Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
- Jamaika: Reise- und Sicherheitshinweiseam 24/10/2025 um 17:50
Letzte Änderungen: Aktuelles Tropensturm-Warnung Letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen Tropensturm-Warnung Für Jamaika besteht derzeit eine Sturmwarnung, möglicherweise wird sich Tropensturm „Melissa“ in den nächsten Tagen zu einem Hurrikan entwickeln. Der genaue Verlauf kann noch nicht vorhergesagt werden. Mit Extremwetter, Winden in Orkanstärke, Starkregen, Überschwemmungen und ggf. Sturmfluten ist zu rechnen. Verfolgen Sie regelmäßig die örtlichen Nachrichten, Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center . Leisten Sie den Warn- und Sicherheitshinweisen der lokalen Behörden unbedingt Folge. Wenn Sie sich in Jamaika aufhalten, registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Informationen zu Notunterkünften finden Sie unter https://www.odpem.org.jm/shelters/ Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Es kann zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meistens friedlich verlaufen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien und seien Sie besonders vorsichtig. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Führen Sie stets Kopien Ihrer Reisedokumente mit sich. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist landesweit hoch, aber besonders in der Hauptstadt Kingston sowie in städtischen Bezirken der Touristenzentren Montego Bay, Negril und Ocho Rios. Es kommt nicht selten zu Diebstählen und Überfällen. Die Bereitschaft, dabei Waffen einzusetzen, ist sehr hoch.Zur intensivierten Verbrechensbekämpfung hat die jamaikanische Regierung seit 2018 einige Gebiete zu „Zones of Special Operations“ (ZOSOs) erklärt. Die Einwohner dieser Zonen unterliegen bestimmten Ausgangsbeschränkungen und dürfen sie nur mit Ausweispapieren verlassen. Dies kann ggf. Distrikte (Parishes) betreffen, in denen auch von deutschen Reisenden genutzte Hotels liegen. Die Hauptverbindung zwischen dem Flughafen Montego Bay und den Piers mit den Kreuzfahrtschiffen wird besonders überwacht und gilt als sicher. Auch Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten vor. Kreditkartenmissbrauch ist verbreitet. Fahrzeugdiebstähle und -aufbrüche kommen, insbesondere auf unbewachten Parkplätzen, vor. Seien Sie im gesamten Land besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand. Beachten Sie die ausgerufenen Sperrstunden. Meiden Sie Spaziergänge allein nach Einbruch der Dunkelheit außerhalb von Hotelanlagen. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Lassen Sie im Hotel, im Mietwagen und am Strand keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt zurück. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und sehen Sie sich, bevor Sie etwas bestellen, die Preise an. Meiden Sie jeden Kontakt mit Drogen und die Einnahme von Drogencocktails, die vor allem in den Touristenzentren angeboten werden. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Das Klima ist tropisch-maritim. Von Juni bis Ende November ist Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen, die zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen können. Jamaika liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Beachten Sie bei Erdbeben die Hinweise der jamaikanischen Behörde für Katastrophenvorsorge- und Notfallmanagement und machen Sie sich bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen mit den Verhaltenshinweisen des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es existieren Inlandsflugverbindungen nach Montego Bay und zu anderen kleineren Inlandsflughäfen. Eine zuverlässige Verbindung mit Bussen besteht zwischen Montego Bay und Kingston, auch als Flughafenzubringer sowie auf andern Hauptverkehrsverbindungen der Insel, z.B. nach Ocho Rios, Negril und Port Antonio von Kingston aus. In Jamaika herrscht Linksverkehr. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und kurvenreich. Der teilweise sehr schlechte Straßenzustand, Schlaglöcher, plötzlich auftauchende Hindernisse sowie die Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer machen besonders umsichtiges und defensives Verhalten im Straßenverkehr erforderlich. Motorräder und -roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden; es besteht Helmpflicht. Die wichtigsten Verkehrsmittel in Jamaika sind Bus und Minibus. Kfz in schlechtem technischen Zustand und rücksichtsloses Fahrverhalten sind an der Tagesordnung; es kommt häufig zu Verkehrsunfällen. Mietwagen der größeren bekannten Autovermietungen sind normalerweise in gutem Zustand. Fahrten mit einem amtlich zugelassenen Taxi (Fahrzeug mit einem roten PP-Kennzeichen) sind der Benutzung von (Mini-)Bussen vorzuziehen; Taxameter existieren allerdings nicht. Häufig werden nach Fahrtende überhöhte Preise gefordert. Reisende sollten daher vor der Fahrt einen Fahrpreis vereinbaren. Auch App-basierte Dienste wie Uber oder InDrive können benutzt werden. Verzichten Sie möglichst auf Busse und Minibusse. Vereinbaren Sie Fahrpreise für Taxis vor Fahrtantritt. Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv und meiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Fahren Sie auch bei einem kleineren Unfall möglichst weiter und melden sich beim nächsten Polizeiposten. Führerschein Mit einem EU-Führerschein kann bis zu sechs Monate in Jamaika gefahren werden; in Verbindung mit einem internationalen Führerschein „international permit“ bis zu einem Jahr. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen sind in Jamaika strafbar. Ein großer Teil der Bevölkerung ist zudem Homosexuellen gegenüber feindlich eingestellt. Gewalttätige Übergriffe gegen Homosexuelle und Transsexuelle sind nicht selten. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten sind grundsätzlich illegal. Im gesamten öffentlichen Raum (u. a. Stadien, Parks, Behörden, öffentlicher Nahverkehr, Bushaltestellen, Gesundheits-, Sport- und Bildungseinrichtungen, Restaurants, Bars, Konzerte) sind der Konsum von Cannabisprodukten und das Rauchen von Tabakprodukten verboten. Der Besitz bis zu zwei Unzen (ca. 56 g) Cannabis und jegliches Rauchen im öffentlichen Raum werden zwar nicht strafrechtlich verfolgt – können aber als Ordnungswidrigkeit zu Geldstrafen führen. Für den Erwerb und Besitz von Cannabis aus medizinischen Gründen und zu religiösen Zwecken (nur für Rastafari), kann eine Lizenz erworben werden. Abgesehen von den genannten Ausnahmen, werden der Besitz, Handel und Konsum von Drogen hart bestraft. Es muss mit Untersuchungshaft bis zur Verhandlung gerechnet werden. Meist kommt es zu Verurteilungen wie Geldstrafen und/oder Gefängnis und danach zu Abschiebungen. Die Haftbedingungen sind dabei äußerst prekär. Beachten Sie die Grenzen für Drogenbesitz und das Rauchverbot unbedingt. Vermeiden Sie es unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen oder innerhalb des Landes zu transportieren, ohne deren Inhalt zu kennen. Beachten Sie, dass jeglicher Drogenkonsum ernsthafte gesundheitliche Risiken, wie z.B. Psychosen, birgt. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Jamaika-Dollar (JMD). Besonders in touristischen Gebieten ist auch Bezahlung mit USD üblich. Kreditkarten werden in Jamaika problemlos akzeptiert, Bargeld an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten abzuheben ist vielerorts mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) möglich. Der Umtausch von EUR und USD ist in vielen Wechselstuben möglich. Man sollte nur kleinere Geldbeträge bei sich führen. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über das Ende des beabsichtigten Aufenthaltshinaus gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen zu touristischen bzw. bis zu 30 Tagen zu geschäftlichen Zwecken kein Visum. Es ist jedoch erforderlich, sich vor Beginn der Reise über das kostenlose Formular PICA: Enter Jamaica zu registrieren. Eine Verlängerung des Aufenthalts vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann gegen Gebühr direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden. Nutzen Sie nur die offizielle PICA-Webseite – es existieren bezahlpflichtige Betrugsversionen. Minderjährige Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. An- bzw. Abreise über die USA Beachten Sie bei Ein- und Ausreise über die USA die Reise- und Sicherheitshinweise der USA. Einfuhrbestimmungen Fremdwährung darf unbegrenzt eingeführt werden, muss aber deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag begrenzt. Die Landeswährung darf weder ein- noch ausgeführt werden. Für die Kontrolle im Rahmen der Zollvorschriften bei der Ankunft wird meistens bereits im Flugzeug ein Formular ausgegeben, das vom Reisenden die Auflistung von anderen als für den persönlichen Bedarf mitgebrachten Gegenständen mit Wertangabe verlangt. Frei zur Einfuhr sind für alle Reisenden ab 18 Jahren neben dem persönlichen Gepäck zusätzlich 170 ml Parfüm und 340 ml Eau de Toilette sowie ein Liter alkoholische Getränke und 200 Zigaretten oder 50 Zigarren; die Artikel müssen aber angegeben werden. Verboten ist die Einfuhr von Waffen (auch Attrappen und Pfeffersprays). Tiere Die Einfuhr von Haustieren ist unter strengen und umfangreichen Auflagen grundsätzlich möglich. Eine Einfuhr sollte frühzeitig geplant werden, da mit einer mehrmonatigen Vorbereitungszeit gerechnet werden muss. Eine Einfuhr von Haustieren zu Urlaubszwecken empfiehlt sich nicht. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet kann der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt werden. Dies gilt auch für Transit/Zwischenstopp zum Flugzeugwechsel in Endemiegebieten ungeachtet der Transitzeit. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetiersekreten kontaminiertes u.a. Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erfolgen. Medizinische Versorgung Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Jamaikas nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Haiti: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)am 24/10/2025 um 17:45
Letzte Änderungen: Aktueller Hinweis Tropensturm Melissa Redaktionelle Änderungen Der Tropensturm Melissa führt derzeit zu Starkregenfällen und stürmischen Böen insbesondere im Süden Haitis. In der Folge steigt das Risiko von Überschwemmungen und Erdrutschen. Reisenden wird geraten, die örtlichen Nachrichten und Warnmeldungen der Behörden genau zu verfolgen. Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, im Rahmen vorhandener kommerzieller Flugkapazitäten oder auf jedem sich sonst bietenden sicheren Weg, das Land zu verlassen. Ausnahmezustand, Gefechte und Ganggewalt Von Reisen auf dem Landweg wird dringend abgeraten. Seit März 2024 kommt es zu Gefechten der Nationalpolizei mit koordiniert vorgehenden Gangs. Es wurden Polizeistationen angegriffen, Gefängnisse gestürmt, Gefangene befreit und Regierungsgebäude attackiert. Es gab zahlreiche Tote und Verletzte, auch in den ehemals sichereren Vororten von Port-au-Prince. Es gibt Barrikaden und von Banden kontrollierte Checkpoints. Es gilt der Ausnahmezustand und eine nächtliche Ausgangssperre. Teilweise kommt es zur Unterbrechung von Internet- und Telefonverbindungen; die Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln ist nicht durchgehend gewährleistet. Plünderungen nehmen zu. Es besteht weiterhin ein hohes Entführungsrisiko für Ausländer sowie die konkrete Gefahr bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zu Schaden kommen. Trotz des Starts der „Multinational Security Support Mission“ (MSSM) im Sommer 2024 hat sich die Sicherheitslage bisher nicht verbessert. Zahlreiche ausländische Vertretungen haben ihr Personal abgezogen. Auch die deutsche Botschaft ist derzeit für den Besucherverkehr geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten. Der Flughafen Port-au-Prince ist nach dem Beschuss mehrerer Passagiermaschinen durch kriminelle Banden bis auf weiteres geschlossen. Internationaler Flugverkehr ist nur eingeschränkt möglich vom Flughafen in Cap Haitien im Norden des Landes. Zahlreiche Verkehrsverbindungen von und nach Port-au-Prince sowie die Straßen im Bereich der Grenzregion zur Dominikanischen Republik stehen unter der Kontrolle von Banden, es kommt zu Straßensperren, Überfällen und Entführungen. Auch Nationalstraßen sind teils dauerhaft durch kriminelle Banden und Auseinandersetzungen mit der Polizei unterbrochen und können nicht passiert werden. Besonders im Großraum Port-au-Prince kommt es täglich zu Entführungen, auch von ausländischen Staatsangehörigen. Die Täter gehen bisweilen mit großer Brutalität vor, siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage. Die Dominikanische Republik hat die Grenzen zu Haiti teilweise geschlossen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise zur Dominikanischen Republik. Wenn Sie sich aktuell in Haiti aufhalten, registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste oder prüfen Sie, ob Ihre Daten aktuell sind. Konnten Sie Haiti verlassen, tragen Sie sich bitte aus der Liste aus. Nutzen Sie die sich Ihnen bietenden Ausreisemöglichkeiten. Sollten Sie planen, das Land auf dem Luftweg zu verlassen, vergewissern Sie sich, ob der Flughafen sicher erreichbar ist und der von Ihnen gebuchte Flug tatsächlich stattfindet. Von Reisen auf dem Landweg wird dringend abgeraten. Falls Sie sich im Norden des Landes befinden, wägen Sie individuell ab, ob Sie Haiti auf dem Landweg über den Grenzübergang Ouanaminthe/Dajabon verlassen können. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Beachten Sie, dass die deutsche Botschaft die Dienstgeschäfte derzeit von Santo Domingo/Dominikanische Republik aus wahrnimmt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise zur Dominikanischen Republik. Reisepapiere können daher in Haiti derzeit nicht ausgestellt werden. Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Haiti reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts. Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Haiti zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben. Beachten Sie die nächtliche Ausgangssperre. Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien. Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein absolutes Minimum. Unterlassen Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Fahren Sie außerhalb geschützter Bereiche nur in sondergeschützten Fahrzeugen (ballistische Panzerung), möglichst mit Begleitschutz. Gehen Sie nicht zu Fuß. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte. Sicherheit - Reisewarnung Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, im Rahmen vorhandener kommerzieller Flugkapazitäten oder auf jedem sich sonst bietenden sicheren Weg, das Land zu verlassen. Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Siehe Aktuelles Die politische und soziale Lage im gesamten Land ist sehr angespannt und verschlechtert sich weiter. Protestaktionen und gewalttätige Auseinandersetzungen krimineller Banden sind an der Tagesordnung und haben sich auch auf bisher als sicher geltende Stadtteile im Großraum Port-au-Prince ausgedehnt. Es kommt regelmäßig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch und Straßenblockaden. Auch Nationalstraßen stehen teilweise unter der Kontrolle krimineller Banden, können nicht passiert werden oder werden durch Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden und der Polizei unterbrochen. Gezielte Attentate sowie vermehrt Entführungen in als ruhig geltenden Wohngegenden, auch von ausländischen Staatsangehörigen, sind an der Tagesordnung. Die Polizei ist nicht immer in der Lage, Sicherheit und Ordnung wirksam herzustellen. Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung und die Empfehlung zur Ausreise. Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien. Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste in sicheren Unterkünften. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte. Kriminalität Siehe Aktuelles Das allgemeine Kriminalitätsniveau ist hoch. Vor allem in Port-au-Prince sind Ausländer, die grundsätzlich als wohlhabend gelten, bevorzugte Opfer von Raubüberfällen. Besonders bei und nach der Erledigung von Bankgeschäften, aber auch nach Einbruch der Dunkelheit in der Nähe von höherklassigen Restaurants kommt es zu gezielten bewaffneten Überfällen. Auch auf dem Weg vom Flughafen in die Stadt werden Ankommende oft zu Opfern von Gewalttaten. Es kommt immer wieder zu Entführungen zum Zwecke der Lösegelderpressung. Dabei gehen die Täter bisweilen mit großer Brutalität vor. Daneben existiert auch die allgemeine Straßenkriminalität, deren Opfer eher zufällig ausgewählt werden. Vermeiden Sie soweit möglich Bargeldabhebungen bei Banken und nutzen Sie stattdessen Kreditkarten. Bei unaufschiebbarem Bargeldbedarf nutzen Sie Geldautomaten in den großen Supermärkten, die besser bewacht sind. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Lassen Sie sie nicht im Auto liegen. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Achten Sie besonders auf Ihre Reisepapiere (Pass, Ticket, etc.). Das Mitführen von Kopien reicht meist aus. Vermeiden Sie die Ankunft am Flughafen nach Einbruch der Dunkelheit und lassen Sie sich möglichst von einer Vertrauensperson abholen. Teilen Sie ihre Ankunftsdaten nur wenigen zuverlässigen Personen mit. Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum. Mit Einbruch der Dunkelheit sollten Sie sich ausschließlich in geschützten Bereichen aufhalten. Fahren Sie außerhalb geschützter Bereiche nur in sondergeschützten Fahrzeugen (ballistische Panzerung), möglichst mit Begleitschutz. Gehen Sie nicht zu Fuß. Leisten Sie bei einem Überfall keine Gegenwehr und vermeiden Sie eine Gewalteskalation. Kein Stadtviertel von Port-au-Prince, einschließlich Pacot, Turgeau und Pétion-Ville, gilt als sicher. Vermeiden Sie in jedem Fall einen Aufenthalt in folgenden Vierteln von Port- au-Prince, die weitgehend von kriminellen Banden kontrolliert werden: Cité Soleil, Village-de-Dieux, Croix-des-Bouquets, Martissant, Carrefour, Carrefour Drouillard, Champs-de-Mars, Toussant Brave, Bas-Delmas, Santo, Torcelle, Fontamara, Bel Air, Cité Militaire und Jean-Marie Vincent. Natur und Klima Das Klima ist subtropisch bis tropisch. Von Juni bis Ende November ist Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen, Starkregenfällen, Erdrutschen und Überschwemmungen gerechnet werden. Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center. Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland. Erdbeben Haiti liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass mit Erdbeben gerechnet werden muss. An den Küsten können nach Seebeben auch Tsunamis auftreten. 2021 kam es zu einem schweren Erdbeben der Stärke 7,2 nahe der Gemeinde Saint-Louis-du-Sud im Südwesten von Haiti, ca. 125 km von der Hauptstadt Port-au-Prince entfernt. Dabei gab es mehr als 2.200 Tote und mehr als 12.200 Verletzte, über 320 Menschen werden weiterhin vermisst. Außerdem entstanden erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Verfolgen Sie die lokalen Medien. Reiseinfos Zuständige Auslandsvertretung Die deutsche Botschaft in Port-au- Prince ist derzeit für den Besucherverkehr geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten. Die Dienstgeschäfte werden derzeit von Santo Domingo aus wahrgenommen. Sprache Grundkenntnisse in Französisch, zur Not auch Englisch oder Spanisch, sind für Reisen nach Haiti unabdingbar. Der überwiegende Teil der haitianischen Bevölkerung spricht jedoch ausschließlich haitianisches Kréol, eine Mischung aus Französisch und afrikanischen Sprachen. Infrastruktur/Verkehr Die gesamte Infrastruktur des Landes (Gesundheitssystem, Straßennetz, Telekommunikation, Wasser- und Energieversorgung etc.) funktioniert nur eingeschränkt. Die Mobilfunkabdeckung ist nur in den Städten gewährleistet. Seien Sie bei Überlandfahrten besonders vorsichtig. Überholmanöver an unübersichtlichen Stellen sind keine Seltenheit. Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Wenn Sie allein unterwegs sein sollten, hinterlassen Sie im Hotel oder bei Bekannten Hinweise zur Reiseroute, -dauer und Erreichbarkeit. Kehren Sie um, wenn Sie an eine Straßenblockade kommen, die erkennbar nicht von der Polizei kontrolliert wird; warten Sie nicht in unmittelbarer Nähe auf die Räumung einer solchen Blockade. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ In Haiti herrscht eine latente Homophobie, die sich insbesondere gegen eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen richtet. Im Alltag sind allerdings keine gegen Ausländer gerichteten Diskriminierungen bekannt geworden. Ein Gesetzentwurf, der homosexuelle Ehen ausdrücklich untersagen würde und die Befürwortung dieser Ehen unter Strafe stellen würde, wurde allerdings bisher nicht verabschiedet. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Besitz, Konsum und Handel mit Drogen werden hart bestraft. Mit teilweise jahrelangen Gerichtsverfahren und Haftstrafen unter sehr schlechten Bedingungen muss gerechnet werden. Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen. Geld/Kreditkarten Gesetzliches Zahlungsmittel ist der Haitianische Gourde (HTG). Daneben ist eine Bezahlung in USD häufig möglich. EUR oder andere Währungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Beschaffung von HTG kann in Port-au-Prince und einigen Provinzstädten an Geldautomaten erfolgen, die allerdings nicht immer zuverlässig funktionieren. Auf Märkten und kleineren Lokalen erfolgen Preisangaben zum Teil in Dollar, wobei damit die Fiktivwährung haitianischer Dollar gemeint ist (ein haitianischer Dollar = fünf HTG). Internationale Kreditkarten werden in den größeren Hotels, Restaurants und in den großen Supermärkten der Hauptstadt akzeptiert. Heben Sie Haitianische Währung mit Kreditkarten an Bankautomaten der großen Supermärkte ab oder tauschen Sie dort USD gegen HTG. Bringen Sie eine gewisse Menge Bargeld in USD mit. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: ja Vorläufiger Reisepass: nein Personalausweis: nein Vorläufiger Personalausweis: nein Kinderreisepass: ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindesten sechs Monate gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten kein Visum. Bei Ankunft müssen ein Einreiseformular und eine Zolldeklaration ausgefüllt werden. Ein Abschnitt des Einreiseformulars muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden. Ein Flugschein für die Weiter- bzw. Rückreise muss ebenfalls vorliegen. Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten muss vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen haitianischen Auslandsvertretung beantragt werden. Ein- und Ausreise Touristen und Geschäftsreisende müssen bei Einreise eine Tourismussteuer in Höhe von zehn USD zahlen. Diese Steuer kann alternativ auch in EUR oder kanadischen Dollar (CAD) (jeweils zehn) bezahlt werden. Füllen Sie die Einreiseformulare vollständig aus und bewahren Sie den abgestempelten Abschnitt des Formulars für Ihre Ausreise gut auf. Bei individueller Anreise auf dem Landweg sollten Sie ausreichend Bargeld in kleiner Stückelung mitführen, um die Einreisegebühren passend bezahlen zu können. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Teilweise werden in Haiti Produkte von Tieren angeboten, die dem internationalen Artenschutzabkommen unterliegen und deren Einfuhr in die EU und die meisten anderen Staaten unter Strafe verboten ist. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Typhus und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Cholera empfohlen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunya Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Malaria Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. Ganzjährig besteht ein hohes Malarisrisiko in den Provinzen Grand‘Anse und in Teilgebieten von Sud-Est (einschl. der Stadt Jacmel) im Westen des Landes. Ein mittleres Risiko besteht im Rest des Landes, auch in den Städten und auf den Inseln. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetiersekreten kontaminiertes u.a. Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erfolgen, siehe Leptospirose. Medizinische Versorgung Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist in der Hauptstadt und insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen aus den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Dominikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweiseam 24/10/2025 um 17:35
Aktueller Hinweis: Tropensturm Melissa Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Aktueller Hinweis: Der Tropensturm Melissa führt derzeit zu Starkregenfällen insbesondere im Südwesten der Dominikanischen Republik. In der Folge steigt das Risiko von Überschwemmungen und Erdrutschen. Reisenden wird geraten, die örtlichen Nachrichten und Warnmeldungen der Behörden genau zu verfolgen. Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können. Touristengegenden waren bisher nicht betroffen. Informieren Sie sich ggf. über die lokalen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist relativ hoch. Auch Touristen laufen Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder eines anderen Gewaltverbrechens zu werden. Trotz der Bemühungen der dominikanischen Regierung, einen sicheren Tourismus zu gewährleisten, kommt es sowohl in Santo Domingo als auch in den Touristengebieten immer wieder zu bewaffneten Überfällen. Zudem nimmt die Zahl bewaffneter Überfälle in letzter Zeit spürbar zu. Diese gehen häufig von Tätern auf Motorrädern aus, die v.a. an Mobiltelefonen, Rucksäcken, Handtaschen und Schmuck interessiert sind. Die Täter sind in aller Regel mit Messern oder Schusswaffen bewaffnet; sie schrecken vor Gewaltanwendung nicht zurück. Auch Autofahrer können Opfer von Überfällen werden, wenn sie z. B. im Stau oder vor einer roten Ampel stehen. Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution und des Drogenhandels wird besonders hingewiesen. Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht. Nach Drogenkurieren wird zum Beispiel an Flughäfen wie Punta Cana, Puerto Plata oder Santo Domingo gezielt gefahndet, auch unter Einsatz von Röntgengeräten und speziell abgerichteten Spürhunden. Dabei werden immer wieder auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden entdeckt und festgenommen. Sie werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Deutsche Reisende werden nicht nur Opfer von Gewaltverbrechen, sondern solcher auch beschuldigt. Insbesondere Gewalt gegen Frauen ist in der Dominikanischen Republik kein Kavaliersdelikt, sondern wird sehr hart geahndet. Auch vermeintlich minder schwere Übergriffe (verbale Ausfälligkeiten, Anrempeln) können zu Verhaftungen und mehrjährigen Haftstrafen führen. Ein respektvoller Umgang, z.B. mit Hotelpersonal, und ein korrektes Auftreten im Fall von Beschwerden sollten auch aus diesem Grund eine Selbstverständlichkeit sein. Die Touristenpolizei POLITUR bietet eine englischsprachige Notruf-App, über die Betroffene von Verbrechen telefonisch oder per Chat Kontakt aufnehmen können. Die Nationalpolizei (Policía Nacional) bietet eine App, mit der digital Anzeige erstattet werden kann (nur auf Spanisch). Vermeiden Sie das Telefonieren in der Öffentlichkeit. Verzichten Sie auf das Tragen von Rucksäcken, Handtaschen und Schmuck in der Öffentlichkeit. Achten Sie in größeren Menschenansammlungen, etwa auf Märkten, Busbahnhöfen oder in Tanzlokalen auf Geldbörsen und Wertsachen. Tragen Sie Wertsachen stets verdeckt. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Leisten Sie bei einem Überfall auf keinen Fall Widerstand und geben Sie Wertgegenstände ohne Gegenwehr heraus. Führen Sie stets einen geringen Geldbetrag mit, den Sie in einem solchen Fall leicht greifbar sofort herausgeben können. Betreten Sie unsichere Wohngegenden und Armutsviertel nur in Begleitung Ortskundiger. Seien Sie besonders vorsichtig in abgelegenen Gegenden, an einsamen Stränden und wenig belebten Straßen. Meiden Sie diese bei Dunkelheit. Nehmen Sie Abhebungen von Geldautomaten in geschützten Räumen vor, etwa innerhalb eines belebten Einkaufszentrums. Lassen Sie sich beim Abheben nicht beobachten. Verriegeln Sie während Autofahrten Fenster und Türen und sorgen Sie dafür, dass Wertgegenstände von außen nicht sichtbar sind. Kaufen Sie nicht bei Straßenverkäufern aus dem Auto heraus. Vermeiden Sie generell aggressives Auftreten bei Meinungsverschiedenheiten. Führen Sie Ausflüge nur mit ansässigen renommierten Touristikunternehmen mit Versicherungsschutz durch. Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren den Inhalt des eigenen Gepäcks genauestens. Natur und Klima Es herrscht tropisches Klima. Vor allem von Mai bis November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen, Starkregen und Überschwemmungen zu rechnen. Die Dominikanische Republik befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann. Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und Nachrichten z.B. des COE. Achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center und beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Informieren Sie sich ggf. beim dominikanischen Krisenreaktionszentrum COE (Centro de Operaciones de Emergencias), das auch eine App („AlertaCOE“/für iOS im App Store) mit aktuellen Informationen zu Gefährdungslagen der einzelnen Provinzen bietet. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Grenzschließung zu Haiti Von Reisen auf dem Landweg nach Haiti wird dringend abgeraten. Die Grenze zwischen Haiti und der Dominikanischen Republik ist bis auf Weiteres teilweise geschlossen. Der kommerzielle Flugverkehr nach Haiti ist eingestellt. Grenzüberquerungen auf dem Landweg bedürfen der Notifizierung bei den dominikanischen Behörden; von Reisen auf dem Landweg wird dringend abgeraten. Einreisen auf dem Seeweg sind derzeit nicht möglich. Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise zu Haiti (Reisewarnung und Ausreiseempfehlung). Infrastruktur/Verkehr Die Dominikanische Republik gehört weltweit zu den Ländern mit der höchsten Quote an Verkehrstoten. Die Gefahr, im Straßenverkehr zu Schaden zu kommen, ist die größte Gefahr für ausländische Reisende. Die Gefahr durch Fußgänger oder Tiere auf der Straße und durch Autos oder Motorräder, die ohne Licht und möglicherweise in Gegenrichtung fahren, sowie durch schwer erkennbare Straßenschäden auf nicht oder schlecht beleuchteten Landstraßen zu Schaden zu kommen, ist bei Dunkelheit sehr viel höher als tagsüber. Das Straßennetz in der Dominikanischen Republik – auch zwischen den verschiedenen Touristenzentren - ist gut ausgebaut. Straßenschäden sind aber an vielen Orten häufig. Von Santo Domingo aus sind andere Regionen gut mit Fernbussen erreichbar. Züge für den Personenverkehr gibt es nicht. Oft haben Autofahrer keinen Versicherungsschutz, manchmal auch keine Fahrerlaubnis. Deshalb ist die Gefahr von Fahrerflucht hoch. Bei einem Unfall mit Personenschaden kann es zur vorläufigen Festnahme des Unfallverursachers kommen. Es kommt immer wieder vor, dass dominikanische Polizisten Touristen in Mietwagen wegen angeblicher Verkehrsdelikte anhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Fahren Sie möglichst nie bei Dunkelheit. Rechnen Sie stets mit einer aggressiven Fahrweise und der Nichtbeachtung von Verkehrsregeln durch andere. Achten Sie bei Anmietung eines Kraftfahrzeuges auf ausreichenden Versicherungsschutz, da der Mieter verpflichtet ist, bei Diebstahl des Fahrzeugs dessen Wert zu ersetzen. Rufen Sie bei einem Unfall die Polizei und lassen Sie die für die Schadensregulierung erforderlichen Daten - auch Namen von Zeugen – aufnehmen. Sollten Sie von der Polizei angehalten werden, dann bewahren Sie Ruhe. Zeigen Sie Ihre Ausweispapiere ohne Diskussion vor. Verweigern Sie die Zahlung eines Bußgeldes nicht grundsätzlich, jedoch bestehen Sie auf der Aufnahme der Personen- und Fahrzeugdaten sowie auf einem Strafzettel, der dann bei einer Bank beglichen werden kann. Verlangen Sie ggf. Namen und Dienstgrad des Polizisten und seiner Dienststelle oder bitten Sie um die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Santo Domingo, der Reiseleitung oder der Mietwagenfirma. Führerschein Der deutsche Führerschein wird für einen touristischen Aufenthalt anerkannt. Die Mitnahme des Internationalen Führerscheins ist dennoch empfehlenswert. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist aber insbesondere in ländlichen Gegenden nicht sehr ausgeprägt. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, auch bei geringen Mengen. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden in der Regel mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen. Haftstrafen müssen in der Regel unter schwierigsten Bedingungen vor Ort verbüßt werden. Beim Erwerb von Immobilien kann es vorkommen, dass der Verkäufer tatsächlich nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Fälle von Betrug im Umfeld von Immobiliengeschäften kommen immer wieder vor. Seien Sie misstrauisch, insbesondere dann, wenn Ihnen die Reise finanziert werden soll. Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde. Lassen Sie sich beim Immobilienerwerb unbedingt durch seriöse Rechtsanwälte vor Ort beraten und während des Erwerbsprozesses begleiten. Handeln Sie beim Immobilienerwerb niemals übereilt. Überweisen Sie kein Geld an Personen bzw. Firmen, deren Identität oder Seriosität nicht geklärt ist. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Dominikanische Peso (DOP). In fast allen Hotels, Geschäften und Restaurants werden alle gängigen Kreditkarten akzeptiert. Der Umtausch von Euro ist in Banken und Wechselstuben vor Ort möglich. Dabei kommt es vor, dass der Umtausch von 200 oder 500 EUR-Scheinen ablehnt wird. Es gibt zahlreiche Geldautomaten, an denen mit Kredit- und bestimmten Debitkarten (Girocard, ggf. mit Maestro) Bargeld abgehoben werden kann. Tauschen Sie Devisen nur bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels, Wechselstuben) in Landeswährung um. Nehmen Sie für den Umtausch in die Landeswährung keine Banknoten mit sehr hohem Wert mit. Gut geeignet sind 50-EUR-Scheine. Tauschen Sie Devisen nicht auf der Straße, da bei einem solchen Tausch die Gefahr des Betrugs, des Herausgebens von Falschgeld oder Währungen anderer Länder mit geringem Wert gegeben ist. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Mögliche Einreisebeschränkungen Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular ("E-Ticket") ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja, siehe Anmerkungen Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Bei Einreise zu touristischen Aufenthalten müssen ausländische Reisepässe der EU, Großbritanniens, Kanadas, USA, etc. lediglich eine Mindestgültigkeit für die Dauer des Aufenthalts in der Dominikanischen Republik vorweisen. Diese Regelung ist zunächst bis zum 30. November 2025 befristet. Zudem muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden können. Die Praxis und die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum. Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung beantragt werden. Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt. Längerfristiger Aufenthalt Reisende, die beabsichtigen, ihren regelmäßigen Wohnsitz in die Dominikanische Republik zu verlegen, müssen bei der Botschaft der Dominikanischen Republik in Berlin oder einem Generalkonsulat ein Visum für einen Daueraufenthalt („Residencia“) beantragen. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt in der Dominikanischen Republik ist ohne vorheriges auf den Aufenthaltszweck abgestimmtes Einreisevisum nicht mehr möglich. Das Vorhandensein eines gültigen Aufenthaltstitels wird in letzter Zeit durch die dominikanischen Behörden verstärkt kontrolliert, auch bei Straßenkontrollen durch die Polizei. Wird dabei festgestellt, dass ein im Land befindlicher Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, können Strafmaßnahmen bis hin zur Inhaftierung erfolgen. Nach Angaben der dominikanischen Migrationsbehörde kann der illegale Aufenthalt im Land zu einer Wiedereinreisesperre führen. Minderjährige Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben oder die (auch) die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils. Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten in einem solchen Fall allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung der Sorgeberechtigten bzw. des anderen Sorgenberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen. Einfuhrbestimmungen Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt erlaubt, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar aber deklarationspflichtig. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die Reisende bei Ankunft ausfüllen und dem Zoll aushändigen. Zuwiderhandlung ist strafbar. Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln ist untersagt. Tiere Für die Einreise mit Haustieren ist ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich, welches innerhalb von 72 Stunden vor Abflugdatum ausgestellt wurde. Dieses muss den Namen und die Adresse des Besitzers sowie die vollständige Identifizierung des Tieres enthalten und zertifizieren, dass das Haustier frei von ansteckbaren Krankheiten ist, gegen Tollwut geimpft wurde, gegen interne und externe Parasiten behandelt wurde und aus einem Gebiet kommt, in dem in den letzten 60 Tagen keine für die Art bedeutsamen Krankheiten aufgetreten sind. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. Cholera (s.u.) empfohlen. Diphtherie In Zusammenhang mit rückläufigen Impfungen gegen Diphtherie sind bis zum 18. April 2021 12 Fälle von Diphtherie mit 9 Todesfällen in der Dominikanischen Republik aufgetreten. Betroffen sind Kinder im gesamten Land. Diphtherie ist eine bakterielle Erkrankung, die durch Tröpfchen übertragen wird, und über ein Toxin zu schweren Atemwegsbeschwerden, Herz-, Nieren- und Nervenerkrankungen führen kann. Unbehandelt verläuft die Hälfte der Fälle tödlich. Überprüfen Sie vor einer Reise in die Dominikanische Republik Ihren Impfstatus und lassen Sie ggf. eine Auffrischimpfung durchführen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Malaria Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. Landesweit besteht ganzjährig ein geringes Malariarisiko. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Ciguatera Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken, siehe auch Ciguatera. Beachten Sie lokale Warnungen. Tollwut In der Dominikanischen Republik treten immer wieder einzelne Fälle von Tollwut auf, die zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden, siehe Tollwut. Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in Santo Domingo im privaten Sektor z.T. auf europäischem Niveau. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert. Planbare Eingriffe sollten grundsätzlich in Deutschland erfolgen, da auch im privaten Sektor nicht immer Diagnostik- bzw. Behandlungsstandards entsprechend westeuropäischer medizinischer Leitlinien gewährleistet werden können. Es existiert in der Dominikanischen Republik kein Sozialversicherungsabkommen. Deutsche Krankenkassen kommen für ambulante und stationäre Behandlungen in der Dominikanischen Republik oder gar für einen notwendigen Rücktransport nicht auf. Die Behandlungskosten in Arztpraxen und privaten Krankenhäusern sind deutlich höher als in Deutschland und grundsätzlich vor der Behandlung zu bezahlen. Personen, die ihre Rechnungen nicht begleichen können, werden regelmäßig in der Klinik festgehalten und erst nach Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung oder Zahlung der entstandenen Behandlungskosten entlassen. Eine einfache Bestätigung der Versicherung über das Bestehen von Auslandskrankenversicherungsschutz oder eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung der Versicherung reichen vielen Arztpraxen und privaten Krankenhäusern nicht aus. Im Erkrankungsfall finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft in Santo Domingo Ärzte und Krankenhäuser in der Dominkanischen Republik. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Klären Sie bereits bei Aufnahme in ein privates Krankenhaus, zumindest aber frühzeitig vor der Entlassung, mit dem Krankenhaus die Zahlungsmodalitäten. Lassen Sie sich von der Klinik verbindlich bestätigen, dass bei Beendigung der Behandlung keine offenen Rechnungen mehr bestehen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Namibia: Reise- und Sicherheitshinweiseam 24/10/2025 um 13:30
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Buschbrände Buschbrände - wie zuletzt Ende September im Etosha-Nationalpark - können aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse jederzeit auftreten. Erkundigen Sie sich der Einfahrt in den Nationalpark oder in den Lodges, ob ein Besuch des Parks gefahrlos möglich ist. Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die Sicherheitslage und leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge. Treibstoffversorgung Laut Informationen der staatlichen Namibia Wildlife Resorts (NWR) ist bei einigen der Tankstellen auf NWR-Lodges Treibstoff nur stark eingeschränkt bis gar nicht verfügbar. Betroffen sind nach Angaben von NWR insbesondere die folgenden Lodges: Halali Resort, Okaukuejo Resort, Terrace Bay Resort, Sesriem Camping-Platz sowie Ai/Ais Hotsprings & Spa. Achten Sie immer und insbesondere vor Fahrten in den Etosha-Nationalpark und andere abgelegene Regionen auf die für Ihre geplante Reiseroute notwendige Treibstoffmenge. Berücksichtigen Sie hierbei auch den ggf. durch Klimaanlage, Straßenverhältnisse, erhöhten Verbrauch, etc. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die politische Lage in Namibia gilt als stabil. Dennoch: Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Eigentumsdelikte können in ganz Namibia vorkommen, insbesondere in Windhuk und in abgelegenen Gebieten. Es sind Überfälle auf Reisende durch teils schwer bewaffnete Kriminelle bekannt. Dabei werden auch Touristenunterkünfte (auch Campingplätze) gezielt ins Visier genommen.In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle vor allem an Sonn- und Feiertagen, wenn weniger Menschen unterwegs sind (z.B. auf Spaziergänger am Stadtrand wie Farm Windhuk, Avis Damm und Lovers Hill, aber auch mitten in der Innenstadt).Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende vereinzelt bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen (z.B. Hinweis auf einen angeblichen technischen Defekt) zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden auch schon Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt. Ein erhöhtes Überfall- bzw. Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden. Reisende sind aufgrund der mitgeführten Kameraausstattung etc. bevorzugte Opfer von Raubüberfällen; auch Kreditkartenbetrug kommt häufig vor. Unternehmen Sie Spaziergänge, auch in der Innenstadt von Windhuk, möglichst ohne Wertsachen und Fotoausrüstung sowie ohne große Taschen/Rucksäcke; seien Sie im Stadtrandgebiet von Windhuk besonders vorsichtig. Vermeiden Sie Spaziergänge in der Dunkelheit. Seien Sie bei Fahrten im Land auch bei kurzen Zwischenstopps vorsichtig. Übernachten Sie nur in bewachten Unterkünften bzw. auf bewachten, offiziell registrierten Campingplätzen. Verriegeln Sie Fahrzeugtüren immer, behalten Sie Wertsachen auf Busreisen im Blick und lassen Sie sie in Fahrzeugen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen. Halten Sie nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen an, an denen sich auch andere Personen befinden. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 10111. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum an anderer Stelle Ihres Gepäcks mit sich, speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Verstauen Sie Ihr Gepäck in sicherer Umgebung in Ihrem Kofferraum. Lassen Sie Ihre Wertsachen auch in Ihrer bewachten Unterkunft bzw. auf bewachten Campingplätzen nicht offen liegen. Nutzen Sie keine Taxis, in denen sich weitere Fahrgäste befinden und lassen Sie keine unbekannten Fahrgäste ins Taxi zusteigen. Nehmen Sie Wertsachen stets im Handgepäck mit und lassen Sie sich nicht überreden, diese im aufzugebenden Gepäck zu befördern. Nutzen Sie keine Geldautomaten auf offener Straße; geben Sie stattdessen Geräten in Einkaufszentren, Supermärkten oder Banken den Vorzug und lassen Sie sich nie von Fremden beim Geldabheben beobachten oder dabei helfen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Besonders in den Frühlingsmonaten der südlichen Hemisphäre kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Buschbränden kommen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. Insbesondere Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etosha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit von Januar bis April von Überschwemmungen betroffen sein. Straßen können dann nur eingeschränkt nutzbar sein. Trockenflussbetten ("Rivières") im ganzen Land können sich in der Regenzeit in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln. Erkundigen Sie sich vor Reisen z.B. beim namibischen Tourismusbüro oder landeskundigen Reiseveranstaltern. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen. Befolgen Sie Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Siehe Aktuelles Infrastruktur/Verkehr Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz sowie Eisenbahnverbindungen zwischen Windhuk und Swakopmund. Das Straßennetz ist gut ausgebaut; bis auf die Hauptverkehrsstraßen handelt es sich hauptsächlich um Schotterpisten. In Namibia herrscht Linksverkehr. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr). Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern auch in nicht einsehbaren Streckenabschnitten gerechnet werden. Taxis wechseln zur Aufnahme von Passagieren oft plötzlich und völlig unberechenbar Fahrtrichtung und -spur. Lokale Mietwagenfirmen statten Mietwagen in der Regel mit einem GPS-Gerät („GPS-Tracker“) aus, das es erlaubt, die gefahrene Strecke und Geschwindigkeit des Fahrzeugs jederzeit nachprüfen zu können. Schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung erlischt bei einigen Mietwagenfirmen bzw. Versicherungen jeglicher Versicherungsschutz. Versicherungen lokaler Mietwagenfirmen haben im Schadensfall die Beweislast des Öfteren umgekehrt und vom Versicherten den Nachweis verlangt, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Hier kann es zu weitreichenden Folgen und sogar zum Haftbefehl kommen. Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit. Fahren Sie direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen. Leisten Sie bei Verkehrsdelikten keine Sofortzahlung von Bußgeldern, sondern steuern Sie dazu die nächstgelegene Polizeistation an. Prüfen Sie die vollständigen Vertragsbedingungen genau und hinterfragen Sie Unklarheiten bei der Anmietung von Fahrzeugen/beim Abschluss von Versicherungen. Mieten Sie Fahrzeuge möglichst nur von einem Autovermieter, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN – ist. Kontrollieren Sie Bremsen und Reifenzustand vor Fahrtantritt auf ihre Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein von Werkzeug und Wagenheber. Seien Sie bei Fahrten auf Schotterpisten besonders vorsichtig; führen Sie möglichst zwei Reserveräder mit (Gefahr von Reifenpannen). Achten Sie generell und insbesondere bei Fahrten in den Etosha Nationalpark und anderen abgelegenen Regionen stets auf eine ausreichende Treibstoffversorgung. Besuch von Nationalparks im Norden und Grenzgebiet zu Angola Die namibische Regierung hat in den Nationalparks im Norden Namibias die offiziellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei intensiviert. Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen. Erkundigen Sie sich bei Einfahrt in einen Nationalpark ausdrücklich nach Aktivitäten der Anti Poaching Units (APU) und eventuell nach gesperrten Wegen. Verhalten Sie sich im Fall eines Zusammentreffens mit Einheiten der APU, welche nicht immer in Uniformen auftreten, zurückhaltend. Seien Sie im Grenzbereich vorsichtig und überschreiten Sie die Grenze nicht. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten. 2024 wurde ein Gesetz, dass gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Männern durch das sog. "Sodomie-Verbot" unter Strafe stellte, durch den Obersten Gerichtshof als verfassungswidrig und ungültig erklärt; die namibische Regierung legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden höchstrichterlich als verfassungsgemäß anerkannt. Regierung und Parlament haben allerdings das Ehegesetz so angepasst und verabschiedet, dass gleichgeschlechtliche Ehen (auch wenn diese außerhalb Namibias geschlossen wurden) nicht anerkannt werden. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz von und Handel mit Edelsteinen, Waffen, Munition und dergleichen sowie den Handel mit Drogen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der namibische Dollar (NAD). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand (ZAR) als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinandergekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Debitkarten (Girocard, Maestro) möglich. Lassen Sie sich Bankkarten für den Gebrauch im südlichen Afrika freischalten. Behalten Sie aufgrund zahlreicher Betrugsfälle möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs Ihre Karte im Auge, verlangen Sie in Restaurants ein mobiles Kartenlesegerät oder begleiten Sie das Personal zur Kasse. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens drei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem, unbeschädigten Zustand sowie gut lesbar sein. In Einzelfällen kam es zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Achten Sie bei der Einreise auf die Übereinstimmung erteilter Aufenthaltserlaubnisse mit dem Reisezeitraum, siehe auch Visum. Weiterreise nach Südafrika mit Kinderreisepässen Bei der Weiterreise mit Kindern nach Südafrika sind die geltenden Einreisebestimmungen unbedingt zu beachten, da ansonsten die Einreise durch die südafrikanischen Grenzbeamten verwehrt wird. Weitere Informationen bieten die Reise- und Sicherheitshinweise Südafrika - Reisedokumente. Visum Seit April 2025 können deutsche Staatsangehörige zu touristischen Zwecken nur mit gültigem Visum nach Namibia einreisen. Dieses Visum wird mit einer Gültigkeit von 90 Tagen erteilt und berechtigt im Regelfall zur mehrfachen Einreise (sog. „multiple entry“). Folgende Arten der Visumsbeantragung stehen zur Verfügung: „Visa on Arrival“ (als Online-Visum): Das namibische Innenministerium empfiehlt, das Visum vor Reisebeginn online als E-Visum zu beantragen. „Visa on Arrival“ (bei Einreise): Informationen zu einer Visumserteilung bei Einreise sowie zu den Grenzübergängen, an denen diese möglich ist, finden sich im Factsheet des namibischen Innenministeriums. Visumsbeantragung bei der namibischen Botschaft in Berlin. In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste etc. - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Der Antrag kann online oder direkt bei der namibischen Botschaft gestellt werden. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum sowie unter Umständen eine - am besten vor der Einreise - beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ einzuholende Akkreditierung. Die Genehmigungsdauer beträgt bis zu vier Wochen. Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die Botschaft der Republik Namibia. Einreise via Südafrika Bei der Einreise nach Namibia von Südafrika aus gelten besondere Einreisebestimmungen. Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen bietet die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung. Minderjährige Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind. Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung. Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile (ein „Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung "Affidavit", Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist). Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Alleinreisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu der sie in Namibia reisen. Eidesstattliche Versicherungen bedürfen der Beglaubigung durch einen „Commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen sind beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für den Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung erhältlich. Einfuhrbestimmungen Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 USD möglich, muss ab einem Betrag von 5.000 NAD jedoch bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist für Reisende auf den Betrag begrenzt, der eingeführt wurde. Für Reisen zwischen den Mitgliedsstaaten der Southern African Customs Union SACU (Botsuana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika) gibt es keine Beschränkungen. Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer jeder Waffe wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet. Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus. Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten sich Reisende vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen bietet CITES. Gesundheit Impfschutz Pflichtimpfungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Namibia selbst ist kein Gelbfiebergebiet. Reiseimpfungen: Als Reiseimpfungen wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Meningokokken-Impfung und Cholera-Impfung sind in der Regel nicht notwendig. Standardimpfungen: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Namibia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich: Ganzjährig hohes Risiko: Provinzen Sambesi/Caprivi-Streifen im Nordosten und östlicher Teil der Provinz Kavango-Ost Saisonal hohes Risiko von September bis April: Teilgebiete im Nordosten des Landes (Provinzen Ohangwena, Kavango West) sowie westlicher Teil der Provinz Kavango East und nordöstliche Teile der Provinzen Oshikoto, Otjozondjupa und Omaheke, einschließlich der Städte Tsumeb und Grootfontein Saisonal mittleres Risiko von Mai bis August: Teilgebiete im Nordosten des Landes (Provinzen Ohangwena, Kavango West) sowie westlicher Teil der Provinz Kavango East und nordöstliche Teile der Provinzen Oshikoto, Otjozondjupa und Omaheke, einschließlich der Städte Tsumeb und Grootfontein Ganzjährig mittleres Risiko: restliche nördliche Regionen einschl. Provinzen Kunene, Omusati, Oshana, Oshikoto (westlicher Teil), Etosha Nationalpark Ganzjährig geringes Risiko: Rest des Landes (Ausnahmen s.o./u.) Malariafrei: südliche Landeshälfte inklusive Windhuk, Küste, Namib-Wüste, gesamte Küstenregion Schützen Sie sich insbesondere in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Durch Zecken kann das afrikanische Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, sowie selten Krim-Kongo-Fieber übertragen werden. Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf. Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten. Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen In Namibia besteht ein Risiko für Mpox und Tuberkulose; das Risiko für Meningokokken-Erkrankungen ist sehr gering. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt. Beachten Sie lokale Warnungen. Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. Eine Meningokokken-Impfung ist i.d.R. nicht empfohlen. In besonderen Situationen (Ausbruch oder einfacher Reisestil mit engen sozialen Kontakten) kann sie dennoch sinnvoll sein. HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann und vorrangig im Nordosten/ Caprivi auftritt. Krim-Kongo-Fieber kann neben der Übertragung durch Zecken auch durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Blut oder Fleisch) übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor. Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen. Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich in ärztliche Betreuung. Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten. Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind. Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen. Weitere Gesundheitsgefahren Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann und vor allem im Norden des Landes (Provinzen West-Kavango, Ost-Kavango und Sambesi) vorkommt. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden. Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab. Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Ggf. weitere Hinweise zu Brandsaison oder anderweitiger Saisonalität. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden. Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)am 24/10/2025 um 13:00
Letzte Änderungen: Gesundheit - Aktuelles Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit - Teilreisewarnung Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt. Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone, insbesondere die Region Tiris Zemmour nördlich der Stadt Zouérateund die östlich und nordöstlich der Stadt Ouadane gelegenen Teile von Adrar wird dringend abgeraten. Von unbegleiteten Reisen ohne ausgearbeitetes Sicherheitskonzept in Abstimmung mit lokalen Sicherheitsbehörden in die Regionen Hodh El Gharbi und Hodh El Charghi (mit Oualata), insbesondere in das Grenzgebiet zu Mali in den Regionen Guidimaka und Assaba sowie die östlich von Tidjikja gelegenen Wüstengebiete in der Region Tagant (Tichitt), wird abgeraten. Terrorismus In Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region grundsätzlich Anschlags- und Entführungsrisiken. Anschläge terroristischer Gruppen, die sich auch gegen ausländische Personen und Einrichtungen richten können, sind in der gesamten Region und damit grundsätzlich auch in Mauretanien zu befürchten. Besonders gefährdet sind die Grenzgebiete zu Mali und Algerien. Seien Sie an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen besonders aufmerksam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Bei spontanen Kundgebungen und Demonstrationen, insbesondere im Anschluss an das Freitagsgebet in den Moscheen der Städte, können gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden. In der Region Tiris Zemmour im Nordosten gibt es ein militärisches Sperrgebiet zwischen Cheggat im Nordosten, Ain Bentili im Nordwesten, Dhar Tichitt im Südwesten und Lemreyye im Südosten, das nicht betreten werden darf. Verfolgen Sie die Nachrichten in den lokalen und sozialen Medien aufmerksam. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Respektieren Sie Sperrzonen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Allgemeine Kriminalität wie Diebstahl und bewaffneter Raub kommen vor, auch Sexualdelikte werden berichtet. Die Sicherheitslage, insbesondere in den Grenzgebieten zu Algerien und Mali, wird auch durch grenzüberschreitend operierende kriminelle Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen. Vor Versuchen, über das unmittelbare Grenzgebiet Algeriens oder Malis ein- oder auszureisen, wird gewarnt. Von Reisen auf dem Landweg durch die Westsahara wird u.a. aufgrund der Gefahr von Überfällen dringend abgeraten, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung und siehe Reise- und Sicherheitshinweise zu Marokko. Seien Sie stets aufmerksam und beachten Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen. Meiden Sie abgelegene und Ihnen unbekannte Stadtteile, vor allem in der Dunkelheit. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht überwiegend trockenes und heißes Wüstenklima. Während der Regenzeit von Juli bis Anfang Oktober kann es insbesondere am Fluss Senegal, aber auch in den Regionen Adrar und Tagant, Hodh El Chargui und Hodh El Gharbi, zu Überschwemmungen und nicht passierbaren Pisten und Straßen kommen. Auch die Stromversorgung und Kommunikation können beeinträchtigt sein. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Auf Überlandstraßen besteht aufgrund undisziplinierter Fahrweise und unvermutet auftauchender Hindernisse wie Tiere und Menschen auf der Strecke eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere bei Dunkelheit. Im Winterhalbjahr und im Osten des Landes wird es teils schon zwischen 17 und 18 Uhr dunkel. Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, wobei es auf dem Land in der Regel keine Möglichkeit der schnellen Erstversorgung bzw. des Transports in ein Krankenhaus gibt. Dies gilt besonders für die sogenannte „Route de l’Espoir“ von Nouakchott nach Néma, die vor allem auf der Strecke Nouakchott - Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Teile der Strecke zwischen Boutilimit, Kiffa und Ayoun El-Atrous (N3) sind in sehr schlechtem Zustand und nur eingeschränkt befahrbar, siehe auch Abschnitt Sicherheit. Bei Fahrten tief ins Land/ins Landesinnere sind ausreichend Wasser und Treibstoff mitzuführen, da es keine Versorgungsmöglichkeiten gibt; Brunnen sind selten und häufig verunreinigt. Bei Reisen in Wüstengebiete bestehen erhebliche Risiken, auch durch das extreme Klima. In weiten Teilen Mauretaniens besteht abseits der großen Städte kein Mobilfunknetz. Verzichten Sie unbedingt auf Fahrten bei Dunkelheit. Fahren Sie über Land und insbesondere abseits der asphaltierten Straßen stets im Konvoi und mit angemessener Ausrüstung sowie Wasser-, Treibstoff- und Lebensmittelvorräten. Nutzen Sie möglichst erfahrene Reiseführer oder informieren Sie sich genau. Hinterlassen Sie Informationen über geplante Routen und Abfahrts- und Ankunftszeiten. Führen Sie nach Möglichkeit auf Überlandfahrten und Wüstentouren auch adäquate Kommunikationsmittel wie z.B. ein Satellitentelefon mit. Führerschein Es wird ein internationaler Führerschein benötigt, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist. Ein- und Ausreise von und nach Algerien, Senegal und Mali Die Einreise nach und von Senegal ist an den offiziellen Grenzübergängen in Diama und Rosso grundsätzlich möglich. In Diama gibt es einen Damm für Fußgänger und Fahrzeuge, in Rosso tagsüber eine Fährverbindung. Es gibt längere Wartezeiten. Der Grenzübertritt an anderen Stellen oder mit einem Boot ist verboten, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung und Kriminalität. Ein- und Ausreise in die Westsahara Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird grundsätzlich abgeraten. Die Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist problematisch, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt. In der Westsahara kann keine konsularische Hilfe geleistet werden. Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land, Rechtsgrundlage ist die Scharia. Auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen ist Rücksicht zu nehmen. Der Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. So sind z.B. Restaurants während des Ramadans, mit Ausnahme größerer Hotels, tagsüber geschlossen. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen sind im mauretanischen Strafrecht ein schweres Vergehen und mit Todesstrafe bedroht. In der Praxis werden homosexuelle Lebenspartnerschaften jedoch meist stillschweigend geduldet, sofern Diskretion gewahrt wird. Eine rechtliche Gleichstellung besteht nicht. Die öffentliche Zurschaustellung von Intimität, auch in heterosexuellen Partnerschaften, kann zu heftigen Reaktionen führen und sollte vermieden werden. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten. Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostitution sind verboten und werden streng geahndet. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Ouguiya (MRU). Sie ist nicht frei konvertierbar. Kreditkarten werden meist nur in größeren Hotels akzeptiert. Die Mitnahme von Devisen ist daher empfehlenswert. In Nouakchott und einigen größeren Städten gibt es Möglichkeiten zum Geldtransfer. Vor allem in Nouakchott und Nouadhibou ist an einer wachsenden Zahl von Geldautomaten das Geldabheben mit Kredit- und zum Teil auch mit Debitkarte (Girocard) möglich. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien ein Visum, das seit 5. Januar 2025 ausschließlich vor der Einreise online zu beantragen ist. Bei Beantragung des e-Visums sind ein Foto des Passdokumentes und ein biometrisches Passfoto hochzuladen, für die genaue Vorgaben zur Pixel- und Dateigröße eingehalten werden müssen. Grundsätzlich werden e-Visa zurzeit nur für 30 Tage mit einer einmaligen Einreise erteilt. Auch wenn die offizielle Webseite andere Zeiträume anbietet, sollte das e-Visum mit einer Gültigkeit von 30 Tagen beantragt werden, um keine Ablehnung des Antrags zu riskieren. Reisende müssen sich nach Beantragung eigenständig mit Zugangscode und Passnummer auf der Webseite über den Bearbeitungsstand informieren und das e-Visum nach Erteilung dort herunterladen und ausdrucken. Das e-Visum muss bei der Abfertigung am Abflughafen und bei der Einreise an der Grenze auf dem Luft- und Landweg als gut lesbarer Ausdruck vorgezeigt werden. Die Gebühr in Höhe von 55 EUR muss bei der Einreise bar bezahlt werden; Fingerabdrücke werden ebenfalls vor Ort abgenommen. Der QR- Code auf dem Visum darf nicht geknickt werden, das ausgedruckte e-Visum muss während des gesamten Aufenthaltes verwahrt und bei der Ausreise inklusive der angebrachten Vermerke vorgezeigt werden. Bei Schwierigkeiten hat die zuständige mauretanische Behörde Kontaktmöglichkeiten eingerichtet, die rund um die Uhr und auch in englischer Sprache erreichbar sind (E-Mail: contact@anrpts.gov.mr / Telefon und WhatsApp: +222 26 40 84 67). Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Devisen können bis zu einem Gegenwert von 1.000 USD ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag ist bei Einfuhr zu deklarieren, zumal bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird. Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000 USD in Devisen. Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich. Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittungen der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen. Die Ausfuhr von größeren Beträgen der Landeswährung ist nicht erlaubt. Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak ohne Erklärung eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden. Die Einfuhr von alkoholischen Getränken und Schweinefleisch ist streng verboten; entsprechende Ware wird ggf. bei Einreise konfisziert und Geldstrafen verhängt. Bei Ankunft am Flughafen von Nouakchott wird jedes Gepäckstück durchleuchtet. Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS“ erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollten Reisende verlangen. Einreise mit dem Fahrzeug Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung mit französischsprachiger Bescheinigung darüber vorzulegen oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen. Das Fahrzeug wird im Reisepass des Besitzers eingetragen. Soll das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist eine gemeinsame Vorsprache mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott notwendig. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren fällig. Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden. Tiere Bei Einfuhr von Hunden und Katzen sind ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis und ein Nachweis über eine Tollwutimpfung erforderlich. Das Gesundheitszeugnis soll nicht älter als eine Woche sein. Ein Mikrochip ist bei Einreise nicht erforderlich. Gesundheit Aktuelles Denguefieber In Nouakchott und Nouadhibou wird seit Herbst 2025 eine deutliche Zunahme an fieberhaften Erkrankungen berichtet. Es besteht die Vermutung, dass es sich um Denguefieber handelt. Aufgrund fehlender diagnostischer und therapeutischer Möglichkeiten besteht für Reisende eine erhöhte Gefährdung. Denguefieber ist im Sahel verbreitet, oft unterdiagnostiziert und es kommt immer wieder vereinzelt zu Ausbrüchen. Schützen Sie sich insbesondere tagsüber und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten. Rift-Valley-Fieber Seit September 2025 ist im Norden des Senegals sowie im Süden Mauretaniens ein Ausbruch von Rift-Valley-Fieber bekannt. Hierbei handelt es sich um eine durch Mücken und Tierkontakt (Wiederkäuer/Rinder/Kamele) übertragene virale Erkrankung, die in erster Linie Tiere betrifft. Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren, insbesondere kranken oder toten Tieren. Meiden Sie Schlachthöfe und informelle oder rituelle Tierschlachtungen. Verzehren Sie ausschließlich gekochte oder pasteurisierte Milch und ausreichend gegartes Fleisch. Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Lassen Sie sich bei Verdacht auf eine Erkrankung ärztlich beraten. Impfschutz Pflichtimpfungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Reiseimpfungen: Es sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig. Standardimpfungen: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Mauretanien ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der Hauptstadt fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie wenigen Privatkliniken in der Hauptstadt gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist abhängig von Regenfällen saisonal und regional unterschiedlich: Ganzjährig hohes Risiko: in den südlichen tropischen Landesteilen in der Nähe zum nordöstlichen Teil von Senegal und Mali Saisonal hohes Risiko von Juni bis Dezember: Region zwischen Sahara und tropischen Landesteilen, inkl. der Städte Nouakchott, Tichit, Nema, ggf. auch in Provinzregionen Adrar und Inchini in der Regenzeit (kein Regen seit mehreren Jahren) Saisonal mittleres Risiko von Januar bis Mai: Region zwischen Sahara und tropischen Landesteilen, inkl. der Städte Nouakchott, Tichit, Nema Ganzjährig mittleres Risiko: Sahara; meiste Teile der Provinz Adrar und der Stadt Nouadhibou Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und West-Nil-Fieber. Es ist davon auszugehen, dass auch Zikavirus-Infektionen im Land vorkommen. Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten. Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Die in Mauretanien sporadisch vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Mauretanien wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen. Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis. Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen In Mauretanien besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf. Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Beachten Sie lokale Warnungen. Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten. HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Katzen, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Landesweit kommen Giftschlangen vor. Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen. Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund, einer Katze oder Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich. Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs. Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind. Weitere Gesundheitsgefahren Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden. Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab. Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden. Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Bitte beachten Sie, dass alle hier aufgeführten Informationen nach besten Wissen, jedoch ohne Gewähr sind.
