Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
- Mosambik: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)am 17/04/2026 um 9:00
Letzte Änderungen: Aktuelles Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles In Mosambik ist die Lage nach den schweren Überschwemmungen der letzten Monate weiterhin kritisch. Es wird zur besonderen Vorsicht bei Reisen innerhalb Mosambiks geraten. Straßen und andere Infrastruktur können durch Unterspülungen und Erdrutsche unpassierbar sein. In Teilen des Landes bestehen weiterhin Versorgungsengpässe. Die Verfügbarkeit und Abgabe von Kraftstoffen an Tankstellen ist nicht überall sichergestellt und teilweise limitiert. Informieren Sie sich regelmäßig über Wetter- und Straßenlage, insbesondere vor Reisen über Land. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte. Achten Sie vorsorglich auf eine ausreichende Vorratshaltung (Bargeld, Wasser, Lebensmittel, Medikamente und Kraftstoff). Tragen Sie sich unabhängig von der Dauer Ihres Aufenthalts in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein und achten Sie darauf, dass Ihre dort hinterlegten Daten stets aktuell und vollständig sind. Schalten Sie die Funktion der Notfallbenachrichtigung per SMS frei, damit Sie auch ohne Internetzugang über wichtige Entwicklungen der Sicherheitslage informiert werden können. Sicherheit - Teilreisewarnung Siehe Aktuelles Vor Reisen in die Provinz Cabo Delgado, in alle Distrikte, außer Pemba, Provinz Nampula, in die Distrikte Memba und Erati, Provinz Niassa, in die Distrikte Mecula und Marrupa, wird gewarnt. Terrorismus In den Provinzen Cabo Delgado, dem Norden der Provinz Nampula sowie in den Distrikten Mecula und Marrupo der Provinz Niassa werden immer wieder islamistisch-extremistisch motivierte Angriffe auf Sicherheitskräfte, Dörfer, Verbindungsstraßen und die zivile Bevölkerung verübt. Es ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen in der Region zu rechnen. Verfolgen Sie die lokalen Medien und die Lage vor Ort sehr aufmerksam. Seien Sie besonders vorsichtig. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen von Sicherheitskräften. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die Lage in Mosambik hat sich nach der Parlamentseröffnung und Amtseinführung des neugewählten Präsidenten Mitte Januar 2025 wieder entspannt. Gleichwohl muss auf absehbare Zeit mit auch plötzlich aufflammenden Protesten gerechnet werden. Grenzschließungen können in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden. Es kann auch weiterhin zu Versorgungsengpässen kommen (vor allem bei Kraftstoffen). Es muss mit Einschränkungen und Blockaden im Straßenverkehr, auch auf dem Weg zum Flughafen, gerechnet werden. Informieren Sie sich regelmäßig und in kurzen Abständen über die lokalen Medien. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Seien Sie im gesamten Land aufmerksam und vorsichtig. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist erhöht, vor allem innerhalb der Städte. Der Anteil der Gewaltkriminalität ist in den letzten Jahren gestiegen. Insbesondere in Maputo und Beira kann es zu Entführungen kommen, die auch Ausländer betreffen. Es kommt immer wieder vor, dass mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten. Es sind auch Fälle bekannt, in denen ausländische Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden. Machen Sie sich vor Ihrer Reise mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum an anderer Stelle Ihres Gepäcks mit sich, speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Führen Sie Ausweisdokument und Aufenthaltsgenehmigung stets im Original mit sich. Seien Sie generell wachsam und verhalten Sie sich umsichtig. Halten Sie im Auto die Fenster immer geschlossen und verriegeln Sie die Türen von innen. Lassen Sie keine Handtaschen, Mobiltelefone und andere Wertsachen sichtbar im Auto liegen. Geben Sie bei einem eventuellen Überfall Wertgegenstände ohne Gegenwehr heraus. Bei Gesprächen mit der Polizei bewahren Sie stets Ruhe, zeigen Sie Ihre Ausweispapiere im Original ohne Diskussion vor und bestehen Sie auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls. Bezahlen Sie Bußgelder nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung („recibo“). Bei offensichtlichem Fehlverhalten der Polizei notieren Sie sich den Namen des Polizisten und melden den Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der deutschen Botschaft in Maputo. Offensichtliche Korruptionsfälle durch die Polizei können Sie entweder beim Zentralbüro zur Korruptionsbekämpfung („Gabinete Central de Combate á Corrupção“) unter den Telefonnummern 823404, 843404 oder 863404000, oder dem Büro der staatlichen Ombudsperson („Provedor da Justiça“) unter 863065739, 821200077 oder per E-Mail unter gpj@provedor-justica.org.mz melden. Natur und Klima Siehe Aktuelles Mosambik liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann. Das Klima ist subtropisch bis tropisch. In der Regenzeit, insbesondere von Januar bis April, kann es zu starken Regenfällen mit Überschwemmungen und in der Küstenregion zu verheerenden tropischen Zyklonen kommen. Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen saisonal hohe Flusspegelstände und Überschwemmungen in Mosambik. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden. Im Meer gibt es teilweise starke (Unter-)Strömungen, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. Es kann zu Badeunfällen kommen. Informieren Sie sich regelmäßig über Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Erkundigen Sie sich immer, wo das Baden im Meer sicher ist und halten Sie sich an bewachten Stränden auf. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Siehe Aktuelles Infrastruktur/Verkehr In Mosambik gilt Linksverkehr. In großen Städten gibt es Taxis, ansonsten ist ein Mietwagen zu empfehlen. Nur sehr wenige Überlandstraßen sind in gutem Zustand. Fahrten über Land bergen aufgrund des teilweise extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein sehr hohes Unfallrisiko. Flugverbindungen innerhalb des Landes sind nicht zuverlässig. Für Umstiege auf Anschlussverbindungen sollte immer ausreichend Zeit eingeplant werden. Flüge werden häufig spontan verschoben oder gestrichen. In der Regenzeit können Straßen aufgrund von Überschwemmungen unpassierbar sein, dies betrifft auch innerstädtische Gebiete. Fahren Sie bei Fahrten über Land besonders aufmerksam. Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit. Nutzen Sie auf kleineren Verbindungs- und Nebenstrecken Allradfahrzeuge. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar. Die relativ liberale Gesetzgebung ist allerdings nicht gesellschaftlich verankert. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Neben Ein- und Ausfuhr sind auch Besitz, Konsum und Handel mit Drogen aller Art strikt verboten. Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.B. das „Mural“ an der Praça dos Heróis in Maputo oder der Präsidentenpalast an der Avenida Julius Nyerere, Ministerien), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge sowie einzelne Botschaften sollten nicht ohne Erlaubnis fotografiert werden. Nicht immer sind Gebäude entsprechend gekennzeichnet. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Neue Metical (MZN). An Geldautomaten kann üblicherweise in allen größeren Städten Bargeld mit Bank- oder Kreditkarten abgehoben werden und mit Kreditkarten auch in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo, anderen größeren Städten und touristisch geprägten Orten bezahlt werden. In Mosambik werden zum Teil auch USD und insbesondere im südlichen Mosambik südafrikanische Rand (ZAR) akzeptiert. EUR werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert. Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik möglich. Für Reisen ins Landesinnere sollte Bargeld mitgeführt werden. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig und in einwandfreiem, unbeschädigten Zustand sowie gut lesbar sein. Beschädigte Reisepässe können zur Verweigerung der Einreise führen. Es sind mehrere Fälle bekannt, in denen Reisende trotz vorheriger Prüfung und Mitnahme durch die jeweilige Fluggesellschaft von den mosambikanischen Grenzbeamten am Flughafen zurückgewiesen wurden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Visum eVisa/eTA/Visa on arrival Am 11. Februar 2026 wurde ein neues Online-Portal zur Beantragung von eVisa sowie elektronischer Reisegenehmigungen (eTA) eingeführt. Die Registrierung vor Reiseantritt über das neue Portal ist grundsätzlich verpflichtend.Für bis zu 30 Tage können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt sowie zu Geschäftszwecken mit einer eTA einreisen. Die Gebühren für die eTA belaufen sich auf insgesamt 3.070 MZN (ca. 41 EUR). Weitere Zahlungen bei Einreise sind künftig nicht mehr erforderlich. Eine Verlängerung um weitere 30 Tage ist z.B. bei der zuständigen Migrationsbehörde auf Antrag möglich.Möglicherweise kann für eine Übergangszeit weiterhin für bis zu 30 Tage Aufenthalt zu Tourismus- und Geschäftszwecken ein Visum an der Grenze beantragt werden (sog. „visa on arrival“); Informationen hierzu müssen bei den zuständigen Stellen Mosambiks eingeholt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Fluggesellschaften vor Reiseantritt einen Nachweis über die Registrierung im Online-Portal verlangen. Informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mosambiks. Visumsbeantragung bei den mosambikanischen Auslandsvertretungen Besuchs-, Studenten- und Transitvisa und solche zur Begründung eines längeren Aufenthalts müssen weiterhin über die mosambikanischen Auslandsvertretungen vorab beantragt werden; entsprechende Informationen erteilt die Botschaft von Mosambik in Berlin. Bei den Ein- und Ausreiseformalitäten muss der Pass persönlich vorgelegt werden. Die Beauftragung von Dritten, sogenannten „Runners“, für die Abwicklung der Ein- und Ausreise ist verboten. Bei Überschreitung der im Visum gestatteten Aufenthaltsdauer (Overstay) drohen hohe Geldstrafen. Unterschied zwischen Besuchs- und Tourismusvisum Maßgeblich für die Unterscheidung von Besuchs- und Tourismusvisa ist die Art der Unterkunft: Als Besucher gelten Reisende, die privat untergebracht sind (bei Familie, Freunden, Bekannten, etc). Besucher benötigen nicht nur ein vorab zu beantragendes Visum, sondern müssen zudem innerhalb von fünf Tagen nach Einreise verpflichtend durch ihre jeweiligen Gastgeber bei den mosambikanischen Migrationsbehörden angemeldet werden; entsprechende Informationen erteilt die Botschaft von Mosambik in Berlin. Bei Unterbringung in einer (kommerziellen) Pension oder einem Hotel wird ein Tourismusvisum benötigt, siehe eVisa/eTA/Visa on arrival. Nach Einreise nach Mosambik ist der Betreiber der gebuchten Unterkunft verpflichtet, die Daten der eingereisten Person(en) innerhalb von fünf Tagen an die zuständige Migrationsbehörde zu melden. Mögliche Strafzahlungen bei Nichteinhaltung gehen zu Lasten des Betreibers. Bei den Ein- und Ausreiseformalitäten muss der Pass persönlich vorgelegt werden. Die Beauftragung von Dritten, sogenannten „Runners“, für die Abwicklung der Ein- und Ausreise ist verboten.Bei Überschreitung der im Visum gestatteten Aufenthaltsdauer (Overstay) drohen hohe Geldstrafen. Eine Verlängerung des Visums sollte rechtzeitig unter Vorlegung aller erforderlichen Unterlagen beantragt werden. Auch ein unvollständiger Antrag führt zur Überschreitung der gestatteten Aufenthaltsdauer sowie nicht unerheblichen Strafzahlungen. Häufig wird erst nach Wochen mitgeteilt, dass Unterlagen fehlen und somit die Aufenthaltsdauer überschritten wurde. Bitte vergewissern Sie sich bereits bei Einreichung, dass die Unterlagen vollständig sind. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Achten Sie darauf, dass mitreisende Kinder mit einem Ausweisdokument mit aktuellem Passbild reisen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist. Führen Sie eine internationale Geburtsurkunde des Kindes mit, da es in Einzelfällen zu Kontrollen der Einwanderungsbehörden gekommen ist. Einfuhrbestimmungen Fremdwährung darf nur bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden. Aufgrund einer Exportbeschränkung ist die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung auf Beträge von maximal 10.000 MZN beschränkt. Die Ein- und Ausfuhr von Diamanten, Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von antiken Geldmünzen ist untersagt. Die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, ist nur unter Vorlage der entsprechenden Aus- und Einfuhrdokumente gestattet, ggf. nach Landesrecht sogar verboten (z. B. Langustinen, Muscheln). Die ungenehmigte Ausfuhr aus Mosambik und Einfuhr nach Deutschland kann eine Straftat darstellen, die mit hohen Geld- und ggf. Haftstrafen geahndet wird. Beim Bundesamt für Naturschutz sind unter dem Stichwort WA-Vollzug/CITES ausführliche Informationen zu artenschutzrechtlichen Erfordernissen erhältlich. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Transitreisen über Addis Abeba und Nairobi können unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts bei der Einreise nach Impfzertifikat gefragt werden. Mosambik selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Chikungunya-Fieber und Denguefieber, Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Denguefieber und Chikungunya-Fieber Beide fieberhafte Infektionen treten bisher vereinzelt hauptsächlich im Küstenbereich von Mosambik auf und werden durch tagaktive Mücken übertragen. In der Regel stehen Symptome wie Kopf- und Gliederschmerzen im Vordergrund. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe, insbesondere tagsüber, konsequent vor Mückenstichen. Malaria Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, beträgt über 99%. Eine Karte der Malariarisikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen Sie entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. HIV/AIDS HIV/AIDS stellt in Mosambik ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Cholera Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Und kann daher gut durch entsprechende lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Insbesondere während der Regenzeit kommt es immer wieder zu vermehrten Cholerafällen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. Schistosomiasis (Bilharziose) Schistosomiasis wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen von Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis. Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach personelles, technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Englischsprachiges medizinisches Personal ist außerhalb der Hauptstadt Maputo nur selten anzutreffen. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Hongkong: Reise- und Sicherheitshinweiseam 16/04/2026 um 14:45
Letzte Änderungen: Sicherheit – Innenpolitische Lage Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Aktuelle Einschränkungen im Flugverkehr Hongkong ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirken sich Luftraumsperrungen und der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) direkt auf Flugverbindungen von und nach Hongkong aus. Es werden allerdings in Hongkong weiterhin kommerzielle Flugverbindungen auch nach Europa angeboten. Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden. Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und informieren Sie sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten. Ziehen Sie auch Verbindungen in Betracht, die einen oder mehrere Umstiege erfordern. Informieren Sie sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu den jeweiligen Transitbedingungen. Sollten Sie eine Reiseverbindung über Flughäfen im Nahen und Mittleren Osten nutzen wollen, informieren Sie sich vorab in den jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweisen - für zahlreiche Staaten in der betroffenen Region gilt aktuell eine Reisewarnung. Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, ELEFAND, einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die Hongkonger Gesetzgebung zur nationalen Sicherheit von 2020 deckt ein sehr breites Spektrum an Sachverhalten ab und sieht für weit gefasste Tatbestände (u.a. Sezession, Subversion, Terrorismus sowie Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten) Strafandrohungen bis zu lebenslanger Haft vor. Auch Handlungen und Äußerungen, die außerhalb Hongkongs getätigt werden, werden unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen verfolgt. Seit dem 24. März 2026 ist bei Ermittlungen unter der Nationalen Sicherheitsgesetzgebung die Verweigerung der Herausgabe von Passwörtern und Zugangsdaten für verschlüsselte elektronische Geräte an die Sicherheitsbehörden sowie die Weitergabe von Informationen über diese Ermittlungen an Dritte strafbar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass deutsche Staatsangehörige in Hongkong (auch bei Einreise oder Transit) von Maßnahmen betroffen werden, die aufgrund der Sicherheitsgesetze getroffen werden. Die Gesetze werden zudem rückwirkend angewandt, selbst wenn Vorgänge mehrere Jahre zurückliegen. Überwachung und Cybersicherheit Das Internet ist in Hongkong grundsätzlich frei zugänglich. Soziale Medien und Messengerdienste sind nutzbar. Die Nutzung von VPN-Diensten ist nicht verboten. Es ist dennoch damit zu rechnen, dass Onlineaktivitäten von Nutzern nachverfolgt, auf elektronischen Geräten hinterlegte Daten eingesehen und kopiert sowie elektronische Geräte manipuliert werden, z. B. wenn diese in Hotelräumen zurückgelassen werden. Kenntnis oder Zustimmung des Inhabers sind hierfür nicht erforderlich. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt an belebten Orten wie am Flughafen, in öffentlichen Transportmitteln und Hauptgeschäftsstraßen jedoch vor. Vereinzelte Überfälle insbesondere nachts und der Einsatz von K.-o.-Tropfen zwecks Betrug können nicht ausgeschlossen werden. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Das Klima ist subtropisch mit milden, wechselhaften Wintern und feuchtheißen Sommern.Hongkong wird regelmäßig von monsunartigen Regenfällen wie auch Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Im Fall einer Warnung der Stufe „Typhoon 8“ kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, Einschränkungen im Flugverkehr und Schließung aller öffentlichen Gebäude (einschließlich des Generalkonsulats) kommen. Auch bei der Starkregenwarnstufe „Black Rain“ ist mit erheblichen Beeinträchtigungen und Schließungen öffentlicher Einrichtungen zu rechnen. Hauptsaison für Taifune ist von Mai bis Oktober. Hongkong liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen beim Hongkonger Wetterdienst. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Wählen Sie im Notfall +852 2508 1234, eine Hotline für Touristen. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Es existierten gut funktionierende Metro- (MTR), Autobus- und Fährverbindungen. Zum Flughafen Chek Lap Kok gibt es eine Schnellbahn, ebenso nach Shenzhen und Guangzhou mit internationaler Passkontrolle. In Hongkong gilt Linksverkehr. Mietwagen können je nach Anbieter erst mit 23 bzw. 25 Jahren angemietet werden, üblich ist jedoch ein Angebot mit Chauffeur. In Autos, Taxis sowie Minibussen besteht Anschnallpflicht, deren Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Führerschein Der deutsche Führerschein wird zwar anerkannt; die Mitnahme des internationalen Führerscheins wird aber empfohlen. LGBTIQ Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Illegale Müllentsorgung und andere Arten der Verunreinigung werden in Hongkong mit Geldbußen geahndet. Dies gilt u.a. für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-Spray-Verunreinigungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot. Auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben. Zum 30. April 2026 wird auch der Besitz von E-Zigaretten in der Öffentlichkeit verboten. Import, Herstellung und Werbung sind bereits jetzt untersagt und können mit Geldstrafe bis hin zu Gefängnisstrafe geahndet werden. Nacktbaden sowie Sonnenbaden „oben ohne“ an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Schon die Ein- und Ausfuhr sowie der Besitz geringer Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain, Ecstasy oder Cannabidiol (CBD) werden mit harten Strafen belegt. Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als das in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird. Nach dem strengen Waffenrecht ist u.a. auch die Einfuhr, der Besitz und die Verwendung von Elektroschockpistolen und Impulswaffen in Hongkong streng verboten und wird mit Geldstrafen in Höhe von 100.000 HKD bzw. Freiheitsstrafen bis zu 14 Jahren geahndet. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Hong Kong Dollar (HKD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch einen Monat länger gültig sein als die beabsichtigte Aufenthaltsdauer. Im Fall einer Weiterreise in andere Länder Südostasiens müssen Reisedokumente jedoch teilweise noch sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Weiterreise in andere südostasiatische Länder ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum, wenn keine Erwerbstätigkeit geplant ist. Das Hongkonger Immigration Department hält eine Übersicht zu Tätigkeiten bereit, die auch ohne Visum ausgeübt werden dürfen. In Zweifelsfällen sollte die chinesische Botschaft in Berlin oder das Hongkonger Immigration Department vorab kontaktiert werden. Nach Ausreise (z.B. nach Macau oder mit einem vorher in Deutschland eingeholten Visum für die Volksrepublik China) wurde in Einzelfällen im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt, sofern bei Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird und nicht von vornherein ein langfristiger Aufenthalt geplant war. Ein Anspruch auf diese Art der Visumverlängerung besteht jedoch nicht. Informationen zur zeitlich befristeten visumsfreien Einreise in die Volksrepublik China bieten die Reise- und Sicherheitshinweise China. Längerfristige Aufenthalte und Visa zur Erwerbstätigkeit Visa für eine geplante Erwerbstätigkeit oder für Daueraufenthalte in Hongkong müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind über das für den eigenen Wohnort zuständige Visumannahmezentrum zu stellen oder direkt online an das Hongkonger Immigration Department zu richten. Ehepartner von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren, benötigen keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme. Working-Holiday-Visum Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Ferienarbeitsaufenthalts („Working Holidays“) bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes Working Holiday Visum, das vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen ist. Man darf während des Aufenthalts in Honkong nur bis zu drei Monaten einer Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber nachgehen und muss dann die Arbeitsstelle wechseln. Minderjährige Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Einfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen bestehen nicht, jedoch müssen Barmittel (Bargeld oder übertragbare Inhaberpapiere) ab einem Wert von 120.000 HKD beim Hongkonger Zoll angemeldet werden. Besucher dürfen folgende Güter zum eigenen Verbrauch einführen: 1 l Alkohol 19 Zigaretten oder eine Zigarre oder 25 g Zigarren oder Tabak Weitere Informationen bietet die Hongkonger Zollbehörde. Reisende, die gegenüber einem Zollbeamten falsche bzw. unvollständige Angaben über zu verzollende Güter in ihrem Besitz machen, können strafrechtlich verfolgt werden. Tiere Für die Einfuhr von Haustieren ist generell eine Zustimmung des Agriculture, Fisheries and Conservation Department erforderlich, es herrschen strenge Quarantänebestimmungen. Gesundheit Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt, besonderer Exposition oder bei Reisen über Hongkong hinaus nach Südchina oder Südostasien auch Impfungen gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen. Denguefieber Dengueviren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Hongkong selbst kommt die Infektion kaum vor. Die meisten der in Hongkong behandelten Erkrankten zogen sich die Infektion in Südchina oder Südostasien zu. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe auch Denguefieber. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. HIV/AIDS Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung in Hongkong ist bisher gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Aviäre Influenza (Vogelgrippe) Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten, siehe Aviäre Influenza. Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden. Suchen Sie einen Arzt/eine Ärztin auf und weisen Sie auf den Aufenthalt in Hongkong hin, falls Sie bei Reisen aus betroffenen Gebieten innerhalb von zehn Tagen nach Rückkehr Atemwegsbeschwerden und Fieber entwickeln. Japanische Enzephalitis Diese durch nachtaktive Stechmücken übertragene Virusinfektion des Gehirns trat in den vergangenen Jahren in Hongkong nur in wenigen Einzelfällen auf. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber insbesondere bei Kindern häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Die Therapie erfolgt symptomatisch, eine spezifische Medikation existiert nicht, siehe Japanische Enzephalitis. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggf. impfen. Tsutsugamushi-Fieber (Scrub Typhus) Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen in den umgebenden Hügeln ein geringes Infektionsrisiko dar. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Tsutsugamushi-Fieber bei Wanderungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe durch Insektenabweisende Hautmittel und angepasste Kleidung. Luftverschmutzung Durch Luftverschmutzung kann es in Hongkong insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen zu medizinischen Problemen kommen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Hongkong ist ausgezeichnet und entspricht europäischem Niveau, kann aber teuer sein. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Guinea: Reise- und Sicherheitshinweiseam 16/04/2026 um 12:00
Letzte Änderungen: Sicherheit - Innenpolitische Lage Reiseinfos – Geld/Kreditkarten Redaktionelle Änderungen Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die Sicherheitslage ist weiterhin angespannt. An strategischen Punkten in der Hauptstadt Conakry, vor allem rund um den Stadtteil Kaloum, sind feste Kontrollposten eingerichtet. An diesen werden ab 20 Uhr systematische Fahrzeug- und Personenkontrollen durchgeführt. Darüber hinaus kann es auch tagsüber im gesamten Stadtgebiet zu spontanen Kontrollen kommen. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste bzw. halten Sie Ihre Daten aktuell. Informieren Sie sich ggf. vor Ort bei der Deutschen Botschaft Conakry. Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien. Allerdings kommt es in krisenhaften Situationen immer wieder zu vorübergehenden Internetausfällen und gelegentlich auch zu Störungen des Telefonnetzes. Vermeiden Sie, wenn möglich, Fahrten auf Überlandstraßen, besonders in der Dämmerung. Am 31. Mai 2026 finden in Guinea Parlaments- und Lokalwahlen statt. Im zeitlichen Umfeld der Wahlgänge kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu spontanen Versammlungen, Verkehrsstörungen oder sonstigen Einschränkungen kommt. Erfahrungen der letzten politischen Großereignisse zeigen, dass es am Wahltag kurzfristig und insbesondere während der Öffnungszeiten der Wahllokale zu Schließungen der Landesgrenzen und des internationalen Flughafens Sékou Touré in Conakry sowie der Verhängung von Fahrverboten kommen kann. Die wirtschaftliche Lage ist für den Großteil der Bevölkerung nach wie vor sehr schwierig. In Conakry, aber auch im Landesinneren, kann es daher immer wieder zu spontanen Demonstrationen, Vandalismus oder Straßenblockaden kommen, die von den Sicherheitskräften gewaltsam beendet werden. Proteste führten in der Vergangenheit zu Todesopfern und Verletzten.Auch gewaltsame Konflikte zwischen sozialen oder politischen Gruppen können auftreten. Streiks und politische Konflikte können zu Protestaktionen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen, vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Besonders betroffen sind die Hauptstadt Conakry, dort insbesondere staatliche Einrichtungen und größere Städte im Landesinnern sowie die Regionen Waldguinea (Guinée forestière), Boké und im Fouta Djallon. Aktionen richten sich nicht gezielt gegen Ausländer. Dennoch besteht die Gefahr, von solchen Ausschreitungen sowie von Gegenmaßnahmen der Sicherheitskräfte beeinträchtigt zu werden. In Waldguinea und den südlichen Grenzgebieten zu Liberia, Sierra Leone und Côte d‘Ivoire kann es jederzeit zu ethnischen Spannungen mit gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Seien Sie bei Aufenthalten in den Grenzgebieten, insbesondere im Grenzgebiet zu Mali, und in Waldguinea besonders vorsichtig. Informieren Sie sich über die lokalen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Die Kriminalitätsrate hat sowohl in Conakry als auch im Landesinnern stark zugenommen. Vor allem in größeren Städten besteht ein hohes Risiko für nächtliche Überfälle auf Passanten, Wohnhäuser und Geschäfte. Vereinzelt werden bewaffnete Überfälle auf Fahrzeuge in der Nacht oder der Dämmerung auf Überlandstraßen gemeldet. Die Täter treten teilweise uniformiert auf. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten und planen Sie ausreichend Zeit ein, um auch bei unvorhergesehenen Verspätungen Ihr Reiseziel bei Tag erreichen zu können. Halten Sie während der Fahrten Fenster und Türen verschlossen und verriegelt. Fahren Sie in das Landesinnere möglichst nur im Konvoi mit mehreren Geländewagen. Meiden Sie in den Städten wenig besuchte Gegenden, insbesondere nachts. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den jeweiligen Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima. Die jährliche Regenzeit dauert meist von Mai bis September. Besonders an Hängen muss jederzeit mit Erdrutschen gerechnet werden. Während der Regenzeit können sowohl in Conakry als auch im Landesinneren (vor allem in tiefer gelegenen Gebieten) erhebliche Überschwemmungen auftreten, die Straßen und Brücken zeitweise unpassierbar machen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Ein öffentliches Verkehrsmittelnetz gibt es nicht. Das guineische Straßennetz ist in marodem Zustand; überall muss mit erheblichen Straßenschäden gerechnet werden. Bei starken Regenfällen und vor allem in der Regenzeit können eingeschränkte Sicht und überschwemmte Straßen zu Verkehrsbehinderungen führen; es wird zu besonderer Vorsicht geraten (siehe Natur und Klima). Im Landesinneren wechseln sich befestigte mit unbefestigten Streckenabschnitten ab. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig. Schwierige Straßen- und Verkehrsverhältnisse führen vor allem in den Außenbezirken Conakrys teilweise zu ausgedehnten Staus mit mehrstündigen Wartezeiten. Auf den Überlandstraßen und in Städten muss mit Kontrollen bewaffneter Sicherheitskräfte an festen oder zeitweilig eingerichteten Kontrollposten gerechnet werden. Dies gilt auch für den Innenstadtbereich von Conakry. Verzichten Sie auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Führerschein Der internationale Führerschein ist empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Bei Beteiligung von Minderjährigen (jünger als 18 Jahre) sieht das guineische Strafrecht stets die Höchststrafe vor. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von fünf bis zehn Jahren zu verhängen. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Das Fotografieren von Sicherheitsbereichen wie Kasernen, Polizeistationen, Flug- und Seehäfen, Zoll und Feuerwehr einschließlich der dort Beschäftigten ist untersagt. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films bzw. der Speicherkarte zu erwarten. Vor dem Fotografieren von Privatpersonen sollte deren Zustimmung eingeholt werden, da ansonsten mit Schwierigkeiten gerechnet werden muss. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Guinea-Franc (GNF). Kreditkarten werden nur selten, z.B. in größeren Hotels akzeptiert. Geldautomaten geben nur geringe Beträge aus und sind häufig außer Betrieb. Die Mitnahme von Bargeld in USD oder EUR ist empfehlenswert. Aktuell herrscht akute Bargeldknappheit in Guinea. Geldautomaten sind häufig nicht befüllt. Es ist üblich, dass Banken Bargeldabhebungen auf 500.000 bis 1.000.000 GNF begrenzen (umgerechnet rd. 50 bis 100 EUR). Auch die Bargeldversorgung über Transferunternehmen (z.B. „Orange Money“) ist von den Einschränkungen betroffen. Die Zahlung mit Kreditkarten ist nur an ausgesuchten Orten innerhalb der Hauptstadt möglich. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Reise online auf der Webseite der guineischen Grenzpolizei beantragt werden muss. Minderjährige Alleinreisende Kinder/Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Autorisation Parentale“ bei sich führen. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. Einfuhrbestimmungen Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Die Ausfuhr guineischer Währung ist verboten. Auszuführende Waren zu kommerziellen Zwecken sind vorab bei der zentralen Zolldirektion Guineas zu deklarieren. Weitergehende Informationen bietet die Direction Générale des Douanes. Waren zu privaten Zwecken, auch Souvenirs, sind vor Abflug am Schalter des Zolls am Flughafen zu deklarieren. Hierbei ist die Kaufquittung der erworbenen Waren zu präsentieren. Tiere Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen ist ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis über die erfolgte Tollwutimpfung erforderlich (Antikörpernachweis höher als 0,5 Ul/ml). Nur Original-Ausweise oder Bescheinigungen werden anerkannt. Ausgestellte amtstierärztliche Zeugnisse haben eine Gültigkeit von 72 Stunden ab Ausstellungsdatum. Gesundheit Impfschutz Pflichtimpfungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. In der Praxis wird bei der Einreisekontrolle jedoch häufig der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt. Laut WHO-Vorgaben darf bei Ausreise die letzte Poliomyelitis-Impfung maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise. Reiseimpfungen: Es sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig. Standardimpfungen: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Guinea ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Besonders in ländlichen Gegenden ist eine grundlegende medizinische Erstversorgung schwierig bis unmöglich. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken in den größeren Städten gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen und West-Nil-Fieber. Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Denguefieber und Chikungunya-Fieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos ärztlich beraten. Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Das in Guinea vorwiegend im ländlichen Bereich vorkommende Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die in Guinea inzwischen seltene afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. Schützen Sie sich insbesondere bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Guinea wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen. Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten. Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt. Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder Katastrophenhelfer tätig sind. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen In Guinea besteht eine Risiko für Erkrankungen wie Lassafieber, Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Auch Ausbrüche von Marburgfieber kommen vor. Diese Erkrankungen werden durch engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen und Lassafieber treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf. Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Beachten Sie lokale Warnungen. Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten. Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in Guinea Erkrankungen wie AIDS oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Lassafieber kann darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat“) übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Im ganzen Land kommen Giftschlangen vor. Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen. Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können. Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs. Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Große Krankenhäuser in Guinea verfügen i.d.R. über Tollwutimpfstoffe, Immunglobuline sind jedoch nicht im Land erhältlich. Weitere Gesundheitsgefahren Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden. Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab. Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden. Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweiseam 16/04/2026 um 7:45
Letzte Änderungen: Einreise und Zoll – Visum: Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Redaktionelle Änderungen Redaktionelle Änderungen Einschließlich Britische Überseegebiete Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Aktuelles Einreise/Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Bei Einreise in das Vereinigte Königreich (außer für die Einreise nach Gibraltar) ist grundsätzlich ein Reisepass notwendig. Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Dies gilt auch für Transitreisende.Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Einreise in das Vereinigte Königreich seit 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA), wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/ein Visum vorliegt, siehe Einreise und Zoll – Visum - Elektronischen Reisegenehmigung (ETA). Dies gilt auch für Schul- und Gruppenreisen. Seit Februar 2026 wird dieses Erfordernis konsequent umgesetzt. Beförderungsunternehmen sind angehalten, Passagiere, die keine gültige ETA vorweisen können, nicht mehr zu befördern. Nähere Informationen werden auf der Webseite der britischen Regierung bereitgestellt. In den Britischen Überseegebieten werden sukzessive Online-Einwanderungs- und Zollformulare (ED Form) eingeführt. Weitere Hinweise siehe Einreise und Zoll. Sicherheit Terrorismus In den letzten fünf Jahren hat es vereinzelt Terroranschläge in Innenstädten gegeben 2025 in Manchester, 2023 in Nottingham, 2021 in Liverpool und 2020 in London. Zuletzt forderte im Oktober 2025 ein Angriff auf eine Synagoge in Manchester Tote und Verletzte. Für Bedrohungslagen wegen Terrorismus gilt für das ganze Vereinigte Königreich die Stufe drei (von fünf) „Substantial“. Informationen zu den Warnstufen bietet das Joint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5). Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam. Für Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen wenden Sie sich an das Home Office, Tel. +44 20 7035 4848 sowie an das Terrorism-National-Emergency. Zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wenden Sie sich an die Police Service of Northern Ireland (PSNI), Tel. +44 845 600 8000. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage In Nordirland sind insbesondere während der „Marching Season“ von Mitte Juni bis Mitte August gewaltsame Auseinandersetzungen von rivalisierenden paramilitärischen Gruppen und Sicherheitskräften möglich. Verhalten Sie sich umsichtig. Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften. Kriminalität In Großstädten und dort insbesondere an bei Touristen beliebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, vereinzelt auch zu Gewaltdelikten. Vor allem in Großstädten werden vermehrt Mobiltelefone von auf Fahrrädern vorbeifahrenden Tätern entrissen (Snatching). In einzelnen Vierteln von Großstädten, aber insbesondere auch in den Britischen Überseegebieten kann die Kriminalität und Gewaltbereitschaft erheblich variieren. Beachten Sie die hilfreichen Tipps der British Transport Police gegen u.a. Taschendiebe. Notieren Sie sich die IMEI-Nummer(n) und die Seriennummer Ihres Mobiltelefons (mit dem Tastencode *#06# werden diese direkt angezeigt), und lesen Sie diese Tipps. Nutzen Sie Ihr Mobiltelefon in der Öffentlichkeit so wenig wie möglich und halten Sie die Entsperrdauer des Bildschirms so gering wie möglich. Sichern Sie Ihr Mobiltelefon mit einem starken Passwort. Lassen Sie Ihre SIM-Karte sperren (im Ausland: +49 30 4050 4050), siehe Tipps. Um wichtige Daten auf Ihrem Gerät im Falle eines Diebstahls sperren lassen und das Gerät ggf. orten zu können, benutzen Sie die Sperrfunktionen in Android- und iOS. Melden Sie zudem Ihr Gerät bei der Polizei als gestohlen. Erkundigen Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel nach der Sicherheit von Vierteln, die Sie nicht kennen. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei. Natur und Klima Das Klima im Vereinigten Königreich (Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland) ist gemäßigt, in den Britischen Überseegebieten tropisch bzw. subtropisch. Im Vereinigten Königreich (Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland) können extreme Wetterlagen mit Stürmen und Starkregen nicht ausgeschlossen werden. Im Nordatlantik und insbesondere in der Karibik ist ungefähr von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Auf Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Turks- und Caicosinseln, auf Montserrat und Anguilla kann es dann zu schweren Wirbelstürmen und Hurrikans sowie erheblichen Überschwemmungen, Erdrutschen und Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen kommen. Einige Britische Überseegebiete, insbesondere St. Helena und Montserrat, liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Verfolgen Sie in den Britischen Überseegebieten regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Zuständige Auslandsvertretungen für die Britischen Überseegebiete Die Botschaft London ist zwar die zuständige diplomatische Vertretung auch für die Überseegebiete des Vereinigten Königreichs, nimmt für diese aber keine konsularischen Aufgaben wahr. Für Anguilla, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) und Montserrat ist die deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago konsularisch zuständig. In Tortola, auf den Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands), gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können. Für Bermuda ist das Generalkonsulat in New York/USA konsularisch zuständig. In Hamilton, Bermuda, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können. Für die Kaimaninseln (Cayman Islands) und Turks- und Caicosinseln ist die deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika konsularisch zuständig. Für St. Helena (St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha) ist das deutsche Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika konsularisch zuständig. Infrastruktur/Verkehr Es gibt ein enges Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in London U-Bahnen. Das Verkehrsnetz von Britischen Überseegebieten besteht in der Regel aus Busverbindungen und Taxis. Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Visit Britain. Es herrscht Linksverkehr. Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sollte sichergestellt werden, dass Scheinwerfer entsprechend eingestellt sind bzw. abgeklebt werden. Die Promillegrenze beträgt 0,8; in Schottland 0,5. Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linie verlangt langsames Heranfahren. An wenigen Kreuzungen ohne Regelung mit Schildern haben die Hauptstraßen Vorrang, ggf. gilt die Verständigung unter Verkehrsteilnehmern zur Reihenfolge des Weiterfahrens. Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern nichts anderes markiert ist, es sollte so frühzeitig wie möglich in die richtige Spur eingefädelt werden. Blinkzeichen werden schon beim Einfahren entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot, rote ein Halteverbot, eine durchgezogene rote Doppellinie ein absolutes Halte- und Parkverbot. Umweltzonen - (Ultra) Low Emission Zone Bei Fahrten in den Großraum London müssen alle Fahrzeuge die erforderlichen Emissionsstandards der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) oder der Low Emission Zone (LEZ) erfüllen. Um festzustellen, ob die Standards eingehalten werden oder eine entsprechende Gebühr gezahlt werden muss, ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei der für die ULEZ und LEZ zuständigen Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) notwendig. Dies sollte zehn Tage vor Einreise erfolgen. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Ist ein Fahrzeug nicht registriert, wird automatisch davon ausgegangen, dass die Standards nicht eingehalten werden und eine entsprechende Gebühr bzw. Strafzahlung wird fällig. Ausführliche Informationen erteilt die TfL. Wenn Sie beabsichtigen, mit einem Fahrzeug nach London zu fahren, informieren Sie sich genau bei TfL-Ultra Low Emission Zone. Versicherungsnachweis Autoreisende müssen für Fahrten in das Vereinigte Königreich eine "Grüne Deckungskarte" als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitführen. Reisende sollten vor Abreise prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt. Führerschein Der deutsche Führerschein ist im Vereinigten Königreich gültig. Ein internationaler Führerschein ist nicht erforderlich. Darüber hinaus können Inhaber eines deutschen Führerscheins mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihren Führerschein umtauschen, ohne dass eine erneute Fahrprüfung erforderlich ist. Der deutsche Führerschein kann genutzt werden, solange er gültig ist. Die britischen Regelungen sehen eine Erneuerung/Verlängerung des Führerscheins im Alter von 70 Jahren oder drei Jahre nach Wohnsitznahme in Großbritannien - je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist - vor. Weitere Informationen können auf der Webseite der „Driver and Vehicle Licensing Agency“ (DVLA) nachgelesen werden. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen sind im Vereinigten Königreich nicht strafbar und werden von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert. Auch in den Britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ-Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit denen im Vereinigten Königreichs (Landesteile England, Schottland, Wales). Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Waffen Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der britischen Regierung. Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise an einem britischen Flughafen, der Besitz verbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar Haftstrafe sind in der Regel die Folge. Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen. Erkundigen Sie sich vor Abreise bei der zuständigen britischen Auslandsvertretung zu den geltenden Vorschriften, wenn Sie mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten - auch wenn Sie im Besitz eines deutschen Waffenscheins sind. Beihilfe zu illegaler Einreise Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 GBP pro illegal Einreisendem belegt. Seien Sie bei der Mitnahme von Anhaltern besonders vorsichtig und vergewissern Sie sich eines Aufenthaltstitels. Drogen Einfuhr und Besitz von Drogen sind strafbar. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja, siehe Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Personalausweis: Nein, Ausnahme: Gibraltar Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja; vereinzelt Probleme bei der Anerkennung von verlängerten Kinderreisepässen. Anmerkungen: Bei einer Einreise mit einem ab Mai 2024 ausgestellten Reisepass kann es bei Nutzung der eGates zu Fehlermeldungen kommen, die eine zusätzliche manuelle Passkontrolle erforderlich machen. Grund ist nach Mitteilung der UK Border Force ein Softwareproblem; eine Lösung ist in Vorbereitung. Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Einreise benutzt werden. Selbst wenn sie inzwischen wieder als aufgefunden gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Personalausweise werden grundsätzlich nicht als Reisedokumente für EU-Bürger (außer für die Einreise nach Gibraltar) anerkannt. Dies gilt auch für Transitreisende. Es gelten bis auf Weiteres bestimmte Ausnahmetatbestände. EU-Bürger, die ihren Aufenthalt bzw. ihre bisherigen Rechte als EU-Bürger im Vereinigten Königreich über einen sog. Pre-Settled oder Settled Status (britischer Aufenthaltsnachweis) gesichert haben, können weiterhin mit Personalausweis die Grenze überqueren. Zur Vereinfachung des Datenabgleichs durch die britische Grenzpolizei sollte zusätzlich zu den Reisepassdaten auch der Personalausweis mit dem digitalen Nachweis des Aufenthaltsstatus (UKVI-Account) verknüpft sein. Erkundigen Sie sich zu Einreisefragen in das Vereinigte Königreich bei den zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland. Informieren Sie sich auch im Brexit-Checker der britischen Regierung. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen von längstens 180 Tagen kein Visum. Seit 2025 ist für jede Reise eine gültige Elektronische Reisegenehmigung (ETA) vorzuweisen (siehe Elektronische Reisegenehmigung (ETA)). In vielen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich. Einreisen für Au-pair-Aufenthalte sind gar nicht mehr und für Praktika nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen bei vorheriger Einholung eines Visums erlaubt. EU-Studierende müssen vor Einreise ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. Eine Einreise zum Studienantritt ohne vorheriges Visum hat bereits zu Zurückweisungen an der Grenze und Rückflügen nach Deutschland geführt. Weitere Informationen und sowie Links zur Beantragung der ETA online oder zum Download der App bietet die britische Regierung. Elektronische Reisegenehmigung (ETA) Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Einreise nach Großbritannien seit 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA), wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/ein Visum vorliegt. Seit Februar 2026 ist eine gültige ETA oder das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands zwingend nachzuweisen, andernfalls können Beförderungsunternehmen die Beförderung von Passagieren verweigern. Bei Nichtbeachtung können Zurückweisungen an der britischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Die ETA kann über die vom britischen Innenministerium zur Verfügung gestellten ETA App oder online über die Webseite GOV.uk beantragt werden; der Antrag sollte mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf (mindestens drei Tage) gestellt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig (16 GBP). Die Einschaltung oder Beauftragung externer Agenturen ist nicht erforderlich und kann zusätzliche Kosten verursachen. Die Gültigkeit der ETA kann über diesen Link überprüft werden. Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert). Für Reisen in die britischen Überseegebiete, auf die Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die Isle of Man ist keine ETA erforderlich, es sei denn, die Anreise erfolgt über das Vereinigte Königreich. Weitere Informationen, Hinweise (z.B. über den ETA Webchat) und (Video-) Anleitungen sowie Links zur Beantragung der ETA online oder zum Download der App bietet die britische Regierung. Kanalinseln: Für Reisen auf die Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die Isle of Man ist mit Wirkung vom 23. April 2026 eine ETA erforderlich. Eine vor diesem Datum erteilte, gültige ETA ist ebenfalls nutzbar. Überseegebiete /sonstige Inseln: Für Reisen in die britischen Überseegebiete ist derzeit keine ETA erforderlich. Flughafentransit/Kreuzfahrten: Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich wird keine ETA benötigt, wenn der Transitbereich nicht verlassen wird und keine Grenzkontrolle passiert wird. Beachten Sie, dass Sie z.B. auch die Grenzkontrolle passieren müssen, wenn Sie Ihr Gepäck für den Anschlussflug erneut einchecken. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihre Fluggesellschaft, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die britische Grenzkontrolle bei Ihrem Transit passieren müssen. Passagiere von Kreuzfahrtschiffen benötigen eine ETA, wenn das Schiff im Vereinigten Königreichs anlegt. Kontaktieren Sie bei Fragen auch Ihren Reiseanbieter/Ihre Reederei. Schulreisen: Auch Schülerinnen und Schüler benötigen für die Einreise nach Großbritannien im Rahmen von Schulreisen gültige Reisepässe sowie ETAs. Eine mögliche Ausnahme von der ETA- und Reisepasspflicht für deutsche Schulklassen ist bisher noch nicht in Kraft getreten. Beantragung mit vorläufigem Reisepass: Bei der Online-Antragstellung kann der Schritt, den Pass mit dem Smartphone auszulesen, übersprungen und stattdessen ein Foto des Passes hochgeladen werden. Wichtig ist dabei, dass die maschinenlesbare Zeile sichtbar ist. Personen mit Wohnsitz in Irland: Wer seinen Wohnsitz in Irland hat und innerhalb der Common Travel Area (von Irland nach Großbritannien und zurück) reist, benötigt keine ETA. Nachweise über den Wohnsitz in Irland sind ggf. vorzulegen. Doppelstaater: Deutsche, die auch die britische oder irische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen bei Nutzung des britischen oder irischen Passes zur Einreise in das Vereinigte Königreich keine ETA. Elektronische Visa (eVisa) für Aufenthalte über sechs Monate Seit 2025 ersetzen elektronische Visa (eVisa) die bisherigen Nachweise des Einwanderungsstatus für Aufenthalte über sechs Monate im Vereinigten Königreich. Hierzu gehören z. B. die Biometric Residence Permit (BRP) bzw. Biometric Residence Card (BRC) sowie Visum-Vignettenaufkleber oder Einwanderungsstempel im Reisepass. Die BRC kann allerdings noch bis Ablauf ihrer Gültigkeit zur Einreise genutzt werden. Um auf das eVisa zuzugreifen und den Aufenthaltsstatus nachzuweisen, ist ein Online-Konto bei „UK Visas and Immigration“ (UKVI) erforderlich. In diesem Konto muss stets ein gültiges Reisedokument – in der Regel der aktuelle Reisepass – hinterlegt sein. Wird ein neuer Pass ausgestellt oder ändern sich Angaben zur Person, ist das Konto unverzüglich zu aktualisieren, um Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise zu vermeiden. Personen, die im Rahmen des EU Settlement Scheme (Pre-settled oder Settled Status) registriert sind, verfügen in der Regel bereits über ein solches UKVI-Konto. Beachten Sie die Hinweise der britischen Regierung zu eVisa. Minderjährige Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und müssen nachweisen, wo und bei wem sie sich aufhalten werden. Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht - z. B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen -, sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können. Beachten Sie die Hinweise des britischen Innenministeriums zur Einreise Minderjähriger. Lassen Sie sich von der geplanten Unterkunft schriftlich bestätigen, dass ein Aufenthalt alleinreisender Minderjähriger möglich ist. Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, Jungferninseln (British Virgin Islands), Kaimaninseln (Cayman Islands), Montserrat, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha und Turks- und Caicosinseln Anguilla Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen:Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen. Visum Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich. Bermuda Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein. Empfohlen wird jedoch eine Mindestgültigkeit von sechs Monaten nach dem geplanten Ausreisedatum. Visum Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: 180 Tage in 12 Monaten. Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt. Bei Einreise müssen ein Round-Trip Ticket, eine Hotel- oder Host-Adresse sowie Immigrations- und Zollformulare (siehe unten) vorgelegt werden, die im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt werden oder vorab online ausgefüllt werden können. Online-Einreiseformular Besucher können das bisherige Papierformular bei Einreise ausfüllen oder aber zur schnelleren Abfertigung am Flughafen die Bermuda Arrival Card vorab online ausfüllen. Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind von dieser Regelung ausgenommen. Britische Jungferninseln (British Virgin Islands) Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen. Visum Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich. Online-Einreise- und Zollformular Die bisherigen Papierformulare wurden durch ein online auszufüllendes Einreise- und Zollformular (Online ED Form) ersetzt. Alle Reisenden müssen das Formular vor Abreise absenden und die Bestätigung entweder als Ausdruck mitführen oder auf dem Handy/mobilen Gerät speichern und bei Einreise vorzeigen. Das Onlineformular steht 72 Stunden vor Ankunft zur Verfügung. Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind von dieser Regelung ausgenommen. Kaimaninseln (Cayman Islands) Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Visum Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets. Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden. Montserrat Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen. Visum Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich. Online-Einreise- und Zollformular Die bisherigen Papierformulare wurden durch ein online auszufüllendes Einreise- und Zollformular (Online ED Form) ersetzt. Alle Reisenden müssen das Formular vor Abreise absenden und erhalten per E-Mail eine Bestätigung, die entweder als Ausdruck mitgeführt oder auf dem Handy/mobilen Gerät gespeichert und bei Einreise vorgezeigt werden muss. Das Onlineformular steht 72 Stunden vor Ankunft zur Verfügung. St. Helena Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nein Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen noch sechs Monate über das beabsichtigte Ausreisedatum hinaus gültig sein. Visum Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird ein “Visitor's pass”, gültig für drei Monate, ausgestellt. Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich. Ascension Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nein Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch sechs Monate gültig sein. Visum Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige ein Visum erforderlich, welches mindestens 14 Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden muss. Eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. GBP sowie 500.000 GBP für eine etwaige Luftrettung sind für die Visumbeantragung erforderlich. Tristan da Cunha Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nein Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Für touristische Einreisen bei ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Besucher müssen eine bestätigte und vollständig bezahlte Rückreise, eine Krankenversicherung, die auch die Kosten für eine medizinische Evakuierung nach Kapstadt abdeckt, sowie ausreichende Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts haben. Turks- und Caicosinseln Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Visum Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden. Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden. Ein- bzw. Ausreise in die Britischen Überseegebiete über die USA Bei Ein- und Ausreise in die Britischen Überseegebiete über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Reise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt. Einfuhrbestimmungen Seit 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Seit diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in das Zollgebiet der Union oder aus dem Zollgebiet der Union in das Vereinigte Königreich verbracht werden. Zollrechtliche Informationen bietet der deutsche Zoll zum Brexit. Pflanzen und Lebensmittel Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit. Einfuhrverbot für Fleisch und Milchprodukte Seit April 2025 dürfen Reisende kein Rind-, Schaf-, Ziegen- und Schweinefleisch sowie keine Milchprodukte mehr aus EU-Ländern für den persönlichen Gebrauch nach Großbritannien einführen, siehe weitere Informationen. Medikamente Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge). Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit. Tiere Für alle Einreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich. Es ist wichtig die Reihenfolge zu beachten: Mikrochip Tollwutimpfung: die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise stattgefunden haben, regelmäßige Boosterimpfungen werden anerkannt, solange sie im geforderten Intervall stattgefunden haben. Bei Hunden: Bandwurmbehandlung nicht weniger als 24 Std und nicht früher als 120 Std (fünf Tage) vor Einreise. Alle Schritte müssen in einem EU Heimtierausweis eingetragen sein. Für die Rückreise in die EU bedarf es lediglich des in der EU ausgestellten Heimtierausweises. Für die Rückreise in die EU ist somit kein gesondertes Gesundheitszeugnis (AHC) aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erforderlich. Die genauen Bestimmungen und ggf. noch weitere Neuregelungen können auf dieser Webseite nachgelesen werden. Gesundheit Aktuelles In der englischen Grafschaft Kent ist es kürzlich zu einem Ausbruch von Meningitis B unter Studierenden gekommen. Wenige weitere Fälle traten an verschiedenen Schulen auf. Die britische Gesundheitsbehörde UKSHA hat umgehend alle notwendigen Maßnahmen zur Beendigung des Ausbruchs getroffen. Impfschutz Für die direkte Einreise aus Deutschland in das Vereinigte Königreich (und auch Gibraltar) sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Meningokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Sie wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care. Eine Impfung gegen die Frühsommerenzephalitis FSME ist nicht erforderlich. Medizinische Hinweise für die Falklandinseln, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha Es bestehen keine internationalen Impfvorschriften. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen. Medizinische Hinweise für die Karibik: Anguilla, Bermuda, Montserrat, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands), die Kaimaninseln (Cayman Islands) und die Turks- und Caicosinseln. Impfschutz Reisende nach Montserrat müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind, und aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen oder sich im Transit in einen Gelbfieberendemiegebiet aufgehalten haben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen. Zika-Virus-Infektion Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion. Denguefieber Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Malaria Ein Malariarisiko besteht derzeit nicht. Importierte Malariafälle werden aber beobachtet. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise: Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden. Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser. Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser. Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis. Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab. Tollwut (Rabies) Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden. Medizinische Hinweise für das Britische Territorium im Indischen Ozean (Chagos-Archipel) und die Pitcairninseln. Reisende auf die Pitcairn-Inseln müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind oder aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen. Für beide Territorien gilt: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen. Andere Bitte beachten Sie bei Reisen auf das Chagos-Archipel und die Pitcairn-Inseln ebenfalls die Abschnitte Dengue-, Chikungunya-Fieber, Malaria, HIV/AIDS und Durchfallerkrankungen (s.o.). Medizinische Versorgung Von deutschen gesetzlichen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden. Besucher und Touristen haben mit einer EHIC wie bisher Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen beim NHS. Die medizinische Versorgung in den Britischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die Überseegebiete bewusst sein. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Lassen Sie sich vor einer Reise in die Überseegebiete durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
- Malawi: Reise- und Sicherheitshinweiseam 15/04/2026 um 13:45
Letzte Änderungen: Sicherheit – Innenpolitische Lage Einreise und Zoll - Visum Redaktionelle Änderungen Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. Sicherheit Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Die innenpolitische Lage ist derzeit ruhig. In den größeren Städten kann es jedoch zu Demonstrationen kommen, da sich die soziale Lage aufgrund stark gestiegener Lebenshaltungskosten, einer prekären wirtschaftlichen Entwicklung und immer wieder auftretender Engpässe bei der Versorgung der Tankstellen mit Kraftstoffen deutlich verschlechtert. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist im regionalen Vergleich nicht sehr hoch. Diebstähle und Einbrüche, nicht selten mit Gewaltanwendung, kommen jedoch immer wieder vor. Dies gilt insbesondere für die größeren Städte (Lilongwe, Blantyre, Mzuzu, Zomba) und die Touristenziele am Malawisee. Auch die Gefahr bewaffneten Fahrzeugraubs („car jackings“) besteht weiterhin. Bevorzugt werden vor Grundstückszufahrten auf Einlass wartende Autos überfallen. Seien Sie besonders umsichtig, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand. Halten Sie Fenster und Türen an Fahrzeugen stets verschlossen und verriegelt. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Natur und Klima Malawi liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Das tropische Klima ist wegen großer Nord-Süd-Ausdehnung des Landes und starker Höhenunterschiede differenziert. Vor allem in der Regenzeit von November bis April kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. In den Monaten Februar/März können Zyklone vorkommen, die verheerende Auswirkungen auf die gesamte Infrastruktur des Landes haben. Informieren Sie sich über die Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen über Land geplant sind. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut. Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr Malawi ist, abseits der wenigen größeren Tourismusdestinationen, ein schlecht erschlossenes Land ohne gut ausgebaute Infrastruktur. Es gibt privat betriebene Minibusse und diverse Buslinien, die Überlandfahrten anbieten. Die Sicherheitsstandards der Busse sowie die Fahrweise der Busfahrer entsprechen nicht europäischen Standards; es kommt immer wieder zu schweren Unfällen. Es herrscht Linksverkehr. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere außerhalb von Städten, sowie Fahrten abseits der Hauptstraßen bergen erhöhte Unfall- und Überfallrisiken. Abendliche und nächtliche Spaziergänge sind aufgrund der teils aggressiven streunenden Hunde und der von ihnen ausgehenden Tollwutgefahr gefährlich. Es gibt in Malawi keine funktionierende Notarztversorgung, und Verkehrsunfälle enden oft tödlich. Autofahrer müssen jederzeit damit rechnen, dass Kinder, Ziegen, Kühe, Esel oder Affen die Straße überqueren. Die wenigen asphaltierten Straßen sind in vielen Gegenden voller Schlaglöcher oder an den Seitenrändern nicht hinreichend befestigt, sodass teilweise nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Sie dienen zudem fast überall als Wege für Karawanen von Menschen, die mangels Geh- oder Radwegen die Straße benutzen. Im Straßenbild Malawis ist die Mitnahme als Anhalter zwar normal, aber das Mitfahren auf den Ladeflächen von Lkws oder Pickups ist extrem gefährlich; es kommt häufig zu schwersten Unfällen. Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv und nicht als Anhalter. Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere außerhalb von Städten. Verzichten Sie auf Spaziergänge abends und nachts. Führerschein Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig. Besondere Verhaltenshinweise Auch wenn es offiziell diesbezüglich keine Vorschriften gibt, wird vor allem bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten erwartet, dass sich auch Ausländer den lokalen Gepflogenheiten bei der Wahl der Kleidung anpassen. Malawische Frauen tragen in aller Regel lange Wickelröcke ("chitenje") und Oberteile, die die Schultern bedecken. Kurze Röcke oder Hosen sind auf dem Land nicht üblich und in Einzelfällen schon Auslöser für Beschimpfungen und Übergriffe auf Frauen gewesen. LGBTIQ Homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe und können mit hohen Freiheitsstrafen (bis zu 14 Jahren) geahndet werden. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ. Rechtliche Besonderheiten Der Konsum und Besitz von Drogen - inklusive Marihuana, das in Malawi v.a. an den Stränden des Malawisees jungen Rucksacktouristen häufig zum Kauf angeboten wird - ist streng verboten und wird regelmäßig auch bei geringfügigen Mengen mit drakonischen Gefängnisstrafen geahndet. Das Zerstören malawischer Banknoten steht unter Strafe. Malawi hat die Gesetze in Bezug auf Wilderei, Handel und Ausfuhr von Wildtierprodukten stark verschärft und sich dem Kampf gegen den Handel mit Wildtieren verschrieben. Es drohen hohe Strafen, wenn bei der Ausreise verbotene Produkte entdeckt werden und keine Ausfuhrerlaubnis vorgelegt werden kann. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Malawi Kwacha (MWK). Der Umtausch von EUR in Landeswährung sollte nur in offiziellen Tauschbüros (Money Bureau) und Banken erfolgen, da alle anderen Umtauschmöglichkeiten illegal sind und zu strafrechtlicher Verfolgung führen können. Kreditkarten werden grundsätzlich von größeren Hotels und Reisebüros akzeptiert, gelegentlich jedoch mit einem Aufschlag von ca. 3-6% und, aufgrund technischer Probleme, ohne Erfolgsgarantie. An den meisten Bankautomaten kann mit Kredit- oder Debitkarte (Girocard) Bargeld abgehoben werden, jedoch üblicherweise nur im Gegenwert von ca. 80 bis 120 EUR, abhängig davon, ob die derzeit höchste Banknote (5.000 MWK) ausgegeben wird. Einreise und Zoll Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland. Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein. Reisende müssen sich stets ausweisen können. Dazu sollten je eine Kopie des Reisepasses und der Datenseite mit gültiger malawischer Aufenthaltsgenehmigung/Einreisestempel (die Gültigkeitsdauer muss anhand des Einreisestempels erkenntlich sein) stets mitgeführt werden. Der Nachweis des legalen Aufenthalts in Malawi wird regelmäßig bei den auf allen Überlandstraßen errichteten Straßensperren mit Polizeikontrollen („road blocks“) verlangt. Wird der Nachweis nicht erbracht, können sich Strafzahlungen ergeben. Der Reisepass selbst sollte bei Überlandfahrten mitgeführt, aber nach Möglichkeit sicher verwahrt werden, um die Gefahr von Verlust oder Diebstahl zu vermindern. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen seit Januar 2026 ein Visum für die Einreise nach Malawi, welches bei Einreise erteilt wird, aber auch online beantragt werden kann. Dies funktioniert aus technischen Gründen jedoch nicht immer. Die Gebühr für die einmalige Einreise (single entry) für einen touristischen Aufenthalt von max. 90 Tagen beträgt 50 USD pro Person, für die mehrfache Einreise (multiple entry) beträgt sie 150 USD bzw. 250 USD pro Person für Aufenthalte von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs bzw. 12 Monaten. Wichtiger Hinweis: Obwohl das Visum eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen hat, berechtigt dies nicht automatisch zu einem Aufenthalt von 90 Tagen. Bei Einreise wird ein Einreisestempel mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens 30 Tagen in den Pass gestempelt. Vor Ablauf dieser 30 Tage ist bei Bedarf bei der malawischen Einwanderungsbehörde die Verlängerung um maximal weitere 60 Tage zu beantragen. Erfolgt diese Verlängerung nicht, fällt spätestens bei Ausreise nach mehr als 30 Tagen eine Strafgebühr in Höhe von 25 USD pro Tag wegen Überziehung der Aufenthaltsdauer (Overstay) an. Die Gebühr für ein Transitvisum, welches zur Durchreise von bis zu sieben Tagen berechtigt, beträgt 50 USD pro Person. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die zuständige malawische Auslandsvertretung. Minderjährige Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene und unterschriftsbeglaubigte Reisegenehmigung in englischer Sprache bei sich führen. Einfuhrbestimmungen Fremdwährung darf uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Reisende dürfen bei der Ausreise MWK im Gegenwert von bis zu 5.000 USD pro Person mit sich führen. Tiere Für die Einfuhr von Haustieren nach Malawi ist eine Einfuhrerlaubnis erforderlich, die direkt beim Department of Animal Health and Industry beantragt werden kann. Department of Animal Health and Industry, Ministry of Agriculture and Food Security, P.O. Box 2096, Lilongwe, Tel. + 265 (0) 1 750 455, + 265 (0) 1 754 073 / +265 (0) 8 859 328 / +265 (0) 9 667 499). Führen Sie möglichst auch einen EU-Heimtierausweis mit sich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Gesundheit Impfschutz Pflichtimpfungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei vorherigem Transit oder Aufenthalt in einem Gelbfiebergebiet innerhalb von sechs Tagen vor Einreise nach Malawi ist für alle Personen ab dem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Personen ab 65 Jahren, die über ein Gelbfiebergebiet einreisen, sich dort maximal 12 Stunden im Transitbereich aufhalten und den Bereich nicht verlassen, müssen keine Gelbfieberimpfung vorlegen. Reiseimpfungen: Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig. Standardimpfungen: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Malawi ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren in Lilongwe und Blantyre fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden. Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Leishmaniasis und lymphatische Filariosen. Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber und Chikungunya-Fieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten. Zur Verhinderung einer Malaria ist zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten. Die afrikanische Schlafkrankheit wird von den tagaktiven Tsetsefliegen übertragen. Ein besonderes Risiko besteht im Distrikt Rumphi in der Northern Region, den Distrikten Kasungu, Ntchisi und Nhotakota in der Central Region und den Distrikten Mangochi, Machinga, Chikwawa und Mulanje in der Southern Region. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden. Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Tsetsefliegen und Zecken, siehe Schutz vor Insekten. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen. Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise. Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten. Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder Katastrophenhelfer tätig sind. Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen In Malawi besteht ein Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Beachten Sie lokale Warnungen. HIV-Infektionen, Mpox oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Tollwut kann darüber hinaus auch durch Fledermäuse übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor. Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen. Sollten Sie von einem Hund, einer Fledermaus oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich. Lassen Sie sich bezüglich einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur begrenzt und Immunglobuline gar nicht im Land verfügbar sind. Weitere Gesundheitsgefahren Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden. Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab. Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index. Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen. Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Bitte beachten Sie, dass alle hier aufgeführten Informationen nach besten Wissen, jedoch ohne Gewähr sind.
