Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

  • Peru: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 02/08/2026 um 8:45

    Letzte Änderungen: Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Sicherheitslage  Nach dem zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen in Peru am 7. Juni 2026 dauert die Auszählung der Stimmen weiter an; Protestaktionen und Demonstrationen verschiedener Interessengruppen sind jederzeit möglich.  In der Metropolregion Lima und der an Lima angrenzenden Region Callao, in den Städten Trujillo und Virú (Region La Libertad) und den Städten Tumbes und Zarumilla (Region Tumbes) gilt weiterhin der Ausnahmezustand Notstandsanordnungen gelten auch in verschiedenen anderen Regionen des Landes, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.  Verfolgen Sie die Sicherheitslage in den peruanischen Medien, z.B. über den Kanal der peruanischen Polizei, bleiben Sie wachsam und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Halten Sie sich von großen Menschenansammlungen und Demonstrationen fern. Folgen Sie den Anweisungen der peruanischen Behörden. Berücksichtigen Sie die Lage vor Ort bei Ihrer Reiseplanung; veranschlagen Sie ausreichend Zeit für Fahrten und Transfers und machen Sie ggf. alternative Reisepläne. Versuchen Sie nicht, Blockaden zu überwinden. Dies kann zu aggressiven Reaktionen der Demonstranten führen. Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein. Sicherheit Siehe Aktuelles Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage In Peru kann es immer wieder zu anlassbezogenen Protestaktionen und Demonstrationen verschiedener Interessensgruppen kommen.  In verschiedenen Regionen des Landes (v.a.: Pataz, dem VRAEM und an der Grenze zu Ecuador) gilt der Notstand, womit einige von der Verfassung geschützten Rechte der Bevölkerung eingeschränkt sind, so u.a. das Recht auf Versammlungsfreiheit und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Unverletzbarkeit des Wohnraums. Das Militär hat die Möglichkeit, die Polizei bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Dies hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf touristische Reisen. Verfolgen Sie die aktuelle Sicherheitslage in den peruanischen Medien, so z.B. über den Kanal der peruanischen Polizei, bleiben Sie wachsam und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Folgen Sie den Anweisungen der peruanischen Behörden. Halten Sie sich von großen Menschenansammlungen und Demonstrationen fern. Fragen Sie ggf. in Ihrem Hotel nach, wie die Situation vor Ort aktuell ist, und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Bitte denken Sie auch daran, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden zu überwinden. Dies kann zu aggressiven Reaktionen der Demonstranten führen. Begeben Sie sich nicht zum Flughafen, wenn Sie keinen bestätigten Flug haben, der Zutritt zum Flughafengebäude wird Ihnen nur gegen Vorlage eines Flugtickets gewährt. Situation an den Grenzen zu Ecuador, Kolumbien und Brasilien Im Zuge der verschlechterten Sicherheitslage in Ecuador (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Ecuador) gilt in den fünf an Ecuador grenzenden Regionen im Norden des Landes (Tumbes, Piura, Cajamarca, Amazonas und Loreto) der Notstand und die Präsenz des Militärs und der Polizeibehörden wurde verstärkt. Die Landgrenzen zu Ecuador bleiben für den Personenverkehr geöffnet.  Aufgrund einer Anordnung des ecuadorianischen Innenministeriums, wonach alle nicht in Ecuador lebenden Ausländer bei Einreise auf dem Landweg ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, kann es zu Verzögerungen bei oder Verweigerungen der Einreise von Peru nach Ecuador kommen. Weitere Informationen (auch über evtl. Ausnahmen) bieten die Reise- und Sicherheitshinweisen für Ecuador. Im Amazonasgebiet Loreto besteht ein Konflikt um die Erdölförderung, der teilweise zur Blockade des Schiffsverkehrs auf dem Ucayali (Canal Puinahua) führt. Im Kampf gegen den Drogenhandel wurde in einigen Provinzen der Notstand ausgerufen. Betroffen sind Provinzen des sogenannten VRAEM, also das Gebiet der Flüsse Ene, Apurímac und Mantaro und Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien. Polizei und Streitkräfte verfügen über weitreichende Sonderrechte; es kommt dort dennoch weiterhin zu Überfällen bewaffneter Gruppen auf Angehörige und Einrichtungen der Sicherheitskräfte. Mit Einschränkungen im Reiseverkehr ist dort zu rechnen. Informieren Sie sich regelmäßig in den nationalen (sozialen) und lokalen Medien. Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge. Meiden Sie grundsätzlich große Menschenansammlungen, Demonstrationen sowie die Armenviertel in Großstädten. Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden zu passieren, sondern weichen Sie aus oder warten Sie die Normalisierung der Lage ab. Kriminalität Die Kriminalitätsrate in Peru und das Risiko, Opfer von Überfällen, Diebstählen oder Entführungen zu werden, sind insbesondere in den Elendsvierteln der Großstädte, im öffentlichen Nahverkehr, an Busbahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Märkten hoch.  Besonders in den Regionen um Ica, Arequipa, Puno sowie zwischen Puerto Maldonado und Cusco gibt es vereinzelte nächtliche Überfälle auf Überlandbusse sowie sexuelle Übergriffe und Waffengewalt.  Auch auf den Strecken von Huánuco über Tingo Maria - Tocache nach Tarapoto und weiter nach Yurimaguas bzw. nach Pucallpa wurden Überlandreisende überfallen. Unweit der Stadt Iquitos (Region Loreto) kam es zu zwei Entführungen von Ausflugsbooten, bei denen die Opfer erst nach Zahlung von Lösegeld freigelassen wurden. In Lima kommt es besonders abends in der Innenstadt und in den auch von Touristen häufig besuchten Bezirken Miraflores und Barranco zu Diebstählen, ebenso auf Märkten und in Busbahnhöfen. Beim Besuch von Bars und Diskotheken kann es zum Einsatz von K.-o.-Tropfen kommen. Insbesondere in Lima, Arequipa und Cusco sind Taxifahrer gelegentlich in Verbrechen wie Raub und Vergewaltigung involviert. Mit „Express-Entführungen“ werden Betroffene gezwungen, Bargeld am Geldautomaten abzuheben. Raubüberfälle erfolgten auch wiederholt während des Taxitransfers vom Flughafen Lima „Jorge Chavez“, der am Rande der Stadt in Callao liegt. Touristen wurden des Öfteren gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht. Hierzu wurden diese oftmals längerfristig über das Internet angeworben mit dem Versuch, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Seien Sie abends in der Innenstadt von Lima und in den Bezirken Miraflores und Barranco sowie in Menschenmengen immer besonders vorsichtig. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Führen Sie keine nächtlichen Bus- und Überlandfahrten durch. Organisieren Sie den Flughafentransfer nach Lima nur über die innerhalb des Ankunftsbereichs ansässigen lizensierten Taxi- und Busgesellschaften. Nutzen Sie nur Taxis von offiziell zugelassenen Unternehmen, nehmen Sie kein Taxi von der Straße. Seien Sie nachts möglichst nicht allein unterwegs und halten Sie sich immer in gut beleuchteten Straßen und Zonen auf. Leisten Sie bei Überfällen keine Gegenwehr und provozieren Sie die Täter nicht. Achten Sie bei der Wahl der Unterkunft auf Sicherheitsaspekte wie Nachtwächter, Hotelsafe und Zimmertelefon. Lassen Sie Getränke nicht unbeaufsichtigt und nehmen Sie keine Getränke von Unbekannten an. Tragen Sie bei Bahn- und Busreisen Wertsachen nicht im Handgepäck, sondern am Körper. Verzichten Sie auf das öffentliche Vorzeigen großer Geldbeträge oder wertvollen Schmucks und Uhren und bewahren Sie diese in Fahrzeugen außer Sichtweite auf. Rufen Sie im Notfall die „Policía de Turismo“ (Touristenpolizei) in Lima in der Calle General Vidal 230, Tel. +511 4601060, 4600849, 4600921. Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie den Inhalt des eigenen Gepäcks, siehe auch Abschnitt Strafrecht. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter und insbesondere bei Lockangeboten (z.B. Angebote über das Internet, auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen) skeptisch und wenden Sie sich ggf. an die Polizei. Natur und Klima Erdbeben Peru liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es regelmäßig zu schwächeren Erdstößen und ggf. auch zu Erdbeben kommt.  Vulkanausbrüche Die Vulkane Sabancaya und Ubinas im Süden des Landes sind weiterhin aktiv. Es kommt vor allem zum Ausstoß von Asche, im Umkreis des Vulkans Ubinas (Region Moquegua) werden ggf. Evakuierungen angeordnet. Einschränkungen im Reiseverkehr in dieser Region gab es jedoch bisher nicht. Überschwemmungen Das Klima ist im östlichen Amazonasgebiet feuchttropisch; im Hochland herrscht tropisches Hochgebirgsklima. An der Küste ist es im Sommer heiß und im Winter kühl. Insbesondere in der Regenzeit von Dezember bis März können starke Regenfälle zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Behinderungen und Gefährdungen im Reiseverkehr führen.  Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Halten Sie sich über die lokale Lage über die regionalen Büros der peruanischen Touristeninformation "iPeru" und die Medien informiert und beachten Sie Hinweise der staatlichen Behörde für Katastrophenschutz (INDECI). Informieren Sie sich bei der peruanischen Regierung bzw. Ihrem Reiseveranstalter/Hotel über die Situation auf den Überlandstraßen (jahreszeitlich kann es zu Erdrutschen kommen). Planen Sie hinreichend Zeit ein und machen Sie ggf. alternative Reisepläne. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Siehe Aktuelles und Sicherheit – Innenpolitische Lage (Situation an den Grenzen zu Ecuador, Kolumbien und Brasilien) Infrastruktur/Verkehr Aufgrund verschiedener Streiks lokaler und nationaler Transportgewerkschaften kann es landesweit zu Einschränkungen im Personenverkehr kommen. Diese Streiks können kurzfristig angekündigt, aber auch kurzfristig wieder abgesagt werden. Insbesondere im Großraum Lima ist auch mit Protestaktionen zu rechnen. Touristengebiete sind hiervon in der Regel nicht betroffen. Der technische Zustand der Kleinflugzeuge, die an den Flughäfen „Maria Reiche" in Nazca und in Pisco für Flüge über die Nazca-Linien eingesetzt werden, sowie die Qualifikation der Piloten und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften entsprachen in der Vergangenheit nicht europäischem Standard. So kam es zu mehreren Zwischenfällen und mehreren Abstürzen mit Todesfolge. Die Städte und Sehenswürdigkeiten entlang der Küste können über die gesamte Länge mit privaten Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln befahren werden. Dies gilt auch für Fahrten in die „Sierra“ (Andenhochland) nach Cajamarca, Huaraz (Callejón de Huaylas) Chanchamayo, von Pisco nach Ayacucho, von Nazca nach Cusco und weiter nach Puno, und nach Arequipa, einschließlich Cañón de Colca sowie die Weiterfahrt nach Puno. Im Landesinneren sind einige weitere Hauptverbindungsstraßen gut ausgebaut. In abgelegenen Gegenden sind Verbindungen zwischen größeren Orten oft nicht befestigt und im Hochland gelegentlich – insbesondere wegen Erdrutschen während der Regenzeit – nicht oder nur schwer befahrbar. Bei Überlandbussen kommt es häufig zu Unfällen mit einer großen Anzahl Toter und Verletzter auch auf dem Weg nach Machu Picchu mit dem Bus über Santa Teresa und Hidroelectrica, wo unbefestigte Gebirgsstraßen befahren werden. Sicherer ist die Anreise nach Machu Picchu mit dem Zug über Aguas Calientes. Informieren Sie sich daher fortlaufend über die aktuellen und zu erwartenden Witterungsbedingungen. Die Nutzung innerperuanischer Flüge und die Mitnahme in Überlandbussen ist nur gewährleistet, wenn ein Pass (bei Busreisen reicht zumeist eine Passkopie) vorgelegt werden kann. Eine Diebstahlsanzeige ist nicht ausreichend. Bei Passverlust wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder an das Büro des für den Amtsbezirk zuständigen Honorarkonsuls. Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt; siehe auch Abschnitt Gesundheit. Notfallmedizinische Dienstleistungen entsprechen, vor allem außerhalb Limas, nicht dem europäischen Niveau. Informieren Sie sich bei der peruanischen Regierung bzw. Ihrem Reiseveranstalter/Hotel über die Situation auf den Überlandstraßen (jahreszeitlich kann es zu Erdrutschen kommen). Planen Sie hinreichend Zeit ein und machen Sie ggf. alternative Reisepläne. Führen Sie keine Nachtfahrten mit eigenem Fahrzeug durch; es besteht ein erhöhtes Unfall- und Überfallrisiko. Bewahren Sie die an den Mautstationen (peajes) ausgegebenen Tickets gut auf, da Ihnen bei Unfällen oder Pannen damit kostenlose Hilfe zusteht; Notrufnummern sind auf dem Mautticket abgedruckt. Nutzen Sie bei Überlandreisen mit dem Bus möglichst nur tagsüber und nur die landesweit operierenden, größeren Busunternehmen (z. B. Cruz del Sur, Peru Hop, Oltursa sowie Excluciva). Nehmen Sie Dienstleistungen stets nur von bekannten/empfohlenen Reisebüros und Reiseführern in Anspruch und lassen Sie sich nicht „auf der Straße“ überreden. Fremdenführer sollten sich entsprechend ausweisen können. Die lokalen Büros von „iPeru“ helfen rund um die Uhr weiter. Achten Sie bei Anreise mit Flussschiffen von Pucallpa oder Yurimaguas aus/nach Iquitos auf die Qualität des Anbieters und der eingesetzten Schiffe und nutzen Sie nur moderne Schiffe. Ansonsten besteht die Gefahr schlechter hygienischer Zustände und schlechter Verpflegung an Bord. Führen Sie bitte stets Ihren Reisepass mit. Wenden Sie sich bei Beschwerden über die Behandlung oder vermeintliche Übervorteilung durch Hotels, Fluglinien oder Reiseunternehmen an das Amt für Verbraucherschutz INDECOPI. Wanderungen/Bergtouren/Besuch von Nationalparks Bergsteiger in der Region Ancash um die Stadt Huaraz können die peruanische Bergwacht „Unidad de Salvamento de Alta Montaña“ vorab kontaktieren. Einige der touristischen Zentren Perus liegen in großer Höhe wie z.B. Cusco auf 3.500, Titicacasee, Puno auf 3.800 und Arequipa auf 2.400 Metern. Die in manchen archäologischen Parks bestehenden Verbote von Picknicks, Lagerfeuern, Campen u. Ä. sollten unbedingt respektiert werden. Bei Verstößen muss mit Strafverfolgung gerechnet werden. Buchen Sie in Iquitos Ausflüge in den Urwald grundsätzlich nur bei offiziellen Agenturen und keinesfalls bei informellen Anbietern auf der Straße. Berücksichtigen Sie die große Höhe der genannten Reiseziele bei Ihrer Reisevorbereitung und holen Sie ggf. vorherigen ärztlichen Rat ein, siehe Gesundheit. Führerschein Für touristische Aufenthalte werden der deutsche und der internationale Führerschein anerkannt. Eine spanischsprachige Übersetzung des nationalen deutschen Führerscheins ist allerdings empfehlenswert. Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein. Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien Bei der Teilnahme an Schamanen-Ritualen in den peruanischen Urwaldregionen ist es durch den Genuss der halluzinogen wirkenden Mittel Ayahuasca und San Pedro bereits zu schweren Erkrankungen und sogar Todesfällen gekommen. Lassen Sie sich vor der Teilnahme zu solchen Ritualen unbedingt bei „iPeru“ oder bei formell registrierten Tourismusagenturen beraten und nutzen Sie keinesfalls inoffizielle Anbieter. Machen Sie offiziellen Anbietern vor einer Teilnahme unbedingt vollständige Angaben zum Gesundheitszustand, um Risiken zu minimieren. LGBTIQ Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Drogenbesitz und -handel gelten als Verbrechen und werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen geahndet. Personen, bei denen Kokain oder andere Drogen gefunden werden, müssen, auch bei Mitführung „nur“ kleinerer Mengen, mit sofortiger Verhaftung sowie einer Haftstrafe in Höhe von zwei bis 25 Jahren rechnen. Die Haftbedingungen in Peru sind hart und die Gefängnisse in der Regel extrem überbelegt. Hygienische Verhältnisse sowie die Versorgung mit Lebensmitteln sind schlecht. Vermeiden Sie jeden Kontakt mit Drogen. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann strafrechtlich relevant sein und erhebliche Folgen haben. Führen Sie keinesfalls ohne vorherige Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde Kulturgüter aus. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und haben zudem die Einziehung der Kulturgüter zur Folge, siehe Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Peruanische Sol (PEN). Die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten ist grundsätzlich mit Kreditkarte, hingegen nur sehr eingeschränkt mit Debitkarte (Girocard) möglich. Mit Debitkarten des „V-Pay“-Systems sind grundsätzlich keine Barabhebungen möglich. Mit USD kann vielerorts direkt gezahlt werden. Bei Problemen mit der Geldversorgung können die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister in Anspruch genommen werden. EUR können zumindest in Lima, Arequipa, Puno und Cusco in Wechselstuben umgetauscht werden. Außerhalb größerer Orte ist der Umtausch von EUR und gelegentlich auch USD in PEN problematisch. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen:  Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Sollte der Pass nicht die erforderliche Gültigkeitsdauer enthalten, erfolgt eine Zurückweisung an der Grenze (beziehungsweise am Flughafen), auch wenn nur ein kurzer Aufenthaltszeitraum in Peru vorgesehen ist. Bei der Ausreise von Peru nach Ecuador auf dem Landweg muss für die Einreise nach Ecuador ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Weitere Informationen (auch über evtl. Ausnahmen) bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Ecuador.  Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum. Einreisekontrolle Bei der Einreise über einen der internationalen Flughäfen und Seehäfen (Kreuzfahrtterminals) werden die Einreise- und Aufenthaltsdaten elektronisch von der peruanischen Grenzbehörde erfasst. Die Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer werden nicht im Reisepass vermerkt; sie werden in der Regel nur mündlich mitgeteilt. Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer muss bei der Ausreise eine Geldstrafe in Höhe von derzeit 5 PEN pro Tag der Überschreitung bezahlt werden, bevor das Land verlassen werden kann. Einreisende Touristen müssen gelegentlich Weiterreise- oder Rückflugtickets vorlegen, obwohl dies nicht den offiziellen Einreisevorschriften entspricht. Die Entscheidung, welche Aufenthaltsdauer im Einzelfall bewilligt wird, obliegt den Grenzbehörden. Bitte beachten Sie: es wird nicht automatisch eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen bewilligt, sondern diese bestimmt sich nach Ihren Angaben bei der Einreise. Bei einer nicht registrierten Einreise auf dem Land- oder Wasserweg gehen die peruanischen Behörden von einem illegalen Aufenthalt aus, der zu erheblichen Problemen und Verzögerungen (mindestens zehn Tage) bei der Ausreise und im ungünstigen Fall zu einer kostenpflichtigen Abschiebung führen kann. Manche Grenzübergänge (etwa bei Einreise aus Bolivien oder Ecuador) können nachts nicht besetzt sein, sodass die Registrierung dort nicht erfolgen kann. In diesem Fall sollten Reisende umgehend und spätestens im nächstgrößeren Ort die Einwanderungsbehörde (Migraciones) aufsuchen. Achten Sie unbedingt darauf, dass das Grenzpersonal Ihre Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer korrekt vermerkt. Falls das Grenzpersonal Ihnen die bewilligte Aufenthaltsdauer nicht von sich aus mitteilt, fragen Sie nach, um eine Überschreitung zu vermeiden. Diese zieht eine Strafe nach sich. Bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg kümmern Sie sich bitte aktiv darum, einen Einreisestempel zu erhalten. Ohne diesen ist eine Ausreise aus Peru nicht möglich. Reisen Sie möglichst tagsüber ein und suchen Sie notfalls bei nicht erfolgter Registrierung umgehend und spätestens im nächstgrößeren Ort die Einwanderungsbehörde auf. Verlängerung des Aufenthalts Eine Verlängerung der 90-tägigen Aufenthaltsdauer ist nicht möglich. Detaillierte Informationen sind in spanischer und englischer Sprache bei der „Superintendencia Nacional de Migraciones“ oder bei den peruanischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. im Wohnsitzland erhältlich. Sollte ein Daueraufenthalt in Peru angestrebt werden, muss das entsprechende notwendige Einreisevisum bei der für den Wohnort zuständigen peruanischen Auslandsvertretung beantragt werden. Für die dann in Peru zu beantragende Aufenthaltsgenehmigung wird ein aktuelles deutsches Führungszeugnis mit Apostille und Übersetzung benötigt. Dies sollte bei Einreise mitgeführt werden. Ein- oder Ausreise über die USA Beachten Sie für Reisen über die USA die Einreisebestimmungen für die USA. Minderjährige Zur Ausreise aus Peru ist gemäß Mitteilung der peruanischen Einwanderungsbehörde für Minderjährige, die nicht von beiden sorgeberechtigten Eltern begleitet werden, die Vorlage einer von einem peruanischen Notar oder von der zuständigen peruanischen Auslandsvertretung ausgestellten Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils oder eine gerichtliche Ausreisegenehmigung erforderlich: für Minderjährige, die (auch) die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz in Peru oder bei im Ausland wohnhaften Peruanern nach einem Aufenthalt in Peru von über 183 Tagen; für Minderjährige, die nicht die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz („Residencia“) in Peru oder bei einem Aufenthalt in Peru von mehr als 183 Tagen.   Beachten Sie hierzu die Informationen (auf Spanisch und Englisch) der Einwanderungsbehörde "Migraciones". Einfuhrbestimmungen Informationen über Zollvorschriften in Peru auf Spanisch und Englisch bietet die peruanische Zollbehörde. Die Ausfuhr von Kulturgütern bedarf der vorherigen Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und können die Einziehung der Kulturgüter zur Folge haben. Für die Rückreise aus Peru nach Deutschland wird in Ergänzung der allgemeinen deutschen Zollvorschriften darauf hingewiesen, dass selbst kleine Mengen von losem oder auch abgepacktem Coca-Tee vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden und die versuchte Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz darstellt. Beim Versand elektronischer Apparate, Ersatzteile, Kamerazubehör, Kosmetika u. ä. per Post oder Kurier nach Peru ist die Zollauslösung kostspielig und zeitaufwändig. Sendungen, die für Empfänger in der Provinz bestimmt sind, werden zum Teil in Lima zurückgehalten. Die Deutsche Botschaft Lima und die deutschen Honorarkonsuln in Peru können in diesem Fall nicht tätig werden. Einreise mit einem Fahrzeug Die temporäre Einfuhr eines Pkws oder Motorrads für Reisen in Peru ist möglich, aber kompliziert. In aller Regel erteilen die peruanischen Zollbehörden Genehmigungen für 90 Tage, die nicht verlängert werden können. Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig ausgeführt wird, ist das Risiko einer Beschlagnahmung oder Enteignung sehr hoch. Tiere Für Haustiere muss am Schalter des National Agricultural Sanitation Service (SENASA) die Ausstellung der Einfuhrlizenz („licencia de internación“) gegen eine Gebühr in Höhe von rund 50 EUR beantragt werden. Hierfür müssen ein mind. 30 Tage, höchstes 12 Monate altes Impfzeugnis gegen Tollwut sowie ein max. zehn Tage vor Ankunft ausgestelltes Gesundheitszeugnis mit Auflistung aller Impfungen vorgelegt werden. Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Peru in Berlin. Gesundheit Impfschutz Pflichtimpfungen Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Aus Peru kommend kann der Nachweis einer Gelbfieberimpfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden. Reiseimpfungen Es sind Impfungen gegen Gelbfieber (s. unten) und Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.  Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten empfohlen, die in Gebiete unterhalb von 2.300 m in folgenden Regionen reisen: Amazonas, Loreto, Madre de Dios, San Martín, Ucayali, Puno, Cusco, Junín, Pasco, Huánuco, hoher Norden von Apurimac, hoher Norden von Huancavelica, Nordosten von Ancash, Osten von La Libertad, Norden und Osten von Cajamarca, Norden und Nordosten von Ayacucho und der Osten von Piura.  Nicht generell empfohlen ist eine Gelbfieberimpfung für Reisen westlich der Anden in die Region Tumbes sowie den Westen und Zentralgebiete von Lambayeque, den Westen von Piura sowie Westen und Zentralgebiete von Cajamarca.  In Gebieten oberhalb von 2.300 m ist keine Gelbfieberimpfung empfohlen. Standardimpfungen Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.  Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist im privaten Sektor in Lima insgesamt befriedigend und entspricht überwiegend dem Stand von Wissenschaft und Technik. Im öffentlichen Sektor bestehen aufgrund begrenzter Ressourcen Einschränkungen. In ländlichen Regionen nimmt die Versorgungsqualität z.T. drastisch ab. So kann an dünn besiedelten, aber dennoch touristisch reizvollen Orten nicht immer von einer ausreichenden medizinischen Versorgung ausgegangen werden. In Cusco reichen die Behandlungsmöglichkeiten für Schwerverletzte oder schwer Erkrankte oft nicht aus. Sobald es der medizinische Zustand zulässt, sollten diese Personen daher nach Lima verlegt werden.  Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Ein Gelbfieberrisiko besteht in verschiedenen Gebieten unterhalb von 2.300 Höhenmetern, siehe Impfschutz. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax, beträgt 84%. 15% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum (überwiegend in Regionen Loreto und Amazonas), 1% entfällt auf andere. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich: Hohes Risiko: Provinz Loreto; nördliche Anteile der Provinz Amazonas Mittleres Risiko: einige Gebieten unterhalb von 2.500 Höhenmetern östlich der Anden (sofern nicht o. g.); Stadtzentren von Iquitos und Leticia Geringes Risiko: restliches Land unterhalb von 2.500 Höhenmetern einschl. der Stadt Puerto Maldonado; nördliche Provinzen im Westen der Anden (Tumbes, Piura) (sofern nicht o. g.) Malariafrei: Höhenlagen ab 2500 Höhenmetern; Regionen westlich der Anden, die südlich von Piura liegen; touristische Ziele im Hochland (Machu Picchu, Titicacasee); Städte Cusco, Lima, Arequipa, Ica, Moquegua, Nazca, Puno, Tacna Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, Oropouche-Fieber und Zikavirus-Infektionen.  Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunyafieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.  Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Die Chagas-Krankheit wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen. Fleckfieber wird durch Läuse, Milben, Zecken und Flöhe übertragen.  Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Anschluss sorgfältig ab. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden, siehe Schutz vor Insekten. Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.   Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.  Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen  HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.  Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In Peru gibt es zahlreiche Schlangen. Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen. Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können. Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten. Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.     Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen. Weitere Gesundheitsgefahren Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.  Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein.  Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen. Bei der Höhenkrankheit (Soroche) handelt es sich um eine gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe ab 2.500 Höhenmetern, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 m. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig Touristen bei Flugreisen nach Cusco oder Puno. Mate de Coca hat keine sichere vorbeugende Wirkung. Die meisten gegen die Höhenkrankheit eingesetzten Medikamente sind verschreibungspflichtig. Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
    am 01/08/2026 um 16:30

    Letzte Änderungen:  Aktuelles - Sicherheitslage Redaktionelle Änderungen   Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.   Aktuelles Sicherheitslage Die Sicherheitslage in den Ländern um den Persischen Golf ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region aufgrund von Sicherheitsbedenken erneut eingestellt oder eingeschränkt.  Sicherheitsrelevante Auswirkungen auch auf Länder, die wie Ägypten nicht unmittelbar am Konflikt beteiligt sind, können im Fall einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht weiterhin das Risiko von Einschränkungen für den Flugverkehr, inklusive der Stornierung von Flügen und anhaltender Sperrung von Lufträumen.  Am 29. Juli 2026 kam es zu Bränden auf zwei Schiffen im Hafen von Damietta (Nordägypten), offenbar ausgelöst durch Drohnen. Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge! Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte. Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen. Seien Sie sich des erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, jüdischer und israelischer Einrichtungen im Kontext des militärischen Konflikts zwischen Iran und den USA bewusst und meiden Sie diese möglichst weiträumig. Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren. Sicherheit - Teilreisewarnung Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt, siehe Terrorismus – Sinai-Halbinsel. Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.  Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer Terrorismus Die Sicherheitslage in Ägypten ist aktuell insgesamt stabil und ruhig. Es besteht jedoch landesweit ein Risiko terroristischer Anschläge. Auch angesichts der fortgesetzten militärischen Auseinandersetzungen in der Region kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Ägypten erneut zu sicherheitsrelevanten Vorfällen einschließlich terroristisch motivierter Angriffe kommt. In der Vergangenheit (zuletzt 2022) fanden terroristische Anschläge insbesondere in der Sinai-Region statt und richteten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, teilweise gegen koptische Einrichtungen und vereinzelt auch gegen ausländische Ziele und Staatsangehörige. Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen. Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Sinai-Halbinsel Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai (inklusive Grenzgebiet zum Gazastreifen) sowie das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt. Vor Nutzung der Straße von Suez nach Taba wird ebenfalls gewarnt. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam. Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten. Beachten Sie zusätzlich die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern. Buchen und unternehmen Sie Tauch- und Schnorcheltouren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung. Übrige Landesteile Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt. Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen. Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden. Nehmen Sie nur an professionell organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen mit anerkannten Reiseanbietern teil. Bereisen Sie keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen. Unternehmen Sie Überlandfahrten nur mit ortskundiger Begleitung. Innenpolitische Lage Die innenpolitische Lage in Ägypten ist angespannt (u.a. verstärkt durch die regionalen Konflikte), aber stabil. Demonstrationen, u.a. auch mit Festnahmen, können vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden. 2023 kam es auf dem Sinai zu einem Einschlag durch Flugkörper (vermutlich fehlgeleitete Drohnen), bei dem mehrere Menschen verletzt wurden. Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen. Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare, auch in den sozialen Medien, können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Personenkontrollen (auch durch Polizisten in Zivil) und Durchsuchungen u.a. von Mobiltelefonen kommen vor. Weigerungen, den (zivil-) polizeilichen Aufforderungen Folge zu leisten, können zumindest kurzfristige Freiheitsbeschränkungen bzw. Festnahmen zur Folge haben.  Seien Sie wachsam und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter. Beachten Sie Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen weiträumig. Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen. Meiden Sie vor allem an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar oder dem Revolutionsjahrestag am 30. Juni unbedingt religiöse Stätten, Universitäten und staatliche Einrichtungen. Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst. Minengefahr Minenfelder sind häufig unzureichend gekennzeichnet, insbesondere auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen. Seien Sie in den genannten Gebieten vorsichtig und bleiben Sie auf regulären Straßen und Wegen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig, auch wegen einer an vielen Orten hohen Polizeipräsenz im öffentlichen Raum. Sexuelle Übergriffe kommen u.a. auch in Hotelanlagen in den Urlaubsgebieten vor. Insbesondere in den Städten kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen kommen. In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada sind teilweise betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern zu beobachten. Lassen Sie die übliche Vorsicht walten und seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie allein reisen, auch z.B. als letzter Fahrgast in Sammeltaxis. Vermeiden Sie insbesondere als alleinreisende Frau Spaziergänge in Großstädten und außerhalb von Touristenzonen bei Dunkelheit. Nutzen Sie bevorzugt App-basierte Fahrdienstleister, bei denen der Fahrpreis vor Beginn der Fahrt festgelegt wird. Herkömmliche Taxis sollten nur mit eingeschaltetem Taxameter bzw. nach vorab ausgehandeltem Fahrpreis genutzt werden - zahlen Sie nach dem Aussteigen durch das Fenster. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, z. B. in Ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrpreis. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Die Touristenpolizei ist unter der Nummer 126 erreichbar, die lokale Polizei unter 122. Meist besteht die Möglichkeit, mit Englisch sprechendem Personal verbunden zu werden. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Das Klima reicht von mediterran an der Mittelmeerküste und im Nildelta bis wüstenhaft in Kairo, Mittel- und Oberägypten. Vor allem im Frühjahr kann es zu Sandstürmen („khamsim“) kommen, wobei örtlich in Einzelfällen mit stark eingeschränkter Sichtweite, schlechter Luftqualität, selten auch mit gefährlichen Stürmen und heftigem Regen zu rechnen ist.  In seltenen Fällen kann es zu tödlichen Vorfällen mit Haien kommen.  Informieren Sie sich über Ihren Reiseanbieter und über die lokalen und internationalen Medien zu aktuellen Wetterereignissen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Reiseveranstalter zu Gefahren durch Wildtiere und verfolgen Sie die Nachrichten. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen, auch mit Todesopfern. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Für Ausländer gelten gesonderte Tarife sowie ggf. weitere Einschränkungen.  Die Sicherheitsstandards auf Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht unbedingt internationalen Standards. In den letzten Jahren sind wiederholt schwere Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. -schiffen vorgekommen, bei denen es zu Todes- und Vermisstenfällen kam. Auch deutsche Staatsangehörige waren betroffen.  Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch. Im Straßenverkehr kommt es regelmäßig zu schweren Unfällen, auch mit Toten und Schwerverletzten. Aufgrund des schlechten technischen Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie z.B. Heißluftballons, Tauchausrüstungen und Quads, passieren Unfälle verhältnismäßig oft. Die meisten, touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb (und entsprechendem Zubehör wie Sandblechen, Sandschaufel, Extrabenzin-/Dieselkanister etc.) notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge. Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein „Carnet de Passage“ und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft. Es gilt die 0,0-Promillegrenze. Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff (insbesondere Diesel) nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist. Beachten Sie die bestehende Teilreisewarnung. Verhalten Sie sich im Straßenverkehr auch als Fußgänger besonders vorsichtig. Überzeugen Sie sich bei Anmietung von Ausstattung und Fahrzeugen des technischen Zustands und der Wartung. Vermeiden Sie Nachtfahrten - Fahrzeuge und Fahrbahn sind häufig schlecht beleuchtet, die ohnehin riskante Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmer ist nachts besonders gefährlich. Vermeiden Sie soweit wie möglich Langstreckenfahrten mit der Eisenbahn. Beachten Sie, dass beim Kauf von Zugtickets für Ausländer gesonderte Tarife gelten, die grundsätzlich in Fremdwährung (USD, EUR) zu begleichen sind. Nicht jede Zugverbindung kann von Ausländern gebucht werden. Lassen Sie bei der Nutzung von Tauchschiffen und -booten besondere Vorsicht walten. Lassen Sie sich umfassend über die technische Zertifizierung, Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und -standards informieren und überzeugen Sie sich vor Ablegen persönlich von getroffenen Sicherheitsvorkehrungen. Die Touristenpolizei ist unter der Nummer 126 erreichbar, die lokale Polizei unter 122. Meist besteht die Möglichkeit, mit Englisch sprechendem Personal verbunden zu werden. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann – vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht“ (debauchery) unter Strafe. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte berufen sich u.a. auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen. Bisher ist kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen. Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.  In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen. Zur Einreise mit Reisepässen, in denen nicht das Geschlecht „M“ oder „F“ eingetragen ist, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente. Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten (Gefängnis-) Strafen geahndet; das mögliche Strafmaß bei Drogenvergehen sieht in besonders schweren Fällen die Todesstrafe vor. In den letzten Jahren ist es wiederholt zur Verhängung von zum Teil langjährigen und auch lebenslangen Haftstrafen gegen Ausländer wegen Drogendelikten gekommen. Bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis, der Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen oder bei Verhalten, das nach Auffassung der ägyptischen Behörden zu einer Schädigung des Bildes Ägyptens als Tourismusstandort führen kann, kann es zur Festnahme sowie unmittelbarer Ausweisung aus dem Land kommen.  Es sind Vorfälle bekannt, bei denen mutmaßliche Opfer von Straftaten ihrerseits durch die mutmaßlichen Täter angezeigt wurden. Zudem gab es Fälle, in denen es bis zur Klärung der Vorwürfe zu mehrstündigen Verhören durch Polizei oder Inhaftierung in einer Polizeistation gekommen ist. In einigen Fällen haben die ägyptischen Behörden die Deutsche Botschaft Kairo nicht oder nur verspätet über die Festnahme informiert. Betroffene sollten daher verlangen, dass die Deutsche Botschaft Kairo unverzüglich informiert wird, falls sie konsularisch betreut werden möchten.  Zugang zu einem Rechtsbeistand wurde mehrfach nicht gewährt. In einigen Fällen wurden Betroffene im Rahmen polizeilicher Ermittlungen aufgefordert, Dokumenten in arabischer Sprache zu unterschreiben, z.B. über ein Fallenlassen der Anzeige, ohne dass ein Rechtsbeistand dieses zuvor hätte bewerten können.  In Ägypten sind Prostitution und Ehebruch strafbar.  Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme. Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ verfolgt werden.  Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen. Zu rechtlichen Besonderheiten bei der Einfuhr von bestimmten Gegenständen wie z.B. Drohnen siehe Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit Debitkarten (Girocard, ggf. mit Maestro) nur bei Banken, möglich. Es gibt einen Höchstbetrag für Bargeldabhebungen pro Tag. Bei Bargeldabhebungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen wird oft der Reisepass als Identitätsnachweis verlangt. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja, nicht jedoch mit manuell geänderter Gültigkeit Anmerkungen: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Einreise mit dem Reisepass wird empfohlen. Der Personalausweis wird nicht von jeder Stelle innerhalb Ägyptens als ausreichendes Ausweisdokument angesehen, siehe auch Reiseinfos – Geld/Kreditkarten. Die Einreise mit Personalausweis ist möglich. Erfolgt die Einreise mit Personalausweis, sind zwei biometrische Passfotos mitzuführen. Das Visa on Arrival wird auf ein gesondertes Blatt geklebt, zusätzlich wird eines der biometrischen Passfotos zur Identifikation angebracht. Dieses Blatt ist während des Aufenthalts in Ägypten mitzuführen und bei Ausreise vorzulegen.  Laut offizieller Mitteilung sollen die bisherigen papierbasierten Ein- und Ausreisekarten (nicht zu verwechseln mit dem Visa on Arrival) im Rahmen der Einführung eines vollständig digitalen Einreisesystems ab Februar 2026 sukzessive entfallen. Die Einreisemöglichkeit mit Personalausweis oder Reisepass bleibt hiervon unberührt bestehen. Verbindliche Informationen zur Einführung des digitalen Einreisesystems erteilt die zuständige ägyptische Auslandsvertretung. Für eine Einreise mit Reisepässen werden nur Pässe akzeptiert, in denen das Geschlecht mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist, siehe auch Reiseinfos - LGBTIQ. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden. In jüngster Zeit wurden Kontrollen des Aufenthaltszweckes verstärkt und die Geldstrafen bei Verstößen merklich erhöht. Bei Verstößen gegen den Aufenthaltszweck, Überziehen der gültigen Visumsdauer (sog. „Overstay“) oder der Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen/sonstigen politischen Aktionen kam es zuletzt zu Ausweisungen/Abschiebungen durch die ägyptischen Behörden. Davon waren auch deutsche Staatsangehörige betroffen.  Gegen Personen, die infolge von Verstößen gegen den Aufenthaltszweck, die Gültigkeitsdauer des Visums oder aus anderen Gründen ausgewiesen oder abgeschoben wurden, werden in der Regel längere oder permanente Einreisesperren verhängt. Reisende erfahren oftmals erst beim Versuch einer erneuten Einreise an ägyptischen Flughäfen und nicht schon bei Check-In am Ausgangsflughafen von einer bestehenden Einreisesperre.  Beachten Sie, dass es sich bei „Visa on arrival“ grundsätzlich um Tourismusvisa handelt. Reisende mit Dienst- und Diplomatenpässen müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen. Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumskategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen. Visum vor der Einreise Gegen eine Gebühr von 35 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristenvisum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin. Es besteht ferner die Möglichkeit, ein sog. elektronisches Visum (eVisa) vorab auf dem offiziellen Webportal online zu beantragen.  Visum bei Einreise (on arrival) Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 30 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR) und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.  Die Einreise mit einem Visum bei Einreise ist für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen nicht möglich. Sie müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen. Gebühren können sich auch kurzfristig ändern. Einreise über den internationalen Flughafen Sharm el Sheik: Bei Einreise zu touristischen Zwecken kann am internationalen Flughafen Sharm El Sheikh ein Visum „on arrival“ mit Gültigkeit für ganz Ägypten erworben werden (Kosten 30 USD). Alternativ kann eine Einreiseerlaubnis (sog. Sinai-Visum) als Stempel in den Pass eingetragen werden, die zu einem Aufenthalt von bis zu 15 Tagen ausschließlich in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt. Einreise über den Grenzübergang Taba: Bei einer Einreise über den Grenzübergang Taba kann eine Einreiseerlaubnis (sog. Sinai-Visum) als Stempel in den Pass eingetragen werden, die zu einem Aufenthalt von bis zu 15 Tagen ausschließlich in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt.  Bei Verlassen des Grenzübergangs Taba und Weiterreise auf den Sinai ist eine Gebühr („border tax“) in Höhe von 120 USD zu entrichten. Bei Einreise über die Landgrenze in Taba und Weiterreise zu Zielen außerhalb der Sinai-Halbinsel müssen grundsätzlich ein Visum „on arrival“ (30 USD) und ein Garantieschreiben einer Tourismusagentur (ca. 25 USD) erworben sowie eine Grenzgebühr („border tax“) in Höhe von 120 USD bezahlt werden. Bei einer Einreise mit einem Fahrzeug fallen weitere Gebühren in Höhe von ca. 100 USD sowie Parkgebühren an. Gebühren können ausschließlich in USD und in bar entrichtet werden.  Seit März 2026 können Gebühren für die Einreise über Taba auch kurzfristig angehoben werden. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in USD in neuen, unbeschädigten Banknoten mitzunehmen. Am Grenzübergang Taba besteht nur eingeschränkt die Möglichkeit, Bargeld zu wechseln (EUR bzw. NIS); Geldautomaten geben nur EGP aus. Ausreise Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Passagieren wurde bereits der Antritt des Rückfluges verweigert, wenn die Einreise mit einem Linienflug erfolgte und für die Ausreise ein Charterflug gebucht wurde - insbesondere, wenn ein Aufenthalt von mehr als einen Monat vorlag oder die Ausreise über einen anderen Flughafen erfolgt als die Einreise. Bitte erkundigen Sie sich bei Zweifeln vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro, ob Ihr Flug als Charter- oder Linienflug gilt. Hinweise für Doppelstaater Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Einreise über den internationalen Flughafen Sharm El Sheikh und aus Israel über den Grenzübergang Taba  Sofern vor Reiseantritt kein Visum bei einer ägyptischen Auslandsvertretung beantragt wurde, kann bei Einreise zu touristischen Zwecken über den internationalen Flughafen Sharm El Sheikh aus dem Ausland und aus Israel über den Grenzübergang Taba ein Visum „on arrival“ mit räumlicher Gültigkeit für ganz Ägypten beantragt werden (Kosten 25 USD bzw. entsprechender Gegenwert in EUR, siehe Visum). Alternativ kann eine kostenfreie Einreiseerlaubnis, die zu einem Aufenthalt bis zu 15 Tagen ausschließlich in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt, als Stempel in den Pass eingetragen werden.  Minderjährige Nach ägyptischem Recht dürfen Minderjährige (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in der Regel nicht möglich. Einfuhrbestimmungen Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr ägyptischer Währung nach bzw. aus Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Tourismusbehörde.  Die Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld kann zu strafrechtlicher Verfolgung inklusive Festnahme sowie Beschlagnahmung des Bargeldes führen. In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr ägyptischer Altertümer, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann. Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden Drohnen beschlagnahmt, und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.  Auch bei der Einfuhr von Tauch- und Schnorchelrobotern, Satellitentelefonen, Walkie-Talkies, (Ziel-)Fernrohren, bestimmten GPS-fähigen Geräten (ausgenommen persönlich genutzte Smartphones) und vergleichbarer technischer Ausrüstung kann es bei der Einreise ohne die entsprechenden Genehmigungen zu Problemen bis hin zur Beschlagnahmung der betreffenden Geräte und strafrechtlicher Verfolgung kommen.  Ob und unter welchen Bedingungen benötigte Medikamente, beispielsweise starke Schmerzmittel oder Medikamente zur Behandlung von ADHS, nach Ägypten eingeführt werden dürfen, sollte vor Antritt der Reise bei den ägyptischen Auslandsvertretungen in Deutschland in Erfahrung gebracht werden.  Die Einfuhr pornographischen oder erotischen Materials ist verboten.  Nehmen Sie bei Zweifeln darüber, ob ein Gerät oder Medikament nach Ägypten eingeführt werden darf, vorab Kontakt mit der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung auf. Dies gilt insbesondere für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen könnten. Tiere Für die Einfuhr von Haustieren sind grundsätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und ggf. auch Nachweise über Laboruntersuchungen und einer Titer-Bescheinigung – meist im Rahmen des EU-Heimtierausweises, übersetzt in englischer Sprache, nötig. Erkundigen Sie sich bitte bei der ägyptischen Botschaft in Berlin.  Gesundheit Impfschutz Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Der Nachweis einer Poliomyelitis-Impfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Denguefieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Denguefieber Dengueviren werden an der Küste zum Roten Meer (überwiegend Hurghada, vereinzelt El Gouna und Al-Qusair) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Berichte über aktuelle Infektionen gibt es auch im Gouvernement Südsinai (Scharm El-Scheich und Umgebung). Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. HIV/AIDS Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen (u.a. EHEC-Erkrankung) Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Verzichten Sie auf den Verzehr nicht durchgegarter Speisen. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Hepatitis C Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Prävalenz der Hepatitis C im Land ist deutlich zurück gegangen. Lassen Sie bei jeder Form von Blutkontakten, auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre Vorsicht walten. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, insbesondere dem Nildelta, Niltal und den entsprechenden Nebenflüssen, siehe Schistosomiasis. Vom Baden in Süßwassergewässern sollten Sie konsequent absehen. Weitere Infektionskrankheiten Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor. Medizinische Versorgung In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Hinweise zur medizinischen Versorgung in Ägypten bietet die Webseite der Botschaft Kairo. Krankenhaus- und Arztkosten können - insbesondere bei Hotelärzten - auch bei vermeintlich kleineren Eingriffen und Behandlungen äußerst hoch ausfallen. Die meisten Kliniken verlangen vor der Durchführung von Behandlungen und Operationen Vorkasse oder einen Nachweis über die Kostenübernahme. In einigen Fällen wurden Behandelte solange in Krankenhäusern festgehalten, bis eine Zahlung geleistet oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wurde. Um den Druck zu erhöhen, behielten Krankenhäuser Reisedokumente ein. In einigen Fällen ließen Krankenhäuser den Nachweis einer Auslandskrankenversicherung bzw. die Kostendeckungsbescheinigungen der jeweiligen Versicherung nicht gelten oder drohten mit Anzeige gegen die behandelten Personen. Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem ein Krankenhaus tatsächlich eine Anzeige gestellt hätte. Hingegen sind Fälle bekannt, in denen Krankenhäuser ehemalige Patientinnen und Patienten nach Rückkehr nach Deutschland per Mahnschreiben zur rückwirkenden Zahlung der Behandlungskosten aufgefordert haben. Das Gouvernorat Rotes Meer (u.a. Region Hurghada, Marsa Alam, Safaga) hat einen Beschwerdemechanismus eingeführt, anhand dessen sich Touristinnen und Touristen über überhöhte Behandlungskosten für erbrachte medizinische Versorgungsleistungen im Gouvernorat beschweren können. Die Beschwerdehotline kann ausschließlich über WhatsApp unter folgender Nummer erreicht werden: +20 1022029758. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Klären Sie ggf. vorab, ob Vorerkrankungen abgedeckt sind. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor der Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Jordanien: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 31/07/2026 um 14:45

    Letzte Änderungen:  Redaktionelle Änderungen   Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Von Reisen in das unmittelbare syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes, nach Aqaba und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten. Von Reisen in andere Landesteile Jordaniens wird abgeraten. Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer Sicherheitslage Jordanien Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region, u.a. gegen Militärstützpunkte in Jordanien. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen – auch in der Nähe von Touristenzielen – sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort. An Grenzübergänge zwischen Israel und Jordanien kann es zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten sowie auch der zeitweisen Schließung kommen, insbesondere auch am Grenzübergang King-Hussein-Brücke (Allenby-Brücke) bei Ausreise aus dem Westjordanland, siehe Einreise und Zoll – Einreise aus Israel.  In grenznahen Regionen (insbesondere auch auf dem Dead Sea Highway) kann es zu Sperrungen und/oder zusätzlichen Kontrollen kommen. Beachten Sie den Sicherheitshinweis und prüfen Sie generell die Notwendigkeit von Reisen in die Region. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte, vor allem mit Blick auf öffentliche Orte, Einrichtungen und Veranstaltungen. Beachten Sie immer die Alarmsirenen des Zivilschutzalarms: Suchen Sie Schutz in Gebäuden; meiden Sie Fenster und verbleiben Sie bis zum Ertönen der Entwarnungssirene im Gebäude. Meiden Sie US-Einrichtungen sowie Einrichtungen, die mit den USA assoziiert oder nach außen sichtbar von US-Sicherheitskräften genutzt werden (z.B. Hotels, Firmen, Banken, Universitäten), sowie sämtliche militärische Liegenschaften möglichst weiträumig. Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf. Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien. Seien Sie vor allem wegen möglicher Demonstrationen in der Nähe der (geschlossenen) israelischen Botschaft in Amman äußerst aufmerksam. Meiden Sie alle Demonstrationen weiträumig.  Sicherheit  Von Reisen in das unmittelbare syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes, nach Aqaba und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten. Von Reisen in andere Landesteile Jordaniens wird abgeraten. Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer Terrorismus In den vergangenen Jahren ist es in Jordanien nicht zu Terroranschlägen gegen Reisende gekommen. Trotzdem kann insbesondere aufgrund der regionalen Krisen landesweit die Gefahr von Anschlägen nicht ausgeschlossen werden, auch nicht an Orten, die von Ausländern besucht werden. Die jordanischen Behörden haben daher seit vielen Jahren ihre Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, unvorhergesehenen Ereignissen besonders aufmerksam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Siehe Aktuelles Sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet sind militärisches Sperrgebiet, in dem besondere Bestimmungen gelten.  Im gesamten Grenzgebiet zwischen Jordanien und Syrien sowie zwischen Jordanien und Irak kommt es häufig zu Schmuggelaktivitäten von Drogen und Waffen. Daher kommt es in diesen Gebieten häufiger zu Gegenmaßnahmen der Sicherheitsbehörden, auch unter Einsatz von Schusswaffen. Von Reisen in diese Gebiete wird daher dringend abgeraten. In Jordanien kam es sowohl in der Hauptstadt Amman als auch in anderen Städten und Ortschaften des Landes vor allem an den Wochenenden nach dem Freitagsgebet des Öfteren zu Demonstrationen und Protestaktionen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen artikulieren. In der Folge kam es zu Verkehrsbeeinträchtigungen und auch zu vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Das Demonstrationsgeschehen kann vor dem Hintergrund der regionalen Krise jederzeit wieder aufflammen. Es kann zudem immer wieder zu Streiks, Demonstrationen und auch gewaltsamen Auseinandersetzungen, Straßenblockaden und zu Steinwürfen auf Fahrzeuge kommen. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Bei Straßenblockaden kehren Sie ggf. um oder nutzen Sie alternative Routen. Informieren Sie sich über die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit - vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit (Schlaglöcher, Fahrbahnschwellen, schlecht beleuchtete Fahrzeuge). Informieren Sie sich über die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Beachten Sie die fortgeltende Reisewarnung Syrien und die Reisewarnung Irak. Kriminalität Die Kriminalitätsrate in Jordanien ist niedrig. Straftaten wie Taschendiebstähle, vereinzelte Sexualdelikte, z. B. verbale und körperliche Belästigungen durch Einzelpersonen oder Gruppen von jungen Männern, aber auch Fahrzeugdiebstähle oder Einbrüche in Fahrzeuge kommen, insbesondere an von Touristen stark frequentierten Orten (vor allem im Bereich Totes Meer/Wadi Mujib) sowie in den ländlichen Regionen, vor. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Lassen Sie keine Wertsachen oder Dokumente in unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen zurück. Nutzen Sie bestenfalls beaufsichtigte Parkplätze. Seien Sie als allein reisende Frau besonders vorsichtig und lassen Sie sich nach Möglichkeit durch vertrauenswürdige Personen begleiten. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima In den östlichen und südlichen Landesteilen herrscht Wüstenklima, im Bergland am Rand des Jordangrabens ist es mediterran, an der Rotmeerküste subtropisch. In den Herbst- und Wintermonaten kann es insbesondere bei Niederschlägen nach Dürreperioden zu plötzlich auftretenden Überschwemmungen und Sturzfluten kommen. Betroffen sind vor allem normalerweise trockene Niederungen und Täler („Wadi“), die sich bei Regen im Einzugsbereich des Wadis außerordentlich rasch füllen und in reißende Flüsse verwandeln können. Es kommt hierbei immer wieder zu auch schweren Unfällen. 2025 mussten zahlreiche Reisende aus der Schlucht von Petra evakuiert werden. Der gesamte Westen Jordaniens liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann. Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise zu Israel und den Palästinensischen Gebieten. Informieren Sie sich vor Wanderungen in Bergen und Flusstälern (Wadi) bei Tourenführern, Reiseveranstaltern oder lokalen Behörden über die Gefahrensituation. Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien und leisten Sie den Sicherheitshinweisen der jordanischen Sicherheitskräfte und Behörden Folge. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Siehe Aktuelles Infrastruktur/Verkehr Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Bei der Mitführung entsprechender Medikamente zu medizinischen Zwecken muss die ärztliche Notwendigkeit in englischer Sprache dokumentiert sein. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird. Es besteht strenges Fotografierverbot militärischer Anlagen und Einrichtungen. Majestätsbeleidigung ist ebenfalls unter Strafe gestellt. Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird. Lassen Sie auf Reisen mit Ihrem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen besondere Vorsicht walten. Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und achten Sie dabei auf einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen. Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten. Verlassen Sie Hauptstraßen im Jordantal im Zweifel nicht bzw. beachten Sie Warnschilder für Landminen. Führerschein In vielen Fällen wird der deutsche Führerschein (im EU-Format) als ausreichend anerkannt. Es ist jedoch empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist. LGBTIQ Obwohl die jordanischen Gesetze gleichgeschlechtliche, sexuelle Handlungen nicht verbieten, wird Homosexualität sozial nicht toleriert. Jordanien erkennt keine gleichgeschlechtlichen Ehen an. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird. Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Majestätsbeleidigung ist ebenfalls unter Strafe gestellt. Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Jordanische Dinar (JOD). Bargeldabhebung an gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in den von Touristen besuchten Orten in der Regel möglich. Der Umtausch von Bargeld in EUR oder USD ist bei vielen Wechselstuben und Banken möglich. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Mindestrestgültigkeitsdauer wird streng kontrolliert. Mit HIV infizierte Personen dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten, siehe auch Gesundheit – HIV. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.  Visum vor der Einreise Ein Visum kann vor der Reise online beim jordanischen Innenministerium beantragt werden. Auch die Antragstellung über die App des Innenministeriums ist möglich. Die Visumsbeantragung vor der Einreise ist für deutsche Staatsangehörige allerdings nicht verpflichtend. Bei Einreise muss das elektronisch ausgestellte Visum mitgeführt werden. Visum bei Einreise („on arrival“) Das Visum kann bei Einreise an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba auch „on arrival“ beantragt werden. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40 JOD muss an den Flughäfen sofort in JOD bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden). Eine Kreditkartenzahlung ist in der Regel möglich. Die Visumsbeantragung kann mit Wartezeiten verbunden sein, die ausnahmsweise auch erheblich sein können. Einreise aus Israel Siehe Aktuelles Das Visum kann bei Einreise über die Grenzübergänge Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh-Hussein-Brücke (nördliche Grenze) beantragt werden.  Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus dem Westjordanland (Palästinensische Gebiete) kommend benötigen Reisende vor der Einreise ein Visum, welches online beantragt werden muss. Das Visum kann bei der Einreise nicht beantragt werden.  Reiseveranstalter bieten Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, sodass keine vorherige Visumserteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist. Bei einer Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Berlin oder in Tel Aviv aufzunehmen. Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise zu Israel und den Palästinensischen Gebieten. Aufenthalte über 14 Tage und Visumsverlängerung Ausländer, die einen Aufenthalt von mehr als 14 Tagen in Jordanien beabsichtigen, müssen seit Oktober 2025 spätestens 14 Tage nach ihrer Einreise eine Aufenthaltsanzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle machen. Erfolgt die Anzeige nicht fristgerecht, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 JOD gerechnet werden, die bei Ausreise zu zahlen ist. Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen sowie zu Ausnahmen bietet die jeweilige Polizeidienststelle. Die Regelungen zur Verlängerung eines Visums bleiben davon unberührt. Für die Verlängerung eines Visums ist die Vorsprache bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Polizeidienststelle erforderlich. Die Kosten für die Visumverlängerung betragen 40 JOD.  Einreisekontrolle Deutsche, die in der Region (aber nicht in Jordanien) geboren wurden, insbesondere bei irakischer, syrischer oder palästinensischer Abstammung, müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden, da ansonsten die Ausreise verweigert wird. Betroffenen wird daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon vorab elektronisch zu beantragen (siehe Einreise und Zoll - Visum) Israelische Stempel oder Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel im Pass können zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten) führen. Personen, die an übertragbaren Krankheiten, wie Tuberkulose, Hepatitis B und C, sowie HIV, leiden, dürfen nach Jordanien weder einreisen noch langfristigen Aufenthalt nehmen. Medizinisches Fachpersonal muss HIV-Infektionen melden. Minderjährige Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen. Für Minderjährige, die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält, gilt: Falls sie bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden.  Es sind zunehmend Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument führt, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Bargeld darf bis zu einem Gegenwert von 15.000 JOD (ca. 19.460 EUR) ins Land gebracht werden. Darüber hinaus gehende Beträge müssen dem jordanischen Zoll angezeigt werden. Reisebedarf inklusive Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden, muss aber wieder ausgeführt werden. Bis zu 1 l Alkohol, außerdem 200 Zigaretten und 200 g Tabak dürfen zollfrei mitgeführt werden. Die Einfuhr von Waffen, Drohnen, Funkgeräten, Rauschgift und pornografischen Schriften ist verboten. Ebenfalls verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen. Einreise mit einem Fahrzeug Bei Einfuhr eines Pkw, müssen an der Grenze ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung und ein „Triptyk“ oder „Carnet de Passages“ (Grenzübertrittsschein) vorgelegt werden. Diese Dokumente sind gegen Gebühr bei den deutschen Automobilclubs erhältlich. Die europäische Haftpflichtversicherung gilt in Jordanien nicht. An der Grenze muss daher eine temporäre Haftpflichtversicherung (etwa 22 JOD) abgeschlossen werden . Drei Monate nach Einfuhr muss das Fahrzeug verzollt werden, wobei der Zoll über 100% des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Das Alter des Fahrzeugs unterliegt keinen Beschränkrungen und ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel-Pkw ist für Privatpersonen ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebietes müssen alle Personen ab einem Alter von 1 Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Bei Einreise aus einem Poliogebiet muss der Nachweis einer Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) innerhalb der letzten 12 Monate bis vier Wochen vor Abreise aus dem Poliogebiet erbracht werden. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. HIV/AIDS Die Inzidenz von HIV-Infektionen in Jordanien ist sehr gering. Mit HIV infizierte Personen dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten, siehe auch Einreise und Zoll – Reisedokumente. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. MERS (Middle East Respiratory Syndrome) Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS. Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen. Weitere Infektionskrankheiten Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Durch nicht pasteurisierte Milchprodukte kann Brucellose übertragen werden. Luftverschmutzung Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B.  über den World Air Quality Index.  Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau ist in Amman sehr gut. Hier sind besonders die beiden großen Privatkrankenhäuser der Maximalversorgung, das Al-Khalidi Medical Center und das Arab Medical Center, zu nennen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit starken Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Laos: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 31/07/2026 um 13:30

    Letzte Änderungen:  Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die politische Lage ist insgesamt stabil. Nicht explodierte Sprengkörper – Unexploded Ordnances (UXO) Im zweiten Indochina-Krieg (1964-1973) wurden mehr als zwei Millionen Tonnen Streumunition über Laos abgeworfen. Von den 270 Millionen abgeworfenen Sprengsätzen sind nach Schätzungen 80 Millionen nicht explodiert ("unexploded ordnances“, UXO). Diese kontaminieren große Flächen des Landes. Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern abseits der markierten Wege noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper. Provinz Attapeu Im Zusammenhang mit Grenzverlaufsverhandlungen zwischen Laos und Kambodscha ist es in der Vergangenheit in der Grenzregion zwischen den Distrikten Phouvong und Sanamxay zu Spannungen gekommen. Auf beiden Seiten wurden militärische Einheiten stationiert. Das laotische Militär hat eine restriktive Zugangspolitik für den Bereich des Grenzstreifens mit einer Länge von 140 Kilometer verhängt. Provinz Bokeo (Distrikt Paktha) Nach Berichten über Zusammenstöße zwischen der laotischen Armee und bewaffneten Gruppen an der laotisch-thailändischen Grenze im Distrikt Paktha (Provinz Bokeo) kommt es zu verstärkter Präsenz des Militärs sowie Kontrollen. Provinz Xaisomboun In der Provinz Xaisomboun gab es bis 2021 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppen und Sicherheitskräften. Einzelne Protestaktionen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien. Meiden Sie größere Menschenansammlungen. Verlassen Sie die gekennzeichneten Wege nicht. Vermeiden Sie Fahrten in die Provinzen Bokeo oder Sainyabuli (auch bekannt als Xayabouly). Vermeiden Sie Fahrten, die in die Nähe des Grenzstreifens zu Kambodscha führen. Zur Sicherheit auf der kambodschanischen Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Kambodscha. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Durch ansteigenden Drogenmissbrauch kommt es zu einer Zunahme der Kriminalität, auch mit tödlichem Ausgang. Beim Genuss mit Drogen versetzter Lebensmittel und Getränke drohen schwere gesundheitliche Schäden. In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng können Überfälle, Handtaschen- und Moped-Diebstähle vorkommen. Besondere Vorsicht ist bei Handtaschenraub geboten, bei denen sich Diebe ihren Opfern auf dem Moped von hinten nähern und ihnen Handtaschen und Rucksäcke entreißen. Motorrad- oder Mopedvermietungen verlangen als Sicherheit regelmäßig den Reisepass und geben diesen auch bei geringen Schäden am Zweirad oder bei Diebstahl oftmals nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages zurück. In vielen Mietverträgen ist kein Schadensausgleich im Falle eines Diebstahls vorgesehen, die Vermietungen verlangen in diesen Fällen meist mindestens die Zahlung des Neuwerts. In Einzelfällen sprechen sich Vermieter und Diebe zum Nachteil des Mieters ab, sog. „Scooter Scams“. Bei Streitigkeiten mit Zweiradvermietungen greift die Polizei in der Regel nicht ein. Die Deutsche Botschaft Vientiane kann in solchen Fällen höchstens vermittelnd tätig werden. In der Sonderwirtschaftszone „Goldenes Dreieck“ im Distrikt Ton Pheung in der Provinz Bokeo, die an Thailand und Myanmar grenzt, kommt es zu erheblichen kriminellen Aktivitäten in den Bereichen Drogen- und Menschenhandel sowie Arbeitsbetrug. Es besteht die Gefahr einer Methanolvergiftung durch selbstgebrannten/gepanschten Alkohol in einfacheren Unterkünften und überall dort, wo kostenloser Alkohol angeboten wird, siehe auch Gesundheit – Methanolvergiftungen. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Leisten Sie bei einem Überfall keine Gegenwehr. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Drogen. Achten Sie beim Kauf von Alkohol auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole). Meiden Sie selbstgebrannten bzw. gepanschten Alkohol, auch wenn dieser Ihnen kostenlos angeboten wird. Lassen Sie bei Aufenthalten in der Provinz Bokeo äußerste Vorsicht walten. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Vermeiden Sie möglichst die Hinterlegung Ihres Reisepasses bei Motorrad- oder Mopedvermietern und prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen für den Verlustfall, verzichten Sie ggf. auf die Anmietung. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Prüfen Sie angebliche Arbeitsangebote sorgfältig und seien Sie sich der Gefahr bewusst, dass es sich um kriminelle Unternehmungen handeln könnte. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Kontaktieren Sie im Notfall die Polizei unter folgenden Nummern: Polizeinotrufnummer: 1191 Tourist Police: +856 (0)21 212 520 Tourist Police Vientiane: +856 (0)21 251 128. Bei Verkehrsunfällen kontaktieren Sie die Polizei unter +856 21212703.  Natur und Klima Es herrscht tropisches Monsunklima. In der Regenzeit von Mai bis November können monsunartige Regenfälle weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche insbesondere entlang des Mekong-Flusses und in gebirgigen Regionen verursachen. Laos liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann. Verfolgen Sie in der Regenzeit Vorhersagen zu erhöhten Pegelständen und Überschwemmungen z.B. bei der Mekong River Commission und beim National Disaster Management Office (NDMO). Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich mit dem Einsatz neuer Maschinen der nationalen Fluggesellschaften für die wichtigsten Inlandsstrecken deutlich verbessert. Problematisch bleiben die Flugverbindungen in die entlegenen Provinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit (von Mai bis Oktober) sollten diese Strecken gemieden werden. Flüge können kurzfristig ausfallen, wenn nicht genügend Passagiere mitfliegen. Die Schnellboote (Speed Boats) sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Auf fast allen Strecken verkehren auch normale Boote (sog. Slow Boats). In vielen Provinzen kann das Straßen- und Brückennetz durch starke Regenfälle erheblich beeinträchtigt werden. Viele Straßen befinden sich dann in einem noch schlechteren Zustand als normalerweise. Insbesondere in der Regenzeit kommt es häufig vor, dass ganze Straßenabschnitte, gerade in ländlichen Gegenden, überflutet oder weggespült werden und kaum oder gar nicht mehr befahrbar sind. In der Dunkelheit sind Gefahren unkalkulierbar. Zudem birgt der Straßenverkehr aufgrund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und des Zustandes vieler Fahrzeuge (nicht zuletzt der Überlandbusse) besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch. Nutzer motorisierter Zweiräder müssen einen Schutzhelm tragen. Ist ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird in der Regel sein Pass eingezogen und unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld verlangt. Es kann schwierig bis unmöglich sein, auch in offensichtlich berechtigten Fällen, vom Veranstalter von Touren im Land Schadenersatz einzufordern. Schwere Verletzungen oder Krankheiten können außerhalb der wenigen städtischen Zentren nur unzureichend versorgt werden. Verzichten Sie möglichst auf die Benutzung von Schnellbooten. Unternehmen Sie Wanderungen und Besuche in Nationalparks nur mit ortskundiger Begleitung. Bitte beachten Sie in Ihren Reiseplänen bei geplanten Überlandfahrten die lokale Berichterstattung und die Anweisungen der örtlichen Behörden. Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit. Klären Sie vor einer Tour mit örtlich ansässigen Reiseveranstaltern die Haftungsfrage im Fall von Sach- oder Personenschäden Führerschein Der internationale Führerschein wird empfohlen; dieser ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Besondere Verhaltenshinweise In Laos ist leben zahlreiche unterschiedliche Ethnien, deren Verhaltensweisen und Bräuche respektiert werden sollten. Dies gilt insbesondere für die Bekleidung beim Betreten buddhistischer Klöster oder bei der Teilnahme an traditionellen Zeremonien. Beim Baden an öffentlichen Stellen wird Frauen empfohlen, ein T-Shirt und eine kurze Hose über der Badekleidung zu tragen. LGBTIQ Es gibt keine strafrechtliche Verfolgung von LGBTIQ. Gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Ausländern werden verhalten akzeptiert, solange sie nicht öffentlich zur Schau gestellt werden. Diskriminierungen im täglichen Leben sind kaum zu erwarten; entsprechende Clubs oder Diskotheken werden seitens der Behörden meist geduldet. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.  Rechtliche Besonderheiten Rauschgiftdelikte wie der Erwerb, die Verteilung und die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden strafrechtlich streng verfolgt. Bei schweren Drogenvergehen drohen lebenslängliche Haftstrafen oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 g Heroin, 3 kg Amphetamine und/oder 10 kg Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden verhängt, wenn auch nicht vollstreckt. Besondere Vorsicht ist daher geboten bei der Mitnahme von Paketen, Taschen oder Gepäckstücken für Dritte. Reisende sind für deren Inhalt verantwortlich. Nehmen Sie keinerlei Pakete, Taschen, Gepäckstücke etc. für Dritte mit. Der Besitz bereits geringer Mengen, auch im Transitbereich von Flughäfen, kann zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führen. Die Strafverfahren entsprechen nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Bereits das Rauchen eines Joints kann zur Festnahme und in der Regel zu einer erheblichen Geldstrafe führen. Zunehmend wird Drogenerwerb, -konsum und mittlerweile sogar der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines Konsumenten wie eine Art Mittäterschaft von interessierten Kreisen zur Erpressung der Betroffenen genutzt.  Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße können in Einzelfällen mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden (offizielles Strafmaß liegt bei 500 bis 5.000 USD). Fälle von Erpressung, nächtliche Razzien in Hotels und Privatunterkünften sind keine Seltenheit. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch deutsche Staatsangehörige wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde. Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall - eine angemessene Zurückhaltung geübt werden. Es besteht ein Verbot für die Ein-/Ausfuhr, Verwendung und Herstellung von E-Zigaretten und sogenannten Verdampfern. Ferner ist der Besitz, Handel und Vertrieb untersagt.  Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Es ist vorgekommen, dass Reisende im Zug festgenommen wurden, weil sie Karten gespielt haben. Dabei spielte es keine Rolle, dass es sich bei dem Kartenspiel nicht um ein Glückspiel handelte. Sog. „Rowdytum“ ist verboten und wird mit Geldstrafe geahndet. Gemeint ist der Verstoß gegen die Regeln und die Disziplin des sozialen Lebens unter gleichzeitiger Anwendung von Gewalt, Drohungen, beleidigender Sprache oder anderer Aktivitäten, die der sozialen Ordnung widersprechen. Ein konsularischer Beistand ist außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der laotische Kip (LAK). LAK, THB (thailändische Baht) und USD können mit Kreditkarte (VISA und teils Mastercard) in verschiedenen Banken in Vientiane abgehoben werden. Die Gebühren liegen je nach Bank und Währung zwischen 2,7 und 5%, zuzüglich der Gebühren der Heimatbank. Nahezu alle in Vientiane ansässigen Banken und auch einige in Luang Prabang bieten verschiedene Formen von Blitzüberweisungen an. Der an Geldautomaten auszahlbare Höchstbetrag ist von Bank zu Bank verschieden und liegt in der Regel bei 2 Mio. LAK. Bei einigen Banken sind mehrere Abhebungen an einem Tag möglich. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen:  Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Registrierung bei Ein- und Ausreise Seit 1. September 2025 müssen sich Reisende – zusätzlich zu ggf. bestehenden Visumerfordernissen - jeweils innerhalb von drei Tagen vor der Ein- und Ausreise nach bzw. von Laos online über die Lao Digital Immigration Form registrieren, siehe Einreise und Zoll. Dies gilt bei Nutzung der folgenden Grenzübergänge: Wattay International Airport Luang Prabang International Airport Pakse International Airport Lao-Thai Friendship Bridge I  Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum, das vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung, online oder bei Einreise beantragt werden kann. Zudem ist ggf. eine Registrierung vor der Ein- und Ausreise erforderlich. Visum vor der Einreise Grundsätzlich ist das Visum vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung zu beantragen. Zuständig für die Visumerteilung sind die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin, die laotische Botschaft in Bangkok (520.502/1-3 Soi Sahakarnpramoon, Phacha-Uthit Road, Wangthonglang, Bangkok 10310, Tel.: (+662) 539 3642, (+662) 539 3827, E-Mail: laoembassyinbkk@gmail.com) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (512/2 Tombon Sila Amphae Mueang Khonkaen 4000, Tel.: (+6643) 393 402, E-Mail: Ckklao@hotmail.com). Online-Visum (E-Visa) Für Touristen ist es möglich, für einen Aufenthalt von 30 Tagen vor Einreise ein elektronisches E-Visum zu erhalten. Derzeit berechtigt das elektronische Visum nur zur Einreise an den Grenzstellen Wattay International Airport, Lao-Thai Friendship Bridge in Vientiane, Luang Prabang International Airport, Pakse International Airport und Lao-Thai Friendship Bridge II in Savannakhet. Eine Ausweitung auf andere Grenzstellen ist geplant. Das elektronische Visum ist für 30 Tage gültig. Die Visumgebühr beträgt 50 USD. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage. Bei einem E-Visum besteht die Möglichkeit, die Dauer des Aufenthalts von 30 Tagen auf 60 Tage zu verlängern; es bleibt bei einer Einreise. Visum bei Einreise (Visa on Arrival) Sogenannte „Visa on Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet sowie an einigen internationalen Grenzübergängen zum Preis von 40 USD gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei aktuellen Lichtbildern beantragt werden. Da es vorkommen kann, dass das Verfahren an einem Landgrenzübergang auch vorübergehend nicht verfügbar ist, sollten sich Reisende vor Anreise vergewissern, dass an dem Grenzübergang Visa bei Einreise erteilt werden. Die laotische Einwanderungsbehörde veröffentlicht eine Liste von Checkpoints mit Informationen zu Visa bei Einreise. Bei einem Visum bei Einreise (Visa on Arrival) besteht die Möglichkeit, die Dauer des Aufenthalts von 30 Tagen auf 60 Tage zu verlängern; es bleibt bei einer Einreise. Verlängerung des Visums Visa für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden (20.000 LAK/Tag, ca. 1,50 EUR). Wird die Visumsdauer überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 USD pro Tag „Overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden. Einreisekontrolle Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge erfolgen. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel im Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 10.000 USD zu deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten. Besondere Vorsicht ist geboten bei der Mitnahme von Paketen, Taschen oder Gepäckstücken für Dritte. Reisende sind für deren Inhalt verantwortlich, siehe auch Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten. Nehmen Sie keinerlei Pakete, Taschen, Gepäckstücke etc. für Dritte mit. Die Ausfuhr von Buddhafiguren ist untersagt; mitgeführte und bei der Zollkontrolle entdeckte Figuren werden konfisziert. Für den Export von Antiquitäten ist eine Genehmigung des Department of Heritage Vientiane (Antique Management Office, Tel.: +856 21 31 66 90) einzuholen. Tiere Für die Einfuhr von Haustieren ist die Vorlage eines veterinärärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft von Laos in Berlin. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Chikungungya- und Denguefieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut, und Japanische Enzephalitis empfohlen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion. Denguefieber Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Malaria Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria. In Laos besteht ganzjährig ein Malariarisiko.  Der Anteil an Malaria tertiana-Fälle (P. vivax) beträgt 86 %, 14% sind Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen, selten kommt P. knowlesi vor. Mefloquin-Resistenzen kommen vor. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.  Ein hohes Malariarisiko besteht in Teilgebieten im südlichen Drittel des Landes an der Grenze zu Kambodscha bzw. Vietnam. Ein mittleres Risiko besteht in Teilgebieten in der südlichen Hälfte des Landes an der Grenze zu Vietnam. Ein geringes Risiko besteht in den restlichen Landesteilen (Ausnahmen s. o.). Vientiane (Stadtzentrum) gilt als malariafrei.  Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten: Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden). Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon/Proguanil oder-, Doxycyclin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Eine Chemoprophylaxe mit Mefloquin/Lariam ist aufgrund von Resistenzen nicht empfohlen. Lassen Sie sich bezüglich der Auswahl der Medikamente und deren persönlicher Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme reisemedizinisch beraten. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten. Schistosomiasis (Bilharziose) Entlang des Mekong und seiner Seitenarme besteht bei Süßwasserkontakt ein Infektionsrisiko mit dem Pärchenegel Schistosoma, der das chronische Krankheitsbild der Bilharziose, einer Entzündung von Harnblase oder Darm, hervorrufen kann. Süßwasserkontakt sollte daher gemieden werden. Ungefährlich sind Pools in den Hotels, siehe auch Schistosomiasis. Influenza Saisonale Influenzaviren kommen überwiegend während der Regenzeit vor, epidemische Verläufe sind nicht bekannt. Die pandemische Influenza A/H1N1 konnte seit Juni 2009 nachgewiesen werden, die Fälle sind deutlich rückläufig. Zwei tödlich verlaufene Fälle der aviären Influenza A/H5N1 (Vogelgrippe) wurden 2007 bekannt, seither gab es nur noch vereinzelte Ausbrüche auf Geflügelfarmen, die schnell eingedämmt werden konnten. Weitere wichtige Erkrankungen im Land Tollwut (vorwiegend in ländlichen Gebieten, Impfstoffe und Immunglobulin sind in Laos insbesondere auf dem Land nur schwer zu bekommen), Japanische Encephalitis (saisonal in ländlichen Gebieten) sowie auf dem Lande auch Melioidose und Leptospirose sind weiter wichtige Infektionskrankheiten. Verschiedene giftige Schlangenarten kommen vor (auch in den Stadtgebieten, v. a. während der Regenzeit), hier ist besondere Vorsicht geboten, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.  Luftverschmutzung Insbesondere in der trockenen Jahreszeit (November bis April) ist in ländlichen Gebieten aufgrund von Bränden eine stärkere Belastung durch Rauch und Staub möglich. Der Höhepunkt der Luftverschmutzung liegt in der Regel zwischen Mitte März und Mitte April. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.  Methanolvergiftungen Durch Konsum von als alkoholisch gekennzeichneten Getränken unklarer Herkunft kommt es wiederholt zu Fällen von Methanolvergiftung mit z.T. tödlichem Ausgang auch unter Touristen. Methanol lässt sich von Alkohol nicht am Geschmack oder Geruch unterscheiden. Gefahr besteht auch in einfacheren Unterkünften, wenn dort Alkohol kostenlos angeboten wird. Kaufen Sie Alkohol nur in lizenzierten Fachgeschäften. Achten Sie auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole). Meiden Sie selbstgebrannten Alkohol unklarer Herkunft, insbesondere wenn dieser Ihnen in einfacheren Unterkünften oder auf der Straße kostenlos angeboten wird. Verzichten Sie insbesondere auf kostenlose Begrüßungsdrinks („Welcome shots“) in Bars oder Clubs. Medizinische Versorgung In Vientiane ist die medizinische Grundversorgung in einigen wenigen Privatkliniken möglich (Niveau Hausarztpraxis/Gemeinschaftspraxis). Bei Bedarf erfolgt eine Verlegung in ein internationales Krankenhaus im benachbarten Thailand. Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise    

  • Hongkong: Reise- und Sicherheitshinweise
    am 31/07/2026 um 13:15

    Letzte Änderungen:  Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die Hongkonger Gesetzgebung zur nationalen Sicherheit von 2020 deckt ein sehr breites Spektrum an Sachverhalten ab und sieht für weit gefasste Tatbestände (u.a. Sezession, Subversion, Terrorismus sowie Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten) Strafandrohungen bis zu lebenslanger Haft vor. Auch Handlungen und Äußerungen, die außerhalb Hongkongs getätigt werden, werden unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen verfolgt.  Seit dem 24. März 2026 ist bei Ermittlungen unter der Nationalen Sicherheitsgesetzgebung die Verweigerung der Herausgabe von Passwörtern und Zugangsdaten für verschlüsselte elektronische Geräte an die Sicherheitsbehörden sowie die Weitergabe von Informationen über diese Ermittlungen an Dritte strafbar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass deutsche Staatsangehörige in Hongkong (auch bei Einreise oder Transit) von Maßnahmen betroffen werden, die aufgrund der Sicherheitsgesetze getroffen werden. Die Gesetze werden zudem rückwirkend angewandt, selbst wenn Vorgänge mehrere Jahre zurückliegen. Überwachung und Cybersicherheit Das Internet ist in Hongkong grundsätzlich frei zugänglich. Soziale Medien und Messengerdienste sind nutzbar. Die Nutzung von VPN-Diensten ist nicht verboten. Es ist dennoch damit zu rechnen, dass Onlineaktivitäten von Nutzern nachverfolgt, auf elektronischen Geräten hinterlegte Daten eingesehen und kopiert sowie elektronische Geräte manipuliert werden, z. B. wenn diese in Hotelräumen zurückgelassen werden. Kenntnis oder Zustimmung des Inhabers sind hierfür nicht erforderlich. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt an belebten Orten wie am Flughafen, in öffentlichen Transportmitteln und Hauptgeschäftsstraßen jedoch vor. Vereinzelte Überfälle insbesondere nachts und der Einsatz von K.-o.-Tropfen zwecks Betrug können nicht ausgeschlossen werden. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Das Klima ist subtropisch mit milden, wechselhaften Wintern und feuchtheißen Sommern. Hongkong wird regelmäßig von monsunartigen Regenfällen wie auch Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Im Fall einer Warnung der Stufe „Typhoon 8“ kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, Einschränkungen im Flugverkehr und Schließung aller öffentlichen Gebäude (einschließlich des Generalkonsulats) kommen. Auch bei der Starkregenwarnstufe „Black Rain“ ist mit erheblichen Beeinträchtigungen und Schließungen öffentlicher Einrichtungen zu rechnen. Hauptsaison für Taifune ist von Mai bis Oktober.  Hongkong liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen beim Hongkonger Wetterdienst. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Wählen Sie im Notfall +852 2508 1234, eine Hotline für Touristen. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs künftig nicht ausgeschlossen werden. Es existierten gut funktionierende Metro- (MTR), Autobus- und Fährverbindungen. Zum Flughafen Chek Lap Kok gibt es eine Schnellbahn, ebenso nach Shenzhen und Guangzhou mit internationaler Passkontrolle. In Hongkong gilt Linksverkehr. Mietwagen können je nach Anbieter erst mit 23 bzw. 25 Jahren angemietet werden, üblich ist jedoch ein Angebot mit Chauffeur. In Autos, Taxis sowie Minibussen besteht Anschnallpflicht, deren Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Führerschein Der deutsche Führerschein wird zwar anerkannt; die Mitnahme des internationalen Führerscheins wird aber empfohlen. LGBTIQ Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Illegale Müllentsorgung und andere Arten der Verunreinigung werden in Hongkong mit Geldbußen geahndet. Dies gilt u.a. für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-Spray-Verunreinigungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot. Auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben. In der Öffentlichkeit sind der Besitz und die Nutzung von E-Zigaretten und ähnlichen Produkten untersagt. Auch der Import und die Herstellung sind verboten. Verstöße können mit Geld-/Haftstrafen geahndet werden. Im Gepäck enthaltene Produkte müssen vor der Einreise entsorgt werden. Schon die Ein- und Ausfuhr sowie der Besitz geringer Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain, Ketamin, Ecstasy oder Cannabidiol (CBD) werden mit langjährigen Haftstrafen belegt. Besondere Vorsicht ist daher geboten bei der Mitnahme von Paketen, Taschen oder Gepäckstücken für Dritte. Reisende sind für deren Inhalt verantwortlich. Nehmen Sie keinerlei Pakete, Taschen, Gepäckstücke etc. für Dritte mit. Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als das in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird. Nach dem strengen Waffenrecht ist u.a. auch die Einfuhr, der Besitz und die Verwendung von Elektroschockpistolen und Impulswaffen in Hongkong streng verboten und wird mit Geldstrafen in Höhe von 100.000 HKD bzw. Freiheitsstrafen bis zu 14 Jahren geahndet. Nacktbaden sowie Sonnenbaden „oben ohne“ an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.  Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Hong Kong Dollar (HKD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch einen Monat länger gültig sein als die beabsichtigte Aufenthaltsdauer. Im Fall einer Weiterreise in andere Länder Südostasiens müssen Reisedokumente jedoch teilweise noch sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Weiterreise in andere südostasiatische Länder ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum, wenn keine Erwerbstätigkeit geplant ist. Das Hongkonger Immigration Department hält eine Übersicht zu Tätigkeiten bereit, die auch ohne Visum ausgeübt werden dürfen. In Zweifelsfällen sollte die chinesische Botschaft in Berlin oder das Hongkonger Immigration Department vorab kontaktiert werden. Nach Ausreise (z.B. nach Macau oder mit einem vorher in Deutschland eingeholten Visum für die Volksrepublik China) wurde in Einzelfällen im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt, sofern bei Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird und nicht von vornherein ein langfristiger Aufenthalt geplant war. Ein Anspruch auf diese Art der Visumverlängerung besteht jedoch nicht.  Informationen zur zeitlich befristeten visumsfreien Einreise in die Volksrepublik China bieten die Reise- und Sicherheitshinweise China. Längerfristige Aufenthalte und Visa zur Erwerbstätigkeit Visa für eine geplante Erwerbstätigkeit oder für Daueraufenthalte in Hongkong müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind über das für den eigenen Wohnort zuständige Visumannahmezentrum zu stellen oder direkt online an das Hongkonger Immigration Department zu richten.  Ehepartner von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren, benötigen keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme. Working-Holiday-Visum Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Ferienarbeitsaufenthalts („Working Holidays“) bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes Working Holiday Visum, das vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen ist. Man darf während des Aufenthalts in Honkong nur bis zu drei Monaten einer Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber nachgehen und muss dann die Arbeitsstelle wechseln. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Einfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen bestehen nicht, jedoch müssen Barmittel (Bargeld oder übertragbare Inhaberpapiere) ab einem Wert von 120.000 HKD beim Hongkonger Zoll angemeldet werden. Besondere Vorsicht ist geboten bei der Mitnahme von Paketen, Taschen oder Gepäckstücken für Dritte. Reisende sind für deren Inhalt verantwortlich, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Nehmen Sie keinerlei Pakete, Taschen, Gepäckstücke etc. für Dritte mit. Besucher dürfen folgende Güter zum eigenen Verbrauch einführen: 1 l Alkohol 19 Zigaretten oder eine Zigarre oder 25 g Zigarren oder Tabak Weitere Informationen bietet die Hongkonger Zollbehörde. Reisende, die gegenüber einem Zollbeamten falsche bzw. unvollständige Angaben über zu verzollende Güter in ihrem Besitz machen, können strafrechtlich verfolgt werden. Tiere Für die Einfuhr von Haustieren ist generell eine Zustimmung des Agriculture, Fisheries and Conservation Department erforderlich, es herrschen strenge Quarantänebestimmungen.   Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt, besonderer Exposition oder bei Reisen über Hongkong hinaus nach Südchina oder Südostasien auch Impfungen gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen. Denguefieber Dengueviren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Hongkong selbst kommt die Infektion kaum vor. Die meisten der in Hongkong behandelten Erkrankten zogen sich die Infektion in Südchina oder Südostasien zu. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe auch Denguefieber. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. HIV/AIDS Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung in Hongkong ist bisher gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Aviäre Influenza (Vogelgrippe) Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten, siehe Aviäre Influenza. Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden. Suchen Sie einen Arzt/eine Ärztin auf und weisen Sie auf den Aufenthalt in Hongkong hin, falls Sie bei Reisen aus betroffenen Gebieten innerhalb von zehn Tagen nach Rückkehr Atemwegsbeschwerden und Fieber entwickeln. Japanische Enzephalitis Diese durch nachtaktive Stechmücken übertragene Virusinfektion des Gehirns trat in den vergangenen Jahren in Hongkong nur in wenigen Einzelfällen auf. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber insbesondere bei Kindern häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Die Therapie erfolgt symptomatisch, eine spezifische Medikation existiert nicht, siehe Japanische Enzephalitis. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggf. impfen. Tsutsugamushi-Fieber (Scrub Typhus) Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen in den umgebenden Hügeln ein geringes Infektionsrisiko dar. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Tsutsugamushi-Fieber bei Wanderungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe durch Insektenabweisende Hautmittel und angepasste Kleidung. Luftverschmutzung Durch Luftverschmutzung kann es in Hongkong insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen zu medizinischen Problemen kommen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Hongkong ist ausgezeichnet und entspricht europäischem Niveau, kann aber teuer sein. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss   Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Bitte beachten Sie, dass alle hier aufgeführten Informationen nach besten Wissen, jedoch ohne Gewähr sind.