galeere“ vor. Nach Vernesselungen treten zunächst undramatische Hauterscheinungen auf. Dann folgen nach etwa 30 Minuten starke Schmerzen, teilweise treten aber auch ernste Herz-Kreislaufsymptome auf. Bei Quallenverletzungen sollten sofort alle auf der Haut klebenden Tentakel entfernt und die betroffenen Stellen mit Meerwasser oder Weinessig übergossen oder mit Rasierschaum bedeckt werden. Suchen Sie einen Arzt auf, sollten die Hautreizungen nach einigen Stunden nicht abklingen. Leptospirose Leptospiren sind Bakterien, die i.d.R. durch Kontakt mit kontaminiertem Oberflächenwasser übertragen werden. Meist verläuft die Erkrankung wie ein grippaler Infekt, in seltenen Fällen kann es zur schweren Organbeteiligung kommen. Leptospirose kommt vorrangig zwischen Dezember und Juni in Queensland und Victoria vor. Es existiert eine medikamentöse Therapie, jedoch keine Impfung. Meiden Sie den Kontakt mit stehenden Gewässern. Beachten Sie die Hinweise zu Leptospirose. Melioidose Hierbei handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die in Nordaustralien vorkommt. Die Infektion erfolgt überwiegend durch Hautverletzungen, durch Inhalation von Bakterien aus dem Boden oder Aufnahme bakterienhaltiger Wassertröpfchen. Schwere Lungenentzündungen, schwere Wundinfektionen und Abszeßbildungen sind möglich. Immungeschwächte sind besonders gefährdet. Die Erkrankung ist nicht leicht zu diagnostizieren und erfordert eine besondere Behandlung. Reinigen und desinfizieren Sie Hautwunden sorgfältig und decken Sie sie ab. Informieren Sie Ihren behandelnden Arzt über Ihren Aufenthalt in (Nord-)Australien und weisen Sie bei entsprechenden Symptomen gezielt auf die Verdachtsdiagnose Melioidose hin. Medizinische Versorgung Der Zustand des australischen Gesundheitswesens ist generell gut. Jedoch muss unter Umständen auch in Notfällen mit Wartezeiten für Behandlungen gerechnet werden. Privatkliniken verfügen in der Regel nicht über Notfallaufnahmen. Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden, müssen bei Ankunft deklariert werden. Es muss grundsätzlich eine Verschreibung des behandelnden Arztes in englischer Sprache vorliegen. Die Medikamente müssen im begleiteten Gepäck und in Originalverpackung eingeführt werden, ohne spezielle Genehmigung darf ein Dreimonatsbedarf nicht überschritten werden. Grundsätzlich genehmigungspflichtige Medikament finden Sie unter Can-You-Bring-It-In. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Australien mit, und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise  

  • Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
    am 15/09/2026 um 14:00

    Letzte Änderungen:  Einreise und Zoll - Visum Redaktionelle Änderungen   Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gazastreifen) Aktuelles Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ost-Jerusalem) wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.  Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (sogenannter „Gaza-Envelope“) sowie in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten.  Von Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ost-Jerusalem wird abgeraten. Israel befindet sich formell im Kriegszustand. Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer Sicherheitslage Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran sowie in der Folge zwischen Hisbollah-Miliz und Israel. Seit Mitte April 2026 besteht eine temporäre Verständigung auf eine Waffenruhe zwischen Israel und Libanon. Am 17. Juni 2026 unterzeichneten die USA und Iran eine Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen. Verhandlungen finden sowohl zwischen den USA und Iran als auch zwischen Israel und Libanon statt. Vor allem die Waffenruhe mit Libanon bleibt aber durch gegenseitige Angriffe von Hisbollah-Miliz und israelischer Armee brüchig. Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; auch nach der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung kam es weiter zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen.   In Gaza gilt seit Oktober 2025 ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas. Auch wenn der Waffenstillstand brüchig ist, wird er bislang weder von der Hamas, noch von Israel grundsätzlich in Frage gestellt. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise im Fall eines Scheiterns des von den USA verhandelten 20-Punkte-Plans eine israelische Militäroperation wiederaufgenommen wird. Aufgrund der angespannten Gesamtsituation besteht weiterhin ein hohes Risiko terroristischer Anschläge auf touristische Ziele, Verkehrsknotenpunkte, Märkte und Einkaufszentren sowie lokale Behörden. Orte, an denen sich gewöhnlich ausländische Reisende aufhalten, können einem höheren Risiko für Anschläge ausgesetzt sein. In den letzten Wochen und Monaten wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv und Jerusalem, mehrfach Anschläge verübt, die zuletzt am 7. Juni 2026 in Zentralisrael ein Todesopfer forderten. Die israelische Armee hält nach wie vor hat eine große Anzahl von Truppen in den militärisch besetzten Palästinensischen Gebiete vor. Insbesondere im Westjordanland kommt es regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten.  Zudem hat Israel im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet und die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft; einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auch auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe der palästinensischen Städte Nablus und Hebron, deutlich zugenommen. Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls. Bereiten Sie sich darauf vor, über längere Zeiträume hinweg immer wieder Schutzräume aufsuchen zu müssen und wegen Luftraumsperrungen und Flugausfällen das Land nicht verlassen zu können. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie bei einem möglichen erneuten Aufflammen der Konflikte wegen Luftraumsperrungen und Flugausfällen das Land gegebenenfalls nicht verlassen können. Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut. Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 (Informationen in englischer Sprache). Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort. Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf. Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam und verhalten Sie sich stets vorsichtig. Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus. Ausreisemöglichkeiten Von einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage könnten neben dem Flugverkehr auch die Land- und Seetransportwege betroffen sein, mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen der Ein- und Ausreisemöglichkeiten.  Informationen zur Ausreise über den Landweg siehe unten: Einreise und Zoll – Grenzübergänge. Ausreise aus dem Gazastreifen Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist derzeit geschlossen. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der trotz der Waffenruhe anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen und der weiterhin fehlenden Zugangsmöglichkeiten zurzeit praktisch unmöglich. Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise: Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Deutsche Vertretungsbüro Ramallah. Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Bewegen Sie sich, wenn möglich, nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes. Sicherheit Siehe Aktuelles Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ost-Jerusalem) wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.  Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (sogenannter „Gaza-Envelope“) sowie in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten.  Von Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ost-Jerusalem wird abgeraten. Israel befindet sich formell im Kriegszustand. Terrorismus Israel bleibt das erklärte Ziel islamistischer Terrorgruppen.  Es kommt in der aktuellen Situation immer wieder zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum; das Risiko weiterer Anschläge besteht fort. Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei unvorhergesehenen und plötzlichen Ereignissen. Meiden Sie möglichst Menschenansammlungen. Beachten Sie die Informationen und Hinweise im Abschnitt Sicherheitslage. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Siehe Aktuelles Grenzgebiet zu Ägypten Auch die südliche Hafenstadt Eilat ist in unregelmäßigen Abständen Ziel von Raketen und anderen Flugkörpern, die aus jemenitischem Gebiet gestartet werden. Die überwiegende Zahl wird auf offener See von Raketenabwehrsystemen abgefangen; vereinzelt waren Einschläge zu verzeichnen.  In der Vergangenheit wurden aus dem Sinai Raketen auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.   Palästinensische Gebiete: Gazastreifen Siehe Aktuelles. Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.  Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nordsinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.   Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank) und Ost-Jerusalem Vor Reisen in das Westjordanland wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen. Von Reisen nach Ost-Jerusalem wird abgeraten. Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre israelische Checkpoints können auch kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder bei Demonstrationen kommen. Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, gewaltbereiten jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten vor allem auf palästinensischer Seite. Israelische Militäroperationen finden im verstärkten Ausmaß und mit hoher Frequenz statt. Prüfen Sie, ob Fahrten über Land zwingend erforderlich sind, und meiden Sie die in letzter Zeit besonders von Siedlergewalt betroffenen Straßen 60 und 458. Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff). Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern. Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte. Vermeiden Sie Fahrten in das nördliche Westjordanland, insbesondere in den Raum Jenin, Tulkarem und Tubas sowie Fahrten in Flüchtlingslager. Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit. Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten. Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist. Kriminalität Siehe Aktuelles Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter. Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten. In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste. Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern (Sink Holes). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite.  In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund gefährlicher Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht. Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus. Achten Sie auf teilweise sehr starke Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig. Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Rettungsschwimmer. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften gilt vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlichtpflicht. Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel in Israel nicht. Am Freitag gilt das Gleiche für die Palästinensischen Gebiete. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden. Auch am Yom-Kippur-Tag wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.  Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal.  Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit. Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau. Führerschein Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Besondere Verhaltenshinweise Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, von orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen. Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr wilder Tiere drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Debitkarten (Girocard) abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich. Einreise und Zoll Siehe Aktuelles Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen grundsätzlich sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.  Besteht eine Befreiung von der Visumspflicht und ist nur eine Registrierung über „ETA-IL“ erforderlich (siehe Visum), müssen Reisedokumente lediglich drei Monate über die Reise hinaus gültig sein. Staatenlose Personen müssen anstelle eines Reisepasses im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer (früher: Fremdenpasses) sein, der für ein Jahr gültig ist. Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe Visum. Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen. Visum Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum. Für die Einreise nach Israel ist eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend. Fluglinien achten regelmäßig vor dem Abflug darauf, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein Online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden.  Weitere Informationen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Tel Aviv. Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen. Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen. Personen, die weder israelische Staatsangehörige noch Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Israel sind und öffentlich zum Boykott gegen Israel aufrufen oder sich verpflichtet haben, an Boykotten teilzunehmen, das Existenzrecht Israels in Frage stellen, den Holocaust leugnen, die Ereignisse vom 7. Oktober 2023 leugnen oder die Verfolgung israelischer Staatangehöriger vor dem IStGH unterstützen, erhalten grundsätzlich kein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Das gleiche gilt, wenn o.g. Personen für Organisationen oder Einrichtungen arbeiten, die entsprechende Positionen vertreten. Grenzübergänge Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke (nach Jordanien) erhalten Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden. Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und von Israel nach Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) sowie Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien (siehe auch Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg) kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen.  Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten:  Beit Shean/King Hussein  Tel: +972 (0) 4-609-3410 Eilat/Aqaba (Yitzhak Rabin)  Tel: +972 (0)8-630-0555 Eilat/Taba (Menachem Begin) Tel: +972 – (0)8-636-0999 Ein- und Ausreisepraxis Israel Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar. Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich. Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.  Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.  Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen. Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach. Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend. Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.  Ein- und Ausreise in das Westjordanland Siehe Aktuelles und Sicherheit. Vor der Einreise ins Westjordanland ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt. Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden. Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden. Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen. Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass. Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke nutzen möchten, benötigen ein Visum. Das Visum muss vor Reiseantritt beantragt werden. Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, müssen ein gesondertes Verfahren in den Palästinensischen Gebieten durchlaufen (Anmeldung zur Ausreise in Jericho). Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs:   Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke und telefonisch: +072 (0) 2-548-2600 Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Jordanien, z.B. in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Jordanien. Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, sollten Sie im Zweifel vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufnehmen. Minderjährige Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen. Einfuhrbestimmungen Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS (ca. 19.900 EUR) muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden. Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete. Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland ein- oder ausreisen möchten, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks bzw. Gold) ab einem Betrag von 2.000 JOD (ca. 2.400 EUR) vor Ein-/Ausreise beim israelischen Zoll online anmelden. Die Anmeldung muss frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor Ankunft am Grenzübergang erfolgt sein. Dort muss die Bestätigung der zuvor erfolgten Anmeldung am Zollschalter in der Passagierhalle vorgelegt werden. Die Missachtung kann rechtlich geahndet werden oder zur Beschlagnahme und Einziehung der mitgeführten Geldmittel führen. Einreise mit dem Fahrzeug Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet. Tiere Die Einreise mit Haustieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Sie kann aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt sein. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zehn Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Informieren Sie sich über die Einfuhr von Haustieren bei Go Israel und beim zuständigen israelischen Ministry of Agriculture & Rural Development. Gesundheit Impfschutz Pflichtimpfungen Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen. Entsprechend WHO-Vorgaben muss aufgrund von Nachweisen von Poliomyelitis (cVDPV1) bei Ausreise aus Israel die letzte Poliomyelitis-Impfung maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise. Reiseimpfungen Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut, bei Reisen in die Palästinensischen Gebiete zusätzlich gegen Typhus angeraten. In Gaza kann auch eine Impfung gegen Cholera sinnvoll sein. Standardimpfungen Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.  Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Israel ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau unzureichend. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren.  Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen In Israel und den Palästinensischen Gebieten kann Leishmaniose ganzjährig landesweit durch Sandmücken übertragen werden. Darüber hinaus wurde in seltenen Fällen Phlebotomus-Fieber und West-Nil-Fieber als mückenübertragene Erkrankungen nachgewiesen.  Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus können auch bei Reisenden vorkommen. In Israel (cVDPV1) und den Palästinensischen Gebieten (cVDPV2) wurde Poliomyelitis nachgewiesen. Ein Risiko für Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene liegt derzeit insbesondere in den Palästinensischen Gebieten vor; in Gaza wurde Cholera dokumentiert. Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt. Lassen sich bei Reisen in die palästinensischen Gebiete hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten. Auch eine Cholera-Impfung kann sinnvoll sein, falls Sie dort längerfristig z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen  Mpox wird durch engen Kontakt mit infizierten Personen übertragen. Je nach Mpox-Variante erfolgt die Übertragung durch Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten oder Atemtröpfchen von erkrankten Personen oder durch sexuelle Kontakte. HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.  Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.  Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen  Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Dies spielt in Israel insbesondere im Zusammenhang mit Wassersport eine Rolle. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In ländlichen Regionen können Giftschlangen vorkommen.  Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen. Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich. Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können. Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten. Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Moderne Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land verfügbar.    Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen. Weitere Gesundheitsgefahren Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden. Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden. Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.   Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise  

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