Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
- Äthiopien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)am 28/02/2026 um 23:34
- Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweiseam 26/02/2026 um 9:45
Letzte Änderungen: Aktuelles - Starkregen und Überschwemmungen Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in fünf der sechs Provinzen des indonesischen Teils der Insel Neuguinea (Papua, Papua Barat, Papua Pegunungan, Papua Tengah und Papua Selatan) wird abgeraten. Starkregen und Überschwemmungen Der Süden Balis (Kuta, Legian, Seminyak, Sanur und Canggu) ist aktuell von Starkregen und Überschwemmungen betroffen. Der Katastrophenschutz hat Evakuierungen angeordnet. Es besteht Erdrutschgefahr. Mit Beeinträchtigungen der Infrastruktur muss gerechnet werden. Auf dem Weg zum Flughafen Ngurah Rai muss mit zum Teil erheblichen Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Der Flugverkehr ist derzeit nicht betroffen. Wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft/Ihren Reiseanbieter, falls Sie eine Reise nach Bali geplant haben. Planen Sie mehr Zeit für den Flughafentransfer ein und erkundigen Sie sich tagesaktuell bei Ihrem Reiseanbieter. Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam! Sicherheit Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in fünf der sechs Provinzen des indonesischen Teils der Insel Neuguinea (Papua, Papua Barat, Papua Pegunungan, Papua Tengah und Papua Selatan) wird abgeraten. Terrorismus In der Vergangenheit wurden vereinzelte Anschläge insbesondere in der Hauptstadt Jakarta verübt. Die indonesischen Sicherheitskräfte gehen entschieden gegen Terrorismus vor. Dennoch besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko eines Terroranschlags in ganz Indonesien. Internationale Hotels, Einkaufszentren, Diskotheken, Flugplätze, christliche Kirchen und westliche oder nicht-muslimische Einrichtungen insbesondere im großstädtischen Bereich, wie Jakarta, Bandung, Medan, Makassar und Surabaya sowie auf der Insel Bali, gelten als besonders anschlagsgefährdet. In den Gewässern der Celebessee zwischen Indonesien, Malaysia und den Philippinen sowie in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) gibt es Fälle von Piraterie. Insbesondere auf abgelegenen Inseln in den Grenzgebieten Ostkalimantans zu Malaysia und den Philippinen sowie Nord-Sulawesis und im indonesischen Teil der Insel Neuguinea besteht das Risiko einer Entführung. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen (während des Fastenmonats Ramadan, zu den anschließenden Feiertagen wie dem Unabhängigkeitstag am 17. August, an christlichen Feiertagen wie Ostern oder Weihnachten, aber auch zum Balinesischen Neujahr Nyepi und dem chinesischen Neujahr, sowie im Umfeld wichtiger politischer Ereignisse wie z.B. Wahlen besonders aufmerksam. Unternehmen Sie auf den genannten Inseln und Gewässern keine individuellen, sondern nur organisierte und begleitete Ausflüge. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon sowie in Zentralsulawesi um die Stadt Poso kam es aufgrund ethnischer und religiöser Spannungen zu Unruhen mit Toten und Verletzten. Die Situation hat sich in beiden Regionen stabilisiert; Vorsicht bei Reisen in diese Gebiete wird dennoch empfohlen. Im Zuge einer Verwaltungsreform wurde der indonesische Teil der Insel Neuguinea 2022 in sechs Provinzen aufgeteilt (Papua, Papua Barat (Westpapua), Papua Pegunungan (Papua Hochland), Papua Tengah (Zentralpapua), Papua Selatan (Südpapua) und Papua Barat Daya (Südwestpapua). Für Aufenthalte in den fünf Provinzen Papua, Papua Barat (Westpapua), Papua Pegunungan (Papua Hochland), Papua Tengah (Zentralpapua) und Papua Selatan (Südpapua) gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen. Insbesondere in Zentralpapua (Papua Tengah) und im Hochland (Papua Pegunungan) kommt es regelmäßig zu teilweise gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften. Dabei kann es auch zu Entführungen kommen. Die Gruppierung TPNPB-OPM erklärte nach Medienberichten, man werde weiterhin Flugzeuge und Piloten angreifen, einschließlich Ausländern. Im August 2024 wurde in Zentralpapua ein neuseeländischer Hubschrauberpilot mutmaßlich von bewaffneten Separatisten erschossen. Auch in den übrigen Landesteilen und vor allem in der Hauptstadt Jakarta kann es zu Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in fünf der sechs Provinzen des indonesischen Teils der Insel Neuguinea (Papua, Papua Barat, Papua Pegunungan, Papua Tengah und Papua Selatan) wird abgeraten. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (auch im Transitbereich von Flughäfen) werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen hart bestraft, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Schon bei der Mitnahme von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten oder bei der Mitnahme von Gegenständen für andere Personen ist Vorsicht geboten. Taschendiebstähle, aber auch bewaffnete Überfälle, Handtaschen- und Mobiltelefonraub kommen regelmäßig in öffentlichen Verkehrsmitteln, an belebten Plätzen und in Cafés und Restaurants touristisch beliebter Orte vor. Auch motorradfahrende Touristen können Opfer von Überfällen werden. Erzwungene Bargeldabhebungen an Geldautomaten kommen regelmäßig vor. In der Hauptstadt Jakarta besteht die Gefahr, überfallen zu werden, besonders für alleinreisende Frauen. Taxis sollten nur von Bluebird, Silverbird oder Express genommen bzw. telefonisch bestellt werden. Vereinzelt kommt es auch zum Einsatz von K.-o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.Auf Bali wie auch an vielen anderen Orten verleiten Falschspielerbanden Reisende zu verbotenen, manipulierten Glücksspielen. Die Polizei ist häufig nicht bereit, Anzeigen entgegenzunehmen. Vermeiden Sie jeden Kontakt mit Drogen und unbekannten Substanzen. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Achten Sie auf Ihre Umgebung, insbesondere bei Fahrten mit Mietfahrzeugen, halten Sie möglichst nur an sicher erscheinenden Orten an und Fenster und Türen bei der Fahrt geschlossen. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und beim Bezahlvorgang Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Messenger-Nachrichten, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Siehe Aktuelles Erdbeben und Tsunamis Indonesien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, dem pazifischen Feuerring, sodass es häufig zu vulkanischen Aktivitäten sowie Erd- und Seebeben kommt und auch Tsunamis ausgelöst werden können. Vulkanausbrüche Vulkane in verschiedenen Landesteilen Indonesiens haben in jüngster Vergangenheit erhöhte Aktivität gezeigt. Die Übersichtsseite der indonesischen Regierung bietet Informationen zu den Gefährdungsstufen und aktuellen Aktivitäten der insgesamt 127 Vulkane des Landes. Es wird grundsätzlich empfohlen, sich vorab nach den aktuellen Gefährdungsstufen zu erkundigen und die jeweiligen Gefahrenzonen weiträumig zu meiden. Das Helmholtz-Zentrum Potsdam - Deutsches GeoForschungsZentrum bietet umfangreiche Informationen und Verhaltenshinweise für Reisende, deren Reiseziel die Gefahr von Naturkatastrophen wie Erdbeben, Tsunamis oder Vulkanausbrüchen birgt. Informieren Sie sich über die Verhaltensempfehlungen bei Vulkanausbrüchen des International Volcanic Health Hazard Network IVHHN. Halten Sie sich nicht in den ausgewiesenen Sperrzonen auf. Machen Sie sich bei einem Aufenthalt in erdbeben- oder tsunamigefährdeten Gebieten und vor einer Wanderung oder Besteigung eines Vulkans mit den Gefahren und Verhaltenshinweisen vertraut. Entsprechende Merkblätter hält das Deutschen GeoForschungsZentrum bereit. Verhaltenshinweise im Fall eines Vulkanausbruchs bietet zudem das International Volcanic Health Hazard Network IVHHN. Beachten Sie unbedingt die entsprechenden Hinweise der indonesischen Regierung. Klima, Überschwemmungen und Waldbrände Es herrscht tropisch-feuchtheißes Klima. In weiten Teilen des Landes ist ungefähr von November bis März Monsunregenzeit. Diese Starkregen haben oft anhaltende Überschwemmungen mit Sturzfluten und Erdrutschen sowie erhebliche Beeinträchtigungen der Infrastruktur (inklusive der Straßen, der Stromversorgung, des Telefonnetzes und des Internets) zur Folge. Während der Trockenzeit kommt es besonders auf den Inseln Sumatra und Kalimantan (Borneo) immer wieder zu Waldbränden, die regelmäßig gesundheitsschädliche Luftbelastung verursachen. Beachten Sie stets die lokalen Wettervorhersagen, Sperrzonen, Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Reiseinfos Tourismusgebühr für Reisende nach Bali Von Reisenden nach Bali wird eine Tourismusgebühr erhoben. Die Gebühr von 150.000 IDR pro Person (ca. 10 EUR) kann bereits vor Reiseantritt nach Bali zur Vermeidung zusätzlicher Wartezeiten am Flughafen/Hafen, über das Portal „Love Bali“ bargeldlos gezahlt werden; ein nach der Zahlung übersandter elektronischer QR-Code gilt als Zahlungsbeweis. Weitere Informationen und Hinweise zur Zahlung und geltende Ausnahmen bietet der dortige Frage-und-Antwort-Bereich. Infrastruktur/Verkehr Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht dem europäischen Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig und regelmäßig während der Monsunregenzeit zusätzlich beeinträchtigt, siehe auch Natur und Klima. Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind. Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht dem europäischen Niveau. Es herrscht Linksverkehr. Autobahnen existieren kaum. Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf Bali und Lombok, häufig Unfälle mit Krafträdern vor. Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden. Nehmen Sie bei allen Unternehmungen stets Geldmittel (Bargeld und Kreditkarten), Essen und Wasser, möglichst vollständig geladene mobile Geräte und eventuell benötigte Medikamente in ausreichender, aber – zur Vermeidung des Eindrucks des Drogenschmuggels - auch maßvoller Menge mit. Mieten Sie Pkws nur von renommierten Firmen und mit Fahrer; achten Sie auf ausreichenden Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz. Verzichten Sie auf die Anmietung von Motorrädern, Motorrollern und Quads und auf nächtliche Überlandfahrten. Lassen Sie bei der Auswahl des Transportmittels zwischen indonesischen Inseln besondere Vorsicht walten. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan Bei dem aus tausenden Inseln bestehenden indonesischen Archipel sind vielfältige regionale und lokale Besonderheiten zu beachten, von denen hier nur auf die Wichtigsten hingewiesen werden kann. In der Provinz Aceh im Nordwesten Sumatras finden Teile der Schariagesetzgebung Anwendung, und zwar sowohl bei muslimischen Personen als auch bei Reisenden nicht-islamischen Glaubens. Homosexuelle Handlungen, Glücksspiel, Alkoholkonsum oder außerehelicher Geschlechtsverkehr können mit Prügelstrafen geahndet werden. In unterschiedlichen Abstufungen gilt Ähnliches in einigen der angrenzenden Gebiete. Indonesien ist, mit Ausnahme von Bali, ein überwiegend islamisch geprägtes Land. Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamischen Ländern gelten, sollten daher (außer auf Bali) insbesondere in ländlichen Gegenden Indonesiens beachtet werden. Während des Fastenmonats Ramadan ist in islamisch geprägten Landesteilen mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für muslimische Personen gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Daher sollte von Sonnauf- bis Sonnenuntergang auf Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit verzichtet und auf dezente, langärmlige Kleidung geachtet werden. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen sind in Indonesien, mit Ausnahme der Provinz Aceh, nicht verboten, allerdings kommt es wiederholt zu Strafverfolgung von Betreibern und Gästen von LGBTIQ-Einrichtungen und Veranstaltungen auf Grundlage der Anti-Pornografiegesetzgebung. Nähere Informationen zur Strafbarkeit sexueller Handlungen finden Sie unter Rechtliche Besonderheiten. Auch in Provinzen, in denen homosexuelle Handlungen nicht strafbar sind, werden diese gesellschaftlich kaum toleriert. In der Hauptstadt Jakarta und auf Bali ist die Akzeptanz höher als in ländlichen Gegenden (siehe auch Rechtliche Besonderheiten). Das Erstarken religiös-konservativer Kräfte in einigen Landesteilen hat zu einer sinkenden Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten geführt. Hiervon können sexuelle Minderheiten in besonderem Maße betroffen sein. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Schon der Besitz geringster Drogenmengen (auch im Transitbereich von Flughäfen) führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zur Todesstrafe, die auch an Ausländern vollstreckt wird. Es wird daher eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgift gewarnt. Selbst Medikamente für den eigenen Bedarf können, insbesondere, wenn sie betäubungsmittelhaltig sind, wie z.B. Methadon, oder bei Psychopharmaka, ohne Nachweis der der Menge entsprechenden Verschreibung als Drogen qualifiziert werden und zu entsprechenden Konsequenzen führen. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden. Anfang Januar 2026 ist ein neues Strafrecht in Indonesien in Kraft getreten, dem zufolge u.a. außerehelicher Geschlechtsverkehr mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Anzeigeberechtigt sind dabei ausschließlich Kinder und Eltern der Betroffenen sowie die Ehepartner. Darüber hinaus kann die Beleidigung (auch online) des Präsidenten oder Vizepräsidenten sowie der Regierung und staatlicher Institutionen auf Antrag der Betroffenen verfolgt werden und Haftstrafen nach sich ziehen. Der Straftatbestand der Blasphemie wurde ebenfalls verschärft. Dies sollte bei öffentlichen Äußerungen, sowohl im direkten Gespräch als auch im Internet sowie den sozialen Medien, beachtet werden. Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf Verstöße gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Auch bei Verdacht auf geringfügige Vergehen, wie z. B. Sachbeschädigung, werden Ausländer, besonders auf Bali, von der indonesischen Polizei häufig in Untersuchungshaft genommen. Aufgrund des Autonomiestatus der Provinz Aceh unterscheidet sich das dortige Strafrecht vom Rest Indonesiens. Durch Einführung einzelner Elemente islamischen Strafrechts stehen dort Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum, außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Diese Strafvorschriften werden auch auf Nichtmuslime angewandt. Das mögliche Strafmaß kann drastische physische Maßnahmen (öffentliche Prügelstrafen) umfassen. Verkehrsunfälle Bei Verkehrsunfällen auf Bali kann es dazu kommen, dass ausländische Reisende von der lokalen Polizei vernommen werden und Protokolle bzw. sog. „Peace Letter“ unterschreiben sollen. Diese sollen dazu dienen, eine Einigung unmittelbar nach dem Unfall/Vorfall zu verschriftlichen. Es wird davon abgeraten, Protokolle oder Schreiben ohne entsprechende Kenntnisse der Sprache und Rechtslage zu unterschreiben. Lassen Sie sich in solchen Fällen anwaltlich beraten, siehe Informationen der Deutschen Botschaft Jakarta. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist Rupiah (IDR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. Um möglichen Betrug zu vermeiden, sollten Kreditkarten nie aus den Augen verloren und auf Anwesenheit beim Bezahlvorgang bestanden werden. Bargeld kann vielerorts mit Debit- (Girocard) und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Für entlegenere Gegenden wird die Mitnahme von Bargeld empfohlen. Einreise und Zoll Siehe Reiseinfos (Tourismusgebühr) Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja; Mindestrestgültigkeit sechs Monate bei Einreise. Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja, mit Einschränkung: nur, wenn nicht verlängert/aktualisiert, siehe Hinweis Visum bei Einreise sowie Anmerkungen. Anmerkungen: Reisepässe und Kinderreisepässe müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Kinderreisepässe dürfen nicht verlängert bzw. mit aktuellerem Bild versehen worden sein. Die indonesischen Grenzbehörden haben in mehreren solchen Fällen bereits die Einreise verweigert bzw. wurde durch Fluggesellschaften die Mitnahme nach Indonesien abgelehnt. Pässe, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise benutzt werden. Die indonesischen Grenzbehörden verweigerten in diesem Kontext bereits in mehreren Fällen deutschen Staatsangehörigen die Einreise. Eine Einflussnahme der Botschaft Jakarta auf die indonesischen Behörden, im Fall einer Einreiseverweigerung trotzdem ausnahmsweise die Einreise zu gestatten, ist nicht möglich. Seit Oktober 2025 müssen alle Passagiere, die über die internationalen Flughäfen in Indonesien einreisen, eine digitale Einreisekarte (arrival card) vorweisen. Diese kann 72 Stunden vor der geplanten Einreise über die Plattform All Indonesia online ausgefüllt werden und beinhaltet auch eine Zollerklärung, Papierformulare entfallen. Visum Deutsche Staatsangehörige können mit ihrem gültigen Reisepass je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder bei Einreise ein „Visa on Arrival“ erhalten oder müssen vor Einreise nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen. Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Wird eine möglicherweise erforderliche Arbeitserlaubnis nicht vor der Einreise eingeholt, ist bei der Einreise mit sofortigen Sanktionsmaßnahmen zu rechnen. Weitere Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen. Bitte prüfen Sie bei Geschäftsreisen vor Einreise nach Indonesien, ob Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen. Visum bei Einreise ("on Arrival") Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt: Reisepass (mindestens noch sechs Monate gültig) Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land Visumgebühren in Höhe von 500.000 IDR Das Visum bei Einreise ist bis zu 30 Tage gültig. Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich. Die Aufnahme von Freiwilligenarbeit ist mit einem Visum bei Einreise nicht gestattet. Ein elektronisches Visum on Arrival kann bereits vor Einreise online bei der indonesischen Einwanderungsbehörde beantragt und bezahlt werden. Eine einmalige Verlängerung kann ebenfalls online beantragt werden. Im Rahmen der Visumsverlängerung ist die persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Einwanderungsbehörde zwecks Erfassung biometrischer Informationen erforderlich. Die Verlängerung sollte persönlich beantragt werden; es gibt Meldungen über betrügerische Aktivitäten von Visaagenturen. Visum vor der Einreise Ein vor der Einreise erteiltes Visum (kein elektronisches Visum bei Einreise) ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich: für längerfristige Aufenthalte, für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs- oder Forschungstätigkeit sowie Freiwilligenarbeit), Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen. Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von einer Million Indonesischen Rupien (IDR) pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben. Meldepflicht Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab 24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften unterkommen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT= Rukun Tetangga) vornimmt. Minderjährige Informationen bezüglich der Einreise unbegleiteter Minderjähriger nach Indonesien werden auf Anfrage durch die Fluggesellschaft bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien erteilt. Einfuhrbestimmungen Bei der Einreise muss eine elektronische Zollerklärung in Form eines QR-Codes vorgezeigt werden (siehe Anmerkungen). Indonesien hat für Einreisende eine Verpflichtung zur Registrierung der International Mobile Equipment Identity (IMEI)-Nummer eingeführt. Dies betrifft Mobiltelefone und sonstige mit einer SIM-Karte ausgestattete elektronische Geräte, die in Indonesien benutzt werden sollen. Die Geräte müssen vor bzw. bei Einreise oder binnen 90 Tagen nach Einreise bei der indonesischen Zollverwaltung (Bea Cukai) registriert werden. Die Registrierung ist auf zwei Geräte pro Person limitiert. Ohne Registrierung wird die Nutzung der Geräte mit indonesischen SIM-Karten blockiert. Bei Registrierung der Geräte können Einfuhrgebühren fällig werden. Bargeld und Zahlungsmittel mit einem Gegenwert über 100 Mio. IDR (ca. 6.000 EUR) müssen bei Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mio. IDR geahndet. Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln über dem Gegenwert von 100 Mio. IDR ist eine Genehmigung der Zentralbank Bank of Indonesia erforderlich. Bei der Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka ist unbedingt darauf zu achten, dass diese durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nur und auch in der Menge entsprechend der Verschreibung eindeutig für den eigenen Bedarf bestimmt sind und damit nicht als Betäubungsmittel in Indonesien verboten sind, siehe Rechtliche Besonderheiten. Im Zweifel sollte die Botschaft Indonesiens in Berlin um Auskunft gebeten werden. Tiere Informationen bezüglich der Mitnahme von Haustieren nach Indonesien stellen die Fluggesellschaften bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien auf Anfrage zur Verfügung. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Indonesien ist selbst kein Gelbfieberinfektionsgebiet. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion. Denguefieber Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Malaria Das Malariarisiko besteht in Indonesien ganzjährig. Ein hohes Risiko liegt in West-Neuguinea (West-Papua) sowie auf der gesamten Insel Sumba. Ein mittleres Risiko besteht auf Kalimantan (Borneo); in der Provinz Ost-Nusa Tenggara: östlicher Teil von Flores; einige Gebiete auf Sulawesi; auf der Insel Timor: Region um Besikama; die Tanimbar-Inseln und Raja Ampat-Inseln. Ein geringes Risiko besteht in den folgenden Regionen: Bali, Java, Sumatra (einschl. der Inseln vor der Westküste Sumatras: Simeulue, Nias, Tanahbala, Siberut, Sipura, Pagai Selatan u. a.) sowie die Inseln Toapaya und Batam; die meisten Teile von Sulawesi (Ausnahmen s. unter mittleres Risiko); Provinz West-Nusa Tenggara (Inseln zwischen Lombok und Sumbawa, einschl. der Gili-Inseln); in der Provinz Ost Nusa Tenggara: die westliche Hälfte der Insel Flores und alle Inseln östlich von Flores (z. B. Adohara, Lomblen, Pantar, Alor); Inseln der Provinz Nord-Maluku und die meisten Inseln der Provinz Maluku sowie die meisten Teile der Insel Timor. Große Städte wie Jakarta gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 59 %, 38% sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax), 3% entfallen auf andere. Vor allem auf Kalimantan (Borneo) kommt auch P. knowlesi vor. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist nur noch bei Reisen auf die gesamte Insel Sumba und für West-Neuguinea (West-Papua) empfohlen. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin (off label) und Mefloquin (besondere Auflagen; Kontraindikationen und Nebenwirkungen beachten) erhältlich. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Tollwut Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut. Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf. Japanische Enzephalitis Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die durch Viren verursacht wird. Diese werden vor allem in der Dämmerung durch Stechmücken übertragen. Das Virus zirkuliert zwischen Stechmücken, Schweinen und/oder Wasservögeln, wobei die Tiere nicht erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine kausale Therapie gegen die Japanische Encephalitis, allerdings wirksame Impfungen, siehe Japanische Enzephalitis. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen. Aviäre Influenza (Vogelgrippe) Wie in anderen Ländern Asiens ist auch in Indonesien die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) aufgetreten. Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe. Tuberkulose Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger. Meiden Sie den Kontakt zu erkrankten Personen. Legionellose (Legionärskrankheit) 2019 sind in bestimmten Ressorts in Kuta, Bali wiederholt Fälle der bakteriellen Erkrankung Legionellose aufgetreten. Die Übertragung der Legionellen erfolgt vor allem durch infizierte Wassertröpfchen, z. B. durch Duschen, Pools und bestimmte Klimaanlagen. Die Infektion kann zu einer schweren Lungenentzündung führen, die der raschen antibiotischen Behandlung bedarf. Typische Symptome sind hohes Fieber, Schüttelfrost, schweres Krankheitsgefühl, Husten und ggf. Durchfall und Verwirrtheit. Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser auch beim Duschen und Schwimmen. Luftverschmutzung durch Waldbrände In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Methanolvergiftungen Mehrere Kranken- und Todesfälle auf Bali und Lombok, z. B. nach dem Genuss von alkoholischen Getränken lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen. Verzichten Sie auf Alkohol unklaren Ursprungs. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist in Privatkliniken und in großen öffentlichen Kliniken in Jakarta (Java) vielfach gegeben. Zu beachten ist, dass häufig ein Belegarztsystem besteht und Fachärzte im Notfall erst hinzugezogen werden müssen. Außerhalb Jakartas kann die medizinische Versorgung deutlich eingeschränkt sein. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Peru: Reise- und Sicherheitshinweiseam 25/02/2026 um 22:15
Letzte Änderungen: Aktuelles Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Starke saisonale Regenfälle Aufgrund anhaltender starker saisonaler Regenfälle wurde am 25. Februar 2026 in mehr als 700 Bezirken entlang der Pazifikküste, in den Anden sowie im peruanischen Teil des Amazonas-Regenwaldes der Notstand ausgerufen. Insbesondere in der Region Arequipa (Distrikte Alto Selva Alegre, Cayma, Cerro Colorado, Mariano Melgar, Miraflores, Paucarpata, Socabaya, Uchumayo und Yanahuara) sowie in den Regionen Ica, Piura, Lambayeque, La Libertad und Áncash, kommt es derzeit zu örtlichen Überschwemmungen, Erdrutschen und Sturzfluten in Flussbetten und Schluchten. Ferner wurden Teile der Hauptverkehrsroute Lima - Anden - Amazonas-Vorland („carretera central“) durch Erdrutsche und Hochwasser blockiert und zeitweise für den Verkehr gesperrt, was zu Verzögerungen im Reiseverkehr führt. Diese saisonbedingten Regenfälle können noch bis Ende März anhalten. Versuchen Sie nicht, auf eigene Faust durch Hochwasser zu gehen bzw. fahren. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Halten Sie sich über die lokale Lage über die regionalen Büros der peruanischen Touristeninformation „iPeru“ und die Medien informiert und beachten Sie Hinweise der staatlichen Behörde für Katastrophenschutz (INDECI). Informieren Sie sich bei der peruanischen Regierung bzw. Ihrem Reiseveranstalter/Hotel über die Situation auf den Überlandstraßen. Planen Sie hinreichend Zeit ein und machen Sie ggf. alternative Reisepläne. Sicherheitslage durch landesweite Proteste In den Städten Trujillo und Virú (Region La Libertad) und den Städten Tumbes und Zarumilla (Region Tumbes) wurde am 19. Januar 2026 der Ausnahmezustand für 60 Tage verhängt. In verschiedenen anderen Regionen des Landes gilt ebenfalls weiterhin der Notstand, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage. Während der Geltungsdauer des Ausnahmezustands sind einige von der Verfassung geschützten Rechte der Bevölkerung eingeschränkt, so u.a. das Recht auf Versammlungsfreiheit und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Unverletzbarkeit des Wohnraums. Zudem wird dem Militär die Möglichkeit eröffnet, die Polizei bei ihren Aufgaben zu unterstützen Verfolgen Sie die Sicherheitslage in den peruanischen Medien, z.B. über den Kanal der peruanischen Polizei, bleiben Sie wachsam und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Halten Sie sich von großen Menschenansammlungen und Demonstrationen fern. Folgen Sie den Anweisungen der peruanischen Behörden. Planen Sie hinreichend Zeit ein und machen Sie ggf. alternative Reisepläne. Versuchen Sie nicht, Blockaden zu überwinden. Dies kann zu aggressiven Reaktionen der Demonstranten führen. Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein. Sicherheit Siehe Aktuelles Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage In Peru kann es immer wieder zu anlassbezogenen Protestaktionen und Demonstrationen verschiedener Interessensgruppen kommen. In verschiedenen Regionen des Landes (v.a.: Pataz, dem VRAEM und an der Grenze zu Ecuador) gilt der Notstand, womit einige von der Verfassung geschützten Rechte der Bevölkerung eingeschränkt sind, so u.a. das Recht auf Versammlungsfreiheit und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Unverletzbarkeit des Wohnraums. Zudem wird dem Militär die Möglichkeit eröffnet, die Polizei bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Dies hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf touristische Reisen. Verfolgen Sie die aktuelle Sicherheitslage in den peruanischen Medien, so z.B. über den Kanal der peruanischen Polizei, bleiben Sie wachsam und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Folgen Sie den Anweisungen der peruanischen Behörden. Halten Sie sich von großen Menschenansammlungen und Demonstrationen fern. Fragen Sie ggf. in Ihrem Hotel nach, wie die Situation vor Ort aktuell ist, und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Bitte denken Sie auch daran, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden zu überwinden. Dies kann zu aggressiven Reaktionen der Demonstranten führen. Begeben Sie sich nicht zum Flughafen, wenn Sie keinen bestätigten Flug haben, der Zutritt zum Flughafengebäude wird Ihnen nur gegen Vorlage eines Flugtickets gewährt. Situation an den Grenzen zu Ecuador, Kolumbien und Brasilien Im Zuge der verschlechterten Sicherheitslage in Ecuador (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Ecuador) gilt in den fünf an Ecuador grenzenden Regionen im Norden des Landes (Tumbes, Piura, Cajamarca, Amazonas und Loreto) der Notstand und die Präsenz des Militärs und der Polizeibehörden wurde verstärkt. Die Landgrenzen zu Ecuador bleiben für den Personenverkehr geöffnet. Aufgrund einer Anordnung des ecuadorianischen Innenministeriums, wonach alle nicht in Ecuador lebenden Ausländer bei Einreise auf dem Landweg ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, kann es zu Verzögerungen bei oder Verweigerungen der Einreise von Peru nach Ecuador kommen. Weitere Informationen (auch über evtl. Ausnahmen) bieten die Reise- und Sicherheitshinweisen für Ecuador. Im Amazonasgebiet Loreto besteht ein Konflikt um die Erdölförderung, der teilweise zur Blockade des Schiffsverkehrs auf dem Ucayali (Canal Puinahua) führt. Im Kampf gegen den Drogenhandel wurde in einigen Provinzen der Notstand ausgerufen. Betroffen sind Provinzen des sogenannten VRAEM, also das Gebiet der Flüsse Ene, Apurímac und Mantaro und Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien. Polizei und Streitkräfte verfügen über weitreichende Sonderrechte; es kommt dort dennoch weiterhin zu Überfällen bewaffneter Gruppen auf Angehörige und Einrichtungen der Sicherheitskräfte. Mit Einschränkungen im Reiseverkehr ist dort zu rechnen. Informieren Sie sich regelmäßig in den nationalen (sozialen) und lokalen Medien. Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge. Meiden Sie grundsätzlich große Menschenansammlungen, Demonstrationen sowie die Armenviertel in Großstädten. Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden zu passieren, sondern weichen Sie aus oder warten Sie die Normalisierung der Lage ab. Kriminalität Die Kriminalitätsrate in Peru und das Risiko, Opfer von Überfällen, Diebstählen oder Entführungen zu werden, sind insbesondere in den Elendsvierteln der Großstädte, im öffentlichen Nahverkehr, an Busbahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Märkten hoch. Besonders in den Regionen um Ica, Arequipa, Puno sowie zwischen Puerto Maldonado und Cusco gibt es vereinzelte nächtliche Überfälle auf Überlandbusse sowie sexuelle Übergriffe und Waffengewalt. Auch auf den Strecken von Huánuco über Tingo Maria - Tocache nach Tarapoto und weiter nach Yurimaguas bzw. nach Pucallpa wurden Überlandreisende überfallen. Unweit der Stadt Iquitos (Region Loreto) kam es in den vergangenen Wochen zu zwei Entführungen von Ausflugsbooten, bei denen die Opfer erst nach Zahlung von Lösegeld freigelassen wurden. In Lima kommt es besonders abends in der Innenstadt und in den auch von Touristen häufig besuchten Bezirken Miraflores und Barranco zu Diebstählen, ebenso auf Märkten und in Busbahnhöfen. Beim Besuch von Bars und Diskotheken kann es zum Einsatz von K.-o.-Tropfen kommen. Insbesondere in Lima, Arequipa und Cusco sind Taxifahrer gelegentlich in Verbrechen wie Raub und Vergewaltigung involviert. Mit „Express-Entführungen“ werden Betroffene gezwungen, Bargeld am Geldautomaten abzuheben. Raubüberfälle erfolgten auch wiederholt während des Taxitransfers vom Flughafen Lima „Jorge Chavez“, der am Rande der Stadt in Callao liegt. Touristen wurden des Öfteren gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht. Hierzu wurden diese oftmals längerfristig über das Internet angeworben mit dem Versuch, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Seien Sie abends in der Innenstadt von Lima und in den Bezirken Miraflores und Barranco sowie in Menschenmengen immer besonders vorsichtig. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Führen Sie keine nächtlichen Bus- und Überlandfahrten durch. Organisieren Sie den Flughafentransfer nach Lima nur über die innerhalb des Ankunftsbereichs ansässigen lizensierten Taxi- und Busgesellschaften. Nutzen Sie nur Taxis von offiziell zugelassenen Unternehmen, nehmen Sie kein Taxi von der Straße. Seien Sie nachts möglichst nicht allein unterwegs und halten Sie sich immer in gut beleuchteten Straßen und Zonen auf. Leisten Sie bei Überfällen keine Gegenwehr und provozieren Sie die Täter nicht. Achten Sie bei der Wahl der Unterkunft auf Sicherheitsaspekte wie Nachtwächter, Hotelsafe und Zimmertelefon. Lassen Sie Getränke nicht unbeaufsichtigt und nehmen Sie keine Getränke von Unbekannten an. Tragen Sie bei Bahn- und Busreisen Wertsachen nicht im Handgepäck, sondern am Körper. Verzichten Sie auf das öffentliche Vorzeigen großer Geldbeträge oder wertvollen Schmucks und Uhren und bewahren Sie diese in Fahrzeugen außer Sichtweite auf. Rufen Sie im Notfall die „Policía de Turismo“ (Touristenpolizei) in Lima in der Calle General Vidal 230, Tel. +511 4601060, 4600849, 4600921. Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie den Inhalt des eigenen Gepäcks, siehe auch Abschnitt Strafrecht. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter und insbesondere bei Lockangeboten (z.B. Angebote über das Internet, auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen) skeptisch und wenden Sie sich ggf. an die Polizei. Natur und Klima Siehe Aktuelles Erdbeben Peru liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es regelmäßig zu schwächeren Erdstößen und ggf. auch zu Erdbeben kommt. Vulkanausbrüche Die Vulkane Sabancaya und Ubinas im Süden des Landes sind weiterhin aktiv. Es kommt vor allem zum Ausstoß von Asche, im Umkreis des Vulkans Ubinas (Region Moquegua) werden ggf. Evakuierungen angeordnet. Einschränkungen im Reiseverkehr in dieser Region gab es jedoch bisher nicht. Überschwemmungen Das Klima ist im östlichen Amazonasgebiet feuchttropisch; im Hochland herrscht tropisches Hochgebirgsklima. An der Küste ist es im Sommer heiß und im Winter kühl. Insbesondere in der Regenzeit von Dezember bis März können starke Regenfälle zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Behinderungen und Gefährdungen im Reiseverkehr führen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Halten Sie sich über die lokale Lage über die regionalen Büros der peruanischen Touristeninformation "iPeru" und die Medien informiert und beachten Sie Hinweise der staatlichen Behörde für Katastrophenschutz (INDECI). Informieren Sie sich bei der peruanischen Regierung bzw. Ihrem Reiseveranstalter/Hotel über die Situation auf den Überlandstraßen (jahreszeitlich kann es zu Erdrutschen kommen). Planen Sie hinreichend Zeit ein und machen Sie ggf. alternative Reisepläne. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. Reiseinfos Siehe Aktuelles und Sicherheit – Innenpolitische Lage (Situation an den Grenzen zu Ecuador, Kolumbien und Brasilien) Infrastruktur/Verkehr Aufgrund verschiedener Streiks lokaler und nationaler Transportgewerkschaften kann es landesweit zu Einschränkungen im Personenverkehr kommen. Diese Streiks können kurzfristig angekündigt, aber auch kurzfristig wieder abgesagt werden. Insbesondere im Großraum Lima ist auch mit Protestaktionen zu rechnen. Touristengebiete sind hiervon in der Regel nicht betroffen. Der technische Zustand der Kleinflugzeuge, die am Flughafen „Maria Reiche“ in Nazca für Flüge über die Nazca-Linien eingesetzt werden, sowie die Qualifikation der Piloten und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften entsprachen in der Vergangenheit nicht europäischem Standard. So kam es zu mehreren Zwischenfällen und mehreren Abstürzen mit Todesfolgen. Die Standards am Flughafen in Pisco, wo ebenfalls Überflüge der Nazca-Linien angeboten werden, sind nach derzeitigen Erkenntnissen besser. Die Städte und Sehenswürdigkeiten entlang der Küste können über die gesamte Länge mit privaten Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln befahren werden. Dies gilt auch für Fahrten in die „Sierra“ (Andenhochland) nach Cajamarca, Huaraz (Callejón de Huaylas) Chanchamayo, von Pisco nach Ayacucho, von Nazca nach Cusco und weiter nach Puno, und nach Arequipa, einschließlich Cañón de Colca sowie die Weiterfahrt nach Puno. Im Landesinneren sind einige weitere Hauptverbindungsstraßen gut ausgebaut. In abgelegenen Gegenden sind Verbindungen zwischen größeren Orten oft nicht befestigt und im Hochland gelegentlich – insbesondere wegen Erdrutschen während der Regenzeit – nicht oder nur schwer befahrbar. Bei Überlandbussen kommt es häufig zu Unfällen mit einer großen Anzahl Toter und Verletzter auch auf dem Weg nach Machu Picchu mit dem Bus über Santa Teresa und Hidroelectrica, wo unbefestigte Gebirgsstraßen befahren werden. Sicherer ist die Anreise nach Machu Picchu mit dem Zug über Aguas Calientes. Informieren Sie sich daher fortlaufend über die aktuellen und zu erwartenden Witterungsbedingungen. Die Nutzung innerperuanischer Flüge und die Mitnahme in Überlandbussen ist nur gewährleistet, wenn ein Pass (bei Busreisen reicht zumeist eine Passkopie) vorgelegt werden kann. Eine Diebstahlsanzeige ist nicht ausreichend. Bei Passverlust wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder an das Büro des für den Amtsbezirk zuständigen Honorarkonsuls. Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt; siehe auch Abschnitt Gesundheit. Notfallmedizinische Dienstleistungen entsprechen, vor allem außerhalb Limas, nicht dem europäischen Niveau. Informieren Sie sich bei der peruanischen Regierung bzw. Ihrem Reiseveranstalter/Hotel über die Situation auf den Überlandstraßen (jahreszeitlich kann es zu Erdrutschen kommen). Planen Sie hinreichend Zeit ein und machen Sie ggf. alternative Reisepläne. Führen Sie keine Nachtfahrten mit eigenem Fahrzeug durch; es besteht ein erhöhtes Unfall- und Überfallrisiko. Bewahren Sie die an den Mautstationen (peajes) ausgegebenen Tickets gut auf, da Ihnen bei Unfällen oder Pannen damit kostenlose Hilfe zusteht; Notrufnummern sind auf dem Mautticket abgedruckt. Nutzen Sie bei Überlandreisen mit dem Bus möglichst nur tagsüber und nur die landesweit operierenden, größeren Busunternehmen (z. B. Cruz del Sur, Peru Hop, Oltursa sowie Excluciva). Nehmen Sie Dienstleistungen stets nur von bekannten/empfohlenen Reisebüros und Reiseführern in Anspruch und lassen Sie sich nicht „auf der Straße“ überreden. Fremdenführer sollten sich entsprechend ausweisen können. Die lokalen Büros von „iPeru“ helfen rund um die Uhr weiter. Achten Sie bei Anreise mit Flussschiffen von Pucallpa oder Yurimaguas aus/nach Iquitos auf die Qualität des Anbieters und der eingesetzten Schiffe und nutzen Sie nur moderne Schiffe. Ansonsten besteht die Gefahr schlechter hygienischer Zustände und schlechter Verpflegung an Bord. Führen Sie bitte stets Ihren Reisepass mit. Wenden Sie sich bei Beschwerden über die Behandlung oder vermeintliche Übervorteilung durch Hotels, Fluglinien oder Reiseunternehmen an das Amt für Verbraucherschutz INDECOPI. Wanderungen/Bergtouren/Besuch von Nationalparks Bergsteiger in der Region Ancash um die Stadt Huaraz können die peruanische Bergwacht „Unidad de Salvamento de Alta Montaña“ vorab kontaktieren. Einige der touristischen Zentren Perus liegen in großer Höhe wie z.B. Cusco auf 3.500, Titicacasee, Puno auf 3.800 und Arequipa auf 2.400 Metern. Die in manchen archäologischen Parks bestehenden Verbote von Picknicks, Lagerfeuern, Campen u. Ä. sollten unbedingt respektiert werden. Bei Verstößen muss mit Strafverfolgung gerechnet werden. Buchen Sie in Iquitos Ausflüge in den Urwald grundsätzlich nur bei offiziellen Agenturen und keinesfalls bei informellen Anbietern auf der Straße. Berücksichtigen Sie die große Höhe der genannten Reiseziele bei Ihrer Reisevorbereitung und holen Sie ggf. vorherigen ärztlichen Rat ein, siehe Gesundheit. Führerschein Für touristische Aufenthalte werden der deutsche und der internationale Führerschein anerkannt. Eine spanischsprachige Übersetzung des nationalen deutschen Führerscheins ist allerdings empfehlenswert. Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein. Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien Bei der Teilnahme an Schamanen-Ritualen in den peruanischen Urwaldregionen ist es durch den Genuss der halluzinogen wirkenden Mittel Ayahuasca und San Pedro bereits zu schweren Erkrankungen und sogar Todesfällen gekommen. Lassen Sie sich vor der Teilnahme zu solchen Ritualen unbedingt bei „iPeru“ oder bei formell registrierten Tourismusagenturen beraten und nutzen Sie keinesfalls inoffizielle Anbieter. Machen Sie offiziellen Anbietern vor einer Teilnahme unbedingt vollständige Angaben zum Gesundheitszustand, um Risiken zu minimieren. LGBTIQ Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Drogenbesitz und -handel gelten als Verbrechen und werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen geahndet. Personen, bei denen Kokain oder andere Drogen gefunden werden, müssen, auch bei Mitführung „nur“ kleinerer Mengen, mit sofortiger Verhaftung sowie einer Haftstrafe in Höhe von zwei bis 25 Jahren rechnen. Die Haftbedingungen in Peru sind hart und die Gefängnisse in der Regel extrem überbelegt. Hygienische Verhältnisse sowie die Versorgung mit Lebensmitteln sind schlecht. Vermeiden Sie jeden Kontakt mit Drogen. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann strafrechtlich relevant sein und erhebliche Folgen haben. Führen Sie keinesfalls ohne vorherige Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde Kulturgüter aus. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und haben zudem die Einziehung der Kulturgüter zur Folge, siehe Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Peruanische Sol (PEN). Die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten ist grundsätzlich mit Kreditkarte, hingegen nur sehr eingeschränkt mit Debitkarte (Girocard) möglich. Mit Debitkarten des „V-Pay“-Systems sind grundsätzlich keine Barabhebungen möglich. Mit USD kann vielerorts direkt gezahlt werden. Bei Problemen mit der Geldversorgung können die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister in Anspruch genommen werden. EUR können zumindest in Lima, Arequipa, Puno und Cusco in Wechselstuben umgetauscht werden. Außerhalb größerer Orte ist der Umtausch von EUR und gelegentlich auch USD in PEN problematisch. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Sollte der Pass nicht die erforderliche Gültigkeitsdauer enthalten, erfolgt eine Zurückweisung an der Grenze (beziehungsweise am Flughafen), auch wenn nur ein kurzer Aufenthaltszeitraum in Peru vorgesehen ist. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum. Einreisekontrolle Bei der Einreise über einen der internationalen Flughäfen und Seehäfen (Kreuzfahrtterminals) werden die Einreise- und Aufenthaltsdaten elektronisch von der peruanischen Grenzbehörde erfasst. Die Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer werden nicht im Reisepass vermerkt; sie werden in der Regel nur mündlich mitgeteilt. Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer muss bei der Ausreise eine Geldstrafe in Höhe von derzeit 5 PEN pro Tag der Überschreitung bezahlt werden, bevor das Land verlassen werden kann. Einreisende Touristen müssen gelegentlich Weiterreise- oder Rückflugtickets vorlegen, obwohl dies nicht den offiziellen Einreisevorschriften entspricht. Die Entscheidung, welche Aufenthaltsdauer im Einzelfall bewilligt wird, obliegt den Grenzbehörden. Bitte beachten Sie: es wird nicht automatisch eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen bewilligt, sondern diese bestimmt sich nach Ihren Angaben bei der Einreise. Bei einer nicht registrierten Einreise auf dem Land- oder Wasserweg gehen die peruanischen Behörden von einem illegalen Aufenthalt aus, der zu erheblichen Problemen und Verzögerungen (mindestens zehn Tage) bei der Ausreise und im ungünstigen Fall zu einer kostenpflichtigen Abschiebung führen kann. Manche Grenzübergänge (etwa bei Einreise aus Bolivien oder Ecuador) können nachts nicht besetzt sein, sodass die Registrierung dort nicht erfolgen kann. In diesem Fall sollten Reisende umgehend und spätestens im nächstgrößeren Ort die Einwanderungsbehörde (Migraciones) aufsuchen. Achten Sie unbedingt darauf, dass das Grenzpersonal Ihre Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer korrekt vermerkt. Falls das Grenzpersonal Ihnen die bewilligte Aufenthaltsdauer nicht von sich aus mitteilt, fragen Sie nach, um eine Überschreitung zu vermeiden. Diese zieht eine Strafe nach sich. Bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg kümmern Sie sich bitte aktiv darum, einen Einreisestempel zu erhalten. Ohne diesen ist eine Ausreise aus Peru nicht möglich. Reisen Sie möglichst tagsüber ein und suchen Sie notfalls bei nicht erfolgter Registrierung umgehend und spätestens im nächstgrößeren Ort die Einwanderungsbehörde auf. Verlängerung des Aufenthalts Eine Verlängerung der 90-tägigen Aufenthaltsdauer ist nicht möglich. Detaillierte Informationen sind in spanischer und englischer Sprache bei der „Superintendencia Nacional de Migraciones“ oder bei den peruanischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. im Wohnsitzland erhältlich. Sollte ein Daueraufenthalt in Peru angestrebt werden, muss das entsprechende notwendige Einreisevisum bei der für den Wohnort zuständigen peruanischen Auslandsvertretung beantragt werden. Für die dann in Peru zu beantragende Aufenthaltsgenehmigung wird ein aktuelles deutsches Führungszeugnis mit Apostille und Übersetzung benötigt. Dies sollte bei Einreise mitgeführt werden. Ein- oder Ausreise über die USA Beachten Sie für Reisen über die USA die Einreisebestimmungen für die USA. Minderjährige Zur Ausreise aus Peru ist gemäß Mitteilung der peruanischen Einwanderungsbehörde für Minderjährige, die nicht von beiden sorgeberechtigten Eltern begleitet werden, die Vorlage einer von einem peruanischen Notar oder von der zuständigen peruanischen Auslandsvertretung ausgestellten Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils oder eine gerichtliche Ausreisegenehmigung erforderlich: für Minderjährige, die (auch) die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz in Peru oder bei im Ausland wohnhaften Peruanern nach einem Aufenthalt in Peru von über 183 Tagen; für Minderjährige, die nicht die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz („Residencia“) in Peru oder bei einem Aufenthalt in Peru von mehr als 183 Tagen. Beachten Sie hierzu die Informationen (auf Spanisch und Englisch) der Einwanderungsbehörde "Migraciones". Einfuhrbestimmungen Informationen über Zollvorschriften in Peru auf Spanisch und Englisch bietet die peruanische Zollbehörde. Die Ausfuhr von Kulturgütern bedarf der vorherigen Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und können die Einziehung der Kulturgüter zur Folge haben. Für die Rückreise aus Peru nach Deutschland wird in Ergänzung der allgemeinen deutschen Zollvorschriften darauf hingewiesen, dass selbst kleine Mengen von losem oder auch abgepacktem Coca-Tee vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden und die versuchte Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz darstellt. Beim Versand elektronischer Apparate, Ersatzteile, Kamerazubehör, Kosmetika u. ä. per Post oder Kurier nach Peru ist die Zollauslösung kostspielig und zeitaufwändig. Sendungen, die für Empfänger in der Provinz bestimmt sind, werden zum Teil in Lima zurückgehalten. Die Deutsche Botschaft Lima und die deutschen Honorarkonsuln in Peru können in diesem Fall nicht tätig werden. Einreise mit einem Fahrzeug Die temporäre Einfuhr eines Pkws oder Motorrads für Reisen in Peru ist möglich, aber kompliziert. In aller Regel erteilen die peruanischen Zollbehörden Genehmigungen für 90 Tage, die nicht verlängert werden können. Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig ausgeführt wird, ist das Risiko einer Beschlagnahmung oder Enteignung sehr hoch. Tiere Für Haustiere muss am Schalter des National Agricultural Sanitation Service (SENASA) die Ausstellung der Einfuhrlizenz („licencia de internación“) gegen eine Gebühr in Höhe von rund 50 EUR beantragt werden. Hierfür müssen ein mind. 30 Tage, höchstes 12 Monate altes Impfzeugnis gegen Tollwut sowie ein max. zehn Tage vor Ankunft ausgestelltes Gesundheitszeugnis mit Auflistung aller Impfungen vorgelegt werden. Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Peru in Berlin. Gesundheit Impfschutz Pflichtimpfungen Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Aus Peru kommend kann der Nachweis einer Gelbfieberimpfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden. Reiseimpfungen Es sind Impfungen gegen Gelbfieber (s. unten) und Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten empfohlen, die in Gebiete unterhalb von 2.300 m in folgenden Regionen reisen: Amazonas, Loreto, Madre de Dios, San Martín, Ucayali, Puno, Cusco, Junín, Pasco, Huánuco, hoher Norden von Apurimac, hoher Norden von Huancavelica, Nordosten von Ancash, Osten von La Libertad, Norden und Osten von Cajamarca, Norden und Nordosten von Ayacucho und der Osten von Piura. Nicht generell empfohlen ist eine Gelbfieberimpfung für Reisen westlich der Anden in die Region Tumbes sowie den Westen und Zentralgebiete von Lambayeque, den Westen von Piura sowie Westen und Zentralgebiete von Cajamarca. In Gebieten oberhalb von 2.300 m ist keine Gelbfieberimpfung empfohlen. Standardimpfungen Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist im privaten Sektor in Lima insgesamt befriedigend und entspricht überwiegend dem Stand von Wissenschaft und Technik. Im öffentlichen Sektor bestehen aufgrund begrenzter Ressourcen Einschränkungen. In ländlichen Regionen nimmt die Versorgungsqualität z.T. drastisch ab. So kann an dünn besiedelten, aber dennoch touristisch reizvollen Orten nicht immer von einer ausreichenden medizinischen Versorgung ausgegangen werden. In Cusco reichen die Behandlungsmöglichkeiten für Schwerverletzte oder schwer Erkrankte oft nicht aus. Sobald es der medizinische Zustand zulässt, sollten diese Personen daher nach Lima verlegt werden. Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Ein Gelbfieberrisiko besteht in verschiedenen Gebieten unterhalb von 2.300 Höhenmetern, siehe Impfschutz. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax, beträgt 84%. 15% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum (überwiegend in Regionen Loreto und Amazonas), 1% entfällt auf andere. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich: Hohes Risiko: Provinz Loreto; nördliche Anteile der Provinz Amazonas Mittleres Risiko: einige Gebieten unterhalb von 2.500 Höhenmetern östlich der Anden (sofern nicht o. g.); Stadtzentren von Iquitos und Leticia Geringes Risiko: restliches Land unterhalb von 2.500 Höhenmetern einschl. der Stadt Puerto Maldonado; nördliche Provinzen im Westen der Anden (Tumbes, Piura) (sofern nicht o. g.) Malariafrei: Höhenlagen ab 2500 Höhenmetern; Regionen westlich der Anden, die südlich von Piura liegen; touristische Ziele im Hochland (Machu Picchu, Titicacasee); Städte Cusco, Lima, Arequipa, Ica, Moquegua, Nazca, Puno, Tacna Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, Oropouche-Fieber und Zikavirus-Infektionen. Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunyafieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten. Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Die Chagas-Krankheit wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen. Fleckfieber wird durch Läuse, Milben, Zecken und Flöhe übertragen. Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Anschluss sorgfältig ab. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden, siehe Schutz vor Insekten. Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf. Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In Peru gibt es zahlreiche Schlangen. Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen. Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können. Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten. Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind. Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen. Weitere Gesundheitsgefahren Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen. Bei der Höhenkrankheit (Soroche) handelt es sich um eine gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe ab 2.500 Höhenmetern, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 m. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig Touristen bei Flugreisen nach Cusco oder Puno. Mate de Coca hat keine sichere vorbeugende Wirkung. Die meisten gegen die Höhenkrankheit eingesetzten Medikamente sind verschreibungspflichtig. Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweiseam 25/02/2026 um 17:00
Letzte Änderungen: Aktuelles Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Am 22. Februar 2026 kam es zu Einsätzen der mexikanischen Sicherheitskräfte im Bundesstaat Jalisco, bei denen auch ein Kartellführer getötet wurde. In der Folge kam es in verschiedenen Landesteilen zu Unruhen, Straßensperren und Brandstiftungen. Die Lage hat sich inzwischen beruhigt, bleibt jedoch dynamisch. In Mexiko-Stadt und auf der Halbinsel Yucatán (einschließlich Cancún und Rivera Maya) sind aktuell keine Beeinträchtigungen bekannt. Die Flughäfen sind landesweit geöffnet. In Puerto Vallarta kommt es noch zu vereinzelten Flugausfällen. Weitere gewalttätige Vergeltungsmaßnahmen können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Es wird dringend empfohlen, die folgenden Punkte in ganz Mexiko zu beachten: Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage in den Medien und befolgen Sie öffentliche Bekanntmachungen. Erkundigen Sie sich vor Abreise zum Flughafen, ob Ihr Flug planmäßig durchgeführt wird. Meiden Sie Menschenansammlungen und Örtlichkeiten, an denen Polizeieinsätze stattfinden. Halten Sie Kontakt zu Familienangehörigen und teilen Sie diesen Ihren Standort mit. Rufen Sie in Notfällen die Notrufnummer 911. Versuchen Sie bei Straßensperren nicht, sich zu widersetzen oder zu flüchten. Sicherheit Von Reisen in folgende Regionen wird dringend abgeraten: Bundesstaat Colima, mit Ausnahme von Manzanillo bei Anreise per Schiff oder Flugzeug Bundesstaat Guerrero, mit Ausnahme von Ixtapa-Zihuatanejo bei Anreise per Flugzeug und der Stadt Taxco, sofern An- und Abreise bei Tag erfolgt Bundesstaat Michoacán, insbesondere die Gebiete westlich der Landeshauptstadt Morelia Bundesstaat Sinaloa, mit Ausnahme von Los Mochis/Bahnstrecke des „El Chepe“, bei direkter An- und Abreise per Flugzeug Bundesstaat Tamaulipas, nördlich von Ciudad Victoria Bundesstaat Zacatecas Grenzregion zu den USA für über das erforderliche Minimum für Ein- und Ausreise hinausgehende Aufenthalte Von Reisen in folgende Regionen und Gebiete wird abgeraten: Bundesstaaten Jalisco und Guanajuato alle weiteren Gebiete des Bundesstaats Tamaulipas Bundesstaat Chiapas: Von Reisen in das Grenzgebiet zu Guatemala wird abgeraten, mit Ausnahme der Bundesstraße 307 von Palenque nach Bonampak, Rio Lacanjá und Frontera Corozal/Yaxchilán Lassen Sie bei Reisen nach Mexiko aufgrund der teils unübersichtlichen und sich rasch ändernden Sicherheitslage besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge! Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Mexiko ist Transitland und zunehmend auch Zielland für eine wachsende Anzahl von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten, die aus zentralamerikanischen Ländern in die USA gelangen wollen. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verfolgen Sie die lokale Medienberichterstattung, insbesondere vor erforderlichen Überlandfahrten. Kriminalität Die größte Gefahr für die innere Sicherheit des Landes geht von der Organisierten Kriminalität aus. Auch wenn Reisende nicht direktes Ziel krimineller Aktivitäten sind, besteht jederzeit die Gefahr, zum Opfer solcher Aktivitäten zu werden. Vor allem in von der Organisierten Kriminalität kontrollierten Gebieten (siehe oben Abschnitt Sicherheit) werden bei Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Banden Gegner oftmals getötet, auf Unbeteiligte wird keine Rücksicht genommen. Bei Schusswechseln zwischen den kriminellen Gruppierungen bzw. mit Sicherheitskräften können unbeteiligte Touristen ins Kreuzfeuer geraten, auch mit Todesfolge. Öffentliche und vielbesuchte Orte bieten nicht immer Sicherheit. Gewaltverbrechen (wie z.B. Express-Entführungen) und Eigentumsdelikte (wie z.B. Diebstähle und Raubüberfälle) sind an der Tagesordnung. Polizeikräfte oder uniformiertes Sicherheitspersonal bzw. Kriminelle, die sich als solche ausgeben, können an Straftaten beteiligt sein. Die Gewalt gegen Frauen, darunter Morde, sexuelle Übergriffe und Entführungsversuche, ist auch in den Touristenregionen hoch. Die meisten Straftaten werden nicht aufgeklärt. Schusswaffen sind weit verbreitet; ihr Einsatz erfolgt oft hemmungslos. Dies gilt auch bei Überfällen im stehenden Verkehr und in öffentlichen Bussen. Hier werden oftmals selbst verbale Entgegnungen brutal beantwortet. Die Gefahr eines Überfalls ist bei Überlandfahrten nachts und abseits der mautpflichtigen Autobahnen sowie an unbelebten Raststätten und Tankstellen besonders hoch. Unter Vorwänden z.B. eines Defekts oder mit der Bitte um Pannenhilfe werden Reisende zum Halten bewegt und dann ausgeraubt. Erwerb und Konsum von Drogen werden von den Sicherheitsbehörden strafrechtlich verfolgt. Wiederholt kam es zu schwersten gesundheitlichen Schädigungen und Todesfällen durch den Konsum u.a. verunreinigter Betäubungsmittel. Die Zulassung geringer Mengen von Marihuana unterliegt einschränkenden Bedingungen, ihr Erwerb und Konsum ist ausländischen Reisenden de facto weiterhin verboten. Reisen und Besuche in Gruppen bieten meist mehr Sicherheit als Besuche ohne jede Begleitung, ebenso geschützte Hotelanlagen gegenüber dem Ausgehen in Stadtzentren nach Einbruch der Dunkelheit. Organisierte und geführte Touren berücksichtigen in der Regel bestehende Sicherheitsrisiken. Bei Wanderungen in Naturschutzgebieten, z.B. bei Vulkanbesteigungen, besteht die Gefahr von Raubüberfällen.Für Wohnmobile bzw. Campingwagen gibt es nicht ausreichend bewachte Campingplätze. Geldautomaten können manipuliert sein, um Daten zu kopieren, auch Kreditkartenmissbrauch ist weiterhin ein Problem. Führen Sie unabdingbare Reisen in die Regionen und Städte, für die von Reisen (dringend) abgeraten wird, nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept durch. Wenn Sie in eine Notlage geraten, wählen Sie 911. Bitte notieren Sie sich auch die Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes der Botschaft in Mexiko-Stadt. Nutzen Sie wo immer möglich mautpflichtige Autobahnen (Cuota). Beschränken Sie Zwischenstopps auf das notwendige Minimum und halten Sie nur an belebten Rastplätzen und Tankstellen. Planen Sie Ihre Reisen in Mexiko so, dass Sie vor Einbruch der Dunkelheit Ihr Reiseziel erreichen. Falls Sie mit dem Pkw oder Wohnmobil reisen und bemerken, dass Sie verfolgt oder beobachtet werden, fahren Sie zur nächstgelegenen Polizeistation oder zu einem anderen sicheren Ort. Leisten Sie bei Überfällen und versuchtem Autoraub keinesfalls Gegenwehr, auch nicht verbal. Informieren Sie sich vor Antritt einer Fahrt über die tagesaktuelle Situation auf der geplanten Route. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Vermeiden Sie Aufenthalte in verlassenen Gegenden und Stadtvierteln, aber auch an einsamen Stränden. Frauen sollten insbesondere nachts und in einsamen Gebieten nicht allein unterwegs sein. Melden Sie (auch versuchte) sexuelle Übergriffe umgehend bei der nächstgelegenen Dienststelle des „Ministerio Público“ (Staatsanwaltschaft). Gelegentlich kommt es zum gezielten Einsatz von K.-o.-Tropfen und anderer Betäubungsmittel vor einer Vergewaltigung oder einem Raub. Nehmen Sie daher keine Getränke und Speisen von Unbekannten an. Lassen Sie Ihre Getränke und Speisen in Restaurants nicht unbeaufsichtigt. Fahren Sie nur mit geschlossenen Fenstern und verriegelten Türen, stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab und lassen Sie keine Wertsachen zurück. Regelmäßig werden Einbrüche in Mietwagen angezeigt. Wenn Sie Gepäck im Mietwagen haben, lassen Sie ihn nicht unbeaufsichtigt. Ausweise/Dokumente sollten auch beim kurzzeitigen Verlassen des Pkw mitgenommen werden. Übernachten Sie nicht bei Fremden oder in unbekannten Gegenden abseits touristischer Gebiete. Seien Sie an Geldautomaten vorsichtig, nutzen Sie Automaten vorzugsweise tagsüber und innerhalb gesicherter Gebäude (Malls) und achten Sie auf mögliche Manipulationen. Lassen Sie Ihre Kreditkarte beim Bezahlen nicht aus den Augen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Kontaktaufnahmen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, insbesondere bei angeblichen Entführungen von Angehörigen. Bewahren Sie Ruhe, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei (sogenannte „virtuelle Entführung“). Wenn Sie am Telefon bedroht werden, legen Sie sofort auf. Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen vermeintlich verlockende Investitionsmöglichkeiten in Mexiko angetragen werden, und halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Anwalt und mexikanischen Behörden, z.B. der mexikanischen Verbraucherschutzbehörde (Procuraduría Federal del Consumidor, „PROFECO“). Der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt liegen Berichte vor, wonach uniformierte Sicherheitskräfte, auch Polizisten, hohe Bußgelder verlangen oder mit Festnahme drohen. Bleiben Sie bei unklarer Rechtslage kritisch und nehmen Sie im Zweifel Kontakt zum mexikanischen Notruf 911 (auch Englisch) bzw. dem Bereitschaftsdienst der Botschaft auf. Leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie die angebliche Tat nicht begangen haben, das geforderte Bußgeld unangemessen hoch erscheint oder wenn Ihnen keine Quittung/kein Protokoll ausgestellt werden kann. Notieren Sie sich die Personalien, Dienstnummern bzw. Kfz.-Kennzeichen der kontrollierenden Sicherheitskräfte. Natur und Klima Tropenstürme und Überschwemmungen An den Küsten herrscht tropisches, in höheren Lagen wie in Mexiko-Stadt Höhenklima. In Mexiko ist von Juni bis November Hurrikan-Saison. Vor allem in dieser Zeit ist an den Küsten mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen, die weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen können. Erdbeben und Vulkane Mexiko liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es regelmäßig zu teils schweren Erdbeben kommt. Besonders gefährdet sind die auf dem ehemaligen Seegrund liegenden älteren Stadtviertel von Mexiko-Stadt (inklusive Roma). Der Großraum Mexiko-Stadt und die besonders erdbebengefährdeten Bundesstaaten an der Pazifikküste waren bisher immer nur in Teilen betroffen. Der Vulkan Popocatépetl ist verstärkt aktiv. Es gilt eine Sperrzone von 12 km um den Krater. Auch der Vulkan Colima ist weiterhin aktiv und für Besucher geschlossen. Meeresströmungen Starke Strömungen und hoher Wellengang können auch gute Schwimmer in Gefahr bringen. Besonders an der Pazifikküste kommt es jedes Jahr zu tödlichen Badeunfällen. Rechnen Sie bei Naturereignissen kurzfristig mit Einschränkungen, auch im Flugverkehr. Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen mexikanischer Behörden. Tagesaktuelle Verhaltenshinweise und Warnstufen für Vulkane bietet der mexikanische Zivilschutz. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Beachten Sie die Badeverbote und erkundigen Sie sich nach örtlichen Gefahren. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften. Es gibt auch ein umfangreiches und kostengünstiges Überlandbusnetz. Busse der Luxusklasse und der ersten Klasse entsprechen gutem europäischen Standard. Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von Juni bis November wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen. Insbesondere während der Ferienzeiten kann es zu Sperrungen der Hauptverkehrsstraßen und Mautstationen durch Demonstranten kommen. Die Weiterfahrt wird zum Teil gegen ein Wegegeld gestattet. An entsprechend markierten Stellen im Parkverbot abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt oder mit einer Parkkralle festgesetzt und können nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden. Vor allem in Mexiko-Stadt herrscht hohes Verkehrsaufkommen mit erheblichen Staus. Wegen schlechter Luftqualität kann es im Großraum Mexiko-Stadt und anderen Bundesstaaten an einzelnen Tagen abhängig vom Kfz-Kennzeichen Fahrverbote geben, die auch durch die Verhängung von Bußgeldern durchgesetzt werden. Autovermietungen können hierüber Auskunft geben. Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, aber auch tagsüber, ein beachtliches Risiko entführt und/oder ausgeraubt zu werden. In Mexiko gibt es keine flächendeckende Versicherungspflicht für Pkw-Halter. In zahlreichen mexikanischen Staaten, darunter Yucatán und Mexiko-Stadt, muss auch der Fahrer eines Pkw im Besitz einer Haftpflichtversicherung sein. Bei Verstößen können Geldbußen verhängt und der Pkw beschlagnahmt werden. Meiden Sie Busse der zweiten und dritten Klasse aus Sicherheitsgründen. Unternehmen Sie Überlandfahrten nur tagsüber und bleiben Sie auf Hauptstrecken. Informieren Sie sich vor Antritt einer Fahrt über die tagesaktuelle Situation auf der geplanten Route. Halten Sie bei Straßenkontrollen an. Bestreiten Sie verlangte Wegegelder nicht oder diskutieren über deren Rechtmäßigkeit. Straßenpolizisten sind nicht befugt, Bargeld oder Kreditkartenzahlungen entgegenzunehmen oder Reisedokumente zu beschlagnahmen. Melden Sie derartige Vorfälle gegebenenfalls unter der Notrufnummer 911. Seien Sich auch innerorts wegen der vielen schlecht gekennzeichneten Geschwindigkeitsbarrieren (topes) besonders vorsichtig. Nehmen Sie nur offizielle Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder bestellen diese z.B. über eine Taxi-App oder auch über Uber, Didi oder Cabify. Benutzen Sie für die Fahrt zur Ausgrabungsstätte in Teotihuacán, im Nordosten von Mexiko-Stadt keine Linien-, sondern Touristenbusse. Unternehmen Sie Individualreisen in entlegene Gebiete nicht ohne professionelle Führung, und zwar möglichst nur mit offiziellem Ausweis von SECTUR, dem mexikanischen Tourismusministerium. Achten Sie bei Mietwagen unbedingt auf einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Haftpflicht. Wenn Sie einen Pannendienst benötigen, kontaktieren Sie „Ángeles Verdes“ (Telefon: 078 oder App „Ángeles Verdes"). Lassen Sie keine Wertgegenstände im Mietwagen, auch nicht auf bewachten Parkplätzen. Führerschein Der internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Besondere Verhaltenshinweise Vorsicht ist – außer an touristischen Reisezielen – beim Fotografieren geboten. Insbesondere die indigene Bevölkerung lässt sich nicht gern fotografieren, auch dann nicht, wenn Personen indirekt aufgenommen werden. Im Zweifelsfall sollte vor dem Fotografieren um Erlaubnis gebeten werden. Nacktbaden oder „oben ohne“ gilt in Mexiko als anstößig und sollte unterlassen werden. LGBTIQ Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Drogen Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge zehn Jahre. Rauchverbote Das Rauchen ist an allen öffentlichen Orten in Mexiko verboten. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, Strände, Parks, Hotels und Restaurants. Verstöße können mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden. Elektrische Zigaretten (vapes) sind in Mexiko verboten. Alkohol und Erregung öffentlichen Ärgernisses Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße sowie Urinieren an öffentlichen Plätzen ist in ganz Mexiko verboten und kann mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden. Politische Aktivitäten Ausländern sind politische Aktivitäten untersagt. Menschenrechtstätigkeit durch Ausländer bedarf einer besonderen Genehmigung, siehe auch Visum. Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten, wie z. B. die Teilnahme an politischen Veranstaltungen und Demonstrationen. Artenschutz Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Geld- oder Gefängnisstrafe gestellt Anzeige erstatten Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online bei der Fiscalía General de Justicia anzuzeigen. Die Anzeige im Internet ersetzt nicht die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ("Ministerio Público"), kann aber unter Umständen das Verfahren dort erleichtern, weil alle relevanten Informationen bereits vorliegen. Vermittelnd wirkt auch die Touristenpolizei in Mexiko-Stadt unter der Nummer +52 55 5207 4155 (spanisch-englisch). Der Kontakt kann auch über WhatsApp +52 55 4891 1166 hergestellt werden. Es gibt darüber hinaus in Mexiko-Stadt und auch in anderen Landesteilen die Möglichkeit, sich direkt an auf Touristen spezialisierte Staatsanwaltschaftsbüros zu wenden. Diese nennen sich Agencias del Ministerio Público especializadas en Atención al Turista und sind in Mexiko-Stadt u.a. unter folgender Anschrift zu finden: Calle Amberes 54, esquina Londres, Zona Rosa, Delegación Cuauhtémoc, Tel. +55 53455384 Dort können Anzeigen direkt erstattet werden, es gibt Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen (nicht unbedingt deutsch). Im Bundesstaat Quintana Roo (Riviera Maya) empfiehlt sich die Nutzung der App „Guest Assist“. Die Casa Consular in Cancún (+52 984 803 4714) sowie die Centros de Atención y Protección al Turista (CAPTA) in Playa del Carmen (+52 984 116 0430), in Acapulco (+52 744 484 9800) und in Mazatlán (+52 669 118 4256) sind Touristen ebenfalls behilflich. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Peso (MXN). Der Kauf und Verkauf von USD- und EUR-Noten in Wechselstuben und größeren Hotels sind möglich. In touristischen Gebieten werden Preise häufig in USD angegeben. Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Verbindungsschwierigkeiten bei elektronischer Buchung mit ausländischen Kreditkarten. Mit den gängigen Kreditkarten von VISA, MasterCard, American Express und Diners Club lässt sich in Mexiko problemlos Geld abheben. Mitunter ist es auch möglich, per Debitkarte (Girocard) Geld abzuheben. Geeignete Geldautomaten sind an den angebrachten Symbolen der Kartenanbieter (VISA/MasterCard bzw. Maestro) erkennbar. Es sollten nur Geldautomaten genutzt werden, die sich innerhalb gesicherter Gebäude wie z.B. Banken, Hotels oder Einkaufszentren befinden. Auch dort sollten Reisende auf Personen in unmittelbarer Umgebung achten, die sie unter Umständen ausspähen oder ihnen folgen. Über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Von anderweitigen Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer abzuraten. Siehe auch Gesundheit – Medizinische Versorgung. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens für sechs Monate gültig sein. Beschädigte Reisedokumente (z.B. ausgefranster Außeneinband, gelockerte Bindung der Seiten) können zur Einreiseverweigerung führen. Ein deutscher Reisepass, der bei einer Passbehörde gestohlen gemeldet, aber später wiedergefunden wurde, sollte nicht mehr benutzt werden, da die Ausschreibung in der internationalen Sachfahndung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dies kann bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten führen. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum, wenn der Reisezweck ein Urlaub, eine Durchreise oder geschäftlicher Natur ist, sofern der Aufenthalt nicht länger als 180 Tage dauert. Touristen dürfen keine bezahlten Tätigkeiten ausüben. Es ist nicht möglich, nach Einreise einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszweck (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen. Die mexikanischen Migrationsbehörden empfehlen, folgende Unterlagen bei Einreise unaufgefordert vorzulegen: Gültiger Reisepass; Nachweis der Unterkunft (Reservierung und Bestätigung), um die Adresse und die Dauer des Aufenthalts im Inland zu bestätigen; Rückflugtickets (entsprechend der angegebenen Aufenthaltsdauer); Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts im Land; Tickets für Touren und Reiseplan mit den Aktivitäten; Gewöhnlicher Wohnort oder Herkunftsort; Angaben zum Beruf. Gegebenenfalls sind auch Schreiben des einladenden Unternehmens, der Institution oder der Privatperson mit folgenden Angaben vorzulegen: Zweck des Besuchs; Daten der eingeladenen Personen; Ein- und Ausreisedaten (Reiseplan); Adresse der Unterkunft; Name, E-Mail-Adresse, Kopie des Ausweises und Kontaktnummer im Inland (da die Einwanderungsbehörde im Zweifelsfall die Angaben anhand der angegebenen Telefonnummer überprüft). Die von der Einwanderungsbehörde gewährte Aufenthaltsdauer kann zwischen 1 und 180 Tagen betragen, je nachdem, was im Rahmen der Einreisekontrolle angegeben und bestätigt wird. Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen. Einreise auf dem Luftweg Alle Reisenden, die auf dem Luftweg einreisen, benötigen keine Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple FMM) mehr. Deutsche volljährige Touristen mit biometrischen Pässen mit einer Mindestrestgültigkeit von, mindestens sechs Monaten, können bei Einreise über die Flughäfen Cancún, Mexiko-Stadt (AICM), San José del Cabo, Guadalajara und Puerto Vallarta die automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) nutzen. Sie erhalten automatisch ein Einreiseticket mit dem Einreisetag und der erlaubten Aufenthaltsdauer. Alle anderen Reisenden (Minderjährige, Personen ohne biometrischen Pass, andere Aufenthaltszwecke) müssen persönlich beim Grenzbeamten vorsprechen, der Einreisedatum und gewährte Aufenthaltsdauer in den Pass stempelt. Nach den geltenden mexikanischen Bestimmungen sind die Einwanderungsbehörden in Mexiko befugt, über die Einreise von Ausländern an den Einreisestellen zu entscheiden, auch, wenn diese ein gültiges Visum mit sich führen. Reisende mit Aufenthaltserlaubnis für Mexiko müssen diese bei Einreise vorzeigen. Mögliche Folgen des Überschreitens der gewährten Aufenthaltsdauer können eine Geldstrafe, die (vorübergehende) Festnahme oder Ausweisung aus Mexiko sein. Prüfen Sie – noch am e-Gate bzw. im Beisein des Grenzbeamten bei Einreise – die im Einreiseticket oder im Reisepass vermerkte maximale Aufenthaltsdauer und weisen Sie im Zweifelsfall direkt auf einen zu knapp bemessenen Zeitraum oder nicht eindeutig lesbare Einträge hin. Eine spätere Verlängerung auf bis zu 180 Tage kann zwar bei der zuständigen Behörde in Mexiko, dem Instituto Nacional de Migración (INM),vor Ablauf der gewährten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch und ist erfahrungsgemäß nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Zeigen Sie den Verlust Ihres Reisepasses und/oder der Touristenkarte umgehend bei der mexikanischen Polizei an. Einreise auf dem Landweg Reisende, die auf dem Landweg nach Mexiko einreisen, benötigen eine kostenpflichtige Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple FMM), auch wenn sie von den mexikanischen Beamten nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Die Touristenkarte kann vor Einreise online beantragt und bei Einreise ausgedruckt vorgelegt werden. Alternativ kann die Touristenkarte bei Einreise im Büro des Nationalen Migrationsinstituts (INM) eingeholt werden. Andernfalls drohen Geldstrafe, Inhaftierung und/oder Abschiebung. Die Karte wird bei Grenzübertritt gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss stets mitgeführt und bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Visum vor der Einreise Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit, Freiwilligendienst, Humanitäre Hilfe oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt (Main) hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden. "Working-Holiday“ ist in Mexiko visumsfrei nicht gestattet. Bei einem Praktikum in einem Hotel- oder Gastronomiebetrieb wird bereits die Annahme von Trinkgeldern als Einkommen/Erwerbstätigkeit interpretiert und kann ohne entsprechende Genehmigung zu Festnahme und Ausweisung führen. Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración. Freiwilligendienste sollten möglichst im Rahmen etablierter Programme wie „kulturweit“, „weltwärts“ oder „IJFD“ geplant werden. Es wird dringend davon abgeraten, die Weiterreise durch Mexiko ohne gültiges Touristenvisum anzutreten. Es besteht das Risiko, bei einer Kontrolle in Abschiebehaft genommen und zügig nach Deutschland ausgewiesen zu werden. Ausweispflicht Bei Personenkontrollen wird nicht nur der Ausweis verlangt, sondern auch die mexikanische Aufenthaltserlaubnis (Einreisestempel im Reisepass, Einreiseticket oder Touristenkarte FMM, bzw. Langzeitaufenthaltstitel FM 2/3). Ausländer sollten ihre mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit, zumindest als Kopie, bei sich führen. Andernfalls besteht das Risiko, von der Einwanderungsbehörde in Gewahrsam genommen und ggf. abgeschoben zu werden. Minderjährige Minderjährige, die allein oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Erlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile, Passkopien der Eltern sowie die eigene Geburtsurkunde mitsichführen. Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko und mexikanische Staatsangehörige (auch Doppelstaater), die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko eine notarielle Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies gilt nicht für Minderjährige, die sich mit Touristenstatus in Mexiko aufhalten. Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración. Beachten Sie zudem die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Die Import- und Exportvorschriften für Waren nach/aus Mexiko sind streng. Reisende müssen alles deklarieren, was verboten oder steuer- oder zollpflichtig sein könnte, wie z.B. Zigaretten oder mitgebrachte elektronische Geräte, die über die Freimenge hinausgehen (Achtung: diese Dinge können nicht auf mitreisende Personen aufgeteilt werden). Bei Verstößen ist mit sehr hohen Bußgeldern zu rechnen. Nähere Auskünfte bieten die Webseiten der mexikanischen Botschaft und des mexikanischen Zolls. Informieren Sie sich darüber, ob Sie bei Ihrer Ankunft beim Zoll etwas anmelden müssen. Der Zoll ist nicht befugt, Ihren Reisepass als Pfand einzubehalten. Verstöße können unter svillarreal@inami.gob.mx, Tel. +52 55 5387 2400 Anschluss 18150 und 18016 gemeldet werden. Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000 USD müssen deklariert werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Wert von 10.000 USD, die von Fremdwährung auf den bei Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Verboten ist die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, archäologischen Fundstücken, Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren. Bei der Ausreise finden Kontrollen im Rahmen der Bekämpfung des Drogenhandels statt. Nähere Auskünfte finden sich auf der Website der mexikanischen Botschaft und des mexikanischen Zolls. Einreise mit dem Kfz Um ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug über die Grenze zu bringen, benötigen Sie eine befristete Einfuhrgenehmigung für Fahrzeuge. Diese Genehmigungen können vor Einreise online bei Banjercito beantragt oder bei Einreise beim „Módulo de Control de Importación e Internación Temporal de Vehículos“ (CIITEV) eingeholt werden. Tiere Zuständige mexikanische Behörde für die Ein- und Ausreisegenehmigung von Haustieren ist der Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria (SENASICA), der auch Informationen zu den aktuellen Anforderungen und Kosten für die Ein- und Ausfuhr von Haustieren anbietet. Zusätzliche Auskünfte finden Sie auch beim mexikanischen Zoll oder bei der zuständigen mexikanischen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion. Dengue-Fieber Dengue-Viren werden in vielen Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Malaria Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria. Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. Es besteht ganzjährig ein geringes mittleres Malaria-Risiko in der Provinz Chiapas, Teilen der Provinzen Campeche, Cancun, Chihuahua, Nayarit, Quintana Roo, Sinaloa, Sonora, Tabasco und die in der Region um San Pedro Tapanatepec in der Provinz Oaxaca (p. falciparum weniger als 1%), in ländlichen Gebieten unterhalb von 1.000 m Höhe in den südlichen Grenzregionen bzw. ein minimales Risiko in anderen Gebieten. Als malariafrei gelten die übrigen Landesteile. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 100%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Leishmaniasis Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Leishmaniasis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen, siehe Leptospirose. Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner. Trypanosomiasis („Mal de Chagas“) In Mexiko kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering. Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze. Luftverschmutzung Hohe Luftverschmutzung tritt insbesondere in Mexiko-Stadt auf. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Medizinische Versorgung Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden. Private Krankenhäuser und Ärzte verlangen in aller Regel Vorkasse. Schließen Sie unbedingt für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, führen Sie den Nachweis ständig mit und achten Sie auf einen ausreichenden Kreditrahmen Ihrer Kreditkarte für notwendige Vorauszahlungen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Bangladesch: Reise- und Sicherheitshinweiseam 25/02/2026 um 12:45
Letzte Änderungen: Sicherheit – Innenpolitische Lage Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Es besteht die Gefahr terroristischer Anschläge, auch gegen Ausländer bzw. an Orten, die von diesen bevorzugt aufgesucht werden. Seien Sie im gesamten Land, insbesondere an bei Ausländern beliebten Orten und bei besonderen Anlässen wie nach den Freitagsgebeten besonders wachsam. Halten Sie sich kontinuierlich über die Sicherheitslage im Land informiert. Planen Sie Ihre Reisebewegungen umsichtig und vorausschauend. Meiden Sie größere Menschenansammlungen. Vermeiden Sie Restaurants und Hotels, die nicht über ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Wachpersonal, Notausgänge) verfügen. Versuchen Sie, insbesondere im ländlichen Raum Ihre Bewegungen stets zu variieren und nicht an festen Bewegungsmustern festzuhalten. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Am 12. Februar 2026 haben in Bangladesch Parlamentswahlen stattgefunden, am 17. Februar 2026 hat sich das Parlament konstituiert und die neue, von der Bangladesh Nationalist Party (BNP) geführte Regierung unter Premierminister Tarique Rahman hat die Amtsgeschäfte übernommen. Landesweite Proteste („July Uprising“) hatten im August 2024 dazu geführt, dass die damalige Premierministerin Sheikh Hasina zurücktrat und das Land verließ. Im Verlauf der Proteste kamen mehr als 1.400 Menschen ums Leben; zahlreiche weitere wurden verletzt. Nach dem Umsturz wurde das Land von einer Interimsregierung unter Leitung von Professor Muhammad Yunus geführt. Die Sicherheitslage in den Aufnahmelagern für Geflüchtete der Rohingya-Gemeinschaft aus Myanmar ist schlecht. Durch die intensiven Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und den Aufständischen in Myanmar kommt es immer wieder auch zu Auswirkungen auf der bangladeschischen Seite der Grenze. Das Grenzgebiet zu Myanmar sollte, wenn möglich, weiträumig gemieden werden. Die Landgrenze ist geschlossen. Im Zusammenhang mit der Situation in Gaza kommt es immer wieder zu Demonstrationen im ganzen Land, auch in von Ausländern frequentierten Gegenden. Die Stimmung ist hierbei aufgeheizt und richtet sich teils auch gegen die Rolle, die bestimmte Länder, darunter Deutschland, in der Wahrnehmung von Teilen der bangladeschischen Bevölkerung im Konflikt vermeintlich einnehmen. Im gesamten Gebiet der Chittagong Hill Tracts kann es zu Demonstrationen und bewaffneten Übergriffen kommen, insbesondere in den Bezirken Rangamati, Khagrachari und Bandarban. Reisen in der Region sind nur mit vorheriger Genehmigung der Behörden möglich, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr. Informieren Sie sich laufend in den lokalen, internationalen und sozialen Medien über die Lage. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Bangladesch aufhalten bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und schalten Sie die Notfallbenachrichtigung per SMS frei. Planen Sie Ihre Reisebewegungen umsichtig und vermeiden Sie unnötige Fahrten im Umfeld absehbarer Demonstrationen und sonstiger potentiell gewalttätiger Zusammenkünfte. Besuchen Sie die Aufnahmelager ausschließlich in Begleitung internationaler Organisationen (UNHCR/IOM). Tragen Sie immer Ihr aufgeladenes Mobiltelefon für die Notfallkommunikation bei sich. Kriminalität Die allgemeine Kriminalität hat zugenommen. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten, vereinzelt auch unter Gewaltanwendung vor. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel birgt eine erhöhte Gefahr von Diebstählen und auch Überfällen. Bettler und fliegende Händler an größeren Kreuzungen stellen ein Risiko dar und können mitunter recht aggressiv auftreten. In Cox’s Bazar und insbesondere in der Gegend um Teknaf kam es in der Vergangenheit immer wieder zu kriminellen Überfällen, teilweise mit Waffengebrauch. Verzichten Sie auch in von Ausländern bevorzugten Wohngegenden auf Spaziergänge und die Nutzung von Rikschas und dreirädrigen motorisierten Taxis (CNG) nach Einbruch der Dunkelheit. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie im gesamten Grenzgebiet zu Myanmar, auch in Cox’s Bazar und insbesondere in und um Teknaf besonders vorsichtig und meiden Sie dort Menschenansammlungen. Halten Sie im Stadtverkehr Fenster und Türen von Fahrzeugen verschlossen und verriegelt. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Bangladesch liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann. Es herrscht subtropisches Monsunklima. Die Trockenzeit dauert von November bis März. In der Monsunzeit von etwa Mitte Juni bis Mitte Oktober muss mit Überschwemmungen gerechnet werden, im südlichen Landesdrittel von Oktober bis November und Mitte April bis Mitte Mai grundsätzlich auch mit tropischen Wirbelstürmen. Vor allem in den Wintermonaten November bis Februar ist die Luftverschmutzung sehr hoch. Vermehrt kommt es zwischen April und Juni zu längeren Hitzeperioden mit Werten über 40° Celsius. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es herrscht Linksverkehr. Auch tagsüber ist der Verkehr wegen des schlechten Zustandes von Straßen und Fahrzeugen und des riskanten Fahrverhaltens von Bussen sowie Lkws gefährlich. Bei Unfällen kann nicht mit schneller Hilfe gerechnet werden. Es gibt ein Inlandsflugnetz, meist veraltete Eisenbahnverbindungen, Taxis und Mietwagen. In den Städten sind Rikschas und CNGs (gasbetriebene Motorrikschas) beliebte Fortbewegungsmittel. In der sturmgefährdeten Jahreszeit (Oktober/November sowie April/Mai) ist die Benutzung der Schiffs- und Fährverbindungen insbesondere im südlichen und mittleren Landesteil wegen des hohen Unfallrisikos, technischer Mängel der Schiffe und wegen plötzlich auftretender Unwetter besonders gefährlich. Reisen in die Chittagong Hill Tracts (CHT) sind mit hohen administrativen Hürden verbunden. Sie müssen durch Schreiben an den Deputy Commissioner und den Superintendent of Police des jeweiligen Distrikts mit Angabe der genauen Reisepassdaten, des Reisezwecks und der Reiseroute, vorher angezeigt werden. Eine ausreichende Zahl von Kopien beider Schreiben sowie der Original-Reisepass sollten wegen der Identitätskontrollen bei Einreise in das Gebiet der CHT mitgeführt werden. Vermeiden Sie selbst zu fahren; weisen Sie auch Fahrer auf eine defensive und vorsichtige Fahrweise hin. Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv. Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit. Verzichten Sie möglichst auf die Benutzung von Schiffs- und Fährverbindungen in den sturmgefährdeten Jahreszeiten. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan Bangladesch hat eine tolerante islamische Tradition, wobei der Trend zu konservativeren Wertvorstellungen auch im Straßenbild sichtbarer wird. Kleidung und Verhalten sollten auch bei Ausländern den Landessitten angepasst sein. Frauen sollten möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen; Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten. Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. LGBTIQ Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind illegal. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Die Mindeststrafe für Drogenbesitz beträgt zwei Jahre Gefängnis, ab 25 g Heroin/Kokain oder zwei kg Marihuana-Besitz kann die Todesstrafe verhängt werden. Laut dem noch geltenden Sonderermächtigungsgesetz von 1974 kann für Schmuggel jeder Art auch die Todesstrafe verhängt werden. Das Fotografieren militärischer Anlagen, Flughäfen, Gebäuden öffentlicher Institutionen, Ministerien und Behörden sowie Angehöriger der Sicherheitskräfte und der Polizei ist verboten und wird streng geahndet. Es drohen Inhaftierung und andere strafrechtliche Folgen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Taka (BDT). Kreditkarten werden vorwiegend von Hotels ab der gehobenen Klasse akzeptiert, die Abhebung von Bargeld mit Kredit- und Debitkarten (Girocard, ggf. mit Maestro) ist nur an wenigen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten in Großstädten möglich. Es empfiehlt sich daher die Mitnahme von USD oder EUR in bar, die problemlos umgetauscht werden können. Der Tausch von BDT in USD hingegen kann derzeit ein Problem darstellen, da allgemein Devisenknappheit in Bangladesch herrscht. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Bangladesch ein Visum, das entweder vor der Einreise bei der zuständigen bangladeschischen Botschaft oder für Kurzaufenthalte bei Ankunft (on arrival – siehe Visum bei Einreise (on arrival)) beantragt werden kann. Bei Einreise nach Bangladesch auf dem Luftweg ist für eine spätere Ausreise auf dem Landweg (und umgekehrt) eine sog. Route Changes Permission durch das Department of Passports and Immigration in Dhaka (im Stadtteil Agargaon, Toltola Sher-E-Bangla Nagor) erforderlich. Visum vor der Einreise Das Visum vor Einreise zum Zweck des Tourismus, Geschäfts-, Arbeits- und Langzeitaufenthalte muss rechtzeitig (mindestens vier Wochen vor Reisebeginn) bei der bangladeschischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Visum bei Einreise („on arrival“) Für einen Kurzaufenthalt von maximal 30 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken können deutsche Staatsangehörige normalerweise alternativ ein Visum bei Ankunft (on arrival) im internationalen Flughafen von Dhaka erhalten. Hierzu müssen folgende Dokumente in ausgedruckter Form bei der Einreise vorgelegt werden: ein Rückflugticket, ein Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelreservierung), bei Privatreisenden die Einladung eines bangladeschischen Staatsangehörigen oder eines in Bangladesch ansässigen Ausländers, bei Geschäftsreisenden eine Einladung durch den Geschäftspartner. Die Gebühr für dieses Visum beträgt ca. 51 USD und ist in bar zu begleichen (in Landeswährung, USD oder EUR. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen bei der Beantragung eines „Visa on arrival“ das Visum und somit die Einreise verweigert wurde, da die Einladung von Nichtregierungsorganisationen - vor allem mit Schwerpunkt im Bereich Menschenrechte – nicht akzeptiert wurde. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Erfassung biometrischer Daten Bei Einreise werden von allen Reisenden die biometrischen Daten und Fingerabdrücke elektronisch erfasst. Einfuhrbestimmungen Derzeit können Fremdwährungen ohne Deklarierung bis zu einer Höhe von 5.000 USD bzw. entsprechendem Gegenwert eingeführt werden. Die Einfuhr von brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien, Waffen und Munition jedweder Art (Messer, Handfeuerwaffen etc.) ist nur mit vorheriger Importgenehmigung des bangladeschischen Innenministeriums erlaubt. Die Einfuhr von Alkohol ist grundsätzlich nicht gestattet (auch nicht für den privaten Bedarf). Nichtmuslime können jedoch zwei Flaschen alkoholischer Getränke und zwei Stangen Zigaretten zollfrei einführen. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strengstens verboten. Sofern besondere Medikamente zum privaten Gebrauch eingeführt werden müssen, sollte zur Vermeidung übermäßiger Zollüberprüfungen eine formlose, durch einen Arzt in Englisch ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung mitgeführt werden. Die Einfuhr und der Besitz pornographischer Artikel jeder Art (Bilder, Zeitschriften, digitale Medien usw.) sind strengstens untersagt. Die Einfuhr von Lebensmitteln (auch Schweinefleisch) im Rahmen des persönlichen Bedarfs ist zulässig. Die Einfuhr von Gold, Silber und sonstigen Edelsteinen/Schmuck ist anzeige- und zollpflichtig, maximal dürfen jeweils 10 kg eingeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden strafrechtlich geahndet und es werden vergleichsweise hohe Haftstrafen ausgesprochen. Tiere Für die Einfuhr von Hunden und Katzen müssen diese einen Mikrochip besitzen und mindestens 30 Tage und maximal ein Jahr vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein. Zudem müssen zwei Originale eines Certificates of Veterinary Inspection des Directorate General of Drug Administration vorgelegt werden. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Transit im Flughafen eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Bangladesch selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen zu Zika-Virus-Infektion. Denguefieber Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Insbesondere in den Monsunmonaten kommt es zu einem z.T. stark erhöhten Auftreten von Dengue-Fieber. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Weitere Informationen siehe Denguefieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Malaria Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum und Mischinfektionen beträgt 55%, 45% entfallen auf die Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich. Ganzjährig hohes Risiko: im Südosten (südöstliche Hälfte der Division Chittagong) Ganzjährig mittleres Risiko: Gebiete im Südosten, nördlich der Hochrisikogebiete Ganzjährig geringes Risiko: im Rest des Landes Malariafrei: Dhaka Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. HIV/AIDS HIV/AIDS stellt in Bangladesch ein Problem dar, auch wenn verlässliche Angaben über die Verbreitung der Krankheit für Bangladesch nicht vorliegen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Tollwut Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut. Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf. Nipah-Virus-Infektionen Ausbrüche des Nipah-Virus treten in der Regel saisonal begrenzt zwischen Dezember und Mai auf. Das Virus wird von Flughunden auf andere Tiere und den Menschen übertragen. Symptome der Erkrankung sind anfangs oft unspezifisch, im Verlauf kann eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung auftreten. Es existieren keine spezifischen Medikamente oder Impfungen. Meiden Sie den Kontakt zu Tieren, insbesondere Flughunden und Schweinen. Trinken Sie keinen rohen Fruchtsäften (insbesondere Dattelsaft), da diese mit infektiösen Ausscheidungen kontaminiert sein können. Aviäre Influenza ("Vogelgrippe") Seit 2007 gibt es Ausbrüche von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) in Bangladesch. Menschen können sich vor allem durch engen, direkten Kontakt mit Geflügel infizieren, siehe Aviäre Influenza. Vermeiden Sie den Besuch von Tier- und Geflügelmärkten, kochen Sie Geflügelfleisch und Eier adäquat und waschen Sie Ihre Hände nach Zubereitung von Geflügel gründlich. Bitte beachten Sie zudem die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten Hinweise. Luftverschmutzung Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
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